Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist die zentrale Behörde für den Amateurfunk in Deutschland. Sie führt die Amateurfunkprüfung durch, teilt Rufzeichen zu und reguliert die Frequenznutzung.

💡 Kurzfassung: BNetzA = deine Anlaufstelle für Prüfung, Rufzeichen und alles Offizielle rund um den Amateurfunk in Deutschland.

Aufgaben im Amateurfunk

Die BNetzA ist laut Amateurfunkgesetz (AFuG) und Amateurfunkverordnung (AFuV) für folgende Bereiche zuständig:

AufgabeBeschreibung
PrüfungenDurchführung der Amateurfunkprüfung für Klasse N, E und A
RufzeichenZuteilung personengebundener Rufzeichen (z.B. DL1ABC)
ZulassungErteilung der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst
FrequenzenVerwaltung und Regulierung der Amateurfunkbänder
RufzeichenlisteVeröffentlichung aller zugeteilten deutschen Rufzeichen
StörungsbearbeitungBearbeitung von Funkstörungen und EMV-Problemen

Der Weg zur Lizenz

So läuft der Prozess ab:

  1. Anmeldung zur Prüfung: Per Formblatt bei der BNetzA (Amateurfunkpruefung@BNetzA.de)
  2. Prüfung ablegen: Multiple-Choice-Test zu Technik, Betrieb und Vorschriften
  3. Prüfungsbescheinigung: Bei Bestehen wird diese ausgestellt
  4. Rufzeichen beantragen: Mit der Bescheinigung kann ein Rufzeichen beantragt werden
  5. Zulassung erhalten: Personengebundenes Rufzeichen wird zugeteilt
✅ Tipp: Die Prüfung kann an verschiedenen Standorten deutschlandweit abgelegt werden. Die aktuellen Prüfungstermine findest du auf der Übersicht.

Lizenzklassen

Seit dem 24. Juni 2024 gibt es drei Zeugnisklassen:

KlasseBänderLeistungBesonderheit
N (Neu!)10 m, 2 m, 70 cm10 W ERP (10 m), 6,1 W ERP (2 m, 70 cm)Entry-Class, seit 2024
EEingeschränkte KW + VHF/UHF100 W PEP (KW), 75 W PEP (2 m, 70 cm)Einsteiger-Kurzwelle
AAlle Amateurfunkbänder750 WVollzugang

Kosten

Für Amateurfunk-Leistungen erhebt die BNetzA Gebühren:

LeistungGebühr (Stand 2026)
Prüfung Klasse N68 €
Prüfung Klasse E73,50 €
Prüfung Klasse A81 €
Zulassung mit personengebundenem Rufzeichen20 €
Jährlicher Frequenzschutzbeitrag~5-25 €

Geschichte der Behörde

Die heutige Bundesnetzagentur hat eine bewegte Geschichte:

JahrEreignis
1998Gründung als "Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post" (RegTP)
2005Umbenennung in "Bundesnetzagentur", Zuständigkeit für Energie (Strom, Gas)
2006Zusätzlich Zuständigkeit für Eisenbahnen
HeuteVollständiger Name: "Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen"
📍 Sitz: Die BNetzA hat ihren Hauptsitz in Bonn und hat rund 3.000 Vollzeitstellen (Stand 1. Januar 2026).

Kontakt

Für Fragen zum Amateurfunk:

Wichtige Online-Dienste

DienstBeschreibung
RufzeichenabfragePrüfen, welche Rufzeichen vergeben sind
PrüfungstermineTermine und Standorte für die Prüfung
FragenkatalogOffizielle Prüfungsfragen als PDF
FormulareAnträge für Rufzeichen, Auslandslizenzen etc.
✅ Gut zu wissen: Die BNetzA veröffentlicht alle Prüfungsfragen vorab! So kannst du dich gezielt auf die Prüfung vorbereiten.

Quellen

×Vollbild