Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist die zentrale Behörde für den Amateurfunk in Deutschland. Sie führt die Amateurfunkprüfung durch, teilt Rufzeichen zu und regelt die Frequenznutzung. Was sie dazu verfügt, steht in ihrem Amtsblatt. Hier sind die Meldungen seit 2024 kurz gefasst, darunter die Aufgaben der Behörde.

Meldungen aus dem Amtsblatt

gültigFunkgeräte und Marktüberwachung · Vfg 15/2026 · Amtsblatt 5/2026 vom 11.03.2026, S. 340

Baofeng UV 21 Pro V2

Gerät
Funkgerät, Modell UV 21 Pro V2, Marke BAOFENG
Untersagt
Bereitstellen auf dem und Inverkehrbringen auf den deutschen Markt
Grund
Grenzwerte für unerwünschte Nebenaussendungen überschritten, CE-Kennzeichnung nicht richtlinienkonform, Konformitätserklärung fehlte
Anlass
Maßnahme der Marktüberwachung in Spanien, übernommen nach § 30 FuAG

Stand geprüft am 27.10.2026Amtsblatt 5/2026 als PDF

gültigFunkgeräte und Marktüberwachung · Vfg 14/2026 · Amtsblatt 5/2026 vom 11.03.2026, S. 339

Baofeng UV-5RH Pro

Gerät
Funkgerät, Modell UV-5RH Pro, Marke BAOFENG
Untersagt
Bereitstellen auf dem und Inverkehrbringen auf den deutschen Markt
Grund
Grenzwerte für unerwünschte Nebenaussendungen überschritten, CE-Kennzeichnung nicht richtlinienkonform, Konformitätserklärung fehlte
Anlass
Maßnahme der Marktüberwachung in Spanien, übernommen nach § 30 FuAG

Stand geprüft am 27.10.2026Amtsblatt 5/2026 als PDF

gültigFunkgeräte und Marktüberwachung · Vfg 9/2026 · Amtsblatt 2/2026 vom 28.01.2026, S. 85

QYT KT-8900

Gerät
Mobilgerät ("FM Radio für KFZ"), Modell KT-8900, Marke QYT
Untersagt
Bereitstellen auf dem und Inverkehrbringen auf den deutschen Markt
Grund
Grenzwerte für unerwünschte Nebenaussendungen überschritten, Konformitätserklärung fehlte, Herstelleranschrift fehlte
Anlass
Maßnahme der Marktüberwachung in Griechenland, übernommen nach § 30 FuAG

Stand geprüft am 27.10.2026Amtsblatt 2/2026 als PDF

gültigAmateurfunkrecht · Vfg 112/2025 · Amtsblatt 24/2025 vom 17.12.2025, S. 1957

Schnittstellenbeschreibung für Amateurfunkanlagen über Satellit (SSB SF 009)

Neue Funk-Schnittstellenbeschreibung SSB SF 009 für kommerziell verfügbare, satellitengestützte Amateurfunkanlagen. Sie hat das EU-Informationsverfahren durchlaufen und gilt mit sofortiger Wirkung. Den Text veröffentlicht die Bundesnetzagentur als PDF auf ihrer Website.

in Kraft seit Veröffentlichung, Stand geprüft am 27.10.2026Jahrgang 2025 als ZIP

gültigFunkgeräte und Marktüberwachung · Vfg 57/2025 · Amtsblatt 13/2025 vom 09.07.2025, S. 1245

eSynic ESY031-UV-5R

Gerät
Funkgerät, Modell ESY031-UV-5R, Marke eSynic
Untersagt
Bereitstellen auf dem und Inverkehrbringen auf den deutschen Markt
Grund
Grenzwerte für unerwünschte Nebenaussendungen und EMV-Störaussendungen überschritten, CE-Kennzeichnung nicht richtlinienkonform, Konformitätserklärung fehlte
Anlass
Maßnahme der Marktüberwachung in Spanien, übernommen nach § 30 FuAG

Stand geprüft am 27.10.2026Jahrgang 2025 als ZIP

gültigFunkgeräte und Marktüberwachung · Vfg 56/2025 · Amtsblatt 13/2025 vom 09.07.2025, S. 1244

Baofeng UV-5RE Plus

Gerät
Funkgerät, Modell UV-5RE Plus, Marke BAOFENG
Untersagt
Bereitstellen auf dem und Inverkehrbringen auf den deutschen Markt
Grund
Grenzwerte für unerwünschte Nebenaussendungen und EMV-Störaussendungen überschritten, CE-Kennzeichnung nicht richtlinienkonform, Konformitätserklärung fehlte
Anlass
Maßnahme der Marktüberwachung in Spanien, übernommen nach § 30 FuAG

Stand geprüft am 27.10.2026Jahrgang 2025 als ZIP

gültigFunkgeräte und Marktüberwachung · Vfg 52/2025 · Amtsblatt 13/2025 vom 09.07.2025, S. 1241

Kingpo / PNI T-388 (PMR R8)

Gerät
Funkgerät, Modell T-388 / PMR R8, Marke KINGPO / PNI
Untersagt
Bereitstellen auf dem und Inverkehrbringen auf den deutschen Markt
Grund
Grenzwerte für die tatsächliche Strahlungsleistung überschritten, CE-Kennzeichnung nicht richtlinienkonform, Konformitätserklärung fehlte
Anlass
Maßnahme der Marktüberwachung in Irland, übernommen nach § 30 FuAG

Stand geprüft am 27.10.2026Jahrgang 2025 als ZIP

gültigFunkgeräte und Marktüberwachung · Vfg 34/2025 · Amtsblatt 10/2025 vom 21.05.2025, S. 882

Baofeng BF-777S

Gerät
Funkgerät, Modell BF-777S, Marke BAOFENG
Untersagt
Bereitstellen auf dem und Inverkehrbringen auf den deutschen Markt
Grund
Grenzwerte für unerwünschte Nebenaussendungen und EMV-Störaussendungen überschritten, Konformitätserklärung fehlte
Anlass
Maßnahme der Marktüberwachung in Spanien, übernommen nach § 30 FuAG

Stand geprüft am 27.10.2026Jahrgang 2025 als ZIP

gültigAmateurfunkrecht · Vfg 15/2025 · Amtsblatt 5/2025 vom 05.03.2025, S. 405

Rufzeichenplan ab 1. April 2025, DR-Rufzeichen auch für Übungen

Der Rufzeichenplan ersetzt Vfg 61/2024. Neu: Die Klubstationsrufzeichen der DR-Reihen (Notfunk, Katastrophenschutz, Rettungsdienste) dürfen auch für Übungen genutzt werden, die auf Not- und Katastrophenfälle vorbereiten. Im Übungsbetrieb wird "/Ueb" angehängt, in Sprechfunk das Wort "Übung". Ausbildungsfunkbetrieb und Wettbewerbe sind mit DR-Rufzeichen nicht gestattet.

gilt seit 01.04.2025, Stand geprüft am 27.10.2026Jahrgang 2025 als ZIP

abgelaufenAmateurfunkrecht · Vfg 105/2024 · Amtsblatt 24/2024 vom 18.12.2024, S. 1819

6 m für Klasse E und 4 m für Klasse A, befristet bis Ende 2025

Zwei befristete Erlaubnisse für 2025. Klasse E durfte 50,000 bis 52,000 MHz nutzen, bis 50,400 MHz mit 100 W PEP, darüber mit 25 W PEP, nur feste Stationen, horizontal, höchstens 12 kHz Bandbreite. Klasse A durfte 70,150 bis 70,210 MHz nutzen, nur ortsfest, höchstens 25 W ERP, horizontal, 12 kHz. Für beides galt Aufzeichnungspflicht. Eine Folgeregelung für 2026 ist im Amtsblatt nicht erschienen, beide Bereiche sind derzeit nicht freigegeben.

abgelaufen am 31.12.2025, in den Amtsblättern bis 20/2026 keine Verlängerung, Stand geprüft am 27.10.2026Jahrgang 2024 als ZIP

ersetztAmateurfunkrecht · Mitteilung 416/2024 · Amtsblatt 23/2024 vom 04.12.2024, S. 1799

Anhörung: DR-Rufzeichen für Übungen

Die Bundesnetzagentur kündigte an, die Klubstationsrufzeichen für Not-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienste sowie Notfunkgruppen auch für Übungen freizugeben, und bat um Stellungnahmen.

umgesetzt mit Vfg 15/2025, Stand geprüft am 27.10.2026Jahrgang 2024 als ZIP

ersetztAmateurfunkrecht · Vfg 61/2024 · Amtsblatt 11/2024 vom 12.06.2024, S. 708

Rufzeichenplan mit DR-Reihen für Notfunk

Rufzeichenplan ab 24.06.2024 nach der Dritten Änderung der AFuV. Er ersetzte Vfg 53/2024 und führte die Klubstationsreihen DR1 bis DR6 für Not-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienste sowie Notfunkgruppen ein.

aufgehoben und ersetzt durch Vfg 15/2025, Stand geprüft am 27.10.2026Jahrgang 2024 als ZIP

abgelaufenAmateurfunkrecht · Vfg 58/2024 · Amtsblatt 11/2024 vom 12.06.2024, S. 706

4 m für Klasse A, befristet bis Ende 2024

Klasse A durfte 70,150 bis 70,210 MHz vorübergehend nutzen: nur ortsfeste Stationen, höchstens 25 W ERP, horizontal, höchstens 12 kHz Bandbreite, keine fernbedienten Aussendungen, mit Aufzeichnungspflicht.

abgelaufen am 31.12.2024, für 2025 folgte Vfg 105/2024, Stand geprüft am 27.10.2026Jahrgang 2024 als ZIP

gültigFunkgeräte und Marktüberwachung · Vfg 56/2024 · Amtsblatt 9/2024 vom 08.05.2024, S. 418

Baofeng BF-888S

Gerät
Funkgerät, Modell BF-888S, Marke BAOFENG
Untersagt
weiteres Bereitstellen, Inverkehrbringen und Weitergabe
Grund
Grenzwert für EMV-Störaussendungen überschritten, Konformitätserklärung fehlte
Anlass
Maßnahme der Marktüberwachung in Spanien, übernommen nach § 30 FuAG

Stand geprüft am 27.10.2026Jahrgang 2024 als ZIP

gültigFunkgeräte und Marktüberwachung · Vfg 55/2024 · Amtsblatt 9/2024 vom 08.05.2024, S. 417

Baofeng UV-5RA

Gerät
Funkgerät, Modell UV-5RA, Marke BAOFENG
Untersagt
weiteres Bereitstellen, Inverkehrbringen und Weitergabe
Grund
Grenzwert für unerwünschte Nebenaussendungen überschritten, CE-Kennzeichnung nicht richtlinienkonform, Einführer und Bedienungsanleitung fehlten
Anlass
Maßnahme der Marktüberwachung in Spanien, übernommen nach § 30 FuAG

Stand geprüft am 27.10.2026Jahrgang 2024 als ZIP

ersetztAmateurfunkrecht · Vfg 53/2024 · Amtsblatt 8/2024 vom 24.04.2024, S. 392

Rufzeichenplan ab 24. Juni 2024

Rufzeichenplan nach der Zweiten Änderung der AFuV, gültig ab 24.06.2024. Noch vor diesem Tag, am 12.06.2024, ersetzte ihn Vfg 61/2024.

ersetzt durch Vfg 61/2024, Stand geprüft am 27.10.2026Jahrgang 2024 als ZIP

gültigFunkgeräte und Marktüberwachung · Vfg 52/2024 · Amtsblatt 8/2024 vom 24.04.2024, S. 390

Jucjet UV-5RE

Gerät
Funkgerät, Modell UV-5RE, Marke Jucjet
Untersagt
weiteres Bereitstellen, Inverkehrbringen und Weitergabe
Grund
Grenzwert für die Senderausgangsleistung überschritten, keine Konformitätserklärung
Anlass
Maßnahme der Marktüberwachung in Irland, übernommen nach § 30 FuAG

Stand geprüft am 27.10.2026Jahrgang 2024 als ZIP

gültigAusbildung und Prüfung · Mitteilung 139/2024 · Amtsblatt 6/2024 vom 20.03.2024, S. 198

Fragenkatalog, 3. Auflage, für Prüfungen ab 24. Juni 2024

Für Prüfungen ab dem 24.06.2024 gelten die Prüfungsfragen, 3. Auflage, März 2024. Die 2. Auflage vom Dezember 2023 (Mitteilung 257/2023) wird nicht angewendet. Die Änderungen beruhen auf Hinweisen der betroffenen Kreise.

gilt für Prüfungen seit 24.06.2024, keine neuere Auflage bis Amtsblatt 20/2026, Stand geprüft am 27.10.2026Jahrgang 2024 als ZIP

abgelaufenAusbildung und Prüfung · Vfg 36/2024 · Amtsblatt 6/2024 vom 20.03.2024, S. 165

Übergang für Wiederholungsprüfungen

Wer einen Prüfungsteil vor dem 24.06.2024 nicht bestanden hatte, konnte ihn nach Übergangsregeln wiederholen, ergänzend zur neuen Prüfungsordnung (Vfg 29/2024).

Wiederholungsprüfungen nach dieser Regel bis 31.12.2024, Stand geprüft am 27.10.2026Jahrgang 2024 als ZIP

gültigFunkgeräte und Marktüberwachung · Vfg 35/2024 · Amtsblatt 6/2024 vom 20.03.2024, S. 164

Midland CT990-EB

Gerät
PMR-Funkgerät, Modell CT990-EB, Marke MIDLAND
Untersagt
weiteres Bereitstellen, Inverkehrbringen und Weitergabe
Grund
Grenzwert für unerwünschte Aussendungen überschritten, CE-Kennzeichnung nicht richtlinienkonform
Anlass
Maßnahme der Marktüberwachung in Spanien, übernommen nach § 30 FuAG

Stand geprüft am 27.10.2026Jahrgang 2024 als ZIP

gültigAusbildung und Prüfung · Vfg 29/2024 · Amtsblatt 5/2024 vom 06.03.2024, S. 138

Antragsverfahren und Durchführung der Amateurfunkprüfungen

Die Prüfungsordnung zur Zweiten Änderung der AFuV: Antrag, Ablauf und Durchführung der Prüfungen, Identitätsnachweis am Prüfungstag. Sie hob die Verfügungen 3/2007, 4/2007 und 9/2005 sowie die Mitteilung 88/2005 zum 23.06.2024 auf.

gilt seit 24.06.2024, Stand geprüft am 27.10.2026Jahrgang 2024 als ZIP

gültigFunkgeräte und Marktüberwachung · Vfg 28/2024 · Amtsblatt 4/2024 vom 21.02.2024, S. 121

Wouxun KG-968

Gerät
UHF-PMR-Funkgerät, Modell KG-968, Marke WOUXUN
Untersagt
weiteres Bereitstellen, Inverkehrbringen und Weitergabe
Grund
Grenzwert für unerwünschte Aussendungen überschritten, CE-Kennzeichnung nicht richtlinienkonform, Konformitätserklärung fehlerhaft
Anlass
Maßnahme der Marktüberwachung in Spanien, übernommen nach § 30 FuAG

Stand geprüft am 27.10.2026Jahrgang 2024 als ZIP

Ausgewertet: Amtsblatt 1/2024 bis 20/2026, Stand 21.10.2026, zuletzt geprüft am 27.10.2026. Eigene Kurzfassungen, maßgeblich ist der Text im Amtsblatt der Bundesnetzagentur. Für 2024 und 2025 bietet die Bundesnetzagentur die Ausgaben nur als Jahrgang zum Herunterladen an. Bei Funkgeräten untersagen die Verfügungen Bereitstellen und Inverkehrbringen, bis 2024 auch die Weitergabe, nicht Besitz oder Betrieb. "Neu" heißt: seit deinem letzten Besuch dazugekommen, das merkt sich nur dein Browser.

Das Amtsblatt

Das Amtsblatt der Bundesnetzagentur erscheint in der Regel alle zwei Wochen, 2024 und 2025 waren es je 24 Ausgaben. Für Funkamateure zählen zwei Arten von Einträgen:

  • Verfügungen (Vfg) regeln verbindlich, etwa den Rufzeichenplan, befristete Freigaben von Frequenzen oder ein Vertriebsverbot für ein Funkgerät.
  • Mitteilungen informieren, kündigen Änderungen an oder bitten um Stellungnahmen. So stand der neue Fragenkatalog als Mitteilung im Amtsblatt, ebenso die Anhörung vor der Änderung des Rufzeichenplans.

Ein Vertriebsverbot für ein Funkgerät geht meist auf die Marktüberwachung eines anderen EU-Staats zurück. Bevor die Bundesnetzagentur es erlässt, gibt sie im Amtsblatt Gelegenheit zur Stellungnahme. Untersagt ist danach, was in der Verfügung steht: das Bereitstellen und Inverkehrbringen, in älteren Verfügungen auch die Weitergabe.

Aufgaben im Amateurfunk

Die BNetzA ist laut Amateurfunkgesetz (AFuG) und Amateurfunkverordnung (AFuV) für folgende Bereiche zuständig:

AufgabeBeschreibung
PrüfungenDurchführung der Amateurfunkprüfung für Klasse N, E und A
RufzeichenZuteilung personengebundener Rufzeichen (z.B. DL1ABC)
ZulassungErteilung der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst
FrequenzenVerwaltung und Regulierung der Amateurfunkbänder
RufzeichenlisteVeröffentlichung aller zugeteilten deutschen Rufzeichen
StörungsbearbeitungBearbeitung von Funkstörungen und EMV-Problemen

Der Weg zur Lizenz

So läuft der Prozess ab:

  1. Anmeldung zur Prüfung: Per Formblatt bei der BNetzA (Amateurfunkpruefung@BNetzA.de)
  2. Prüfung ablegen: Multiple-Choice-Test zu Technik, Betrieb und Vorschriften
  3. Prüfungsbescheinigung: Bei Bestehen wird diese ausgestellt
  4. Rufzeichen beantragen: Mit der Bescheinigung kann ein Rufzeichen beantragt werden
  5. Zulassung erhalten: Personengebundenes Rufzeichen wird zugeteilt
✅ Tipp: Die Prüfung kann an verschiedenen Standorten deutschlandweit abgelegt werden. Die aktuellen Prüfungstermine findest du auf der Übersicht.

Lizenzklassen

Seit dem 24. Juni 2024 gibt es drei Zeugnisklassen:

KlasseBänderLeistungBesonderheit
N (Neu!)10 m, 2 m, 70 cm10 W ERP (10 m), 6,1 W ERP (2 m, 70 cm)Entry-Class, seit 2024
EEingeschränkte KW + VHF/UHF100 W PEP (KW), 75 W PEP (2 m, 70 cm)Einsteiger-Kurzwelle
AAlle Amateurfunkbänder750 WVollzugang

Kosten

Für Amateurfunk-Leistungen erhebt die BNetzA Gebühren:

LeistungGebühr (Stand 2026)
Prüfung Klasse N68 €
Prüfung Klasse E73,50 €
Prüfung Klasse A81 €
Zulassung mit personengebundenem Rufzeichen20 €
Jährlicher Frequenzschutzbeitrag~5-25 €

Geschichte der Behörde

Die heutige Bundesnetzagentur hat eine bewegte Geschichte:

JahrEreignis
1998Gründung als "Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post" (RegTP)
2005Umbenennung in "Bundesnetzagentur", Zuständigkeit für Energie (Strom, Gas)
2006Zusätzlich Zuständigkeit für Eisenbahnen
HeuteVollständiger Name: "Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen"
📍 Sitz: Die BNetzA hat ihren Hauptsitz in Bonn und hat rund 3.000 Vollzeitstellen (Stand 1. Januar 2026).

Kontakt

Für Fragen zum Amateurfunk:

Wichtige Online-Dienste

DienstBeschreibung
RufzeichenabfragePrüfen, welche Rufzeichen vergeben sind
PrüfungstermineTermine und Standorte für die Prüfung
FragenkatalogOffizielle Prüfungsfragen als PDF
FormulareAnträge für Rufzeichen, Auslandslizenzen etc.
✅ Gut zu wissen: Die BNetzA veröffentlicht alle Prüfungsfragen vorab! So kannst du dich gezielt auf die Prüfung vorbereiten.
Quellen (6)
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