Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist die zentrale Behörde für den Amateurfunk in Deutschland. Sie führt die Amateurfunkprüfung durch, teilt Rufzeichen zu und regelt die Frequenznutzung. Was sie dazu verfügt, steht in ihrem Amtsblatt. Hier sind die Meldungen seit 2024 kurz gefasst, darunter die Aufgaben der Behörde.
Meldungen aus dem Amtsblatt
Bei Funkgeräten ist untersagt, was in der jeweiligen Verfügung steht: das Bereitstellen und Inverkehrbringen, in den Verfügungen bis 2024 auch die Weitergabe. Besitz oder Betrieb untersagen diese Verfügungen nicht.
Baofeng UV 21 Pro V2
- Gerät
- Funkgerät, Modell UV 21 Pro V2, Marke BAOFENG
- Untersagt
- Bereitstellen auf dem und Inverkehrbringen auf den deutschen Markt
- Grund
- Grenzwerte für unerwünschte Nebenaussendungen überschritten, CE-Kennzeichnung nicht richtlinienkonform, Konformitätserklärung fehlte
- Anlass
- Maßnahme der Marktüberwachung in Spanien, übernommen nach § 30 FuAG
Stand geprüft am 27.10.2026Amtsblatt 5/2026 als PDF
Baofeng UV-5RH Pro
- Gerät
- Funkgerät, Modell UV-5RH Pro, Marke BAOFENG
- Untersagt
- Bereitstellen auf dem und Inverkehrbringen auf den deutschen Markt
- Grund
- Grenzwerte für unerwünschte Nebenaussendungen überschritten, CE-Kennzeichnung nicht richtlinienkonform, Konformitätserklärung fehlte
- Anlass
- Maßnahme der Marktüberwachung in Spanien, übernommen nach § 30 FuAG
Stand geprüft am 27.10.2026Amtsblatt 5/2026 als PDF
QYT KT-8900
- Gerät
- Mobilgerät ("FM Radio für KFZ"), Modell KT-8900, Marke QYT
- Untersagt
- Bereitstellen auf dem und Inverkehrbringen auf den deutschen Markt
- Grund
- Grenzwerte für unerwünschte Nebenaussendungen überschritten, Konformitätserklärung fehlte, Herstelleranschrift fehlte
- Anlass
- Maßnahme der Marktüberwachung in Griechenland, übernommen nach § 30 FuAG
Stand geprüft am 27.10.2026Amtsblatt 2/2026 als PDF
Schnittstellenbeschreibung für Amateurfunkanlagen über Satellit (SSB SF 009)
Neue Funk-Schnittstellenbeschreibung SSB SF 009 für kommerziell verfügbare, satellitengestützte Amateurfunkanlagen. Sie hat das EU-Informationsverfahren durchlaufen und gilt mit sofortiger Wirkung. Den Text veröffentlicht die Bundesnetzagentur als PDF auf ihrer Website.
in Kraft seit Veröffentlichung, Stand geprüft am 27.10.2026Jahrgang 2025 als ZIP
eSynic ESY031-UV-5R
- Gerät
- Funkgerät, Modell ESY031-UV-5R, Marke eSynic
- Untersagt
- Bereitstellen auf dem und Inverkehrbringen auf den deutschen Markt
- Grund
- Grenzwerte für unerwünschte Nebenaussendungen und EMV-Störaussendungen überschritten, CE-Kennzeichnung nicht richtlinienkonform, Konformitätserklärung fehlte
- Anlass
- Maßnahme der Marktüberwachung in Spanien, übernommen nach § 30 FuAG
Stand geprüft am 27.10.2026Jahrgang 2025 als ZIP
Baofeng UV-5RE Plus
- Gerät
- Funkgerät, Modell UV-5RE Plus, Marke BAOFENG
- Untersagt
- Bereitstellen auf dem und Inverkehrbringen auf den deutschen Markt
- Grund
- Grenzwerte für unerwünschte Nebenaussendungen und EMV-Störaussendungen überschritten, CE-Kennzeichnung nicht richtlinienkonform, Konformitätserklärung fehlte
- Anlass
- Maßnahme der Marktüberwachung in Spanien, übernommen nach § 30 FuAG
Stand geprüft am 27.10.2026Jahrgang 2025 als ZIP
Kingpo / PNI T-388 (PMR R8)
- Gerät
- Funkgerät, Modell T-388 / PMR R8, Marke KINGPO / PNI
- Untersagt
- Bereitstellen auf dem und Inverkehrbringen auf den deutschen Markt
- Grund
- Grenzwerte für die tatsächliche Strahlungsleistung überschritten, CE-Kennzeichnung nicht richtlinienkonform, Konformitätserklärung fehlte
- Anlass
- Maßnahme der Marktüberwachung in Irland, übernommen nach § 30 FuAG
Stand geprüft am 27.10.2026Jahrgang 2025 als ZIP
Baofeng BF-777S
- Gerät
- Funkgerät, Modell BF-777S, Marke BAOFENG
- Untersagt
- Bereitstellen auf dem und Inverkehrbringen auf den deutschen Markt
- Grund
- Grenzwerte für unerwünschte Nebenaussendungen und EMV-Störaussendungen überschritten, Konformitätserklärung fehlte
- Anlass
- Maßnahme der Marktüberwachung in Spanien, übernommen nach § 30 FuAG
Stand geprüft am 27.10.2026Jahrgang 2025 als ZIP
Rufzeichenplan ab 1. April 2025, DR-Rufzeichen auch für Übungen
Der Rufzeichenplan ersetzt Vfg 61/2024. Neu: Die Klubstationsrufzeichen der DR-Reihen (Notfunk, Katastrophenschutz, Rettungsdienste) dürfen auch für Übungen genutzt werden, die auf Not- und Katastrophenfälle vorbereiten. Im Übungsbetrieb wird "/Ueb" angehängt, in Sprechfunk das Wort "Übung". Ausbildungsfunkbetrieb und Wettbewerbe sind mit DR-Rufzeichen nicht gestattet.
gilt seit 01.04.2025, Stand geprüft am 27.10.2026Jahrgang 2025 als ZIP
6 m für Klasse E und 4 m für Klasse A, befristet bis Ende 2025
Zwei befristete Erlaubnisse für 2025. Klasse E durfte 50,000 bis 52,000 MHz nutzen, bis 50,400 MHz mit 100 W PEP, darüber mit 25 W PEP, nur feste Stationen, horizontal, höchstens 12 kHz Bandbreite. Klasse A durfte 70,150 bis 70,210 MHz nutzen, nur ortsfest, höchstens 25 W ERP, horizontal, 12 kHz. Für beides galt Aufzeichnungspflicht. Eine Folgeregelung für 2026 ist im Amtsblatt nicht erschienen, beide Bereiche sind derzeit nicht freigegeben.
abgelaufen am 31.12.2025, in den Amtsblättern bis 20/2026 keine Verlängerung, Stand geprüft am 27.10.2026Jahrgang 2024 als ZIP
Anhörung: DR-Rufzeichen für Übungen
Die Bundesnetzagentur kündigte an, die Klubstationsrufzeichen für Not-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienste sowie Notfunkgruppen auch für Übungen freizugeben, und bat um Stellungnahmen.
umgesetzt mit Vfg 15/2025, Stand geprüft am 27.10.2026Jahrgang 2024 als ZIP
Rufzeichenplan mit DR-Reihen für Notfunk
Rufzeichenplan ab 24.06.2024 nach der Dritten Änderung der AFuV. Er ersetzte Vfg 53/2024 und führte die Klubstationsreihen DR1 bis DR6 für Not-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienste sowie Notfunkgruppen ein.
aufgehoben und ersetzt durch Vfg 15/2025, Stand geprüft am 27.10.2026Jahrgang 2024 als ZIP
4 m für Klasse A, befristet bis Ende 2024
Klasse A durfte 70,150 bis 70,210 MHz vorübergehend nutzen: nur ortsfeste Stationen, höchstens 25 W ERP, horizontal, höchstens 12 kHz Bandbreite, keine fernbedienten Aussendungen, mit Aufzeichnungspflicht.
abgelaufen am 31.12.2024, für 2025 folgte Vfg 105/2024, Stand geprüft am 27.10.2026Jahrgang 2024 als ZIP
Baofeng BF-888S
- Gerät
- Funkgerät, Modell BF-888S, Marke BAOFENG
- Untersagt
- weiteres Bereitstellen, Inverkehrbringen und Weitergabe
- Grund
- Grenzwert für EMV-Störaussendungen überschritten, Konformitätserklärung fehlte
- Anlass
- Maßnahme der Marktüberwachung in Spanien, übernommen nach § 30 FuAG
Stand geprüft am 27.10.2026Jahrgang 2024 als ZIP
Baofeng UV-5RA
- Gerät
- Funkgerät, Modell UV-5RA, Marke BAOFENG
- Untersagt
- weiteres Bereitstellen, Inverkehrbringen und Weitergabe
- Grund
- Grenzwert für unerwünschte Nebenaussendungen überschritten, CE-Kennzeichnung nicht richtlinienkonform, Einführer und Bedienungsanleitung fehlten
- Anlass
- Maßnahme der Marktüberwachung in Spanien, übernommen nach § 30 FuAG
Stand geprüft am 27.10.2026Jahrgang 2024 als ZIP
Rufzeichenplan ab 24. Juni 2024
Rufzeichenplan nach der Zweiten Änderung der AFuV, gültig ab 24.06.2024. Noch vor diesem Tag, am 12.06.2024, ersetzte ihn Vfg 61/2024.
ersetzt durch Vfg 61/2024, Stand geprüft am 27.10.2026Jahrgang 2024 als ZIP
Jucjet UV-5RE
- Gerät
- Funkgerät, Modell UV-5RE, Marke Jucjet
- Untersagt
- weiteres Bereitstellen, Inverkehrbringen und Weitergabe
- Grund
- Grenzwert für die Senderausgangsleistung überschritten, keine Konformitätserklärung
- Anlass
- Maßnahme der Marktüberwachung in Irland, übernommen nach § 30 FuAG
Stand geprüft am 27.10.2026Jahrgang 2024 als ZIP
Fragenkatalog, 3. Auflage, für Prüfungen ab 24. Juni 2024
Für Prüfungen ab dem 24.06.2024 gelten die Prüfungsfragen, 3. Auflage, März 2024. Die 2. Auflage vom Dezember 2023 (Mitteilung 257/2023) wird nicht angewendet. Die Änderungen beruhen auf Hinweisen der betroffenen Kreise.
gilt für Prüfungen seit 24.06.2024, keine neuere Auflage bis Amtsblatt 20/2026, Stand geprüft am 27.10.2026Jahrgang 2024 als ZIP
Übergang für Wiederholungsprüfungen
Wer einen Prüfungsteil vor dem 24.06.2024 nicht bestanden hatte, konnte ihn nach Übergangsregeln wiederholen, ergänzend zur neuen Prüfungsordnung (Vfg 29/2024).
Wiederholungsprüfungen nach dieser Regel bis 31.12.2024, Stand geprüft am 27.10.2026Jahrgang 2024 als ZIP
Midland CT990-EB
- Gerät
- PMR-Funkgerät, Modell CT990-EB, Marke MIDLAND
- Untersagt
- weiteres Bereitstellen, Inverkehrbringen und Weitergabe
- Grund
- Grenzwert für unerwünschte Aussendungen überschritten, CE-Kennzeichnung nicht richtlinienkonform
- Anlass
- Maßnahme der Marktüberwachung in Spanien, übernommen nach § 30 FuAG
Stand geprüft am 27.10.2026Jahrgang 2024 als ZIP
Antragsverfahren und Durchführung der Amateurfunkprüfungen
Die Prüfungsordnung zur Zweiten Änderung der AFuV: Antrag, Ablauf und Durchführung der Prüfungen, Identitätsnachweis am Prüfungstag. Sie hob die Verfügungen 3/2007, 4/2007 und 9/2005 sowie die Mitteilung 88/2005 zum 23.06.2024 auf.
gilt seit 24.06.2024, Stand geprüft am 27.10.2026Jahrgang 2024 als ZIP
Wouxun KG-968
- Gerät
- UHF-PMR-Funkgerät, Modell KG-968, Marke WOUXUN
- Untersagt
- weiteres Bereitstellen, Inverkehrbringen und Weitergabe
- Grund
- Grenzwert für unerwünschte Aussendungen überschritten, CE-Kennzeichnung nicht richtlinienkonform, Konformitätserklärung fehlerhaft
- Anlass
- Maßnahme der Marktüberwachung in Spanien, übernommen nach § 30 FuAG
Stand geprüft am 27.10.2026Jahrgang 2024 als ZIP
Keine Meldung zu dieser Auswahl.
Ausgewertet: Amtsblatt 1/2024 bis 20/2026, Stand 21.10.2026, zuletzt geprüft am 27.10.2026. Eigene Kurzfassungen, maßgeblich ist der Text im Amtsblatt der Bundesnetzagentur. Für 2024 und 2025 bietet die Bundesnetzagentur die Ausgaben nur als Jahrgang zum Herunterladen an. Bei Funkgeräten untersagen die Verfügungen Bereitstellen und Inverkehrbringen, bis 2024 auch die Weitergabe, nicht Besitz oder Betrieb. "Neu" heißt: seit deinem letzten Besuch dazugekommen, das merkt sich nur dein Browser.
Das Amtsblatt
Das Amtsblatt der Bundesnetzagentur erscheint in der Regel alle zwei Wochen, 2024 und 2025 waren es je 24 Ausgaben. Für Funkamateure zählen zwei Arten von Einträgen:
- Verfügungen (Vfg) regeln verbindlich, etwa den Rufzeichenplan, befristete Freigaben von Frequenzen oder ein Vertriebsverbot für ein Funkgerät.
- Mitteilungen informieren, kündigen Änderungen an oder bitten um Stellungnahmen. So stand der neue Fragenkatalog als Mitteilung im Amtsblatt, ebenso die Anhörung vor der Änderung des Rufzeichenplans.
Ein Vertriebsverbot für ein Funkgerät geht meist auf die Marktüberwachung eines anderen EU-Staats zurück. Bevor die Bundesnetzagentur es erlässt, gibt sie im Amtsblatt Gelegenheit zur Stellungnahme. Untersagt ist danach, was in der Verfügung steht: das Bereitstellen und Inverkehrbringen, in älteren Verfügungen auch die Weitergabe.
Aufgaben im Amateurfunk
Die BNetzA ist laut Amateurfunkgesetz (AFuG) und Amateurfunkverordnung (AFuV) für folgende Bereiche zuständig:
| Aufgabe | Beschreibung |
|---|---|
| Prüfungen | Durchführung der Amateurfunkprüfung für Klasse N, E und A |
| Rufzeichen | Zuteilung personengebundener Rufzeichen (z.B. DL1ABC) |
| Zulassung | Erteilung der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst |
| Frequenzen | Verwaltung und Regulierung der Amateurfunkbänder |
| Rufzeichenliste | Veröffentlichung aller zugeteilten deutschen Rufzeichen |
| Störungsbearbeitung | Bearbeitung von Funkstörungen und EMV-Problemen |
Der Weg zur Lizenz
So läuft der Prozess ab:
- Anmeldung zur Prüfung: Per Formblatt bei der BNetzA (Amateurfunkpruefung@BNetzA.de)
- Prüfung ablegen: Multiple-Choice-Test zu Technik, Betrieb und Vorschriften
- Prüfungsbescheinigung: Bei Bestehen wird diese ausgestellt
- Rufzeichen beantragen: Mit der Bescheinigung kann ein Rufzeichen beantragt werden
- Zulassung erhalten: Personengebundenes Rufzeichen wird zugeteilt
Lizenzklassen
Seit dem 24. Juni 2024 gibt es drei Zeugnisklassen:
| Klasse | Bänder | Leistung | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| N (Neu!) | 10 m, 2 m, 70 cm | 10 W ERP (10 m), 6,1 W ERP (2 m, 70 cm) | Entry-Class, seit 2024 |
| E | Eingeschränkte KW + VHF/UHF | 100 W PEP (KW), 75 W PEP (2 m, 70 cm) | Einsteiger-Kurzwelle |
| A | Alle Amateurfunkbänder | 750 W | Vollzugang |
Kosten
Für Amateurfunk-Leistungen erhebt die BNetzA Gebühren:
| Leistung | Gebühr (Stand 2026) |
|---|---|
| Prüfung Klasse N | 68 € |
| Prüfung Klasse E | 73,50 € |
| Prüfung Klasse A | 81 € |
| Zulassung mit personengebundenem Rufzeichen | 20 € |
| Jährlicher Frequenzschutzbeitrag | ~5-25 € |
Geschichte der Behörde
Die heutige Bundesnetzagentur hat eine bewegte Geschichte:
| Jahr | Ereignis |
|---|---|
| 1998 | Gründung als "Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post" (RegTP) |
| 2005 | Umbenennung in "Bundesnetzagentur", Zuständigkeit für Energie (Strom, Gas) |
| 2006 | Zusätzlich Zuständigkeit für Eisenbahnen |
| Heute | Vollständiger Name: "Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen" |
Kontakt
Für Fragen zum Amateurfunk:
- E-Mail: Amateurfunk@bnetza.de
- Telefon: 0231 / 99 55-2 60
- Website: bundesnetzagentur.de/amateurfunk
Wichtige Online-Dienste
| Dienst | Beschreibung |
|---|---|
| Rufzeichenabfrage | Prüfen, welche Rufzeichen vergeben sind |
| Prüfungstermine | Termine und Standorte für die Prüfung |
| Fragenkatalog | Offizielle Prüfungsfragen als PDF |
| Formulare | Anträge für Rufzeichen, Auslandslizenzen etc. |
