Flugfunk ist der Sprech- und Datenfunk der Luftfahrt - die Verbindung zwischen Cockpit und Flugsicherung, zwischen Flugzeugen untereinander und zu den Diensten am Boden. Im kontrollierten Luftverkehr ist er eines der wichtigsten Kommunikationsmittel überhaupt. Offiziell ist der Flugfunk Teil des Flugfunkdienstes und - wie der Amateurfunk oder der Seefunk - ein eigener, international geregelter Funkdienst mit ganz eigenen Frequenzen, Verfahren und Zeugnissen.
Kurz gesagt: Der zivile VHF-Flugsprechfunk läuft im Band 117,975 bis 137,000 MHz in Amplitudenmodulation (AM), in Europa überwiegend im 8,33-kHz-Kanalraster. Die internationale zivile Notfrequenz ist 121,500 MHz. Über Ozeanen kommt Kurzwelle in SSB dazu. Welche Frequenz an einem Flughafen konkret gilt, hängt von Flugverkehrsdienst und Sektor ab und steht verbindlich nur im Luftfahrthandbuch.
Flugfunk-Frequenzen auf einen Blick
| Nutzung | Frequenz / Bereich | Anmerkung |
|---|---|---|
| Ziviler VHF-Flugsprechfunk | 117,975 - 137,000 MHz | Amplitudenmodulation (AM), nicht FM |
| Internationale Notfrequenz | 121,500 MHz | "Guard"; bleibt dauerhaft 25-kHz-Kanal |
| Such- und Rettungsdienst | 123,100 MHz | Zusatzfrequenz am Einsatzort ("on scene") |
| Notsender (ELT) | 406,000 - 406,100 MHz | digital, über Cospas-Sarsat-Satelliten |
| Flugfunk auf Kurzwelle | 14 Bänder von 2850 bis 23350 kHz | SSB, für Ozean- und Fernstrecken |
| Kanalraster | 8,33 kHz und 25 kHz | im europäischen VHF-Flugfunk weitgehend 8,33 kHz; bestimmte Zuweisungen bleiben 25 kHz |
| Militärische Notfrequenz | 243,000 MHz | militärisch verwaltet, nicht ziviler Flugfunk |
Frequenzbereiche nach der Allgemeinzuteilung der Bundesnetzagentur (Vfg. 147/2018) für den zivilen mobilen Flug- und Flugnavigationsfunk in Luftfahrzeugen, befristet bis zum 31.12.2028. Bodenfunkstellen und ortsfeste Flugnavigationsfunkstellen bedürfen einer Einzelfrequenzzuteilung und sind dort nicht erfasst.
Schnellzugriff
Was ist Flugfunk?
Flugfunk ist der Funkverkehr zwischen Luftfunkstellen (Flugzeugen) und Bodenfunkstellen (Flugsicherung, Türme, Informationsdienste). Er dient der Sicherheit und Ordnung des Luftverkehrs sowie betrieblichen, meteorologischen und fluginformativen Zwecken. Über ihn werden u.a. Roll-, Start-, Lande-, Höhen- und Kursfreigaben übermittelt; in bestimmten Bereichen kommen ergänzend Datenfunkverfahren zum Einsatz. Der Funkverkehr beschränkt sich dabei auf betriebliche und sicherheitsrelevante Kommunikation - unnötige Aussendungen werden vermieden, jeder Funkspruch hat einen betrieblichen Zweck.
Welche Frequenzen nutzt der Flugfunk?
Der Flugfunk belegt nicht ein Band, sondern mehrere - und sie haben verschiedene Aufgaben. Der Alltagsbetrieb läuft auf VHF, die Fernstrecken über Ozeanen auf Kurzwelle, und daneben liegen eigene Bereiche für Notsender und Navigation. Einen guten Überblick gibt die Allgemeinzuteilung der Bundesnetzagentur (Vfg. 147/2018): Sie fasst die Frequenzbereiche zusammen, die für Funkanwendungen an Bord von Luftfahrzeugen allgemein zugeteilt sind. Bodenfunkstellen und ortsfeste Flugnavigationsfunkstellen sind darin ausdrücklich nicht enthalten - die brauchen eine eigene Frequenzzuteilung.
VHF-Flugfunk: 117,975 bis 137,000 MHz
Das ist das Band, das die meisten meinen, wenn sie "Flugfunk-Frequenzen" suchen. Die Sprechfunkkanäle liegen im Wesentlichen zwischen 118,000 und 136,975 MHz; die Bandgrenze bei 117,975 MHz markiert den Übergang vom darunterliegenden Navigationsfunk. Gesendet wird in Amplitudenmodulation - nicht in FM, wie man es vom UKW-Rundfunk oder vom Seefunk kennt (warum, steht weiter unten).
Nicht überall im Band wird gesprochen: Im oberen Bereich sind mehrere Kanäle für digitale Datenkommunikation vorgesehen, etwa zwischen 136,725 und 136,975 MHz für den Datenlink VDL; dazu kommen ACARS-Zuweisungen wie 131,525 / 131,725 / 131,825 MHz. Welche Frequenz konkret wofür belegt ist, ergibt sich aus der Frequenzplanung - wer dort einen Sprechfunkkanal sucht, findet unter Umständen Datengezwitscher.
Das 8,33-kHz-Kanalraster: warum 118,005 MHz keine krumme Frequenz ist
Der Luftraum wurde eng: Das klassische 25-kHz-Raster bot im Band 118 bis 137 MHz nur 760 Kanäle. Das 8,33-kHz-Raster verdreifacht das auf rechnerisch 2.280. Praktisch koordinierbar sind deutlich weniger, weil Schutzabstände, internationale Abstimmung, Sonderfrequenzen und Datenkanäle Platz kosten.
Dabei entsteht der Effekt, über den fast jeder stolpert, der eine Frequenzliste liest: Bei 8,33-kHz-Kanälen ist die sechsstellige Anzeige eine Kanalbezeichnung und nicht zwingend identisch mit der tatsächlichen Trägerfrequenz. Sie hat immer sechs Stellen und wird in 5-kHz-Schritten hochgezählt - die echten Träger liegen aber 8,33 kHz auseinander. Beide Zahlenreihen driften deshalb gegeneinander:
| Kanalbezeichnung im Gerät | tatsächliche Sendefrequenz | Raster |
|---|---|---|
| 118,000 | 118,0000 MHz | 25 kHz |
| 118,005 | 118,0000 MHz | 8,33 kHz |
| 118,010 | 118,0083 MHz | 8,33 kHz |
| 118,015 | 118,0167 MHz | 8,33 kHz |
| 118,025 | 118,0250 MHz | 25 kHz |
| 118,030 | 118,0250 MHz | 8,33 kHz |
| 118,035 | 118,0333 MHz | 8,33 kHz |
Gesprochen werden im Funkverkehr alle sechs Stellen - "one three two decimal zero three five" -, außer die fünfte und sechste Stelle sind beide null. Vorgeschrieben ist das in der EU-Durchführungsverordnung 1079/2012, die auch den Umstellungsfahrplan enthält: Seit dem 1. Januar 2018 ist in Lufträumen mit Funkmitführungspflicht grundsätzlich ein 8,33-kHz-fähiges Gerät erforderlich. Ausgenommen bleiben dauerhaft die Notfrequenz 121,500 MHz, die SAR-Frequenz 123,100 MHz, die VDL- und ACARS-Kanäle sowie der Offset-Carrier-Betrieb.
121,500 MHz und die anderen Not- und Rettungsfrequenzen
| Frequenz | Zweck |
|---|---|
| 121,500 MHz | Internationale zivile VHF-Luftnotfrequenz ("Guard"). Wird von Flugsicherungsstellen, der militärischen Luftverteidigung und vielen Verkehrsflugzeugen mitgehört; bleibt 25-kHz-Kanal. |
| 123,100 MHz | Zusatzfrequenz für Such- und Rettungsdienste am Einsatzort ("on scene"), ebenfalls von der 8,33-kHz-Umstellung ausgenommen. |
| 406,000 - 406,100 MHz | Digitale Notsender (ELT, EPIRB, PLB) des Cospas-Sarsat-Systems. |
| 243,000 MHz | Militärische UHF-Notfrequenz, exakt die doppelte Frequenz von 121,5 MHz. In Deutschland militärisch verwaltet und ausdrücklich nicht Teil der zivilen Allgemeinzuteilung. |
Flugfunk auf Kurzwelle: 14 Bänder von 2850 bis 23350 kHz
Über Ozeanen und entlegenen Gebieten ist keine Bodenstation in VHF-Reichweite. Dort übernimmt der Kurzwellen-Flugfunk in SSB - dieselbe Physik über die Ionosphäre wie im Amateurfunk. Die deutsche Allgemeinzuteilung listet dafür 14 Bänder:
| Band | Band | Band | Band |
|---|---|---|---|
| 2850 - 3155 kHz | 5450 - 5730 kHz | 11175 - 11400 kHz | 17900 - 18030 kHz |
| 3400 - 3500 kHz | 6525 - 6765 kHz | 13200 - 13360 kHz | 21924 - 22000 kHz |
| 3900 - 3950 kHz | 8815 - 9040 kHz | 15010 - 15100 kHz | 23200 - 23350 kHz |
| 4650 - 4850 kHz | 10005 - 10100 kHz |
Innerhalb dieser Bänder sind die Frequenzen zu Familien gebündelt, die jeweils ein Streckengebiet abdecken. Über dem Nordatlantik gibt es sechs solcher Familien; Familie A arbeitet etwa auf 3016, 5598, 8906, 13306 und 17946 kHz. Welche davon trägt, hängt von Tageszeit und Ausbreitung ab - deshalb bekommt eine Besatzung mehrere Frequenzen zugewiesen und wechselt bei Bedarf.
Flugnavigationsfunk ist kein Sprechfunk
Ein verbreiteter Irrtum in Frequenzlisten: Nicht alles, was ein Flugzeug empfängt, ist Flugfunk im Sinne von Sprechfunk. Direkt unterhalb und oberhalb des Sprechfunkbandes liegen die Funknavigationsanlagen. Dort ist nichts mitzuhören - das sind Peil- und Messsignale, keine Gespräche.
| System | Genutzte Kanäle | Aufgabe |
|---|---|---|
| NDB | 190 - 1750 kHz | ungerichtetes Funkfeuer, Peilung mit dem ADF |
| ILS-Landekurssender | 108,100 - 111,950 MHz | seitliche Führung beim Instrumentenanflug; 40 Kanäle auf den ungeraden Zehnteln |
| VOR | 108,000 - 117,950 MHz | Drehfunkfeuer, liefert die Radiale; unterhalb von 112 MHz nur bestimmte Kanäle, weil der Bereich mit dem Landekurssender geteilt wird |
| ILS-Gleitwegsender | 329,150 - 335,000 MHz | vertikale Führung beim Instrumentenanflug; 40 Kanäle, fest an einen Landekurskanal gekoppelt |
| DME | 960 - 1215 MHz | Entfernungsmessung, 1-MHz-Kanalraster |
| Transponder (SSR) | 1030 / 1090 MHz | Abfrage durch das Radar / Antwort des Flugzeugs |
| Funkhöhenmesser | 4200 - 4400 MHz | misst die Höhe über Grund |
Bereiche für NDB, VOR, ILS und Gleitweg nach ICAO Annex 10 Band I (Abschnitte 3.1.3.2.1, 3.1.5.2.1 und 3.3.2.1) sowie den Kanalangaben der FAA; DME, Transponder und Funkhöhenmesser nach der Allgemeinzuteilung Vfg. 147/2018, die VOR und ILS nicht erfasst. Der für VOR genutzte Bereich reicht bis 117,950 MHz; unmittelbar darüber beginnt bei 117,975 MHz das dem mobilen Flugfunkdienst zugewiesene VHF-Band - Sprechfunk und Navigation teilen sich das Spektrum also lückenlos auf.
Flugfunkstellen und Dienste
Im Verlauf eines Fluges spricht man nacheinander mit verschiedenen Stellen. Jede hat eine eigene Frequenz und eine typische Rufkennung:
| Dienst | Typische Rufkennung | Aufgabe |
|---|---|---|
| Rollkontrolle | Ground | Rollverkehr, sofern am Flugplatz getrennt eingerichtet |
| Platzkontrolle | Tower | Start, Landung und Verkehr in Platznähe |
| An-/Abflugkontrolle | Approach / Departure | an- und abfliegender Verkehr; getrennt oder gemeinsam geführt |
| Bezirkskontrolle | Control / Radar | Streckenverkehr im kontrollierten Luftraum |
| Fluginformationsdienst | Information (FIS) | Fluginformationen & Verkehrshinweise, z.B. "Langen Information" |
| ATIS | ATIS | automatisch ausgestrahlte Wetter- und Betriebsinformationen zum Abhören |
Deutsche zivile Luftfahrzeugkennzeichen beginnen mit D- (z.B. D-ABCD). Beim Erstaufruf wird das vollständige Kennzeichen verwendet; eine verkürzte Form darf erst übernommen werden, nachdem die Bodenfunkstelle sie eingeführt hat und keine Verwechslungsgefahr besteht. Gewerbliche Flüge nutzen häufig ein zugeteiltes Funkrufzeichen aus Telefoniekennung und Flugnummer (z.B. "Lufthansa 400"). Buchstabiert wird mit der internationalen Buchstabiertafel (Alfa, Bravo, Charlie ...) - im Kern dieselbe, die auch Funkamateure und der Seefunk verwenden.
Beispiele für Flugfunk-Frequenzen deutscher Flughäfen
Jeder Flughafen und jeder Kontrollbereich hat eigene, im Luftfahrthandbuch (AIP) veröffentlichte Frequenzen. Im Anflug wechselt man typischerweise von der Bezirks- oder Radarkontrolle über die Anflugkontrolle (Approach) zum Turm (Tower) und schließlich zur Rollkontrolle (Ground). Parallel läuft der automatische Informationsdienst ATIS mit Wetter- und Betriebsdaten.
Die folgenden Werte dienen ausschließlich der technischen und fachlichen Einordnung - sie zeigen, wie sich ein Flughafen im Band verteilt, und sind keine Kanalliste zum Einstellen. Genannt sind bewusst nur ausgewählte, häufig verwendete Kanäle; eine vollständige Kommunikationsübersicht ist das nicht.
Große Verkehrsflughäfen
| Flughafen (ICAO) | Tower | ATIS | Approach / Radar |
|---|---|---|---|
| Frankfurt (EDDF) | 119,900 | 118,025 | 120,800 * |
| München (EDDM) | 118,700 | 123,130 | 120,775 |
| Berlin Brandenburg (EDDB) | 118,800 | 123,780 | 120,625 * |
| Düsseldorf (EDDL) | 118,300 | 123,780 | 128,550 |
| Hamburg (EDDH) | 121,280 | 124,325 | 134,250 |
| Köln/Bonn (EDDK) | 124,980 | 132,130 | 118,750 * |
| Stuttgart (EDDS) | 118,800 | 126,130 | 119,200 |
Alle Angaben in MHz. * = Anflug über mehrere Radarsektoren (Frankfurt/Düsseldorf/Köln über "Langen Radar", Berlin über "Bremen Radar", München über "München Radar"); die konkret zugewiesene Frequenz nennt die Flugsicherung beim Handoff.
Weitere Verkehrsflughäfen
| Flughafen (ICAO) | Tower | ATIS | Approach / Radar |
|---|---|---|---|
| Nürnberg (EDDN) | 118,305 | 123,080 | 119,475 |
| Hannover (EDDV) | 120,180 | 136,575 | 131,325 |
| Bremen (EDDW) | 120,330 | 132,380 | 124,800 |
| Leipzig/Halle (EDDP) | 121,105 | 123,955 | über München Radar |
| Dortmund (EDLW) | 134,180 | 125,130 | 125,225 |
| Dresden (EDDC) | 122,930 | 118,880 | über München Radar |
| Münster/Osnabrück (EDDG) | 120,365 | 127,180 | 129,300 |
Alle Angaben in MHz und als unverbindliche Orientierung zu verstehen. Große Flughäfen betreiben je Bahn/Sektor mehrere Tower-, Ground-, ATIS- und Radarfrequenzen; manche gelten nur zeitweise, und "Approach" wird teils von einer entfernten Kontrollzentrale geführt. Maßgeblich ist allein die AIP Germany (AD 2.18). Bei 8,33-kHz-Kanälen kann die Kanalbezeichnung geringfügig von der als Frequenz notierten Zahl abweichen (siehe Hinweis oben).
Fluginformationsdienst "Langen Information"
Außerhalb der kontrollierten Nahbereiche betreut der Fluginformationsdienst (FIS) vor allem den Sichtflugverkehr mit Verkehrs- und Wetterinformationen. Der von der DFS bereitgestellte FIS wird heute bundesweit unter dem einheitlichen Rufnamen "Langen Information" betrieben - die früheren regionalen Rufnamen (etwa "Bremen Information" oder "München Information") sind darin aufgegangen. Die zuständige Frequenz hängt vom jeweiligen FIS-Sektor ab.
Welche Frequenz gerade zuständig ist, hängt vom veröffentlichten FIS-Sektor ab und wechselt an den Sektorgrenzen. Maßgeblich sind die aktuelle AIP VFR (GEN 3.9), die Luftfahrtkarten und gegebenenfalls NOTAM - eine allgemeingültige, dauerhaft aktuelle Frequenzliste lässt sich hier nicht seriös abdrucken. Die passende Frequenz entnimmt man deshalb stets den aktuellen Unterlagen für sein Fluggebiet; der Rufname bleibt dabei überall "Langen Information". Das gilt auch 2026 unverändert: Die DFS führt seit dem 16. April 2026 einen erweiterten Probebetrieb mit einem Frequency Monitoring Code in vier Sektoren durch, und auch dort steht als Rufzeichen weiterhin "Langen Information".
Luft-Luft-Kanäle im Luftsport
Neben der Flugsicherung verständigen sich Luftsportler untereinander - Segelflug, Drachen- und Gleitschirmflug, Motor- und Ultraleichtflug, Ballonfahrt. Dafür gibt es festgelegte Luft-Luft-Kanäle. Wichtig zu wissen, weil ältere Listen im Netz durchweg den alten Stand zeigen: Die Zuordnung nach Luftsportart gibt es nicht mehr. Seit dem 17. April 2020 ordnet die zuständige Bekanntmachung die Kanäle nach geografischer Region zu, nicht mehr nach Sportart. Frequenzen wie 123,350 für den Segelflug oder 126,730 für den Fallschirmsprung stammen aus der aufgehobenen Vorgängerregelung.
Bundesweit, für alle Luftsportarten und auch für Ausbildungs- und Übungsbetrieb:
| Geltungsbereich | Kanäle |
|---|---|
| Gesamtes Staatsgebiet | 122,540 und 122,555 |
Dazu kommen zehn Regionalkanäle. Welcher gilt, hängt davon ab, wo man fliegt:
| Region | Gebiet | Kanal |
|---|---|---|
| 1 | Küstengebiet deutsche Nordsee | 123,735 |
| 2 | Küstengebiet deutsche Ostsee | 120,560 |
| 3 | Münsterland, Teutoburger Wald, Weser-Leine-Bergland | 127,885 |
| 4 | Heide, Hannover, Nördliches Harzvorland, Fläming, Spree | 130,740 |
| 5 | Niederrheinische Bucht, Bergisches Land, Sauerland, Vogelsberg | 127,890 |
| 6 | Harz, Leipzig, Thüringer Becken, Lausitz, Erzgebirge | 130,935 |
| 7 | Eifel, Hunsrück, Rheinpfalz und Saarland, Rhein-Main, Spessart | 122,335 |
| 8 | Oberer Main, Franken, Rhön, Bayerischer Wald | 123,010 |
| 9 | Schwarzwald, Oberrhein, Schwäbische Alb, Obere Donau | 130,740 |
| 10 | Allgäu, Bayerisches Hügelland, Alpen | 121,290 |
Alle Angaben in MHz nach der Bekanntmachung über die Festlegung der Funkfrequenzen für den Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst (NfL 1-1935-20 vom 17.04.2020), die die frühere NfL 1-1524-18 aufhebt. Die Kanäle gelten bis FL 100, sind ausdrücklich nicht exklusiv koordiniert und nur für den kurzen Austausch betrieblicher Meldungen bestimmt. Die Regionsgrenzen sind in der Bekanntmachung als Koordinatenzüge festgelegt - wer danach fliegt, nimmt die amtliche Fassung und nicht diese Kurzform. Dass die Regionen 4 und 9 denselben Kanal führen, ist kein Fehler, sondern der räumlichen Trennung geschuldet.
Darf man Flugfunk in Deutschland abhören?
Kurz gesagt: Das gezielte private Abhören von Flugsprechfunk, der nicht für den eigenen Empfang bestimmt ist, ist in Deutschland grundsätzlich nicht zulässig. Ein Empfänger für das Luftfahrtband ist problemlos zu kaufen - aber technisch empfangbar und rechtlich zulässig sind zwei verschiedene Dinge. Und anders als oft behauptet ist ein Verstoß hier keine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld, sondern eine Straftat.
Die maßgebliche Norm ist das Abhörverbot in § 5 TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz; bis 2021 war die Regelung als § 89 TKG bekannt, danach kurzzeitig als § 5 TTDSG). Absatz 1 lautet:
Das Gesetz fragt also weder nach der Frequenz noch nach dem Funkdienst, sondern danach, für wen die einzelne Nachricht bestimmt ist. Ein Rundfunksender richtet sich an die Allgemeinheit, eine Amateurfunkverbindung an Funkamateure - beides darf man hören. Typischer Flugsprechfunk zwischen einer Flugsicherungsstelle und einem bestimmten Luftfahrzeug ist dagegen nicht für die Allgemeinheit bestimmt, sondern an genau diese beiden Stellen adressiert. Für ihn ist das gezielte Abhören nach überwiegender Auslegung nicht gestattet.
Absatz 2 geht noch weiter: Inhalt und die bloße Tatsache des Empfangs dürfen anderen nicht mitgeteilt werden - ausdrücklich auch dann nicht, wenn man etwas unbeabsichtigt aufgeschnappt hat. Wer also zufällig einen Funkspruch mitbekommt, darf ihn nicht weitererzählen und nicht einmal erwähnen, dass er ihn gehört hat.
Das ist übrigens kein Randthema für Funkamateure, sondern Prüfungsstoff: Im Fragenkatalog der Bundesnetzagentur gibt es dazu eine ganze Fragengruppe. Vier davon zum Selbsttest.
Und im Ausland?
Die Rechtslage endet an der Grenze, und sie ist von Land zu Land verschieden. Ein Beispiel, das oft falsch erzählt wird: In Großbritannien gilt Airband-Scanning zwar als eingelebtes Hobby, doch Section 48 des Wireless Telegraphy Act 2006 stellt es grundsätzlich unter Strafe, mit einer Funkanlage unbefugt Nachrichten zur Kenntnis zu nehmen, für die man nicht der vorgesehene Empfänger ist. Ein verbreitetes Hobby ist also nicht dasselbe wie eine erlaubte Handlung.
Wichtig ist überall dieselbe Erkenntnis: Die Frage ist nicht einfach "erlaubt oder verboten", denn rechtlich werden oft ganz unterschiedliche Schritte getrennt behandelt:
- der bloße Besitz eines Empfängers oder Scanners,
- der allgemeine Empfang,
- das gezielte Abhören bestimmter Kommunikation,
- das Aufzeichnen,
- das Weitergeben, Veröffentlichen oder Verwerten mitgehörter Inhalte.
Selbst wo der Gerätebesitz oder der Empfang zulässig ist, bleibt die Weitergabe von Inhalten häufig geschützt. Das unberechtigte Senden auf Flugfunkfrequenzen ist überall verboten und kann den Luftverkehr unmittelbar gefährden.
Prüfungsfragen zum Flugfunk
Fernmeldegeheimnis: vier Fragen aus der Amateurfunkprüfung
Fragetext und Antworten stammen wörtlich aus dem offiziellen Fragenkatalog der Bundesnetzagentur (Klasse N). Die Reihenfolge der Antworten wird bei jedem Aufruf neu gemischt und weicht deshalb vom Katalog ab. Nichts wird gespeichert, du kannst beliebig oft probieren.
VE201 Darf ein Funkamateur seine Amateurfunkstelle zum Abhören des nichtöffentlich gesprochenen Wortes verwenden?
- Das Abhören des nichtöffentlich gesprochenen Wortes ist ein Straftatbestand.
- Der Funkamateur gilt als sachkundige Person und darf daher selbst entscheiden, auf welchen Frequenzen er hören darf.
- Das Abhören des nichtöffentlich gesprochenen Wortes durch den Funkamateur bedarf einer besonderen Zulassung der BNetzA.
- Der Funkamateur ist dazu berechtigt, wenn er dazu technisch zugelassene Empfänger benutzt.
VE202 Bei welcher Handlung verletzt ein Funkamateur das Fernmeldegeheimnis?
- Bei Empfang, Verwertung oder Weitergabe von Nachrichten, die nicht für Funkamateure, die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind.
- Bei Verwertung oder Weitergabe von Gesprächsinhalten und Daten aus Amateurfunkverbindungen, an denen der Funkamateur nicht selbst beteiligt war.
- Bei Verwertung oder Weitergabe von Gesprächsinhalten und Daten aus Amateurfunkverbindungen, unabhängig davon, ob der Funkamateur selbst beteiligt war.
- Bei Aufzeichnung und Weitergabe von Gesprächsinhalten und Daten aus Amateurfunkverbindungen, insbesondere, wenn die Weitergabe an Nicht-Funkamateure erfolgt.
VE203 Wie hat sich ein Funkamateur zu verhalten, der Nachrichten empfängt, die nicht für Funkamateure, die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind?
- Er darf den Inhalt der Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs anderen nicht mitteilen. Das gilt nicht in Not- und Katastrophenfällen.
- Er darf Dritten zwar die Tatsache des Empfangs mitteilen, aber nicht den Inhalt und die näheren Umstände. Das gilt auch in Not- und Katastrophenfällen.
- Er darf anderen Funkamateuren zwar die Tatsache des Empfangs mitteilen, aber nicht den Inhalt.
- Er hat sofort den Empfänger auszuschalten und die Bundesnetzagentur zu informieren.
VE204 Bei welchen der genannten Geräte sind nach dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) sowohl die Herstellung als auch der Besitz verboten? Bei ...
- Sendeanlagen, die einen anderen Gegenstand vortäuschen und somit zum Abhören des nichtöffentlich gesprochenen Wortes brauchbar sind
- Scannern, die ein breitbandiges Abhören des Funkspektrums ermöglichen
- Richtmikrofonen, die geeignet sind, das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen unbemerkt abzuhören
- digitalen Tonabspielgeräten, welche auch geeignet sind, Tonaufnahmen anzufertigen
Der Katalog nennt in VE204 noch das "TTDSG" - das Gesetz heißt seit 2024 TDDDG, inhaltlich hat sich an dieser Stelle nichts geändert. Im Lernbereich übst du diese Fragen mit Fortschrittsspeicherung und persönlicher Auswertung.
Warum AM statt FM?
Eine technische Besonderheit, die Funkamateure sofort aufhorchen lässt: Der Flugfunk nutzt Amplitudenmodulation (AM) - obwohl FM auf UKW eigentlich rauschärmer klingt. Die gängige Begründung liegt im Verhalten bei zwei gleichzeitigen Aussendungen:
- Bei FM führt der Capture-Effekt dazu, dass ein stärkeres Signal ein schwächeres weitgehend unterdrückt - die zweite Station bliebe unbemerkt.
- Bei AM machen sich gleichzeitig eintreffende Signale häufig als Überlagerung, Verzerrung oder Schwebung (Pfeifton) bemerkbar. Diese hörbare Störung kann ein Hinweis darauf sein, dass mehrere Stationen gleichzeitig gesendet haben.
AM garantiert allerdings nicht, dass bei einer Doppelbelegung beide Stationen verständlich bleiben - auch hier kann die stärkere dominieren. Und die Erzählung hat eine Kehrseite: Beim regulär vorgesehenen Offset-Carrier-Betrieb senden mehrere Bodenstationen dieselbe Frequenz bewusst leicht gegeneinander versetzt aus. Dort wird der Capture-Effekt gerade genutzt, statt vermieden. Der Capture-Effekt selbst ist unstrittige Physik; dass er der Grund für die Wahl von AM in der Luftfahrt war, ist eine verbreitete, aber nicht in den ICAO-Dokumenten selbst begründete Erklärung. Sicher ist der praktische Teil: Die Technik ist einfach, weltweit etabliert und mit der bestehenden Infrastruktur kompatibel. Deshalb blieb der Flugfunk bei AM, während der Seefunk auf UKW FM verwendet.
Digitale Datenkommunikation
Neben der Stimme läuft im modernen Luftverkehr viel über Datenfunk. Das entlastet die Sprechfrequenzen und reduziert Hörfehler:
- CPDLC (Controller-Pilot Data Link Communications) - Freigaben und Meldungen als Textnachricht zwischen Lotse und Cockpit.
- ACARS - betriebliche Datennachrichten zwischen Flugzeug und Airline/Diensten.
- VDL Mode 2 - digitaler VHF-Datenlink, u.a. Träger für CPDLC/ACARS.
- SATCOM und HF-Datenlink (HFDL) - Datenverbindungen über Satellit bzw. Kurzwelle, vor allem auf Ozeanstrecken.
Sprechfunk: Sprache, Alphabet und Readback
Englisch ist die international verwendete gemeinsame Flugfunksprache. In Deutschland kann bei entsprechend veröffentlichten Stellen und Verfahren - vor allem im Sichtflug - auch Deutsch verwendet werden; im internationalen Verkehr und bei vielen kontrollierten Verfahren ist Englisch maßgeblich. Welches Zeugnis man hat, entscheidet also mit, wo und wie man funken darf. Die Standard-Sprechgruppen (Phraseologie) sind international festgelegt, damit ein Missverständnis möglichst gar nicht erst entsteht.
Zwei Prinzipien tragen die Sicherheit:
- Readback (Rücklesen): Sicherheitskritische Freigaben und Anweisungen müssen nach den geltenden Sprechfunkverfahren vollständig zurückgelesen werden - insbesondere Pisten-, Start- und Landefreigaben, Höhen bzw. Flugflächen, Kurse, SSR-(Transponder-)Codes sowie weitere ausdrücklich vorgeschriebene Elemente. So kann ein Hörfehler sofort erkannt werden.
- Feste Zahlen- und Buchstabenaussprache: Ziffern und Buchstaben werden nach ICAO klar getrennt gesprochen (z.B. "niner" für neun), damit nichts verwechselt wird.
Auch aus dem alten Funkverkehr stammende Abkürzungen leben hier weiter - etwa Teile des Q-Schlüssels:
- QNH: ein auf Meereshöhe reduzierter Luftdruckwert zur Höhenmessereinstellung. Bei korrekter Einstellung zeigt der Höhenmesser am Boden näherungsweise die Platzhöhe über dem Meeresspiegel an.
- QFE: bei dieser Einstellung zeigt der Höhenmesser am Bezugsplatz näherungsweise null.
- QDM: die missweisende Peilung zur Station; bei Windstille entspricht sie dem missweisenden Steuerkurs, der zur Station führt.
Transponder und Squawk-Codes
Neben der Stimme sendet jedes Flugzeug über seinen Transponder einen Code - den Squawk. Im Mode-A-Betrieb ist das ein vierstelliger Oktalcode (nur die Ziffern 0 bis 7, also 4.096 mögliche Codes), den die Flugsicherung zuweist. Er unterstützt die Zuordnung des Radarziels, ist aber keine dauerhaft weltweit eindeutige Luftfahrzeugkennung - derselbe Code kann in räumlich getrennten Bereichen mehrfach vergeben sein. Mode-S-Transponder übertragen zusätzlich eine eindeutige 24-Bit-Adresse.
Drei Codes sind weltweit für Notlagen reserviert:
| Squawk | Bedeutung |
|---|---|
| 7500 | Unrechtmäßiger Eingriff (Entführung/Hijacking) |
| 7600 | Funkstörung bzw. Funkausfall (keine Sprechverbindung mehr) |
| 7700 | Allgemeiner Notfall - höchste Priorität |
Diese Codes werden von der Flugsicherung besonders hervorgehoben und lösen die vorgesehenen Notfall- bzw. Sicherheitsverfahren aus. Der Code 7500 ermöglicht es, einen unrechtmäßigen Eingriff über den Transponder anzuzeigen, auch wenn kein entsprechender Sprechfunkverkehr möglich oder zweckmäßig ist.
Notverfahren und ELT
Wie im Seefunk kennt auch der Flugfunk zwei gesprochene Dringlichkeitsstufen. Das Kennwort wird dreimal wiederholt:
| Kennwort | Stufe | Bedeutung |
|---|---|---|
| MAYDAY | Not | Unmittelbare Gefahr für Luftfahrzeug oder Insassen - sofortige Hilfe nötig (vom frz. m'aider, "helft mir"). |
| PAN PAN | Dringlichkeit | Ernste Lage, aber keine unmittelbare Lebensgefahr - z.B. ein technisches Problem oder ein Erkrankter an Bord. |
Die Einstufung hängt von der konkreten Gefährdung ab; je nach Schwere kann etwa ein medizinischer Notfall auch ein MAYDAY rechtfertigen. Notverkehr hat Vorrang vor jeder anderen Funkverbindung. Andere Stationen dürfen ihn nicht stören und müssen einer angeordneten Funkstille Folge leisten. Ein Notruf läuft typischerweise über die aktuell genutzte Frequenz (der Lotse kennt die Lage bereits) oder über die internationale Notfrequenz 121,5 MHz. Je nach Situation und Anweisung wird der Transponder auf 7700 gestellt oder der bereits zugewiesene Code beibehalten.
Bei einem Unfall oder einer Notlandung kann ein ELT (Emergency Locator Transmitter) automatisch (z.B. durch Aufprallsensoren) oder manuell aktiviert werden. Ein moderner ELT sendet dann einen digital codierten Alarm auf 406 MHz an das Cospas-Sarsat-System. Geräte mit GNSS oder angeschlossener Navigationsquelle können eine Position übermitteln; andernfalls kann das System die Position satellitengestützt bestimmen. Viele ELT senden zusätzlich auf 121,5 MHz ein Peilsignal für Rettungskräfte im Nahbereich.
Welches Flugfunkzeugnis brauche ich?
Für die selbstständige Teilnahme am Flugsprechfunk ist in Deutschland grundsätzlich ein entsprechendes Flugfunkzeugnis oder eine gleichgestellte Berechtigung erforderlich. Es ist personenbezogen. Rechtsgrundlage ist die Flugfunkzeugnisverordnung (FlugfunkV). Welches Zeugnis du brauchst, hängt von Sprache und Flugregeln ab. Die Flugfunkzeugnisverordnung sieht zudem mehrere Ausnahmen von der Zeugnispflicht vor - etwa unter bestimmten Bedingungen für Luftfunkstellen in Freiballonen, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen, für Ausbildungs-, Wartungs- und Prüfbetrieb sowie für bestimmte Fahrzeuge auf Flughafenbetriebsflächen; daneben kann eine Berechtigung auch durch eine Luftfahrtbehörde erteilt und im Luftfahrerschein ausgewiesen werden:
| Zeugnis | Berechtigung |
|---|---|
| BZF II | VFR-Sprechfunk in deutscher Sprache innerhalb Deutschlands |
| BZF I | VFR-Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache |
| BZF E | VFR-Sprechfunk ausschließlich in englischer Sprache |
| AZF | VFR- und IFR-Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache |
| AZF E | VFR- und IFR-Sprechfunk ausschließlich in englischer Sprache |
Das AZF ist kein eigenständiger Einstieg, sondern wird als Zusatzprüfung erworben: Für das AZF ist ein BZF II oder BZF I erforderlich, das AZF E setzt ein BZF E voraus. Grob gilt:
- Nur Sichtflug in Deutschland, auf Deutsch? → BZF II
- Sichtflug auf Deutsch und Englisch? → BZF I
- Instrumentenflug (IFR)? → AZF bzw. AZF E (setzt ein BZF voraus)
Wie läuft die Prüfung ab?
Bei Prüfungen der Bundesnetzagentur besteht das BZF aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Der schriftliche Teil wird anhand des aktuellen Fragenkatalogs der Bundesnetzagentur durchgeführt; die jeweils geltenden Bestehens- und Verfahrensregeln veröffentlicht die Prüfungsstelle. Zum praktischen Teil gehören die Vorbereitung eines angenommenen Fluges anhand amtlicher Unterlagen und eine simulierte Sprechfunkübung. Beim BZF I kommen englischer Sprechfunk sowie das Lesen und mündliche Übersetzen eines englischen AIP-Textes hinzu. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre (BZF) bzw. 18 Jahre (AZF); die Prüfung darf jeweils bereits bis zu drei Monate vorher abgelegt werden. Maßgeblich sind die aktuellen Angaben der zuständigen Prüfungsstelle.
Geprüft wird durch die Bundesnetzagentur an den jeweils veröffentlichten Prüfungsorten und bei einzelnen Sonderterminen; die aktuelle Standort- und Terminübersicht veröffentlicht die Behörde auf ihrer Website. In bestimmten Ausbildungsgängen und Bundesländern können Sprechfunkprüfungen oder gleichwertige Berechtigungen auch bei zuständigen Luftfahrtbehörden vorgesehen sein.
Flugfunkzeugnis ist nicht die Sprachbefähigung
Flugfunk und Amateurfunk - der große Unterschied
Beides ist Funk, beide nutzen VHF und Kurzwelle, beide buchstabieren mit derselben Tafel - trotzdem sind es zwei getrennte Funkdienste mit eigenen Frequenzen, Zeugnissen und Zwecken.
- Zweck: Sicherheit des Luftverkehrs
- Frequenzen: 118-137 MHz (AM), HF für Ozean
- Kennung: Luftfahrzeugkennzeichen / Funkrufzeichen
- Zeugnis: BZF II / BZF I / AZF
- feste Phraseologie, kein freies Gespräch
- Zweck: Technik, Experiment, Hobby
- Frequenzen: eigene Amateurbänder
- Kennung: persönliches Rufzeichen
- Zeugnis: Amateurfunkzeugnis (Klasse N/E/A)
- Selbstbau ausdrücklich erlaubt
Flugfunk- und Amateurfunkfrequenzen dürfen jeweils nur im Rahmen des geltenden Funkdienstes und mit der passenden Berechtigung genutzt werden. Ein Amateurfunkzeugnis berechtigt nicht zum Flugfunk, ein Flugfunkzeugnis nicht zum Amateurfunk. Interessant ist trotzdem die Nähe: Viele Funkamateure interessieren sich fürs Fliegen (und umgekehrt), und wer die Amateurfunkprüfung gemacht hat, kennt Modulation, Antennen und Ausbreitung schon - das erleichtert den Einstieg in die Flugfunk-Theorie spürbar.
Häufige Fragen zum Flugfunk
Welche Frequenzen nutzt der Flugfunk?
Der zivile VHF-Flugsprechfunk liegt im Band 117,975 bis 137,000 MHz, die Sprechkanäle im Wesentlichen zwischen 118,000 und 136,975 MHz. Dazu kommen 14 Kurzwellenbänder zwischen 2850 und 23350 kHz für Ozean- und Fernstrecken, die Notfrequenz 121,500 MHz, die Such- und Rettungsfrequenz 123,100 MHz sowie 406,000 bis 406,100 MHz für digitale Notsender. Getrennt davon liegen die Navigationsanlagen, etwa VOR bei 111,975 bis 117,975 MHz und DME bei 960 bis 1215 MHz. Welche Frequenz an einem Flughafen konkret gilt, steht verbindlich nur im Luftfahrthandbuch AIP.
Darf man Flugfunk in Deutschland abhören?
Das gezielte Abhören von Flugsprechfunk, der nicht für den eigenen Empfang bestimmt ist, ist grundsätzlich nicht zulässig. Nach § 5 Abs. 1 TDDDG dürfen mit einer Funkanlage nur Nachrichten abgehört werden, die für den Betreiber der Funkanlage, für Funkamateure, für die Allgemeinheit oder für einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind. Maßgeblich ist dabei nicht die Frequenz oder der Funkdienst, sondern der Adressatenkreis der einzelnen Nachricht: Typischer Sprechfunk zwischen einer Flugsicherungsstelle und einem bestimmten Luftfahrzeug ist nicht für die Allgemeinheit bestimmt. Anders als oft behauptet ist ein Verstoß keine Ordnungswidrigkeit, sondern nach § 27 TDDDG eine Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Der Besitz eines Scanners ist dagegen zulässig - verboten ist die Handlung, nicht das Gerät.
Warum sehen Flugfunk-Frequenzen so krumm aus, etwa 118,005 MHz?
Weil die sechsstellige Zahl im Funkgerät eine Kanalbezeichnung ist und keine Frequenzangabe. Die Bezeichnungen laufen in 5-kHz-Schritten, die tatsächlichen Träger im 8,33-kHz-Raster - beide Zahlenreihen fallen deshalb auseinander. 118,000 und 118,005 bezeichnen dieselbe Sendefrequenz, einmal als 25-kHz-Kanal und einmal als 8,33-kHz-Kanal. Daran erkennt man auch scheinbare Widersprüche zwischen Frequenzlisten: 25-kHz-Kanäle enden immer auf 000, 025, 050 oder 075.
Warum nutzt der Flugfunk AM und nicht FM?
Ein wichtiger Grund ist das Verhalten bei zwei gleichzeitigen Aussendungen: Bei FM kann der Capture-Effekt ein schwächeres Signal unterdrücken, sodass die zweite Station unbemerkt bleibt. Bei AM machen sich gleichzeitige Signale dagegen als hörbare Überlagerung oder Verzerrung bemerkbar - ein möglicher Hinweis auf eine Doppelbelegung. Dazu ist AM einfach, robust und weltweit kompatibel. Eine verständliche Übertragung beider Stationen ist damit aber nicht garantiert.
Was bedeutet 8,33 kHz im Flugfunk?
8,33 kHz ist das enge Kanalraster, mit dem sich innerhalb des bisherigen 25-kHz-Schemas viel mehr Sprechfunkkanäle koordinieren lassen. In großen Teilen des europäischen Luftraums ist seit 2018 eine 8,33-kHz-fähige Funkanlage vorgeschrieben, mit Ausnahmen. Die angezeigte Kanalbezeichnung entspricht dabei nicht immer exakt der Trägerfrequenz. Sonderfrequenzen wie 121,5 MHz bleiben 25-kHz-Kanäle.
Was ist die Notfrequenz im Flugfunk?
Die internationale zivile VHF-Luftnotfrequenz ist 121,5 MHz ("Guard"). Sie wird von vielen Flugsicherungs- und Rettungsstellen sowie Piloten mitgehört. Die militärische UHF-Notfrequenz liegt bei 243,0 MHz. Bei einer Notlage wird zudem oft der Transponder-Code 7700 gerastet.
Was bedeuten die Squawk-Codes 7500, 7600 und 7700?
Es sind reservierte Transponder-Codes: 7500 signalisiert einen unrechtmäßigen Eingriff (Entführung), 7600 eine Funkstörung bzw. einen Funkausfall und 7700 einen allgemeinen Notfall. Sie werden von der Flugsicherung besonders hervorgehoben und lösen die vorgesehenen Notfallverfahren aus.
Was ist der Unterschied zwischen BZF I, BZF II und AZF?
BZF II berechtigt zum VFR-Sprechfunk in deutscher Sprache innerhalb Deutschlands, BZF I zusätzlich auf Englisch. Das AZF deckt zusätzlich den Instrumentenflug (IFR) ab und setzt grundsätzlich ein BZF voraus. Geprüft wird insbesondere durch die Bundesnetzagentur; in bestimmten Ausbildungsgängen auch bei Luftfahrtbehörden. Wichtig: Das Zeugnis ist nicht die ICAO-Sprachbefähigung.
Ist Flugfunk dasselbe wie Amateurfunk?
Nein. Flugfunk ist ein eigener Funkdienst für die Sicherheit des Luftverkehrs mit fester Phraseologie und eigenen Zeugnissen (BZF/AZF). Amateurfunk ist ein Experimentierfunkdienst auf eigenen Bändern mit persönlichem Rufzeichen. Beide dürfen jeweils nur mit der passenden Berechtigung genutzt werden.
Welche Frequenz hat der Tower an den großen deutschen Flughäfen?
Ausgewählte Beispiele (in MHz, ohne Anspruch auf Aktualität): Frankfurt Tower 119,900, München 118,700, Berlin Brandenburg 118,800, Düsseldorf 118,300, Hamburg 121,280, Köln/Bonn 124,980, Stuttgart 118,800. Große Flughäfen betreiben mehrere Turmsektoren; verbindlich ist immer die aktuelle AIP Germany der DFS, da Frequenzen im AIRAC-Zyklus angepasst werden.
Darf man Flugfunk in den Nachbarländern mithören?
Die Rechtslage unterscheidet sich von Land zu Land und ändert sich. Vorsicht bei der verbreiteten Annahme, im Ausland sei es generell erlaubt: In Großbritannien etwa gilt Airband-Scanning als eingelebtes Hobby, doch Section 48 des Wireless Telegraphy Act 2006 stellt das unbefugte Zurkenntnisnehmen fremder Funknachrichten grundsätzlich unter Strafe. Zu unterscheiden sind ohnehin fünf verschiedene Schritte: Gerätebesitz, allgemeiner Empfang, gezieltes Abhören, Aufzeichnen und das Weitergeben von Inhalten - Letzteres ist fast überall untersagt. Ein im Ausland gekaufter Scanner ändert nichts am deutschen Abhörverbot. Das ist keine Rechtsberatung - belastbar ist nur die aktuelle Auskunft der jeweiligen nationalen Behörde.
Lust bekommen auf Funk?
Flugfunk sichert den Luftverkehr - Amateurfunk lässt dich die Technik dahinter selbst erforschen: Antennen, Ausbreitung, Digimodes. Der Einstieg ist die Amateurfunkprüfung, und die kannst du hier kostenlos üben.
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