EMVU steht für elektromagnetische Verträglichkeit in der Umwelt - so löst der Fragenkatalog der Bundesnetzagentur die Abkürzung auf (Frage VE501). Verbreitet ist daneben die Kurzform "elektromagnetische Umweltverträglichkeit"; gemeint ist dasselbe: die Verträglichkeit elektromagnetischer Felder mit Lebewesen in der Umwelt. Für Funkamateure bedeutet das: Du bist verantwortlich dafür, dass von deiner Sendeanlage keine gesundheitlichen Gefahren für Menschen ausgehen - weder für dich selbst, noch für deine Familie oder Nachbarn.

💡 Kurzfassung: Ab 10 Watt EIRP musst du eine Anzeige bei der Bundesnetzagentur einreichen, bevor du sendest. Darin berechnest du die Sicherheitsabstände deiner Antennen. Die Grenzwerte basieren auf den ICNIRP-Empfehlungen und schützen vor Gewebeerwärmung durch Hochfrequenzstrahlung.

Was ist EMVU?

Der Begriff EMVU ist nicht zu verwechseln mit EMV (Elektromagnetische Verträglichkeit). Während EMV die technische Störfreiheit zwischen Geräten behandelt, geht es bei EMVU um den Schutz von Lebewesen vor elektromagnetischen Feldern.

EMV (technisch)
  • Störungen zwischen Geräten
  • Funkentstörung
  • CE-Kennzeichnung
  • Normen: EN 55011, EN 55032
EMVU (biologisch)
  • Wirkung auf Menschen/Tiere
  • Gesundheitsschutz
  • Anzeige (BEMFV)
  • Normen: DIN EN 50413

Biologische Wirkungen

Elektromagnetische Felder im Hochfrequenzbereich können Gewebe erwärmen - ähnlich wie eine Mikrowelle. Die SAR (Spezifische Absorptionsrate) beschreibt, wie viel Energie pro Kilogramm Körpermasse absorbiert wird.

⚠️ Warum Grenzwerte? Ab einer bestimmten Feldstärke kann sich Körpergewebe messbar erwärmen. Die ICNIRP-Grenzwerte schützen vor allen fest etablierten gesundheitsschädlichen Wirkungen und enthalten Sicherheitsmargen, die individuelle Unterschiede und Schwankungen berücksichtigen.
EMVU ist ein eigener Prüfungsabschnitt - im Fach Vorschriften und in der Technik beider oberen Klassen. Übe die Originalfragen der Bundesnetzagentur mit gespeichertem Fortschritt und einer Auswertung, die zeigt, wo es noch hakt.
Vorschriften für die Prüfung lernen

Prüfungsfragen zur EMVU

Sechs Fragen aus dem Fragenkatalog

Fragetext und Antworten stammen wörtlich aus dem offiziellen Fragenkatalog der Bundesnetzagentur, aus allen drei Klassen. Die Reihenfolge der Antworten wird bei jedem Aufruf neu gemischt und weicht deshalb vom Katalog ab. Nichts wird gespeichert, du kannst beliebig oft probieren.

VE501 Was bedeutet die Abkürzung EMVU?

  • Elektromagnetische Verträglichkeit in der Umwelt
  • Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten
  • Elektronische Messung von elektromagnetischen Unverträglichkeiten
  • Eine Bürgerinitiative zum Schutz vor elektromagnetischen Unverträglichkeiten

VE508 Wer muss seine Amateurfunkstelle bei der BNetzA gemäß der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) anzeigen?

  • Alle Funkamateure, die ortsfeste Amateurfunkstellen mit einer Leistung ab 10 W EIRP betreiben
  • Alle Funkamateure, die Portabel- bzw. Mobilbetrieb durchführen
  • Alle Funkamateure der Zeugnisklasse A
  • Alle Funkamateure, die auf der Kurzwelle aktiv sind

VE511 Welchen Status hat im Rahmen der EMVU die Anzeige einer ortsfesten Amateurfunkanlage?

  • Die Anzeige ist die verbindliche Erklärung eines Funkamateurs über die eigenverantwortliche Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern.
  • Die Anzeige ist eine unverbindliche Erklärung darüber, dass Funkamateure eigenverantwortlich handeln.
  • Die Anzeige hat den gleichen rechtlichen Status wie eine Standortbescheinigung, gilt aber nur für nichtkommerzielle Anlagen.
  • Die Anzeige ist die verbindliche Erklärung eines Funkamateurs über die eigenverantwortliche Einhaltung des Bundesimmissionsschutzgesetzes.

VE512 Welche Unterlagen sind ergänzend zur Anzeige gemäß der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) einer ortsfesten Amateurfunkanlage bei der zuständigen Außenstelle der BNetzA einzureichen?

  • Der Anzeige ist eine nachvollziehbare zeichnerische Darstellung des standortbezogenen Sicherheitsabstands und des vom Betreiber kontrollierbaren Bereichs beizufügen.
  • Der Anzeige sind Antennendiagramme, Lageplan, Bauzeichnung oder Skizze mit Bemaßung beizufügen.
  • Es sind keine weiteren Unterlagen beizufügen.
  • Es ist ein Blockschaltbild der Amateurfunkstelle beizufügen.

EK105 Sie möchten den Personenschutz-Sicherheitsabstand für ihren neuen, fest aufgebauten Halbwellendipol für das 80 m-Band (3,5 - 3,8 MHz) bestimmen. Bei 100 W Sendeleistung errechnen Sie mit Hilfe der Näherungsformel für die Fernfeldberechnung einen erforderlichen Abstand von 3,65 m. Ist dieser Sicherheitsabstand gültig?

  • Der errechnete Abstand ist ungültig, da er im reaktiven Nahfeld der Antenne liegt, und muss deshalb durch andere Methoden wie z. B. Messungen der E- und H-Feldanteile, Simulations- oder Nahfeldberechnungen bestimmt werden.
  • Der errechnete Personenschutz-Sicherheitsabstand ist gültig, da Berechnungen mit der Näherungsformel für die Fernfeldberechnung im Amateurfunk hinreichend genau sind.
  • Der errechnete Personenschutz-Sicherheitsabstand muss erst noch mit einem Sicherheitszuschlag ($\sqrt{2}$) multipliziert werden.
  • Der errechnete Personenschutz-Sicherheitsabstand ist akzeptiert, sofern die vor Inbetriebnahme einzureichende "Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen" gemäß § 9 BEMFV von der Bundesnetzagentur nicht beanstandet wird.

AK105 An der Spitze Ihres Antennenmastes befindet sich eine Yagi-Uda-Antenne, deren Sicherheitsabstand in Hauptstrahlrichtung 20 m beträgt. Schräg unterhalb dieser Antenne befindet sich ein nicht kontrollierbarer Bereich. Sie ermitteln einen kritischen Winkel von 40 °. Das vertikale Strahlungsdiagramm der Antenne weist bei diesem Winkel eine Dämpfung von 6 dB auf. Auf welchen Wert verringert sich dann rechnerisch der Sicherheitsabstand bei 40 °?

  • Er verringert sich auf 10 m.
  • Er verringert sich auf 3,33 m.
  • Er verringert sich auf 5,02 m.
  • Er verringert sich nicht.

Diese Fragen stammen aus dem offiziellen Fragenkatalog der Bundesnetzagentur (Klassen N, E und A). Im Lernbereich übst du sie mit Fortschrittsspeicherung und persönlicher Auswertung.

Rechtliche Grundlagen

Das EMVU-Regelwerk in Deutschland basiert auf mehreren Gesetzen und Verordnungen, die hierarchisch aufeinander aufbauen:

Die Gesetzespyramide

EbeneRegelwerkWas wird geregelt?
InternationalICNIRP-EmpfehlungenWissenschaftliche Grenzwertempfehlungen
EURatsempfehlung 1999/519/EGEuropäische Referenzwerte
Bund26. BImSchVGrenzwerte für ortsfeste Anlagen
BundBEMFVNachweisverfahren für Funkanlagen
TechnischDIN EN 50413Mess- und Berechnungsverfahren

26. BImSchV - Bundesimmissionsschutzverordnung

Die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) gilt seit 1997 und wurde 2013 novelliert. Sie legt die Grenzwerte für elektromagnetische Felder fest, die ortsfeste Anlagen einhalten müssen.

📋 Anwendungsbereich: Ortsfeste Anlagen im Frequenzbereich 9 kHz bis 300 GHz mit einer Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP - also auch Amateurfunkstationen. Und § 2 Absatz 1 Satz 2 zieht den Kreis noch etwas weiter: Dasselbe gilt für eine Anlage unter 10 W EIRP, wenn sie an einem Standort im Sinne der BEMFV betrieben wird, an dem in der Summe 10 W erreicht werden. Eine kleine Anlage neben einer großen ist also nicht automatisch aus dem Schneider.

BEMFV - Das Nachweisverfahren

Die Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) regelt, wie der Nachweis der Grenzwerteinhaltung zu erfolgen hat. Die aktuelle Fassung stammt von 2017.

✅ Sonderweg für Funkamateure: Für ortsfeste Amateurfunkanlagen sieht die BEMFV in den §§ 8 und 9 ein eigenes Anzeigeverfahren vor, bei dem der Betreiber den Nachweis unter den dort genannten Voraussetzungen selbst führt - statt der sonst üblichen, kostenpflichtigen Standortbescheinigung durch die Bundesnetzagentur. Das ist eine echte Erleichterung, aber kein pauschales Alleinstellungsmerkmal: Die Verordnung kennt weitere Ausnahmen und Sonderfälle.

Grenzwerte im Detail

Die Grenzwerte der 26. BImSchV sind frequenzabhängig und basieren auf den ICNIRP-Empfehlungen. Sie werden als elektrische Feldstärke (E in V/m) und magnetische Feldstärke (H in A/m) angegeben.

Grenzwerte für hochfrequente Felder

FrequenzbereichElektrische Feldstärke EMagnetische Feldstärke H
0,1 - 1 MHz87 V/m0,73/f A/m
1 - 10 MHz87/√f V/m0,73/f A/m
10 - 400 MHz28 V/m0,073 A/m
400 - 2000 MHz1,375 × √f V/m0,0037 × √f A/m
2 - 300 GHz61 V/m0,16 A/m

f = Frequenz in MHz, Effektivwerte, quadratisch gemittelt über 6-Minuten-Intervalle. Wortlaut: Anhang 1b der 26. BImSchV.

❌ Der häufigste Fehler: 28 V/m für alles. Der konstante Wert von 28 V/m gilt erst ab 10 MHz. Auf den unteren Bändern ist der zulässige Grenzwert deutlich höher, weil der menschliche Körper dort schlechter absorbiert - genau das fragt Prüfungsfrage EK101 ab. Wer überall mit 28 V/m rechnet, kommt auf 160 und 80 m zu große Abstände heraus. Das ist zwar die sichere Seite, aber es ist nicht der Grenzwert.

Grenzwerte je Amateurfunkband

Aus den Formeln der Verordnung ergeben sich für die gebräuchlichen Bänder diese Werte:

BandFrequenzE in V/mH in A/m
160 m1,85 MHz64,00,395
80 m3,65 MHz45,50,200
40 m7,1 MHz32,70,103
30 m bis 10 m10,1 bis 29,7 MHz28,00,073
2 m145 MHz28,00,073
70 cm435 MHz28,70,077

Eigene Rechnung nach Anhang 1b der 26. BImSchV, gerundet. An der Bereichsgrenze bei 10 MHz ist der Sprung minimal: 87/√10 ergibt 27,5 V/m, direkt darüber gelten 28 V/m.

SAR-Basisgrenzwerte

Die SAR-Werte sind die Basisbeschränkungen der zugrunde liegenden ICNIRP-Systematik: Sie beschreiben, was im Körper ankommt. Weil das nicht messbar ist, ohne den Körper aufzuschneiden, leitet man daraus die äußeren Referenzwerte für elektrische und magnetische Feldstärke ab - und mit denen wird gerechnet.

💡 Für die Anzeige spielen die SAR-Werte keine Rolle. Die 26. BImSchV arbeitet für ortsfeste Hochfrequenzanlagen mit den äußeren Feldstärke-Grenzwerten aus Anhang 1b. Die folgende Tabelle erklärt also, worauf jene Werte beruhen - sie ist nicht der Wert, den du in deiner Anzeige nachweist.
BereichSAR-GrenzwertAnwendung
Ganzkörper (Mittelwert)0,08 W/kgBasisstationen, ortsfeste Anlagen
Kopf und Rumpf (lokal)2 W/kgHandys, körpernahe Geräte
Gliedmaßen (lokal)4 W/kgHandys, körpernahe Geräte

Die Anzeige nach § 9 BEMFV

Die Anzeige (offiziell: "Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen") ist das Dokument, mit dem du der Bundesnetzagentur nachweist, dass deine Station die Grenzwerte einhält.

Wann ist eine Anzeige erforderlich?

⚠️ Ab 10 Watt EIRP Anzeigepflicht! Sobald deine ortsfeste Amateurfunkstation eine äquivalente isotrope Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr erreicht, musst du vor der Inbetriebnahme eine Anzeige einreichen.

Die 10-Watt-EIRP-Schwelle wird schneller erreicht als viele denken:

AntennentypGewinnMax. Senderleistung für <10W EIRP
Isotroper Strahler0 dBi10 W
Halbwellendipol2,15 dBica. 6 W
Groundplaneca. 3 dBica. 5 W
3-Element-Yagica. 7 dBica. 2 W
5-Element-Yagica. 10 dBica. 1 W
💡 Maßgeblich ist die abgestrahlte Leistung, nicht die am Senderausgang. Antennengewinn erhöht sie, Kabeldämpfung senkt sie. Wie ERP und EIRP berechnet werden und worin sie sich unterscheiden, steht im eigenen Beitrag zu ERP und EIRP - dort auch die Umrechnung und weitere Rechenbeispiele.

Was muss eingereicht werden?

Hier werden zwei Dinge regelmäßig verwechselt. § 9 Absatz 3 BEMFV unterscheidet klar zwischen dem, was beizufügen ist, und dem, was ab Inbetriebnahme zur Verfügung zu halten ist:

Einzureichen
  • Anzeigeformblatt mit Daten, Rufzeichen und Standort
  • Eine nachvollziehbare, maßstäbliche zeichnerische Darstellung des Sicherheitsabstands und des kontrollierbaren Bereichs
Bereitzuhalten
  • Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen des § 8
  • Antennendiagramme handelsüblicher Antennen
  • Lageplan mit angrenzenden Grundstücken und deren Nutzung
  • Bei Montage auf einem Bauwerk eine Bauzeichnung oder Skizze mit Bemaßung
  • Die Konfiguration der Anlage samt Sendeleistung und weiteren Parametern
💡 Das Konfigurationsformblatt bleibt bei dir. Die Bundesnetzagentur schreibt dazu ausdrücklich, dass es beim Betreiber verbleibt und nur auf Aufforderung vorgelegt wird. Für die Skizze gilt: Eine selbst gefertigte reicht, ein Auszug aus dem Bebauungsplan ist nicht nötig - maßstäblich muss sie aber sein.

Wohin senden?

📬 Einreichung der Anzeige:

Post: Bundesnetzagentur, Canisiusstraße 21, 55122 Mainz
E-Mail: 414.Postfach@bnetza.de
Online: Über das Bundesportal (digital mit BundID)

Was passiert nach der Einreichung?

Die Bundesnetzagentur prüft deine Anzeige auf Plausibilität. Du erhältst:

  • Bestätigung: Deine Anzeige ist eingegangen und wird bearbeitet
  • Ggf. Rückfragen: Bei Unklarheiten oder fehlenden Unterlagen
  • Keine Genehmigung! Die Anzeige ist eine Anzeige, keine Genehmigung. Die Anforderungen müssen vor Inbetriebnahme erfüllt und angezeigt sein.
❌ Wichtig: Die Anzeige muss vor der Inbetriebnahme eingereicht werden. Eine Frist gibt es nicht - anders als bei sonstigen Funkanlagen, wo § 11 BEMFV zwei Wochen Vorlauf verlangt. Warten musst du auf nichts: Die Bundesnetzagentur erstellt keinen Bescheid.

Wann ist eine neue Anzeige fällig?

Die Anzeige ist keine einmalige Sache. § 9 Absatz 4 BEMFV verpflichtet dazu, sich fortlaufend zu vergewissern, ob die gemachten Angaben noch zutreffen. § 12 wird noch deutlicher: Eine erneute Anzeige ist vorzunehmen, wenn die Anlage technische Parameter aufweist, unter denen die Voraussetzungen der ursprünglichen Anzeige nicht mehr gegeben sind.

In der Praxis heißt das: neue Antenne, mehr Leistung, ein zusätzliches Band mit größerem Sicherheitsabstand, geänderte Montagehöhe oder ein veränderter kontrollierbarer Bereich - etwa weil nebenan gebaut wurde. Eine feste Aufbewahrungsfrist für die Unterlagen nennt die Verordnung nicht; die Pflicht gilt "ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme" und damit, solange die Anlage in der angezeigten Konfiguration läuft.

Berechnung der Sicherheitsabstände

Der Sicherheitsabstand ist der Abstand zur Antenne, ab dem die Grenzwerte eingehalten werden. Innerhalb davon lässt sich das nicht voraussetzen - der Betreiber muss deshalb sicherstellen, dass dort während des Sendebetriebs keine unzulässige Exposition von Personen entsteht. Das ist kein allgemeines Betretungsverbot, sondern eine Pflicht des Betreibers: Genau dafür verlangt § 8 BEMFV, dass der Sicherheitsabstand innerhalb des kontrollierbaren Bereichs endet.

Die Grundformel

Im Fernfeld einer Antenne gilt für den Sicherheitsabstand:

📐 Formel für den Sicherheitsabstand:

$\displaystyle r = \sqrt{\frac{30 \cdot P_{EIRP}}{E_{max}^2}}$

r = Sicherheitsabstand in Metern
PEIRP = Äquivalente isotrope Strahlungsleistung in Watt
Emax = Grenzwert der elektrischen Feldstärke in V/m

Nahfeld, Übergang, Fernfeld

Rund um eine Antenne lassen sich drei Zonen unterscheiden, und nur in der äußersten gilt die einfache Rechnung. Die folgenden Werte sind Faustwerte aus dem Bewertungsverfahren der Bundesnetzagentur für typische Amateurfunkantennen - wo die Zonen wirklich verlaufen, hängt von Wellenlänge, Antennentyp und Umgebung ab:

ZoneAbstandWas dort gilt
Reaktives Nahfeldkleiner als λ/(2π)Fernfeldformel unzulässig
Strahlendes Nahfeldλ/(2π) bis etwa 4λFormel liefert meist einen Wert auf der sicheren Seite
Fernfeldüber etwa 4λ bei typischen Drahtantennen, bei Antennengruppen über 2D²/λFormel gilt uneingeschränkt

D ist dabei die größte Ausdehnung der Antenne. Eine Ausnahme sind magnetisch kleine Antennen wie Loops - dort kann die Fernfeldformel den Abstand sogar unterschätzen.

Zuerst prüfen: Gilt die Formel hier überhaupt?

❌ Das ist die Falle, an der die meisten Rechnungen scheitern. Die Fernfeldformel darf nur angewendet werden, wenn das Ergebnis außerhalb des reaktiven Nahfelds liegt. Die Grenze dafür ist λ/(2π). Kommt ein kleinerer Wert heraus, ist er nicht etwa knapp - er ist ungültig.

Prüfungsfrage AK103 formuliert es genau so: Die Formel gilt nur für Abstände größer als λ/(2π). Frage EK106 nennt die Zahlen für die kritischen Bänder:

BandWellenlängeλ/(2π)Bedeutung
160 mca. 160 m25,5 mJedes Ergebnis darunter ist ungültig
80 mca. 80 m12,7 mJedes Ergebnis darunter ist ungültig
40 mca. 42 mca. 6,7 mAus der Formel berechnet
20 mca. 21 mca. 3,4 mAus der Formel berechnet
10 mca. 10,5 mca. 1,7 mAus der Formel berechnet

Auf 80 und 160 m fällt der rechnerisch benötigte Sicherheitsabstand bei vielen Amateurfunkanlagen in das reaktive Nahfeld. Genau darauf zielt Prüfungsfrage EK105: Ein 80-m-Dipol mit 100 W ergibt nach der Fernfeldformel 3,65 m - und weil 3,65 m weit unter den 12,7 m liegen, ist dieser Wert nicht verwendbar. Er muss durch Messung, Simulation oder eine Nahfeldberechnung ersetzt werden.

Beispielrechnung im gültigen Bereich

Damit die Formel greift, braucht es ein hohes Band. Das folgende Beispiel entspricht der Prüfungsaufgabe AK106:

✅ Rechenbeispiel: 10-m-Band, RTTY

Gegeben:
  • Senderleistung: 100 W
  • Dipol, Gewinn 2,15 dBi, also Faktor 1,64
  • PEIRP = 100 W × 1,64 = 164 W
  • E = 28 V/m (gilt im Bereich 10 bis 400 MHz)
Berechnung:
$d = \frac{\sqrt{30\,\Omega \cdot 164\,\text{W}}}{28\,\text{V/m}} = \frac{\sqrt{4920}}{28} \approx 2{,}50\,\text{m}$

Gültigkeitsprüfung: λ/(2π) beträgt auf 10 m rund 1,7 m. Das Ergebnis von 2,50 m liegt darüber - die Formel war also zulässig.
⚠️ Die Kabeldämpfung gehört in die Rechnung. Maßgeblich ist die Leistung am Antenneneingang, nicht am Senderausgang. Ein Kabel mit 2 dB Dämpfung lässt von 100 W nur rund 63 W übrig. Fast alle Rechenaufgaben des Fragenkatalogs enthalten diesen Schritt, und in der amtlichen Anzeige gibt es dafür eine eigene Zeile ("Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang in dB").
💡 Von wo aus wird gemessen? Nicht vom Speisepunkt und nicht vom Mast, sondern von jedem Punkt der Antenne. Bei einem 20 m langen Draht ist das ein erheblicher Unterschied. So steht es auch in Prüfungsfrage EK107.
❌ "Bei 100 Watt sind es X Meter."
Eine solche Tabelle gibt es nicht, und sie kann es nicht geben. Der Abstand hängt an Frequenz, Antennengewinn, Kabeldämpfung, Montagehöhe, Betriebsart und Sendezeit - und auf den unteren Bändern zusätzlich daran, dass die einfache Formel dort gar nicht anwendbar ist. Amtlich tabelliert sind nur konkrete Kombinationen aus Antennentyp, Frequenz und Leistungsstufe im vereinfachten Verfahren. Alles andere ist zu rechnen oder zu messen.

Winkeldämpfung: Richtantennen dürfen sie ansetzen

Wer eine Richtantenne betreibt, muss nicht überall den Abstand der Hauptstrahlrichtung einhalten. Die Winkeldämpfung aus dem Strahlungsdiagramm darf angerechnet werden - sie geht als Faktor C = 10-a/10 in die Formel ein, wobei a die Dämpfung in dB ist.

✅ Prüfungsfrage AK105 rechnet es vor: Eine Yagi hat in Hauptstrahlrichtung 20 m Sicherheitsabstand. Schräg darunter, bei einem kritischen Winkel von 40 Grad, weist das Vertikaldiagramm 6 dB Dämpfung auf. 6 dB entsprechen einem Leistungsfaktor von vier, und weil der Abstand mit der Wurzel der Leistung geht, halbiert er sich: Der Sicherheitsabstand sinkt dort auf 10 m.
⚠️ Zwei Bedingungen. Erstens muss die Winkeldämpfung belegt werden, also mit dem Diagramm der Antenne. Die bloße Angabe der Hauptstrahlrichtung im Formblatt reicht dafür ausdrücklich nicht. Zweitens: Liegen die Sicherheitsabstände im Nahfeld, sind Fernfeld-Richtdiagramme zum Nachweis nicht geeignet. Bei einer rundum drehbaren Richtantenne entfällt die Anrechnung ohnehin.

Mehrere Antennen gleichzeitig

Wer nur eine Antenne nach der anderen betreibt, bewertet jede für sich. Beim gleichzeitigen Betrieb - Clubstation, Contest, zwei Bänder parallel - gilt dagegen eine Summenregel, und sie ist zweistufig:

  • Für alle Konfigurationen bis 10 MHz: die Abstände linear addieren
  • Für alle Konfigurationen ab 100 kHz, also einschließlich der unteren: quadratisch addieren, also die Wurzel aus der Summe der Quadrate
  • Maßgeblich ist der größere der beiden Werte
💡 Das amtliche Beispiel: Vier Konfigurationen gleichzeitig - 80 m mit 8 m, 40 m mit 5 m, 20 m mit 6 m und 2 m mit 5 m Sicherheitsabstand. Linear über die beiden unteren Bänder ergibt 13 m, quadratisch über alle vier ergibt 12,25 m. Maßgeblich sind damit 13 m.

Betriebsart und Sendezeit: zwei verschiedene Faktoren

Hier wird häufig durcheinandergebracht, was die amtliche Anleitung sauber trennt. Es gibt zwei Faktoren, und sie tun Verschiedenes:

FaktorWas er tutWerte
FmodPersRechnet die Spitzenleistung PEP in die mittlere Leistung um. Hängt allein an der ModulationsartCW, FM, SSB, RTTY, Fax: jeweils 1. AM: 0,38
FBBerücksichtigt die tatsächliche Sendezeit innerhalb eines 6-Minuten-AbschnittsSendezeit geteilt durch 6 Minuten
❌ SSB und CW bekommen keinen Modulationsrabatt. Das überrascht viele, steht aber so in Anlage 3 der amtlichen Anleitung, die die Werte aus der DIN EN 50413 übernimmt: Für Morsetelegrafie, FM, SSB und Fernschreiben ist der Umrechnungsfaktor jeweils 1. Nur AM bekommt 0,38. Wer in einer Anzeige SSB mit einem Reduktionsfaktor rechnet, weicht vom amtlichen Verfahren ab.
💡 Der legitime Weg heißt FB. Das amtliche Beispiel: 75 W Sendeleistung, aber tatsächlich nur 3 der 6 Minuten gesendet, ergibt FB = 0,5 und damit 37,5 W anzusetzende Leistung. Der Haken: Wer diesen Faktor ansetzt, verpflichtet sich, dieses Sendeverhalten dauerhaft einzuhalten. Es ist eine Selbstverpflichtung, keine Momentaufnahme. Und genau hier liegt der Unterschied zwischen 100 W SSB und 100 W FT8: nicht in der Modulationsart, sondern in der Sendezeit.

Wenn die Fernfeldformel nicht gilt: das vereinfachte Verfahren

Für den Nahfeldfall - also für die meisten Kurzwellenstationen - hat die Bundesnetzagentur ein vereinfachtes Bewertungsverfahren veröffentlichen lassen. Prüfungsfrage VE515 zählt es ausdrücklich zu den zulässigen Verfahren. Es arbeitet mit tabellierten Schutzabständen für gängige Antennentypen und korrigiert sie mit zwei Faktoren:

  • Boden- und Höhenfaktor: Ein reflektierender Boden kann die Feldstärke im ungünstigsten Fall verdoppeln. Der tabellierte Faktor reicht bis 4,0 und wird erst bei großer Montagehöhe und oberhalb 28 MHz zu 1.
  • Sicherheitszuschlag √2 für Umgebungseinflüsse wie Masten, Dachrinnen und Reflexionen.
⚠️ Das ändert die Größenordnung erheblich. Im amtlichen Musterbeispiel wird aus einem unkorrigierten Abstand von 4,6 m nach Anwendung beider Faktoren ein Sicherheitsabstand von 14,49 m. Wer nur mit der Fernfeldformel rechnet, unterschätzt den Abstand also nicht um Zentimeter, sondern um das Dreifache. Und weil der Bodenfaktor bei niedriger Montage am größten ist, kann eine tief hängende Portabelantenne einen größeren Sicherheitsabstand erfordern als dieselbe Antenne auf dem Dach.

Software-Tools

Zur Berechnung der Sicherheitsabstände gibt es verschiedene Software-Lösungen, die bei der Berechnung unterstützen (die BNetzA nimmt keine qualitative Bewertung einzelner Softwarelösungen vor):

Watt Wächter

Das Programm der Bundesnetzagentur wird von Prüfungsfrage VE515 weiterhin als zulässiges Verfahren genannt, zusammen mit dem vereinfachten Bewertungsverfahren, der Feldstärkemessung sowie Fern- und Nahfeldberechnung.

⚠️ Die Verfügbarkeit ist unklar. Die früher genannte Download-Adresse leitet inzwischen auf eine allgemeine EMF-Übersichtsseite um, auf der das Programm nicht mehr erwähnt wird, und die aktuelle Amateurfunk-Seite der Bundesnetzagentur nennt gar kein Werkzeug mehr namentlich. Eine förmliche Abkündigung ist mir nicht bekannt - im Zweifel bei der zuständigen Außenstelle nachfragen, statt sich auf einen alten Link zu verlassen.
💡 Die Behörde empfiehlt bewusst nichts. Auf ihrer Seite heißt es zu Hilfsprogrammen: "Die Bundesnetzagentur begrüßt solche Hilfsmittel. Eine qualitative Bewertung bzw. Empfehlung solcher Hilfsmittel nimmt die Bundesnetzagentur aber nicht vor." Die Verantwortung für das Ergebnis bleibt in jedem Fall beim Betreiber.

Watt32, QuickWatt, Feld32, MultiWatt

Der DARC stellt mehrere Programme bereit, die den Amateurfunkfall abdecken:

  • Watt32 - Hauptprogramm für Sicherheitsabstände
  • QuickWatt - vereinfachte Variante
  • Feld32 - Auswertung von Feldstärkemessungen
  • MultiWatt - Sicherheitsabstände bei gleichzeitigem Betrieb mehrerer Konfigurationen
⚠️ Die Downloads stehen nur DARC-Mitgliedern offen. Beschreibung und Versionsstand sind öffentlich einsehbar, die Programme selbst liegen hinter dem Mitgliederbereich.

4NEC2 und BEMFV-4-NEC2

Für den Nahfeldfall, in dem die Fernfeldformel ausscheidet, bleibt die Simulation. 4NEC2 ist frei verfügbar und rechnet beliebige Antennengeometrien; das Zusatzmodul BEMFV-4-NEC2 bereitet die Ergebnisse für die Anzeige auf. Die Lernkurve ist steil, dafür ist es der einzige der genannten Wege, der auch ungewöhnliche Aufbauten abbildet.

Der kontrollierbare Bereich

Ein zentrales Konzept der BEMFV ist der kontrollierbare Bereich. Das ist der Bereich, in dem du sicherstellen kannst, dass sich keine unbefugten Personen aufhalten, während du sendest.

💡 Definition: Der kontrollierbare Bereich umfasst alle Flächen, auf denen du den Zutritt von Personen während des Sendebetriebs verhindern oder überwachen kannst.

Beispiele für kontrollierbare Bereiche

SituationTypischerweiseWorauf es ankommt
Eigenes Grundstück, eingezäuntJaDu bestimmst über den Zutritt
Eigener Dachboden, abschließbarJaZutritt tatsächlich kontrollierbar
Bereich um eine DachantenneKommt darauf anNur wenn der Zutritt tatsächlich ausgeschlossen oder von dir kontrollierbar ist. Ein Flachdach mit Ausstieg ist es meist nicht
NachbargrundstückMeist neinEs sei denn, der Zutritt ist vertraglich geregelt
Öffentlicher Gehweg, StraßeNeinFrei zugänglich
Gemeinsamer HausflurNeinAndere Bewohner haben Zutritt
💡 Es geht um Bestimmungsmacht, nicht um Eigentum. Die Verordnung stellt darauf ab, ob du "über den Zutritt oder Aufenthalt von Personen bestimmen" kannst oder ob der Zutritt "aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse ausgeschlossen ist". Ein fremdes Grundstück kann dazugehören, wenn der Zutritt geregelt ist - und ein eigenes Dach nicht, wenn jeder hinaufsteigen kann.
⚠️ Wichtig: Der Sicherheitsabstand muss entweder innerhalb des kontrollierbaren Bereichs liegen - oder die Sendeleistung muss so reduziert werden, dass der Grenzwert am Rand des kontrollierbaren Bereichs eingehalten wird!

Portabelbetrieb, SOTA und Fieldday

Die Anzeigepflicht des § 9 BEMFV gilt für ortsfeste Amateurfunkanlagen. Ortsfest ist nach § 2 eine Anlage, "die während ihres bestimmungsgemäßen Betriebes keine Ortsveränderung erfährt". Eine Station, die für SOTA auf den Gipfel getragen oder für POTA im Park aufgebaut wird, ist damit nicht ortsfest - die förmliche Anzeige entfällt.

❌ Daraus folgt nicht, dass EMVU portabel keine Rolle spielt. Weg ist nur die Formalie, nicht die Verantwortung. Das Amateurfunkgesetz gibt der Bundesnetzagentur unabhängig von der BEMFV die Befugnis, den Betrieb einzuschränken oder zu untersagen, wenn eine Gefährdung von Leib und Leben zu befürchten ist. Und die amtliche Anleitung stellt für Veranstaltungen ausdrücklich klar, dass die Unwägbarkeit des Aufbauorts "nicht von der Verpflichtung entbindet, die Sicherheitsabstände einzuhalten".
⚠️ Portabel ist eher ungünstiger als die Heimstation. Der Bodenfaktor des vereinfachten Verfahrens ist bei niedriger Montagehöhe am größten. Ein Draht in Kopfhöhe zwischen zwei Wanderstöcken kann deshalb einen größeren Sicherheitsabstand erfordern als dieselbe Antenne auf dem Dach - und auf dem Gipfelplateau steht die Gruppe erfahrungsgemäß direkt daneben.

Aktive Körperhilfen

Neben dem allgemeinen Personenschutz kennt die BEMFV einen zweiten Grenzwertsatz: den Schutz von Trägern aktiver Körperhilfen, also etwa Herzschrittmachern. Diese Werte sind strenger, und sie gelten als Momentanwert statt gemittelt über sechs Minuten.

💡 Hier gibt es eine Ausnahme, die es beim allgemeinen Personenschutz nicht gibt. Nach § 8 Absatz 3 BEMFV darf für die Körperhilfen-Grenzwerte ein Bereich außerhalb des kontrollierbaren Bereichs ausgewiesen werden, wenn er in der Anzeige dargestellt ist und sichergestellt wird, dass sich Träger aktiver Körperhilfen dort während des Betriebs nicht aufhalten. Für den allgemeinen Personenschutz existiert eine solche Erleichterung nicht - dort muss der Sicherheitsabstand im kontrollierbaren Bereich enden.

Ordnungswidrigkeiten und Strafen

Hier lohnt es, genau zu lesen, denn es gibt zwei voneinander unabhängige Spuren - und eine dritte, die oft damit verwechselt wird:

WasRechtsgrundlageBußgeldrahmen
Betrieb ohne die erforderliche Standortbescheinigung§ 15a BEMFV in Verbindung mit § 37 FuAGbis 100.000 Euro. Betrifft dem Wortlaut nach die §§ 4 und 5, nicht die Anzeige nach § 9
Überschreitung der Grenzwerte selbst§ 9 der 26. BImSchV in Verbindung mit § 62 BImSchGbis 50.000 Euro
Verstöße gegen das Amateurfunkgesetz (etwa Betrieb ohne Zulassung)AFuGandere Rechtsgrundlage, andere Rahmen
⚠️ Für die fehlende Anzeige selbst gibt es keinen eigenen Bußgeldtatbestand. § 15a BEMFV nennt seinem Wortlaut nach Verstöße gegen § 4 und Teile des § 5, also die Standortbescheinigung - nicht § 9. Wie sich das Fehlen einer Anzeige rechtlich auswirkt, lässt sich aus dem Wortlaut allein nicht sauber ableiten; hier kursieren Herleitungen, die man nicht als gesicherten Rechtsstand darstellen sollte. Belastbar ist nur: Ein Betrieb entgegen den gesetzlichen Anforderungen kann behördliche Maßnahmen nach sich ziehen und je nach konkretem Verstoß ordnungswidrigkeitenrechtliche Folgen haben.
💡 Klar getrennt davon steht die zweite Spur. Wer die Grenzwerte tatsächlich überschreitet, verstößt gegen § 2 der 26. BImSchV. Das ist nach deren § 9 eine Ordnungswidrigkeit, und § 62 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sieht dafür einen Rahmen bis 50.000 Euro vor - unabhängig davon, ob eine Anzeige vorliegt oder nicht.
✅ In der Praxis: Die BNetzA geht bei Funkamateuren in der Regel kooperativ vor. Bei fehlender oder fehlerhafter Anzeige gibt es meist zunächst eine Aufforderung zur Nachbesserung. Bußgelder werden vor allem bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen verhängt.

Praktische Tipps

✅ So gehst du vor:
  1. Dokumentiere deine Antennen: Typ, Höhe, Ausrichtung, Gewinn
  2. Ermittle die EIRP: Senderleistung × Antennengewinn
  3. Berechne Sicherheitsabstände: Mit Wattwächter oder Watt32
  4. Prüfe kontrollierbaren Bereich: Liegt der Sicherheitsabstand innerhalb?
  5. Erstelle Standortskizze: Maßstäblich mit allen Antennen
  6. Reiche Anzeige ein: Per Post, E-Mail oder online
  7. Bewahre Kopie auf: Für eventuelle Kontrollen

Häufige Fehler vermeiden

❌ Typische Fehler:
  • EIRP unterschätzt (Antennengewinn vergessen)
  • Mehrere Antennen nicht summiert
  • Nahfeld nicht berücksichtigt
  • Kontrollierbarer Bereich zu optimistisch
  • Betriebsart-Korrekturfaktoren falsch angewendet
  • Anzeige erst nach Inbetriebnahme eingereicht

DARC-Unterstützung

Der DARC bietet seinen Mitgliedern umfangreiche Unterstützung bei EMVU-Fragen:

  • EMV-Referat: Beratung und Hilfestellung
  • Leihgeräte: Feldstärkemessgeräte für Mitglieder
  • Vorlagen: Formblätter und Musteranzeigen
  • Software: Download von Watt32 und Co.
💡 Anlaufstelle: Informationen, Programme und Vorlagen sammelt das EMV-Referat des DARC. Die Downloads dort setzen eine Mitgliedschaft voraus, die Beschreibungen sind frei einsehbar.
Grenzwerte, EIRP und Sicherheitsabstände sicher rechnen: Im Lernbereich stehen die Aufgaben im Zusammenhang statt als Formelsammlung - mit den Originalfragen und einer Fortschrittsanzeige.
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Mythen und Irrtümer

❌ Mythos: "Unter 10 Watt brauche ich keine Anzeige"
Teilweise richtig! Die Anzeigepflicht gilt ab 10 W EIRP - nicht Senderleistung! Mit einer Richtantenne erreicht man 10 W EIRP schon mit 1-2 W Senderleistung.
❌ Mythos: "Amateurfunk ist gefährlich für die Gesundheit"
Bei Einhaltung der geltenden Grenzwerte gibt es nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand keine belastbaren Hinweise auf gesundheitsschädliche Wirkungen durch die dadurch zulässige Exposition. Die zugrunde liegenden Schutzwerte decken alle fest etablierten Wirkungen ab und enthalten Sicherheitsfaktoren. Der Umkehrschluss gilt aber auch: Wer den Sicherheitsabstand nicht einhält, verlässt genau diesen abgesicherten Bereich.
❌ Mythos: "Die Anzeige ist eine Genehmigung"
Falsch! Die Anzeige ist eine Anzeige, keine Genehmigung. Du musst nicht auf eine Antwort warten - nach Einreichung darfst du senden.
❌ Mythos: "Meine Antenne ist auf dem Dach, das reicht als Schutz"
Nicht automatisch! Du musst nachweisen, dass der Sicherheitsabstand eingehalten wird. Auch bei Dachantennen kann der Sicherheitsbereich in bewohnte Räume oder Nachbargrundstücke reichen.
❌ Mythos: "Bei QRP (5 Watt) muss ich mir keine Gedanken machen"
Vorsicht! Mit einer 3-Element-Yagi (7 dBi) erreichst du aus 5 W bereits ca. 25 W EIRP - weit über der Anzeigepflicht. Prüfungsfrage EK104 rechnet denselben Fall vor: 6 W an einer Yagi mit 13 dBd Gewinn sind nachweispflichtig.
❌ Mythos: "Mein SWR ist gut, also passt die EMVU-Bewertung"
Die beiden Größen haben nichts miteinander zu tun. Das Stehwellenverhältnis beschreibt die Anpassung am Speisepunkt. Über Antennengewinn, Richtcharakteristik und die tatsächliche Feldstärke am Sicherheitsabstand sagt es nichts. Eine perfekt angepasste Antenne kann den Grenzwert im Nachbargarten überschreiten, eine schlecht angepasste ihn einhalten.
❌ Mythos: "Die Fernfeldformel reicht für alles"
Auf den unteren Bändern fast nie. Unterhalb von λ/(2π) ist ihr Ergebnis ungültig, und auf 160 m liegt diese Grenze bei 25,5 m, auf 80 m bei 12,7 m. Rechnerisch benötigte Abstände liegen dort meist deutlich darunter - dann ist das vereinfachte Bewertungsverfahren, eine Simulation oder eine Messung nötig.

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Häufige Fragen zu EMVU

Was bedeutet EMVU?

EMVU steht für elektromagnetische Verträglichkeit in der Umwelt - so löst es der Fragenkatalog der Bundesnetzagentur in Frage VE501 auf. Verbreitet ist daneben die Kurzform elektromagnetische Umweltverträglichkeit. Gemeint ist beides Mal der Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern, geregelt durch die BEMFV. Nicht zu verwechseln mit EMV, bei der es um die Störfreiheit zwischen Geräten geht.

Ab welcher Leistung brauche ich eine Anzeige?

Ab einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP, und zwar vor der Inbetriebnahme. Entscheidend ist nicht die Senderleistung, sondern die abgestrahlte Leistung: Antennengewinn erhöht sie, Kabeldämpfung senkt sie. Mit einer Richtantenne ist die Schwelle schon mit wenigen Watt erreicht. Prüfungsfrage EK104 rechnet genau das vor, mit 6 Watt an einer Yagi.

Wie berechne ich den Sicherheitsabstand?

Im Fernfeld gilt: Wurzel aus 30 Ohm mal der Leistung in EIRP, geteilt durch den Grenzwert der Feldstärke. Wichtig ist die anschließende Gültigkeitsprüfung: Liegt das Ergebnis unter Lambda geteilt durch zwei Pi, ist es ungültig und muss durch Messung, Simulation oder das vereinfachte Bewertungsverfahren der Bundesnetzagentur ersetzt werden. Eine allgemeingültige Tabelle nach dem Muster bei 100 Watt sind es X Meter gibt es nicht.

Warum gilt die Fernfeldformel auf 80 und 160 m meist nicht?

Weil die Näherung erst außerhalb des reaktiven Nahfelds greift, also jenseits von Lambda geteilt durch zwei Pi. Auf 160 m liegt diese Grenze bei 25,5 m, auf 80 m bei 12,7 m - Abstände, die kaum eine Heimstation einhält. Ein kleineres Rechenergebnis ist deshalb nicht knapp, sondern unbrauchbar. Prüfungsfrage EK105 führt genau diesen Fall vor.

Was ist der kontrollierbare Bereich?

Die BEMFV definiert ihn als den Bereich, in dem der Betreiber über den Zutritt oder Aufenthalt von Personen bestimmen kann oder in dem der Zutritt aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse ausgeschlossen ist. Es geht also um Bestimmungsmacht, nicht um Eigentum. Der eigene eingezäunte Garten zählt dazu, der öffentliche Gehweg nicht. Der Sicherheitsabstand muss innerhalb dieses Bereichs enden.

Muss ich bei SOTA, POTA oder Fieldday eine Anzeige machen?

Nein, die Anzeigepflicht gilt nur für ortsfeste Anlagen, und eine Station, die bestimmungsgemäß den Ort wechselt, ist nicht ortsfest. Das befreit aber nur von der Formalie, nicht von der Verantwortung: Die amtliche Anleitung stellt für Veranstaltungen ausdrücklich klar, dass dies nicht von der Verpflichtung entbindet, die Sicherheitsabstände einzuhalten. Portabel ist die Lage sogar oft ungünstiger, weil eine niedrig aufgehängte Antenne größere Abstände erfordert.

Welche Software kann ich für die EMVU-Berechnung verwenden?

Der Fragenkatalog nennt in VE515 den Watt Wächter, das vereinfachte Bewertungsverfahren, die Feldstärkemessung sowie Fern- und Nahfeldberechnung. Beim Watt Wächter ist die Verfügbarkeit allerdings unklar geworden, die frühere Download-Adresse leitet auf eine allgemeine Übersichtsseite um. Der DARC stellt Watt32, QuickWatt, Feld32 und MultiWatt bereit, allerdings nur für Mitglieder. Die Bundesnetzagentur bewertet Hilfsmittel ausdrücklich nicht - die Verantwortung für das Ergebnis bleibt beim Betreiber.

Was passiert, wenn ich ohne Anzeige sende?

Für die fehlende Anzeige selbst nennt die BEMFV keinen eigenen Bußgeldtatbestand: § 15a bezieht sich seinem Wortlaut nach auf die Standortbescheinigung nach den §§ 4 und 5, nicht auf § 9. Belastbar sagen lässt sich, dass ein Betrieb entgegen den gesetzlichen Anforderungen behördliche Maßnahmen nach sich ziehen und je nach Verstoß ordnungswidrigkeitenrechtliche Folgen haben kann. Klar geregelt ist dagegen die andere Spur: Wer die Grenzwerte tatsächlich überschreitet, verstößt gegen § 2 der 26. BImSchV, und das Bundes-Immissionsschutzgesetz sieht dafür einen Rahmen bis 50.000 Euro vor. Verstöße gegen das Amateurfunkgesetz sind davon noch einmal zu unterscheiden.

Muss ich die Anzeige bei jeder Änderung aktualisieren?

§ 9 Absatz 4 BEMFV verpflichtet dazu, sich fortlaufend zu vergewissern, ob die Angaben noch zutreffen, und § 12 verlangt eine erneute Anzeige, wenn die Voraussetzungen der ursprünglichen Anzeige nicht mehr gegeben sind. Praktisch heißt das: neue Antenne, mehr Leistung, zusätzliches Band mit größerem Abstand, andere Montagehöhe oder ein veränderter kontrollierbarer Bereich. Bleibt alles innerhalb der angezeigten Parameter, ändert sich nichts.

Sind die Grenzwerte sicher?

Die Grenzwerte der 26. BImSchV gehen über die EU-Ratsempfehlung von 1999 auf die ICNIRP-Leitlinien von 1998 zurück. Sie schützen vor allen fest etablierten gesundheitsschädlichen Wirkungen elektromagnetischer Felder und enthalten Sicherheitsmargen für individuelle Unterschiede. Wer sie einhält, für den gibt es nach heutigem Kenntnisstand keine belastbaren Hinweise auf gesundheitsschädliche Wirkungen. Die neueren ICNIRP-Leitlinien von 2020 sind in der deutschen Verordnung bisher nicht umgesetzt.

Quellen

Dieser Artikel gibt den Stand der Recherche wieder und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der jeweils geltende Verordnungstext und die Vorgaben der Bundesnetzagentur; Verfahren, Formblätter und Zuständigkeiten können sich ändern. Angaben zu Feldstärken und Abständen sind Größenordnungen und ersetzen keine Berechnung für die eigene Anlage. Die Bandwerte-Tabelle und die Nahfeldgrenzen sind eigene Rechnungen nach Anhang 1b der 26. BImSchV beziehungsweise nach λ/(2π); die Verordnung selbst enthält keine Tabelle nach Amateurfunkbändern. Prüfungsangaben beziehen sich auf den seit 2024 gültigen Fragenkatalog.

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