Flugfunk ist der Sprech- und Datenfunk der Luftfahrt - die Verbindung zwischen Cockpit und Flugsicherung, zwischen Flugzeugen untereinander und zu den Diensten am Boden. Im kontrollierten Luftverkehr ist er eines der wichtigsten Kommunikationsmittel überhaupt. Offiziell ist der Flugfunk Teil des Flugfunkdienstes und - wie der Amateurfunk oder der Seefunk - ein eigener, international geregelter Funkdienst mit ganz eigenen Frequenzen, Verfahren und Zeugnissen.

💡 Kurzfassung: Der zivile VHF-Flugsprechfunk arbeitet überwiegend im Band 118,000-136,975 MHz - und zwar in Amplitudenmodulation (AM), nicht FM. In den von der EU-Regelung erfassten Lufträumen ist grundsätzlich ein 8,33-kHz-fähiges Funkgerät erforderlich, sofern eine Funkausrüstung vorgeschrieben ist. Die internationale zivile VHF-Notfrequenz ist 121,5 MHz. Für lange Ozeanstrecken kommen Kurzwelle (SSB) und digitale Datenfunkverfahren dazu. Wer selbst funken will, braucht grundsätzlich ein Flugfunkzeugnis - je nach Sprache und Flugregeln BZF II, BZF I, BZF E, AZF oder AZF E; die FlugfunkV sieht dafür aber auch Ausnahmen vor.
Hinweis zum Umfang: Der Flugfunk umfasst analogen Sprechfunk sowie verschiedene digitale Datenfunkverfahren. Dieser Artikel konzentriert sich vor allem auf den zivilen VHF-Sprechfunk und die dafür erforderlichen deutschen Flugfunkzeugnisse.

Was ist Flugfunk?

Flugfunk ist der Funkverkehr zwischen Luftfunkstellen (Flugzeugen) und Bodenfunkstellen (Flugsicherung, Türme, Informationsdienste). Er dient der Sicherheit und Ordnung des Luftverkehrs sowie betrieblichen, meteorologischen und fluginformativen Zwecken. Über ihn werden u.a. Roll-, Start-, Lande-, Höhen- und Kursfreigaben übermittelt; in bestimmten Bereichen kommen ergänzend Datenfunkverfahren zum Einsatz. Der Funkverkehr beschränkt sich dabei auf betriebliche und sicherheitsrelevante Kommunikation - unnötige Aussendungen werden vermieden, jeder Funkspruch hat einen betrieblichen Zweck.

Flugfunkstellen und Dienste

Im Verlauf eines Fluges spricht man nacheinander mit verschiedenen Stellen. Jede hat eine eigene Frequenz und eine typische Rufkennung:

DienstTypische RufkennungAufgabe
RollkontrolleGroundRollverkehr, sofern am Flugplatz getrennt eingerichtet
PlatzkontrolleTowerStart, Landung und Verkehr in Platznähe
An-/AbflugkontrolleApproach / Departurean- und abfliegender Verkehr; getrennt oder gemeinsam geführt
BezirkskontrolleControl / RadarStreckenverkehr im kontrollierten Luftraum
FluginformationsdienstInformation (FIS)Fluginformationen & Verkehrshinweise, z.B. „Langen Information"
ATISATISautomatisch ausgestrahlte Wetter- und Betriebsinformationen zum Abhören
💡 Kontrolliert oder nicht? Nicht jeder Flugplatz ist kontrolliert. Ein Tower erteilt Freigaben. Ein Flugplatzinformationsdienst (AFIS) bzw. der Fluginformationsdienst gibt dagegen Informationen und Verkehrshinweise, aber grundsätzlich keine Flugverkehrskontrollfreigaben. Für wetterrelevante Streckeninfos gibt es zusätzlich Dienste wie VOLMET.

Deutsche zivile Luftfahrzeugkennzeichen beginnen mit D- (z.B. D-ABCD). Beim Erstaufruf wird das vollständige Kennzeichen verwendet; eine verkürzte Form darf erst übernommen werden, nachdem die Bodenfunkstelle sie eingeführt hat und keine Verwechslungsgefahr besteht. Gewerbliche Flüge nutzen häufig ein zugeteiltes Funkrufzeichen aus Telefoniekennung und Flugnummer (z.B. „Lufthansa 400"). Buchstabiert wird mit der internationalen Buchstabiertafel (Alpha, Bravo, Charlie ...) - im Kern dieselbe, die auch Funkamateure und der Seefunk verwenden.

Warum AM statt FM?

Eine technische Besonderheit, die Funkamateure sofort aufhorchen lässt: Der Flugfunk nutzt Amplitudenmodulation (AM) - obwohl FM auf UKW eigentlich rauschärmer klingt. Ein wesentlicher Grund liegt im Verhalten bei zwei gleichzeitigen Aussendungen:

  • Bei FM kann der Capture-Effekt dazu führen, dass ein stärkeres Signal ein schwächeres weitgehend unterdrückt - die zweite Station bliebe unbemerkt.
  • Bei AM machen sich gleichzeitig eintreffende Signale häufig als Überlagerung, Verzerrung oder Schwebung (Pfeifton) bemerkbar. Diese hörbare Störung kann einen Hinweis darauf geben, dass mehrere Stationen gleichzeitig gesendet haben.

AM garantiert allerdings nicht, dass bei einer Doppelbelegung beide Stationen verständlich bleiben - auch hier kann die stärkere dominieren. Ein weiterer Grund für AM ist praktischer Natur: Die Technik ist vergleichsweise einfach, international etabliert und mit der weltweit bestehenden Flugfunkinfrastruktur kompatibel. Deshalb blieb der Flugfunk bei AM, während der Seefunk auf UKW FM verwendet.

Frequenzbereich und 8,33-kHz-Kanalraster

Das zivile VHF-Flugfunkband reicht von 117,975 bis 137,000 MHz. Sprechfunkkanäle werden im Wesentlichen zwischen 118,000 und 136,975 MHz genutzt. Für Flüge über Ozeanen und entlegenen Gebieten, wo keine Bodenstation in Reichweite ist, kommt zusätzlich der Kurzwellen-Flugfunk (in mehreren zugewiesenen Bändern zwischen etwa 3 und 22 MHz, in SSB) zum Einsatz - dieselbe Physik über die Ionosphäre wie im Amateurfunk.

25 kHz und 8,33 kHz

Der Luftraum wurde eng: Das klassische 25-kHz-Raster bot nicht mehr genug Kanäle. Das 8,33-kHz-Kanalraster erhöht gegenüber dem 25-kHz-Raster die theoretische Zahl möglicher Kanalzuweisungen ungefähr um den Faktor drei; die praktisch koordinierbare Zahl ist wegen Schutzabständen, internationaler Koordination, Sonderfrequenzen und Datenkanälen deutlich geringer. Seit dem 1. Januar 2018 ist in den von der EU-Regelung erfassten Lufträumen grundsätzlich ein 8,33-kHz-fähiges Funkgerät erforderlich, sofern eine Funkausrüstung vorgeschrieben ist; für bestimmte Sicherheits-, Datenfunk- und Staatsluftfahrtanwendungen bestehen Ausnahmen.

💡 Kanalbezeichnung ≠ Trägerfrequenz: Bei 8,33-kHz-Kanälen ist die im Funkgerät angezeigte Kanalbezeichnung nicht in jedem Fall exakt identisch mit der tatsächlichen Sendermittenfrequenz. Man wählt also eine Kanal-Nummer, nicht zwangsläufig die physikalische Frequenz auf drei Nachkommastellen.
FrequenzZweck
121,500 MHzInternationale zivile VHF-Luftnotfrequenz („Guard") - wird weiterhin als 25-kHz-Kanal geführt
123,100 MHzHilfsfrequenz für Such- und Rettungszwecke (SAR, „on scene")
243,000 MHzMilitärische UHF-Notfrequenz (nicht Teil des zivilen VHF-Bands)
118,000-136,975 MHzSprechfunk mit Türmen, Radar, Information usw. (die konkreten Frequenzen stehen im Luftfahrthandbuch AIP)
💡 Reichweite = Sichtlinie: VHF-Flugfunk breitet sich quasioptisch aus, also entlang der Sichtlinie zwischen Sender und Empfänger. Am Boden sind das nur wenige Kilometer, in Reiseflughöhe dagegen mehrere hundert Kilometer - weil das Flugzeug „weit über den Horizont schaut". Eine feste Reichweite lässt sich daraus aber nicht ableiten; sie hängt von Flughöhe, Antennenhöhe, Gelände, Sendeleistung und atmosphärischen Bedingungen ab. Ein Handfunkgerät am Boden reicht deshalb kaum, ein Airliner in Reiseflughöhe aber sehr weit. Über See und entlegene Gebiete hilft der HF-Flugfunk; damit die Besatzung den verrauschten HF-Kanal nicht dauernd abhören muss, ruft SELCAL ein bestimmtes Flugzeug gezielt an.
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Flugfunk-Frequenzen wichtiger Standorte in Deutschland

Jeder Flughafen und jeder Kontrollbereich hat eigene, im Luftfahrthandbuch (AIP) veröffentlichte Frequenzen. Im Anflug wechselt man typischerweise von der Bezirks-/Radarkontrolle über die Anflugkontrolle (Approach) zum Turm (Tower) und schließlich zur Rollkontrolle (Ground). Parallel läuft der automatische Informationsdienst ATIS mit Wetter- und Betriebsdaten zum Abhören. Die folgende Übersicht nennt bewusst nur ausgewählte, häufig verwendete Kanäle der wichtigsten deutschen Verkehrsflughäfen - sie ist keine vollständige Kommunikationsübersicht und nicht zur Flugvorbereitung bestimmt.

⚠️ Wichtig - Frequenzen ändern sich: Die Angaben dienen nur der Orientierung und sind als unverbindliche Beispielsammlung zu verstehen - ohne Anspruch auf Aktualität oder Vollständigkeit. Änderungen werden im 28-tägigen AIRAC-Publikationszyklus veröffentlicht und können zusätzlich durch NOTAM oder Supplements ergänzt werden; große Flughäfen betreiben je Bahn und Anflugrichtung mehrere Tower- und Approach-Sektoren. Verbindlich ist allein die aktuelle AIP Germany der DFS (Abschnitt AD 2.18, „ATS COMMUNICATION FACILITIES"). Für den Flugbetrieb niemals auf diese Tabelle verlassen.

Große Verkehrsflughäfen

Flughafen (ICAO)TowerATISApproach / Radar
Frankfurt (EDDF)119,900118,025120,800 *
München (EDDM)118,700123,130120,775
Berlin Brandenburg (EDDB)118,800123,780120,625 *
Düsseldorf (EDDL)118,300123,780128,550
Hamburg (EDDH)121,280124,325134,250
Köln/Bonn (EDDK)124,980132,130118,750 *
Stuttgart (EDDS)118,800126,130119,200

Alle Angaben in MHz. * = Anflug über mehrere Radarsektoren (Frankfurt/Düsseldorf/Köln über „Langen Radar", Berlin über „Bremen Radar", München über „München Radar"); die konkret zugewiesene Frequenz nennt die Flugsicherung beim Handoff.

Weitere Verkehrsflughäfen

Flughafen (ICAO)TowerATISApproach / Radar
Nürnberg (EDDN)118,305123,080119,475
Hannover (EDDV)120,180136,575131,325
Bremen (EDDW)120,330132,380124,800
Leipzig/Halle (EDDP)121,105123,955über München Radar
Dortmund (EDLW)134,180125,130125,225
Dresden (EDDC)122,930118,880über München Radar
Münster/Osnabrück (EDDG)120,365127,180129,300

Alle Angaben in MHz und als unverbindliche Orientierung zu verstehen. Große Flughäfen betreiben je Bahn/Sektor mehrere Tower-, Ground-, ATIS- und Radarfrequenzen; manche gelten nur zeitweise, und „Approach" wird teils von einer entfernten Kontrollzentrale geführt. Maßgeblich ist allein die AIP Germany (AD 2.18). Bei 8,33-kHz-Kanälen kann die Kanalbezeichnung geringfügig von der als Frequenz notierten Zahl abweichen (siehe Hinweis oben).

Fluginformationsdienst „Langen Information"

Außerhalb der kontrollierten Nahbereiche betreut der Fluginformationsdienst (FIS) vor allem den Sichtflugverkehr mit Verkehrs- und Wetterinformationen. Der von der DFS bereitgestellte FIS wird heute bundesweit unter dem einheitlichen Rufnamen „Langen Information" betrieben - die früheren regionalen Rufnamen (etwa „Bremen Information" oder „München Information") sind darin aufgegangen. Die zuständige Frequenz hängt vom jeweiligen FIS-Sektor ab.

Welche Frequenz gerade zuständig ist, hängt vom veröffentlichten FIS-Sektor ab und wechselt an den Sektorgrenzen. Maßgeblich sind die aktuelle AIP VFR (GEN 3.9), die Luftfahrtkarten und gegebenenfalls NOTAM - eine allgemeingültige, dauerhaft aktuelle Frequenzliste lässt sich hier nicht seriös abdrucken. Die passende Frequenz entnimmt man deshalb stets den aktuellen Unterlagen für sein Fluggebiet; der Rufname bleibt dabei überall „Langen Information".

Sport- und Sonderfrequenzen

Neben der Flugsicherung nutzen die Luftsportarten bundesweite Betriebsfrequenzen, um sich untereinander zu verständigen (Air-to-Air). Viele davon wurden mit der Umstellung auf 8,33 kHz leicht verschoben:

ZweckFrequenz
Segelflug - Streckenflug (Air-to-Air)122,550
Segelflugbetrieb (allgemein)123,350
Segelflug - Schulung / Übung123,465
Motor- und UL-Flug (Air-to-Air)122,540 / 122,555
Ballon- und Schleppbetrieb122,255
Fallschirmsprung126,730

Alle Angaben in MHz und als unverbindliche Orientierung zu verstehen (Neuzuteilung per NfL 2018/2020). Maßgeblich sind die aktuellen Nachrichten für Luftfahrer, Frequenzzuteilungen und Veröffentlichungen in der AIP.

💡 Kein „gemeinsamer" Platzfunk: Anders als in den USA (dort die einheitliche CTAF-Frequenz) gibt es in Deutschland keine allgemeine Platzrundenfrequenz. Jeder unkontrollierte Flugplatz hat seine eigene, in der AIP VFR veröffentlichte Frequenz. Ob an einem Platz ein einfacher Flugplatzinformationsdienst, ein AFIS (oft mit Pflichtsprechfunk in einer Radio Mandatory Zone, RMZ) oder Flugverkehrskontrolle angeboten wird - und welcher Rufname gilt -, ergibt sich aus der AIP; der Rufname allein ist keine ausreichende Grundlage für die rechtliche Einordnung.

Digitale Datenkommunikation

Neben der Stimme läuft im modernen Luftverkehr viel über Datenfunk. Das entlastet die Sprechfrequenzen und reduziert Hörfehler:

  • CPDLC (Controller-Pilot Data Link Communications) - Freigaben und Meldungen als Textnachricht zwischen Lotse und Cockpit.
  • ACARS - betriebliche Datennachrichten zwischen Flugzeug und Airline/Diensten.
  • VDL Mode 2 - digitaler VHF-Datenlink, u.a. Träger für CPDLC/ACARS.
  • SATCOM und HF-Datenlink (HFDL) - Datenverbindungen über Satellit bzw. Kurzwelle, vor allem auf Ozeanstrecken.

Sprechfunk: Sprache, Alphabet und Readback

Englisch ist die international verwendete gemeinsame Flugfunksprache. In Deutschland kann bei entsprechend veröffentlichten Stellen und Verfahren - vor allem im Sichtflug - auch Deutsch verwendet werden; im internationalen Verkehr und bei vielen kontrollierten Verfahren ist Englisch maßgeblich. Welches Zeugnis man hat, entscheidet also mit, wo und wie man funken darf. Die Standard-Sprechgruppen (Phraseologie) sind international festgelegt, damit ein Missverständnis möglichst gar nicht erst entsteht.

Zwei Prinzipien tragen die Sicherheit:

  • Readback (Rücklesen): Sicherheitskritische Freigaben und Anweisungen müssen nach den geltenden Sprechfunkverfahren vollständig zurückgelesen werden - insbesondere Pisten-, Start- und Landefreigaben, Höhen bzw. Flugflächen, Kurse, SSR-(Transponder-)Codes sowie weitere ausdrücklich vorgeschriebene Elemente. So kann ein Hörfehler sofort erkannt werden.
  • Feste Zahlen- und Buchstabenaussprache: Ziffern und Buchstaben werden nach ICAO klar getrennt gesprochen (z.B. „niner" für neun), damit nichts verwechselt wird.

Auch aus dem alten Funkverkehr stammende Abkürzungen leben hier weiter - etwa Teile des Q-Schlüssels:

  • QNH: ein auf Meereshöhe reduzierter Luftdruckwert zur Höhenmessereinstellung. Bei korrekter Einstellung zeigt der Höhenmesser am Boden näherungsweise die Platzhöhe über dem Meeresspiegel an.
  • QFE: bei dieser Einstellung zeigt der Höhenmesser am Bezugsplatz näherungsweise null.
  • QDM: die missweisende Peilung zur Station; bei Windstille entspricht sie dem missweisenden Steuerkurs, der zur Station führt.

Transponder und Squawk-Codes

Neben der Stimme sendet jedes Flugzeug über seinen Transponder einen Code - den Squawk. Im Mode-A-Betrieb ist das ein vierstelliger Oktalcode (nur die Ziffern 0 bis 7, also 4.096 mögliche Codes), den die Flugsicherung zuweist. Er unterstützt die Zuordnung des Radarziels, ist aber keine dauerhaft weltweit eindeutige Luftfahrzeugkennung - derselbe Code kann in räumlich getrennten Bereichen mehrfach vergeben sein. Mode-S-Transponder übertragen zusätzlich eine eindeutige 24-Bit-Adresse.

Drei Codes sind weltweit für Notlagen reserviert:

SquawkBedeutung
7500Unrechtmäßiger Eingriff (Entführung/Hijacking)
7600Funkstörung bzw. Funkausfall (keine Sprechverbindung mehr)
7700Allgemeiner Notfall - höchste Priorität

Diese Codes werden von der Flugsicherung besonders hervorgehoben und lösen die vorgesehenen Notfall- bzw. Sicherheitsverfahren aus. Der Code 7500 ermöglicht es, einen unrechtmäßigen Eingriff über den Transponder anzuzeigen, auch wenn kein entsprechender Sprechfunkverkehr möglich oder zweckmäßig ist.

Notverfahren und ELT

Wie im Seefunk kennt auch der Flugfunk zwei gesprochene Dringlichkeitsstufen. Das Kennwort wird dreimal wiederholt:

KennwortStufeBedeutung
MAYDAYNotUnmittelbare Gefahr für Luftfahrzeug oder Insassen - sofortige Hilfe nötig (vom frz. m'aider, „helft mir").
PAN PANDringlichkeitErnste Lage, aber keine unmittelbare Lebensgefahr - z.B. ein technisches Problem oder ein Erkrankter an Bord.

Die Einstufung hängt von der konkreten Gefährdung ab; je nach Schwere kann etwa ein medizinischer Notfall auch ein MAYDAY rechtfertigen. Notverkehr hat Vorrang vor jeder anderen Funkverbindung. Andere Stationen dürfen ihn nicht stören und müssen einer angeordneten Funkstille Folge leisten. Ein Notruf läuft typischerweise über die aktuell genutzte Frequenz (der Lotse kennt die Lage bereits) oder über die internationale Notfrequenz 121,5 MHz. Je nach Situation und Anweisung wird der Transponder auf 7700 gestellt oder der bereits zugewiesene Code beibehalten.

Bei einem Unfall oder einer Notlandung kann ein ELT (Emergency Locator Transmitter) automatisch (z.B. durch Aufprallsensoren) oder manuell aktiviert werden. Ein moderner ELT sendet dann einen digital codierten Alarm auf 406 MHz an das Cospas-Sarsat-System. Geräte mit GNSS oder angeschlossener Navigationsquelle können eine Position übermitteln; andernfalls kann das System die Position satellitengestützt bestimmen. Viele ELT senden zusätzlich auf 121,5 MHz ein Peilsignal für Rettungskräfte im Nahbereich.

💡 Warum nur noch 406 MHz per Satellit? Seit dem 1. Februar 2009 werten die Cospas-Sarsat-Satelliten nur noch die digitalen 406-MHz-Signale aus, nicht mehr 121,5/243 MHz. Die 406-MHz-Baken ermöglichen eine eindeutige Identifikation, eine präzisere Ortung und eine effizientere Alarmverifikation. Die 121,5 MHz dienen seither vor allem als Nahbereichs-Peilsignal, auf das Rettungskräfte „homen".

Welches Flugfunkzeugnis brauche ich?

Für die selbstständige Teilnahme am Flugsprechfunk ist in Deutschland grundsätzlich ein entsprechendes Flugfunkzeugnis oder eine gleichgestellte Berechtigung erforderlich. Es ist personenbezogen. Rechtsgrundlage ist die Flugfunkzeugnisverordnung (FlugfunkV). Welches Zeugnis du brauchst, hängt von Sprache und Flugregeln ab. Die Flugfunkzeugnisverordnung sieht zudem mehrere Ausnahmen von der Zeugnispflicht vor - etwa unter bestimmten Bedingungen für Luftfunkstellen in Freiballonen, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen, für Ausbildungs-, Wartungs- und Prüfbetrieb sowie für bestimmte Fahrzeuge auf Flughafenbetriebsflächen; daneben kann eine Berechtigung auch durch eine Luftfahrtbehörde erteilt und im Luftfahrerschein ausgewiesen werden:

ZeugnisBerechtigung
BZF IIVFR-Sprechfunk in deutscher Sprache innerhalb Deutschlands
BZF IVFR-Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache
BZF EVFR-Sprechfunk ausschließlich in englischer Sprache
AZFVFR- und IFR-Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache
AZF EVFR- und IFR-Sprechfunk ausschließlich in englischer Sprache

Das AZF ist kein eigenständiger Einstieg, sondern wird als Zusatzprüfung erworben: Für das AZF ist ein BZF II oder BZF I erforderlich, das AZF E setzt ein BZF E voraus. Grob gilt:

✅ Faustregel für Piloten:
  • Nur Sichtflug in Deutschland, auf Deutsch? → BZF II
  • Sichtflug auf Deutsch und Englisch? → BZF I
  • Instrumentenflug (IFR), Berufsluftfahrt? → AZF (setzt ein BZF voraus)

Wie läuft die Prüfung ab?

Bei Prüfungen der Bundesnetzagentur besteht das BZF aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Der schriftliche Teil wird anhand des aktuellen Fragenkatalogs der Bundesnetzagentur durchgeführt; die jeweils geltenden Bestehens- und Verfahrensregeln veröffentlicht die Prüfungsstelle. Zum praktischen Teil gehören die Vorbereitung eines angenommenen Fluges anhand amtlicher Unterlagen und eine simulierte Sprechfunkübung. Beim BZF I kommen englischer Sprechfunk sowie das Lesen und mündliche Übersetzen eines englischen AIP-Textes hinzu. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre (BZF) bzw. 18 Jahre (AZF); die Prüfung darf jeweils bereits bis zu drei Monate vorher abgelegt werden. Maßgeblich sind die aktuellen Angaben der zuständigen Prüfungsstelle.

Geprüft wird durch die Bundesnetzagentur an den jeweils veröffentlichten Prüfungsorten und bei einzelnen Sonderterminen; die aktuelle Standort- und Terminübersicht veröffentlicht die Behörde auf ihrer Website. In bestimmten Ausbildungsgängen und Bundesländern können Sprechfunkprüfungen oder gleichwertige Berechtigungen auch bei zuständigen Luftfahrtbehörden vorgesehen sein.

Flugfunkzeugnis ist nicht die Sprachbefähigung

⚠️ Zwei verschiedene Dinge: Das BZF oder AZF ist nicht mit dem ICAO-Sprachnachweis (Language Proficiency) gleichzusetzen. Für bestimmte Pilotenlizenzen und englischsprachigen Sprechfunk ist zusätzlich eine gültige Sprachbefähigung (z.B. Level 4 oder höher) erforderlich. Das Funkzeugnis regelt das „Wie" des Funkens, die Sprachbefähigung das nachgewiesene Sprachniveau.
💡 Zeugnis ≠ Fluglizenz: Das Flugfunkzeugnis berechtigt zur Teilnahme am Sprechfunk, ersetzt aber weder eine Pilotenlizenz noch die luftrechtlichen und technischen Voraussetzungen für den Betrieb einer Luftfunkstelle.
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Flugfunk und Amateurfunk - der große Unterschied

Beides ist Funk, beide nutzen VHF und Kurzwelle, beide buchstabieren mit derselben Tafel - trotzdem sind es zwei getrennte Funkdienste mit eigenen Frequenzen, Zeugnissen und Zwecken.

✈️ Flugfunk
  • Zweck: Sicherheit des Luftverkehrs
  • Frequenzen: 118-137 MHz (AM), HF für Ozean
  • Kennung: Luftfahrzeugkennzeichen / Funkrufzeichen
  • Zeugnis: BZF II / BZF I / AZF
  • feste Phraseologie, kein freies Gespräch
📻 Amateurfunk
  • Zweck: Technik, Experiment, Hobby
  • Frequenzen: eigene Amateurbänder
  • Kennung: persönliches Rufzeichen
  • Zeugnis: Amateurfunkzeugnis (Klasse N/E/A)
  • Selbstbau ausdrücklich erlaubt

Flugfunk- und Amateurfunkfrequenzen dürfen jeweils nur im Rahmen des geltenden Funkdienstes und mit der passenden Berechtigung genutzt werden. Ein Amateurfunkzeugnis berechtigt nicht zum Flugfunk, ein Flugfunkzeugnis nicht zum Amateurfunk. Interessant ist trotzdem die Nähe: Viele Funkamateure interessieren sich fürs Fliegen (und umgekehrt), und wer die Amateurfunkprüfung gemacht hat, kennt Modulation, Antennen und Ausbreitung schon - das erleichtert den Einstieg in die Flugfunk-Theorie spürbar.

⚠️ Mithören ist in Deutschland nicht erlaubt: Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten empfangen werden, die für die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind (sowie für den Betreiber selbst und für Funkamateure). Flugfunk richtet sich an bestimmte Funkstellen und ist gerade nicht für die Allgemeinheit bestimmt - nach überwiegender Auslegung ist sein gezieltes Abhören deshalb nach § 5 TDDDG nicht gestattet. Wird etwas unbeabsichtigt empfangen, gilt zudem eine Geheimhaltungspflicht: Inhalt und die Tatsache des Empfangs dürfen nicht an andere weitergegeben werden. Rechtsgrundlage ist das Abhörverbot in § 5 TDDDG (früher § 89 TKG).

Flugfunk mithören: Deutschland und die Nachbarländer

In Deutschland ist das gezielte Mithören von Flugfunk untersagt (siehe oben). In manchen anderen Ländern wird der reine Empfang des Luftfahrtbandes dagegen großzügiger gehandhabt - das Hobby „Airband-Scanning" hat etwa in den Niederlanden, in Skandinavien und in Frankreich eine lange Tradition, und an manchen Flughäfen gehören Plane-Spotter mit Handscanner zum gewohnten Bild. Verlässliche Aussagen sind hier aber nur mit Blick auf die jeweils aktuelle nationale Rechtslage möglich.

Wichtig ist überall dieselbe Erkenntnis: Die Frage ist nicht einfach „erlaubt oder verboten", denn rechtlich werden oft ganz unterschiedliche Schritte getrennt behandelt:

  • der bloße Besitz eines Empfängers oder Scanners,
  • der allgemeine Empfang,
  • das gezielte Abhören bestimmter Kommunikation,
  • das Aufzeichnen,
  • das Weitergeben, Veröffentlichen oder Verwerten mitgehörter Inhalte.

Selbst wo der Gerätebesitz oder der Empfang zulässig ist, bleibt die Weitergabe von Inhalten häufig durch das Fernmeldegeheimnis geschützt. Das unberechtigte Senden auf Flugfunkfrequenzen ist grundsätzlich verboten und kann den Luftverkehr gefährden.

⚠️ Keine Rechtsberatung: Die Rechtslage zum Empfang von Flugfunk unterscheidet sich zwischen den Staaten erheblich und ändert sich. Zulässiger Gerätebesitz bedeutet nicht automatisch, dass gezieltes Abhören, Aufzeichnen oder Veröffentlichen erlaubt ist. Wer im Ausland mithören möchte, sollte vorab die aktuellen Vorschriften der jeweiligen nationalen Telekommunikations- bzw. Luftfahrtbehörde prüfen. Und für Deutschland gilt unabhängig davon: Auch ein im Ausland legal gekaufter Scanner ändert nichts am hiesigen Abhörverbot.
ℹ️ Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Für Ausbildung, Prüfung und Flugbetrieb sind die jeweils aktuellen amtlichen Vorschriften, AIP-Veröffentlichungen, Karten, Betriebsverfahren und Anweisungen der Flugsicherung maßgeblich.

Häufige Fragen zum Flugfunk

Warum nutzt der Flugfunk AM und nicht FM?

Ein wichtiger Grund ist das Verhalten bei zwei gleichzeitigen Aussendungen: Bei FM kann der Capture-Effekt ein schwächeres Signal unterdrücken, sodass die zweite Station unbemerkt bleibt. Bei AM machen sich gleichzeitige Signale dagegen als hörbare Überlagerung oder Verzerrung bemerkbar - ein möglicher Hinweis auf eine Doppelbelegung. Dazu ist AM einfach, robust und weltweit kompatibel. Eine verständliche Übertragung beider Stationen ist damit aber nicht garantiert.

Was bedeutet 8,33 kHz im Flugfunk?

8,33 kHz ist das enge Kanalraster, mit dem sich innerhalb des bisherigen 25-kHz-Schemas viel mehr Sprechfunkkanäle koordinieren lassen. In großen Teilen des europäischen Luftraums ist seit 2018 eine 8,33-kHz-fähige Funkanlage vorgeschrieben, mit Ausnahmen. Die angezeigte Kanalbezeichnung entspricht dabei nicht immer exakt der Trägerfrequenz. Sonderfrequenzen wie 121,5 MHz bleiben 25-kHz-Kanäle.

Was ist die Notfrequenz im Flugfunk?

Die internationale zivile VHF-Luftnotfrequenz ist 121,5 MHz („Guard"). Sie wird von vielen Flugsicherungs- und Rettungsstellen sowie Piloten mitgehört. Die militärische UHF-Notfrequenz liegt bei 243,0 MHz. Bei einer Notlage wird zudem oft der Transponder-Code 7700 gerastet.

Was bedeuten die Squawk-Codes 7500, 7600 und 7700?

Es sind reservierte Transponder-Codes: 7500 signalisiert einen unrechtmäßigen Eingriff (Entführung), 7600 eine Funkstörung bzw. einen Funkausfall und 7700 einen allgemeinen Notfall. Sie werden von der Flugsicherung besonders hervorgehoben und lösen die vorgesehenen Notfallverfahren aus.

Was ist der Unterschied zwischen BZF I, BZF II und AZF?

BZF II berechtigt zum VFR-Sprechfunk in deutscher Sprache innerhalb Deutschlands, BZF I zusätzlich auf Englisch. Das AZF deckt zusätzlich den Instrumentenflug (IFR) ab und setzt grundsätzlich ein BZF voraus. Geprüft wird insbesondere durch die Bundesnetzagentur; in bestimmten Ausbildungsgängen auch bei Luftfahrtbehörden. Wichtig: Das Zeugnis ist nicht die ICAO-Sprachbefähigung.

Ist Flugfunk dasselbe wie Amateurfunk?

Nein. Flugfunk ist ein eigener Funkdienst für die Sicherheit des Luftverkehrs mit fester Phraseologie und eigenen Zeugnissen (BZF/AZF). Amateurfunk ist ein Experimentierfunkdienst auf eigenen Bändern mit persönlichem Rufzeichen. Beide dürfen jeweils nur mit der passenden Berechtigung genutzt werden.

Welche Frequenz hat der Tower an den großen deutschen Flughäfen?

Ausgewählte Beispiele (in MHz, ohne Anspruch auf Aktualität): Frankfurt Tower 119,900, München 118,700, Berlin Brandenburg 118,800, Düsseldorf 118,300, Hamburg 121,280, Köln/Bonn 124,980, Stuttgart 118,800. Große Flughäfen betreiben mehrere Turmsektoren; verbindlich ist immer die aktuelle AIP Germany der DFS, da Frequenzen im AIRAC-Zyklus angepasst werden.

Darf man Flugfunk in den Nachbarländern mithören?

In Deutschland ist das gezielte Mithören verboten. In einigen Nachbarländern wird der reine Empfang großzügiger gehandhabt, in anderen ist er ebenfalls untersagt - die Rechtslage unterscheidet sich erheblich und ändert sich. Zu unterscheiden sind dabei Gerätebesitz, Empfang, gezieltes Abhören, Aufzeichnen und vor allem das Weitergeben von Inhalten (meist untersagt). Ein im Ausland gekaufter Scanner ändert nichts am deutschen Abhörverbot. Das ist keine Rechtsberatung - im Zweifel die jeweilige nationale Behörde fragen.

Lust bekommen auf Funk?

Flugfunk sichert den Luftverkehr - Amateurfunk lässt dich die Technik dahinter selbst erforschen: Antennen, Ausbreitung, Digimodes. Der Einstieg ist die Amateurfunkprüfung, und die kannst du bei uns kostenlos üben.

Zur Prüfungsvorbereitung

Quellen: Wikipedia: Flugfunk · Wikipedia: Sprechfunkzeugnis (Luftfahrt) · Wikipedia: 121,5 MHz · Bundesnetzagentur: Flugfunk · FlugfunkV · Cospas-Sarsat · AIP Germany (DFS AIS) · DFS: Fluginformationsdienst · § 5 TDDDG · EU-Verordnung 1079/2012 (8,33 kHz) · BAKOM Schweiz: Flugfunk · Ofcom UK: Radio spectrum and the law
Die Flughafen- und Sonderfrequenzen (in MHz) sind aus öffentlich zugänglichen Luftfahrt-Datenbanken zusammengestellt und dienen als unverbindliche Beispielsammlung ohne Anspruch auf Aktualität; verbindlich ist allein die aktuelle AIP Germany der DFS. Die Angaben zur Rechtslage sind keine Rechtsberatung.

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