Flugfunk ist der Sprech- und Datenfunk der Luftfahrt - die Verbindung zwischen Cockpit und Flugsicherung, zwischen Flugzeugen untereinander und zu den Diensten am Boden. Im kontrollierten Luftverkehr ist er eines der wichtigsten Kommunikationsmittel überhaupt. Offiziell ist der Flugfunk Teil des Flugfunkdienstes und - wie der Amateurfunk oder der Seefunk - ein eigener, international geregelter Funkdienst mit ganz eigenen Frequenzen, Verfahren und Zeugnissen.

Kurz gesagt: Der zivile VHF-Flugsprechfunk läuft im Band 117,975 bis 137,000 MHz in Amplitudenmodulation (AM), in Europa überwiegend im 8,33-kHz-Kanalraster. Die internationale zivile Notfrequenz ist 121,500 MHz. Über Ozeanen kommt Kurzwelle in SSB dazu. Welche Frequenz an einem Flughafen konkret gilt, hängt von Flugverkehrsdienst und Sektor ab und steht verbindlich nur im Luftfahrthandbuch.

Flugfunk-Frequenzen auf einen Blick

NutzungFrequenz / BereichAnmerkung
Ziviler VHF-Flugsprechfunk117,975 - 137,000 MHzAmplitudenmodulation (AM), nicht FM
Internationale Notfrequenz121,500 MHz"Guard"; bleibt dauerhaft 25-kHz-Kanal
Such- und Rettungsdienst123,100 MHzZusatzfrequenz am Einsatzort ("on scene")
Notsender (ELT)406,000 - 406,100 MHzdigital, über Cospas-Sarsat-Satelliten
Flugfunk auf Kurzwelle14 Bänder von 2850 bis 23350 kHzSSB, für Ozean- und Fernstrecken
Kanalraster8,33 kHz und 25 kHzim europäischen VHF-Flugfunk weitgehend 8,33 kHz; bestimmte Zuweisungen bleiben 25 kHz
Militärische Notfrequenz243,000 MHzmilitärisch verwaltet, nicht ziviler Flugfunk

Frequenzbereiche nach der Allgemeinzuteilung der Bundesnetzagentur (Vfg. 147/2018) für den zivilen mobilen Flug- und Flugnavigationsfunk in Luftfahrzeugen, befristet bis zum 31.12.2028. Bodenfunkstellen und ortsfeste Flugnavigationsfunkstellen bedürfen einer Einzelfrequenzzuteilung und sind dort nicht erfasst.

⚠️ Das ist eine Bereichsübersicht, keine Frequenzliste zum Einstellen: Die konkrete Betriebsfrequenz hängt von Flughafen, Flugverkehrsdienst und Sektor ab; Änderungen werden regulär über den 28-tägigen AIRAC-Zyklus veröffentlicht, kurzfristige zusätzlich per NOTAM. Für den Flugbetrieb gelten ausschließlich die aktuellen Luftfahrtveröffentlichungen. Und in Deutschland bedeutet "technisch empfangbar" nicht "darf gehört werden" - siehe Darf man Flugfunk abhören?
💡 Hinweis zum Umfang: Der Flugfunk umfasst analogen Sprechfunk sowie verschiedene digitale Datenfunkverfahren. Dieser Artikel behandelt vor allem den zivilen VHF-Sprechfunk, seine Frequenzen und die deutsche Rechtslage.

Was ist Flugfunk?

Flugfunk ist der Funkverkehr zwischen Luftfunkstellen (Flugzeugen) und Bodenfunkstellen (Flugsicherung, Türme, Informationsdienste). Er dient der Sicherheit und Ordnung des Luftverkehrs sowie betrieblichen, meteorologischen und fluginformativen Zwecken. Über ihn werden u.a. Roll-, Start-, Lande-, Höhen- und Kursfreigaben übermittelt; in bestimmten Bereichen kommen ergänzend Datenfunkverfahren zum Einsatz. Der Funkverkehr beschränkt sich dabei auf betriebliche und sicherheitsrelevante Kommunikation - unnötige Aussendungen werden vermieden, jeder Funkspruch hat einen betrieblichen Zweck.

Welche Frequenzen nutzt der Flugfunk?

Der Flugfunk belegt nicht ein Band, sondern mehrere - und sie haben verschiedene Aufgaben. Der Alltagsbetrieb läuft auf VHF, die Fernstrecken über Ozeanen auf Kurzwelle, und daneben liegen eigene Bereiche für Notsender und Navigation. Einen guten Überblick gibt die Allgemeinzuteilung der Bundesnetzagentur (Vfg. 147/2018): Sie fasst die Frequenzbereiche zusammen, die für Funkanwendungen an Bord von Luftfahrzeugen allgemein zugeteilt sind. Bodenfunkstellen und ortsfeste Flugnavigationsfunkstellen sind darin ausdrücklich nicht enthalten - die brauchen eine eigene Frequenzzuteilung.

VHF-Flugfunk: 117,975 bis 137,000 MHz

Das ist das Band, das die meisten meinen, wenn sie "Flugfunk-Frequenzen" suchen. Die Sprechfunkkanäle liegen im Wesentlichen zwischen 118,000 und 136,975 MHz; die Bandgrenze bei 117,975 MHz markiert den Übergang vom darunterliegenden Navigationsfunk. Gesendet wird in Amplitudenmodulation - nicht in FM, wie man es vom UKW-Rundfunk oder vom Seefunk kennt (warum, steht weiter unten).

Nicht überall im Band wird gesprochen: Im oberen Bereich sind mehrere Kanäle für digitale Datenkommunikation vorgesehen, etwa zwischen 136,725 und 136,975 MHz für den Datenlink VDL; dazu kommen ACARS-Zuweisungen wie 131,525 / 131,725 / 131,825 MHz. Welche Frequenz konkret wofür belegt ist, ergibt sich aus der Frequenzplanung - wer dort einen Sprechfunkkanal sucht, findet unter Umständen Datengezwitscher.

💡 Reichweite = Sichtlinie: VHF-Flugfunk breitet sich quasioptisch aus, also entlang der Sichtlinie zwischen Sender und Empfänger. Am Boden sind das nur wenige Kilometer, in Reiseflughöhe dagegen mehrere hundert - weil das Flugzeug weit über den Horizont schaut. Als grobe Faustformel für den Funkhorizont eines einzelnen Luftfahrzeugs werden häufig 1,2 bis 1,3 mal die Wurzel aus der Flughöhe in Fuß angesetzt, das Ergebnis in nautischen Meilen. Das ist eine Näherung, kein Rechenwert: Für die tatsächliche Funkstrecke zählen die Höhen beider Antennen, dazu Gelände, Sendeleistung und die Ausbreitungsbedingungen. Ein Handfunkgerät am Boden reicht deshalb kaum weit, ein Verkehrsflugzeug in Reiseflughöhe sehr weit.

Das 8,33-kHz-Kanalraster: warum 118,005 MHz keine krumme Frequenz ist

Der Luftraum wurde eng: Das klassische 25-kHz-Raster bot im Band 118 bis 137 MHz nur 760 Kanäle. Das 8,33-kHz-Raster verdreifacht das auf rechnerisch 2.280. Praktisch koordinierbar sind deutlich weniger, weil Schutzabstände, internationale Abstimmung, Sonderfrequenzen und Datenkanäle Platz kosten.

Dabei entsteht der Effekt, über den fast jeder stolpert, der eine Frequenzliste liest: Bei 8,33-kHz-Kanälen ist die sechsstellige Anzeige eine Kanalbezeichnung und nicht zwingend identisch mit der tatsächlichen Trägerfrequenz. Sie hat immer sechs Stellen und wird in 5-kHz-Schritten hochgezählt - die echten Träger liegen aber 8,33 kHz auseinander. Beide Zahlenreihen driften deshalb gegeneinander:

Kanalbezeichnung im Gerättatsächliche SendefrequenzRaster
118,000118,0000 MHz25 kHz
118,005118,0000 MHz8,33 kHz
118,010118,0083 MHz8,33 kHz
118,015118,0167 MHz8,33 kHz
118,025118,0250 MHz25 kHz
118,030118,0250 MHz8,33 kHz
118,035118,0333 MHz8,33 kHz
✅ Die praktische Konsequenz: 118,000 und 118,005 sind dieselbe Sendefrequenz - einmal als 25-kHz-Kanal benannt, einmal als 8,33-kHz-Kanal. Genau daher kommen die scheinbaren Widersprüche zwischen Frequenzlisten im Netz: Steht bei einem Flughafen einmal 118,300 und einmal 118,305, ist das in aller Regel kein Tippfehler und keine Änderung, sondern derselbe Kanal in zwei Schreibweisen. Woran man sie unterscheidet: 25-kHz-Kanäle enden immer auf 000, 025, 050 oder 075, alle anderen Endungen gehören zum 8,33-kHz-Raster.

Gesprochen werden im Funkverkehr alle sechs Stellen - "one three two decimal zero three five" -, außer die fünfte und sechste Stelle sind beide null. Vorgeschrieben ist das in der EU-Durchführungsverordnung 1079/2012, die auch den Umstellungsfahrplan enthält: Seit dem 1. Januar 2018 ist in Lufträumen mit Funkmitführungspflicht grundsätzlich ein 8,33-kHz-fähiges Gerät erforderlich. Ausgenommen bleiben dauerhaft die Notfrequenz 121,500 MHz, die SAR-Frequenz 123,100 MHz, die VDL- und ACARS-Kanäle sowie der Offset-Carrier-Betrieb.

121,500 MHz und die anderen Not- und Rettungsfrequenzen

FrequenzZweck
121,500 MHzInternationale zivile VHF-Luftnotfrequenz ("Guard"). Wird von Flugsicherungsstellen, der militärischen Luftverteidigung und vielen Verkehrsflugzeugen mitgehört; bleibt 25-kHz-Kanal.
123,100 MHzZusatzfrequenz für Such- und Rettungsdienste am Einsatzort ("on scene"), ebenfalls von der 8,33-kHz-Umstellung ausgenommen.
406,000 - 406,100 MHzDigitale Notsender (ELT, EPIRB, PLB) des Cospas-Sarsat-Systems.
243,000 MHzMilitärische UHF-Notfrequenz, exakt die doppelte Frequenz von 121,5 MHz. In Deutschland militärisch verwaltet und ausdrücklich nicht Teil der zivilen Allgemeinzuteilung.

Flugfunk auf Kurzwelle: 14 Bänder von 2850 bis 23350 kHz

Über Ozeanen und entlegenen Gebieten ist keine Bodenstation in VHF-Reichweite. Dort übernimmt der Kurzwellen-Flugfunk in SSB - dieselbe Physik über die Ionosphäre wie im Amateurfunk. Die deutsche Allgemeinzuteilung listet dafür 14 Bänder:

BandBandBandBand
2850 - 3155 kHz5450 - 5730 kHz11175 - 11400 kHz17900 - 18030 kHz
3400 - 3500 kHz6525 - 6765 kHz13200 - 13360 kHz21924 - 22000 kHz
3900 - 3950 kHz8815 - 9040 kHz15010 - 15100 kHz23200 - 23350 kHz
4650 - 4850 kHz10005 - 10100 kHz

Innerhalb dieser Bänder sind die Frequenzen zu Familien gebündelt, die jeweils ein Streckengebiet abdecken. Über dem Nordatlantik gibt es sechs solcher Familien; Familie A arbeitet etwa auf 3016, 5598, 8906, 13306 und 17946 kHz. Welche davon trägt, hängt von Tageszeit und Ausbreitung ab - deshalb bekommt eine Besatzung mehrere Frequenzen zugewiesen und wechselt bei Bedarf.

💡 SELCAL: Ein Kurzwellenkanal rauscht, und stundenlang mitzuhören ist niemandem zuzumuten. Deshalb gibt es SELCAL (Selective Calling): Die Bodenstelle sendet eine dem Flugzeug fest zugeordnete Tonfolge, im Cockpit ertönt ein Gong - erst dann greift die Besatzung zum Mikrofon.

Ein verbreiteter Irrtum in Frequenzlisten: Nicht alles, was ein Flugzeug empfängt, ist Flugfunk im Sinne von Sprechfunk. Direkt unterhalb und oberhalb des Sprechfunkbandes liegen die Funknavigationsanlagen. Dort ist nichts mitzuhören - das sind Peil- und Messsignale, keine Gespräche.

SystemGenutzte KanäleAufgabe
NDB190 - 1750 kHzungerichtetes Funkfeuer, Peilung mit dem ADF
ILS-Landekurssender108,100 - 111,950 MHzseitliche Führung beim Instrumentenanflug; 40 Kanäle auf den ungeraden Zehnteln
VOR108,000 - 117,950 MHzDrehfunkfeuer, liefert die Radiale; unterhalb von 112 MHz nur bestimmte Kanäle, weil der Bereich mit dem Landekurssender geteilt wird
ILS-Gleitwegsender329,150 - 335,000 MHzvertikale Führung beim Instrumentenanflug; 40 Kanäle, fest an einen Landekurskanal gekoppelt
DME960 - 1215 MHzEntfernungsmessung, 1-MHz-Kanalraster
Transponder (SSR)1030 / 1090 MHzAbfrage durch das Radar / Antwort des Flugzeugs
Funkhöhenmesser4200 - 4400 MHzmisst die Höhe über Grund
💡 Band ist nicht gleich Kanal. Frequenzlisten widersprechen sich hier ständig, weil zwei verschiedene Dinge verwechselt werden. Das zugewiesene Band ist der Spektrumsbereich, der einem System gehört; die Kanäle sind die Werte, die sich tatsächlich einstellen lassen. Beim VOR nennt ICAO Annex 10 das Band 111,975 bis 117,975 MHz und erlaubt zusätzlich 108 bis 111,975 MHz - schreibt aber im selben Absatz ausdrücklich: "The highest assignable frequency shall be 117.950 MHz." 117,975 MHz ist also eine Bandgrenze und war nie ein einstellbarer Kanal. Beim Landekurssender reicht das Band von 108 bis 111,975 MHz, genutzt werden davon die 40 Kanäle von 108,100 bis 111,950 MHz; beim Gleitweg lautet das Band 328,6 bis 335,4 MHz, die Kanäle liegen zwischen 329,150 und 335,000 MHz. Die Tabelle oben nennt durchgängig die Kanäle.

Bereiche für NDB, VOR, ILS und Gleitweg nach ICAO Annex 10 Band I (Abschnitte 3.1.3.2.1, 3.1.5.2.1 und 3.3.2.1) sowie den Kanalangaben der FAA; DME, Transponder und Funkhöhenmesser nach der Allgemeinzuteilung Vfg. 147/2018, die VOR und ILS nicht erfasst. Der für VOR genutzte Bereich reicht bis 117,950 MHz; unmittelbar darüber beginnt bei 117,975 MHz das dem mobilen Flugfunkdienst zugewiesene VHF-Band - Sprechfunk und Navigation teilen sich das Spektrum also lückenlos auf.

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Flugfunkstellen und Dienste

Im Verlauf eines Fluges spricht man nacheinander mit verschiedenen Stellen. Jede hat eine eigene Frequenz und eine typische Rufkennung:

DienstTypische RufkennungAufgabe
RollkontrolleGroundRollverkehr, sofern am Flugplatz getrennt eingerichtet
PlatzkontrolleTowerStart, Landung und Verkehr in Platznähe
An-/AbflugkontrolleApproach / Departurean- und abfliegender Verkehr; getrennt oder gemeinsam geführt
BezirkskontrolleControl / RadarStreckenverkehr im kontrollierten Luftraum
FluginformationsdienstInformation (FIS)Fluginformationen & Verkehrshinweise, z.B. "Langen Information"
ATISATISautomatisch ausgestrahlte Wetter- und Betriebsinformationen zum Abhören
💡 Kontrolliert oder nicht? Nicht jeder Flugplatz ist kontrolliert. Eine Flugverkehrskontrollstelle erteilt Flugverkehrskontrollfreigaben; "Tower" ist dabei die Rufkennung des Platzkontrolldienstes, nicht die Rechtsgrundlage. Ein Flugplatzinformationsdienst (AFIS) bzw. der Fluginformationsdienst gibt dagegen Informationen und Verkehrshinweise, aber grundsätzlich keine Flugverkehrskontrollfreigaben. Für wetterrelevante Streckeninfos gibt es zusätzlich Dienste wie VOLMET.

Deutsche zivile Luftfahrzeugkennzeichen beginnen mit D- (z.B. D-ABCD). Beim Erstaufruf wird das vollständige Kennzeichen verwendet; eine verkürzte Form darf erst übernommen werden, nachdem die Bodenfunkstelle sie eingeführt hat und keine Verwechslungsgefahr besteht. Gewerbliche Flüge nutzen häufig ein zugeteiltes Funkrufzeichen aus Telefoniekennung und Flugnummer (z.B. "Lufthansa 400"). Buchstabiert wird mit der internationalen Buchstabiertafel (Alfa, Bravo, Charlie ...) - im Kern dieselbe, die auch Funkamateure und der Seefunk verwenden.

Beispiele für Flugfunk-Frequenzen deutscher Flughäfen

Jeder Flughafen und jeder Kontrollbereich hat eigene, im Luftfahrthandbuch (AIP) veröffentlichte Frequenzen. Im Anflug wechselt man typischerweise von der Bezirks- oder Radarkontrolle über die Anflugkontrolle (Approach) zum Turm (Tower) und schließlich zur Rollkontrolle (Ground). Parallel läuft der automatische Informationsdienst ATIS mit Wetter- und Betriebsdaten.

Die folgenden Werte dienen ausschließlich der technischen und fachlichen Einordnung - sie zeigen, wie sich ein Flughafen im Band verteilt, und sind keine Kanalliste zum Einstellen. Genannt sind bewusst nur ausgewählte, häufig verwendete Kanäle; eine vollständige Kommunikationsübersicht ist das nicht.

⚠️ Stand der Zusammenstellung: August 2026 (laufender AIRAC-Zyklus 08/26, wirksam ab 06.08.2026). Die Werte stammen aus öffentlich zugänglichen Luftfahrt-Datenbanken und wurden nicht gegen die AIP Germany abgeglichen - sie sind eine unverbindliche Beispielsammlung ohne Anspruch auf Aktualität oder Vollständigkeit. Änderungen werden regulär über den 28-tägigen AIRAC-Zyklus veröffentlicht; kurzfristige Änderungen können zusätzlich per NOTAM erfolgen. Große Flughäfen betreiben je Bahn und Anflugrichtung mehrere Tower- und Approach-Sektoren. Verbindlich ist allein die aktuelle AIP Germany der DFS (Abschnitt AD 2.18, "ATS COMMUNICATION FACILITIES"). Für Navigation oder Flugbetrieb niemals auf diese Tabelle verlassen.
💡 Wenn andere Listen um 5 kHz abweichen: Findest du anderswo etwa 118,305 statt 118,300, ist das meist derselbe Kanal in der 8,33-kHz-Schreibweise - siehe oben. Die Werte hier sind in der Form notiert, in der sie in öffentlich zugänglichen Quellen überwiegend erscheinen.

Große Verkehrsflughäfen

Flughafen (ICAO)TowerATISApproach / Radar
Frankfurt (EDDF)119,900118,025120,800 *
München (EDDM)118,700123,130120,775
Berlin Brandenburg (EDDB)118,800123,780120,625 *
Düsseldorf (EDDL)118,300123,780128,550
Hamburg (EDDH)121,280124,325134,250
Köln/Bonn (EDDK)124,980132,130118,750 *
Stuttgart (EDDS)118,800126,130119,200

Alle Angaben in MHz. * = Anflug über mehrere Radarsektoren (Frankfurt/Düsseldorf/Köln über "Langen Radar", Berlin über "Bremen Radar", München über "München Radar"); die konkret zugewiesene Frequenz nennt die Flugsicherung beim Handoff.

Weitere Verkehrsflughäfen

Flughafen (ICAO)TowerATISApproach / Radar
Nürnberg (EDDN)118,305123,080119,475
Hannover (EDDV)120,180136,575131,325
Bremen (EDDW)120,330132,380124,800
Leipzig/Halle (EDDP)121,105123,955über München Radar
Dortmund (EDLW)134,180125,130125,225
Dresden (EDDC)122,930118,880über München Radar
Münster/Osnabrück (EDDG)120,365127,180129,300

Alle Angaben in MHz und als unverbindliche Orientierung zu verstehen. Große Flughäfen betreiben je Bahn/Sektor mehrere Tower-, Ground-, ATIS- und Radarfrequenzen; manche gelten nur zeitweise, und "Approach" wird teils von einer entfernten Kontrollzentrale geführt. Maßgeblich ist allein die AIP Germany (AD 2.18). Bei 8,33-kHz-Kanälen kann die Kanalbezeichnung geringfügig von der als Frequenz notierten Zahl abweichen (siehe Hinweis oben).

Fluginformationsdienst "Langen Information"

Außerhalb der kontrollierten Nahbereiche betreut der Fluginformationsdienst (FIS) vor allem den Sichtflugverkehr mit Verkehrs- und Wetterinformationen. Der von der DFS bereitgestellte FIS wird heute bundesweit unter dem einheitlichen Rufnamen "Langen Information" betrieben - die früheren regionalen Rufnamen (etwa "Bremen Information" oder "München Information") sind darin aufgegangen. Die zuständige Frequenz hängt vom jeweiligen FIS-Sektor ab.

Welche Frequenz gerade zuständig ist, hängt vom veröffentlichten FIS-Sektor ab und wechselt an den Sektorgrenzen. Maßgeblich sind die aktuelle AIP VFR (GEN 3.9), die Luftfahrtkarten und gegebenenfalls NOTAM - eine allgemeingültige, dauerhaft aktuelle Frequenzliste lässt sich hier nicht seriös abdrucken. Die passende Frequenz entnimmt man deshalb stets den aktuellen Unterlagen für sein Fluggebiet; der Rufname bleibt dabei überall "Langen Information". Das gilt auch 2026 unverändert: Die DFS führt seit dem 16. April 2026 einen erweiterten Probebetrieb mit einem Frequency Monitoring Code in vier Sektoren durch, und auch dort steht als Rufzeichen weiterhin "Langen Information".

Luft-Luft-Kanäle im Luftsport

Neben der Flugsicherung verständigen sich Luftsportler untereinander - Segelflug, Drachen- und Gleitschirmflug, Motor- und Ultraleichtflug, Ballonfahrt. Dafür gibt es festgelegte Luft-Luft-Kanäle. Wichtig zu wissen, weil ältere Listen im Netz durchweg den alten Stand zeigen: Die Zuordnung nach Luftsportart gibt es nicht mehr. Seit dem 17. April 2020 ordnet die zuständige Bekanntmachung die Kanäle nach geografischer Region zu, nicht mehr nach Sportart. Frequenzen wie 123,350 für den Segelflug oder 126,730 für den Fallschirmsprung stammen aus der aufgehobenen Vorgängerregelung.

Bundesweit, für alle Luftsportarten und auch für Ausbildungs- und Übungsbetrieb:

GeltungsbereichKanäle
Gesamtes Staatsgebiet122,540 und 122,555

Dazu kommen zehn Regionalkanäle. Welcher gilt, hängt davon ab, wo man fliegt:

RegionGebietKanal
1Küstengebiet deutsche Nordsee123,735
2Küstengebiet deutsche Ostsee120,560
3Münsterland, Teutoburger Wald, Weser-Leine-Bergland127,885
4Heide, Hannover, Nördliches Harzvorland, Fläming, Spree130,740
5Niederrheinische Bucht, Bergisches Land, Sauerland, Vogelsberg127,890
6Harz, Leipzig, Thüringer Becken, Lausitz, Erzgebirge130,935
7Eifel, Hunsrück, Rheinpfalz und Saarland, Rhein-Main, Spessart122,335
8Oberer Main, Franken, Rhön, Bayerischer Wald123,010
9Schwarzwald, Oberrhein, Schwäbische Alb, Obere Donau130,740
10Allgäu, Bayerisches Hügelland, Alpen121,290

Alle Angaben in MHz nach der Bekanntmachung über die Festlegung der Funkfrequenzen für den Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst (NfL 1-1935-20 vom 17.04.2020), die die frühere NfL 1-1524-18 aufhebt. Die Kanäle gelten bis FL 100, sind ausdrücklich nicht exklusiv koordiniert und nur für den kurzen Austausch betrieblicher Meldungen bestimmt. Die Regionsgrenzen sind in der Bekanntmachung als Koordinatenzüge festgelegt - wer danach fliegt, nimmt die amtliche Fassung und nicht diese Kurzform. Dass die Regionen 4 und 9 denselben Kanal führen, ist kein Fehler, sondern der räumlichen Trennung geschuldet.

💡 Kein "gemeinsamer" Platzfunk: Anders als in den USA (dort die einheitliche CTAF-Frequenz) gibt es in Deutschland keine allgemeine Platzrundenfrequenz. Jeder unkontrollierte Flugplatz hat seine eigene, in der AIP VFR veröffentlichte Frequenz. Ob an einem Platz ein einfacher Flugplatzinformationsdienst, ein AFIS (oft mit Pflichtsprechfunk in einer Radio Mandatory Zone, RMZ) oder Flugverkehrskontrolle angeboten wird - und welcher Rufname gilt -, ergibt sich aus der AIP; der Rufname allein ist keine ausreichende Grundlage für die rechtliche Einordnung.
💡 "Radio" statt "Info" - seit 2023. An der Rufkennung lässt sich seither unterscheiden, was einen am Platz erwartet: Ein Flugplatz mit zertifiziertem Flugplatzinformationsdienst meldet sich weiter als "Information". Ein Platz ohne AFIS - also mit einfacher Bodenfunkstelle - heißt seit dem 8. Februar 2023 "Radio", zum Beispiel "Egelsbach Radio". Angeordnet hat das nicht die Bundesnetzagentur, sondern das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung mit der Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren (NfL 2023-1-2726). Der Sinn: "Radio" macht unmissverständlich, dass dort niemand Freigaben erteilt, sondern nur Informationen weitergibt.

Darf man Flugfunk in Deutschland abhören?

Kurz gesagt: Das gezielte private Abhören von Flugsprechfunk, der nicht für den eigenen Empfang bestimmt ist, ist in Deutschland grundsätzlich nicht zulässig. Ein Empfänger für das Luftfahrtband ist problemlos zu kaufen - aber technisch empfangbar und rechtlich zulässig sind zwei verschiedene Dinge. Und anders als oft behauptet ist ein Verstoß hier keine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld, sondern eine Straftat.

Die maßgebliche Norm ist das Abhörverbot in § 5 TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz; bis 2021 war die Regelung als § 89 TKG bekannt, danach kurzzeitig als § 5 TTDSG). Absatz 1 lautet:

§ 5 Abs. 1 TDDDG: "Mit einer Funkanlage dürfen nur solche Nachrichten abgehört oder in vergleichbarer Weise zur Kenntnis genommen werden, die für den Betreiber der Funkanlage, für Funkamateure im Sinne des § 2 Nummer 1 des Amateurfunkgesetzes, für die Allgemeinheit oder für einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind."

Das Gesetz fragt also weder nach der Frequenz noch nach dem Funkdienst, sondern danach, für wen die einzelne Nachricht bestimmt ist. Ein Rundfunksender richtet sich an die Allgemeinheit, eine Amateurfunkverbindung an Funkamateure - beides darf man hören. Typischer Flugsprechfunk zwischen einer Flugsicherungsstelle und einem bestimmten Luftfahrzeug ist dagegen nicht für die Allgemeinheit bestimmt, sondern an genau diese beiden Stellen adressiert. Für ihn ist das gezielte Abhören nach überwiegender Auslegung nicht gestattet.

⚠️ Deshalb ist "Flugfunk darf man nicht hören" als Pauschalsatz zu grob. § 5 TDDDG knüpft an die einzelne Nachricht an, nicht an den Funkdienst. Im Flugfunk gibt es neben dem adressierten Sprechfunk auch Rundsendungen wie ATIS oder VOLMET, die fortlaufend und unadressiert ausgestrahlt werden - ob sie einen "unbestimmten Personenkreis" ansprechen oder nur die Luftfahrzeuge im jeweiligen Bereich, ist eine Bewertungsfrage, die pauschal nicht zu beantworten ist. Sicher ist die Aussage nur dort, wo sie hier steht: für den adressierten Verkehr zwischen Lotse und Luftfahrzeug. Wer es genau wissen will, fragt die Bundesnetzagentur - nicht ein Forum.

Absatz 2 geht noch weiter: Inhalt und die bloße Tatsache des Empfangs dürfen anderen nicht mitgeteilt werden - ausdrücklich auch dann nicht, wenn man etwas unbeabsichtigt aufgeschnappt hat. Wer also zufällig einen Funkspruch mitbekommt, darf ihn nicht weitererzählen und nicht einmal erwähnen, dass er ihn gehört hat.

❌ Es ist eine Straftat, kein Bußgeld: Nach § 27 Abs. 1 TDDDG wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer entgegen § 5 Abs. 1 eine Nachricht abhört oder entgegen § 5 Abs. 2 eine Mitteilung darüber macht. Die Bußgeldvorschrift des § 28 TDDDG zählt § 5 gerade nicht auf - die verbreitete Auskunft "das kostet höchstens ein Bußgeld" ist damit falsch. Besondere Absichten wie Bereicherung setzt der Tatbestand nicht voraus.
💡 Der Scanner selbst ist nicht das Problem. Verboten ist die Handlung, nicht das Gerät: Kauf und Besitz eines handelsüblichen Breitbandempfängers sind in Deutschland zulässig - man darf damit nur nicht gezielt abhören, was nicht für einen bestimmt ist. Verboten sind nach § 8 TDDDG lediglich getarnte Anlagen, also Geräte, die einen anderen Gegenstand vortäuschen. Mehr dazu im Artikel über den Funkscanner.

Das ist übrigens kein Randthema für Funkamateure, sondern Prüfungsstoff: Im Fragenkatalog der Bundesnetzagentur gibt es dazu eine ganze Fragengruppe. Vier davon zum Selbsttest.

Und im Ausland?

Die Rechtslage endet an der Grenze, und sie ist von Land zu Land verschieden. Ein Beispiel, das oft falsch erzählt wird: In Großbritannien gilt Airband-Scanning zwar als eingelebtes Hobby, doch Section 48 des Wireless Telegraphy Act 2006 stellt es grundsätzlich unter Strafe, mit einer Funkanlage unbefugt Nachrichten zur Kenntnis zu nehmen, für die man nicht der vorgesehene Empfänger ist. Ein verbreitetes Hobby ist also nicht dasselbe wie eine erlaubte Handlung.

Wichtig ist überall dieselbe Erkenntnis: Die Frage ist nicht einfach "erlaubt oder verboten", denn rechtlich werden oft ganz unterschiedliche Schritte getrennt behandelt:

  • der bloße Besitz eines Empfängers oder Scanners,
  • der allgemeine Empfang,
  • das gezielte Abhören bestimmter Kommunikation,
  • das Aufzeichnen,
  • das Weitergeben, Veröffentlichen oder Verwerten mitgehörter Inhalte.

Selbst wo der Gerätebesitz oder der Empfang zulässig ist, bleibt die Weitergabe von Inhalten häufig geschützt. Das unberechtigte Senden auf Flugfunkfrequenzen ist überall verboten und kann den Luftverkehr unmittelbar gefährden.

⚠️ Keine Rechtsberatung: Dieser Abschnitt gibt den Gesetzeswortlaut und die überwiegende Auslegung wieder, ersetzt aber keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für andere Länder gilt: Belastbar ist nur die jeweils aktuelle Auskunft der dortigen Telekommunikations- oder Luftfahrtbehörde - eine pauschale Liste "hier erlaubt, dort verboten" wäre nicht seriös. Und für Deutschland gilt unabhängig davon: Auch ein im Ausland legal gekaufter Scanner ändert nichts am hiesigen Abhörverbot.

Prüfungsfragen zum Flugfunk

Fernmeldegeheimnis: vier Fragen aus der Amateurfunkprüfung

Fragetext und Antworten stammen wörtlich aus dem offiziellen Fragenkatalog der Bundesnetzagentur (Klasse N). Die Reihenfolge der Antworten wird bei jedem Aufruf neu gemischt und weicht deshalb vom Katalog ab. Nichts wird gespeichert, du kannst beliebig oft probieren.

VE201 Darf ein Funkamateur seine Amateurfunkstelle zum Abhören des nichtöffentlich gesprochenen Wortes verwenden?

  • Das Abhören des nichtöffentlich gesprochenen Wortes ist ein Straftatbestand.
  • Der Funkamateur gilt als sachkundige Person und darf daher selbst entscheiden, auf welchen Frequenzen er hören darf.
  • Das Abhören des nichtöffentlich gesprochenen Wortes durch den Funkamateur bedarf einer besonderen Zulassung der BNetzA.
  • Der Funkamateur ist dazu berechtigt, wenn er dazu technisch zugelassene Empfänger benutzt.

VE202 Bei welcher Handlung verletzt ein Funkamateur das Fernmeldegeheimnis?

  • Bei Empfang, Verwertung oder Weitergabe von Nachrichten, die nicht für Funkamateure, die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind.
  • Bei Verwertung oder Weitergabe von Gesprächsinhalten und Daten aus Amateurfunkverbindungen, an denen der Funkamateur nicht selbst beteiligt war.
  • Bei Verwertung oder Weitergabe von Gesprächsinhalten und Daten aus Amateurfunkverbindungen, unabhängig davon, ob der Funkamateur selbst beteiligt war.
  • Bei Aufzeichnung und Weitergabe von Gesprächsinhalten und Daten aus Amateurfunkverbindungen, insbesondere, wenn die Weitergabe an Nicht-Funkamateure erfolgt.

VE203 Wie hat sich ein Funkamateur zu verhalten, der Nachrichten empfängt, die nicht für Funkamateure, die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind?

  • Er darf den Inhalt der Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs anderen nicht mitteilen. Das gilt nicht in Not- und Katastrophenfällen.
  • Er darf Dritten zwar die Tatsache des Empfangs mitteilen, aber nicht den Inhalt und die näheren Umstände. Das gilt auch in Not- und Katastrophenfällen.
  • Er darf anderen Funkamateuren zwar die Tatsache des Empfangs mitteilen, aber nicht den Inhalt.
  • Er hat sofort den Empfänger auszuschalten und die Bundesnetzagentur zu informieren.

VE204 Bei welchen der genannten Geräte sind nach dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) sowohl die Herstellung als auch der Besitz verboten? Bei ...

  • Sendeanlagen, die einen anderen Gegenstand vortäuschen und somit zum Abhören des nichtöffentlich gesprochenen Wortes brauchbar sind
  • Scannern, die ein breitbandiges Abhören des Funkspektrums ermöglichen
  • Richtmikrofonen, die geeignet sind, das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen unbemerkt abzuhören
  • digitalen Tonabspielgeräten, welche auch geeignet sind, Tonaufnahmen anzufertigen

Der Katalog nennt in VE204 noch das "TTDSG" - das Gesetz heißt seit 2024 TDDDG, inhaltlich hat sich an dieser Stelle nichts geändert. Im Lernbereich übst du diese Fragen mit Fortschrittsspeicherung und persönlicher Auswertung.

Warum AM statt FM?

Eine technische Besonderheit, die Funkamateure sofort aufhorchen lässt: Der Flugfunk nutzt Amplitudenmodulation (AM) - obwohl FM auf UKW eigentlich rauschärmer klingt. Die gängige Begründung liegt im Verhalten bei zwei gleichzeitigen Aussendungen:

  • Bei FM führt der Capture-Effekt dazu, dass ein stärkeres Signal ein schwächeres weitgehend unterdrückt - die zweite Station bliebe unbemerkt.
  • Bei AM machen sich gleichzeitig eintreffende Signale häufig als Überlagerung, Verzerrung oder Schwebung (Pfeifton) bemerkbar. Diese hörbare Störung kann ein Hinweis darauf sein, dass mehrere Stationen gleichzeitig gesendet haben.

AM garantiert allerdings nicht, dass bei einer Doppelbelegung beide Stationen verständlich bleiben - auch hier kann die stärkere dominieren. Und die Erzählung hat eine Kehrseite: Beim regulär vorgesehenen Offset-Carrier-Betrieb senden mehrere Bodenstationen dieselbe Frequenz bewusst leicht gegeneinander versetzt aus. Dort wird der Capture-Effekt gerade genutzt, statt vermieden. Der Capture-Effekt selbst ist unstrittige Physik; dass er der Grund für die Wahl von AM in der Luftfahrt war, ist eine verbreitete, aber nicht in den ICAO-Dokumenten selbst begründete Erklärung. Sicher ist der praktische Teil: Die Technik ist einfach, weltweit etabliert und mit der bestehenden Infrastruktur kompatibel. Deshalb blieb der Flugfunk bei AM, während der Seefunk auf UKW FM verwendet.

Digitale Datenkommunikation

Neben der Stimme läuft im modernen Luftverkehr viel über Datenfunk. Das entlastet die Sprechfrequenzen und reduziert Hörfehler:

  • CPDLC (Controller-Pilot Data Link Communications) - Freigaben und Meldungen als Textnachricht zwischen Lotse und Cockpit.
  • ACARS - betriebliche Datennachrichten zwischen Flugzeug und Airline/Diensten.
  • VDL Mode 2 - digitaler VHF-Datenlink, u.a. Träger für CPDLC/ACARS.
  • SATCOM und HF-Datenlink (HFDL) - Datenverbindungen über Satellit bzw. Kurzwelle, vor allem auf Ozeanstrecken.

Sprechfunk: Sprache, Alphabet und Readback

Englisch ist die international verwendete gemeinsame Flugfunksprache. In Deutschland kann bei entsprechend veröffentlichten Stellen und Verfahren - vor allem im Sichtflug - auch Deutsch verwendet werden; im internationalen Verkehr und bei vielen kontrollierten Verfahren ist Englisch maßgeblich. Welches Zeugnis man hat, entscheidet also mit, wo und wie man funken darf. Die Standard-Sprechgruppen (Phraseologie) sind international festgelegt, damit ein Missverständnis möglichst gar nicht erst entsteht.

Zwei Prinzipien tragen die Sicherheit:

  • Readback (Rücklesen): Sicherheitskritische Freigaben und Anweisungen müssen nach den geltenden Sprechfunkverfahren vollständig zurückgelesen werden - insbesondere Pisten-, Start- und Landefreigaben, Höhen bzw. Flugflächen, Kurse, SSR-(Transponder-)Codes sowie weitere ausdrücklich vorgeschriebene Elemente. So kann ein Hörfehler sofort erkannt werden.
  • Feste Zahlen- und Buchstabenaussprache: Ziffern und Buchstaben werden nach ICAO klar getrennt gesprochen (z.B. "niner" für neun), damit nichts verwechselt wird.

Auch aus dem alten Funkverkehr stammende Abkürzungen leben hier weiter - etwa Teile des Q-Schlüssels:

  • QNH: ein auf Meereshöhe reduzierter Luftdruckwert zur Höhenmessereinstellung. Bei korrekter Einstellung zeigt der Höhenmesser am Boden näherungsweise die Platzhöhe über dem Meeresspiegel an.
  • QFE: bei dieser Einstellung zeigt der Höhenmesser am Bezugsplatz näherungsweise null.
  • QDM: die missweisende Peilung zur Station; bei Windstille entspricht sie dem missweisenden Steuerkurs, der zur Station führt.

Transponder und Squawk-Codes

Neben der Stimme sendet jedes Flugzeug über seinen Transponder einen Code - den Squawk. Im Mode-A-Betrieb ist das ein vierstelliger Oktalcode (nur die Ziffern 0 bis 7, also 4.096 mögliche Codes), den die Flugsicherung zuweist. Er unterstützt die Zuordnung des Radarziels, ist aber keine dauerhaft weltweit eindeutige Luftfahrzeugkennung - derselbe Code kann in räumlich getrennten Bereichen mehrfach vergeben sein. Mode-S-Transponder übertragen zusätzlich eine eindeutige 24-Bit-Adresse.

Drei Codes sind weltweit für Notlagen reserviert:

SquawkBedeutung
7500Unrechtmäßiger Eingriff (Entführung/Hijacking)
7600Funkstörung bzw. Funkausfall (keine Sprechverbindung mehr)
7700Allgemeiner Notfall - höchste Priorität

Diese Codes werden von der Flugsicherung besonders hervorgehoben und lösen die vorgesehenen Notfall- bzw. Sicherheitsverfahren aus. Der Code 7500 ermöglicht es, einen unrechtmäßigen Eingriff über den Transponder anzuzeigen, auch wenn kein entsprechender Sprechfunkverkehr möglich oder zweckmäßig ist.

Notverfahren und ELT

Wie im Seefunk kennt auch der Flugfunk zwei gesprochene Dringlichkeitsstufen. Das Kennwort wird dreimal wiederholt:

KennwortStufeBedeutung
MAYDAYNotUnmittelbare Gefahr für Luftfahrzeug oder Insassen - sofortige Hilfe nötig (vom frz. m'aider, "helft mir").
PAN PANDringlichkeitErnste Lage, aber keine unmittelbare Lebensgefahr - z.B. ein technisches Problem oder ein Erkrankter an Bord.

Die Einstufung hängt von der konkreten Gefährdung ab; je nach Schwere kann etwa ein medizinischer Notfall auch ein MAYDAY rechtfertigen. Notverkehr hat Vorrang vor jeder anderen Funkverbindung. Andere Stationen dürfen ihn nicht stören und müssen einer angeordneten Funkstille Folge leisten. Ein Notruf läuft typischerweise über die aktuell genutzte Frequenz (der Lotse kennt die Lage bereits) oder über die internationale Notfrequenz 121,5 MHz. Je nach Situation und Anweisung wird der Transponder auf 7700 gestellt oder der bereits zugewiesene Code beibehalten.

Bei einem Unfall oder einer Notlandung kann ein ELT (Emergency Locator Transmitter) automatisch (z.B. durch Aufprallsensoren) oder manuell aktiviert werden. Ein moderner ELT sendet dann einen digital codierten Alarm auf 406 MHz an das Cospas-Sarsat-System. Geräte mit GNSS oder angeschlossener Navigationsquelle können eine Position übermitteln; andernfalls kann das System die Position satellitengestützt bestimmen. Viele ELT senden zusätzlich auf 121,5 MHz ein Peilsignal für Rettungskräfte im Nahbereich.

💡 Warum nur noch 406 MHz per Satellit? Seit dem 1. Februar 2009 werten die Cospas-Sarsat-Satelliten nur noch die digitalen 406-MHz-Signale aus, nicht mehr 121,5/243 MHz. Die 406-MHz-Baken ermöglichen eine eindeutige Identifikation, eine präzisere Ortung und eine effizientere Alarmverifikation. Die 121,5 MHz dienen seither vor allem als Nahbereichs-Peilsignal, auf das Rettungskräfte "homen".

Welches Flugfunkzeugnis brauche ich?

Für die selbstständige Teilnahme am Flugsprechfunk ist in Deutschland grundsätzlich ein entsprechendes Flugfunkzeugnis oder eine gleichgestellte Berechtigung erforderlich. Es ist personenbezogen. Rechtsgrundlage ist die Flugfunkzeugnisverordnung (FlugfunkV). Welches Zeugnis du brauchst, hängt von Sprache und Flugregeln ab. Die Flugfunkzeugnisverordnung sieht zudem mehrere Ausnahmen von der Zeugnispflicht vor - etwa unter bestimmten Bedingungen für Luftfunkstellen in Freiballonen, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen, für Ausbildungs-, Wartungs- und Prüfbetrieb sowie für bestimmte Fahrzeuge auf Flughafenbetriebsflächen; daneben kann eine Berechtigung auch durch eine Luftfahrtbehörde erteilt und im Luftfahrerschein ausgewiesen werden:

ZeugnisBerechtigung
BZF IIVFR-Sprechfunk in deutscher Sprache innerhalb Deutschlands
BZF IVFR-Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache
BZF EVFR-Sprechfunk ausschließlich in englischer Sprache
AZFVFR- und IFR-Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache
AZF EVFR- und IFR-Sprechfunk ausschließlich in englischer Sprache

Das AZF ist kein eigenständiger Einstieg, sondern wird als Zusatzprüfung erworben: Für das AZF ist ein BZF II oder BZF I erforderlich, das AZF E setzt ein BZF E voraus. Grob gilt:

✅ Faustregel für Piloten:
  • Nur Sichtflug in Deutschland, auf Deutsch? → BZF II
  • Sichtflug auf Deutsch und Englisch? → BZF I
  • Instrumentenflug (IFR)? → AZF bzw. AZF E (setzt ein BZF voraus)

Wie läuft die Prüfung ab?

Bei Prüfungen der Bundesnetzagentur besteht das BZF aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Der schriftliche Teil wird anhand des aktuellen Fragenkatalogs der Bundesnetzagentur durchgeführt; die jeweils geltenden Bestehens- und Verfahrensregeln veröffentlicht die Prüfungsstelle. Zum praktischen Teil gehören die Vorbereitung eines angenommenen Fluges anhand amtlicher Unterlagen und eine simulierte Sprechfunkübung. Beim BZF I kommen englischer Sprechfunk sowie das Lesen und mündliche Übersetzen eines englischen AIP-Textes hinzu. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre (BZF) bzw. 18 Jahre (AZF); die Prüfung darf jeweils bereits bis zu drei Monate vorher abgelegt werden. Maßgeblich sind die aktuellen Angaben der zuständigen Prüfungsstelle.

Geprüft wird durch die Bundesnetzagentur an den jeweils veröffentlichten Prüfungsorten und bei einzelnen Sonderterminen; die aktuelle Standort- und Terminübersicht veröffentlicht die Behörde auf ihrer Website. In bestimmten Ausbildungsgängen und Bundesländern können Sprechfunkprüfungen oder gleichwertige Berechtigungen auch bei zuständigen Luftfahrtbehörden vorgesehen sein.

Flugfunkzeugnis ist nicht die Sprachbefähigung

⚠️ Zwei verschiedene Dinge: Das BZF oder AZF ist nicht mit dem ICAO-Sprachnachweis (Language Proficiency) gleichzusetzen. Für bestimmte Pilotenlizenzen und englischsprachigen Sprechfunk ist zusätzlich eine gültige Sprachbefähigung (z.B. Level 4 oder höher) erforderlich. Das Funkzeugnis regelt das "Wie" des Funkens, die Sprachbefähigung das nachgewiesene Sprachniveau.
💡 Zeugnis ≠ Fluglizenz: Das Flugfunkzeugnis berechtigt zur Teilnahme am Sprechfunk, ersetzt aber weder eine Pilotenlizenz noch die luftrechtlichen und technischen Voraussetzungen für den Betrieb einer Luftfunkstelle.
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Flugfunk und Amateurfunk - der große Unterschied

Beides ist Funk, beide nutzen VHF und Kurzwelle, beide buchstabieren mit derselben Tafel - trotzdem sind es zwei getrennte Funkdienste mit eigenen Frequenzen, Zeugnissen und Zwecken.

✈️ Flugfunk
  • Zweck: Sicherheit des Luftverkehrs
  • Frequenzen: 118-137 MHz (AM), HF für Ozean
  • Kennung: Luftfahrzeugkennzeichen / Funkrufzeichen
  • Zeugnis: BZF II / BZF I / AZF
  • feste Phraseologie, kein freies Gespräch
📻 Amateurfunk
  • Zweck: Technik, Experiment, Hobby
  • Frequenzen: eigene Amateurbänder
  • Kennung: persönliches Rufzeichen
  • Zeugnis: Amateurfunkzeugnis (Klasse N/E/A)
  • Selbstbau ausdrücklich erlaubt

Flugfunk- und Amateurfunkfrequenzen dürfen jeweils nur im Rahmen des geltenden Funkdienstes und mit der passenden Berechtigung genutzt werden. Ein Amateurfunkzeugnis berechtigt nicht zum Flugfunk, ein Flugfunkzeugnis nicht zum Amateurfunk. Interessant ist trotzdem die Nähe: Viele Funkamateure interessieren sich fürs Fliegen (und umgekehrt), und wer die Amateurfunkprüfung gemacht hat, kennt Modulation, Antennen und Ausbreitung schon - das erleichtert den Einstieg in die Flugfunk-Theorie spürbar.

⚠️ Ein Unterschied mit Folgen: Nachrichten, die für Funkamateure bestimmt sind, nennt § 5 TDDDG ausdrücklich als zulässig empfangbaren Adressatenkreis. Für den adressierten Flugsprechfunk zwischen Lotse und Luftfahrzeug gilt das nicht. Wer also aus Interesse am Funk zuhören möchte, ist im Amateurfunk auf der sicheren Seite. Die Einzelheiten stehen weiter oben.
ℹ️ Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Für Ausbildung, Prüfung und Flugbetrieb sind die jeweils aktuellen amtlichen Vorschriften, AIP-Veröffentlichungen, Karten, Betriebsverfahren und Anweisungen der Flugsicherung maßgeblich.

Häufige Fragen zum Flugfunk

Welche Frequenzen nutzt der Flugfunk?

Der zivile VHF-Flugsprechfunk liegt im Band 117,975 bis 137,000 MHz, die Sprechkanäle im Wesentlichen zwischen 118,000 und 136,975 MHz. Dazu kommen 14 Kurzwellenbänder zwischen 2850 und 23350 kHz für Ozean- und Fernstrecken, die Notfrequenz 121,500 MHz, die Such- und Rettungsfrequenz 123,100 MHz sowie 406,000 bis 406,100 MHz für digitale Notsender. Getrennt davon liegen die Navigationsanlagen, etwa VOR bei 111,975 bis 117,975 MHz und DME bei 960 bis 1215 MHz. Welche Frequenz an einem Flughafen konkret gilt, steht verbindlich nur im Luftfahrthandbuch AIP.

Darf man Flugfunk in Deutschland abhören?

Das gezielte Abhören von Flugsprechfunk, der nicht für den eigenen Empfang bestimmt ist, ist grundsätzlich nicht zulässig. Nach § 5 Abs. 1 TDDDG dürfen mit einer Funkanlage nur Nachrichten abgehört werden, die für den Betreiber der Funkanlage, für Funkamateure, für die Allgemeinheit oder für einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind. Maßgeblich ist dabei nicht die Frequenz oder der Funkdienst, sondern der Adressatenkreis der einzelnen Nachricht: Typischer Sprechfunk zwischen einer Flugsicherungsstelle und einem bestimmten Luftfahrzeug ist nicht für die Allgemeinheit bestimmt. Anders als oft behauptet ist ein Verstoß keine Ordnungswidrigkeit, sondern nach § 27 TDDDG eine Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Der Besitz eines Scanners ist dagegen zulässig - verboten ist die Handlung, nicht das Gerät.

Warum sehen Flugfunk-Frequenzen so krumm aus, etwa 118,005 MHz?

Weil die sechsstellige Zahl im Funkgerät eine Kanalbezeichnung ist und keine Frequenzangabe. Die Bezeichnungen laufen in 5-kHz-Schritten, die tatsächlichen Träger im 8,33-kHz-Raster - beide Zahlenreihen fallen deshalb auseinander. 118,000 und 118,005 bezeichnen dieselbe Sendefrequenz, einmal als 25-kHz-Kanal und einmal als 8,33-kHz-Kanal. Daran erkennt man auch scheinbare Widersprüche zwischen Frequenzlisten: 25-kHz-Kanäle enden immer auf 000, 025, 050 oder 075.

Warum nutzt der Flugfunk AM und nicht FM?

Ein wichtiger Grund ist das Verhalten bei zwei gleichzeitigen Aussendungen: Bei FM kann der Capture-Effekt ein schwächeres Signal unterdrücken, sodass die zweite Station unbemerkt bleibt. Bei AM machen sich gleichzeitige Signale dagegen als hörbare Überlagerung oder Verzerrung bemerkbar - ein möglicher Hinweis auf eine Doppelbelegung. Dazu ist AM einfach, robust und weltweit kompatibel. Eine verständliche Übertragung beider Stationen ist damit aber nicht garantiert.

Was bedeutet 8,33 kHz im Flugfunk?

8,33 kHz ist das enge Kanalraster, mit dem sich innerhalb des bisherigen 25-kHz-Schemas viel mehr Sprechfunkkanäle koordinieren lassen. In großen Teilen des europäischen Luftraums ist seit 2018 eine 8,33-kHz-fähige Funkanlage vorgeschrieben, mit Ausnahmen. Die angezeigte Kanalbezeichnung entspricht dabei nicht immer exakt der Trägerfrequenz. Sonderfrequenzen wie 121,5 MHz bleiben 25-kHz-Kanäle.

Was ist die Notfrequenz im Flugfunk?

Die internationale zivile VHF-Luftnotfrequenz ist 121,5 MHz ("Guard"). Sie wird von vielen Flugsicherungs- und Rettungsstellen sowie Piloten mitgehört. Die militärische UHF-Notfrequenz liegt bei 243,0 MHz. Bei einer Notlage wird zudem oft der Transponder-Code 7700 gerastet.

Was bedeuten die Squawk-Codes 7500, 7600 und 7700?

Es sind reservierte Transponder-Codes: 7500 signalisiert einen unrechtmäßigen Eingriff (Entführung), 7600 eine Funkstörung bzw. einen Funkausfall und 7700 einen allgemeinen Notfall. Sie werden von der Flugsicherung besonders hervorgehoben und lösen die vorgesehenen Notfallverfahren aus.

Was ist der Unterschied zwischen BZF I, BZF II und AZF?

BZF II berechtigt zum VFR-Sprechfunk in deutscher Sprache innerhalb Deutschlands, BZF I zusätzlich auf Englisch. Das AZF deckt zusätzlich den Instrumentenflug (IFR) ab und setzt grundsätzlich ein BZF voraus. Geprüft wird insbesondere durch die Bundesnetzagentur; in bestimmten Ausbildungsgängen auch bei Luftfahrtbehörden. Wichtig: Das Zeugnis ist nicht die ICAO-Sprachbefähigung.

Ist Flugfunk dasselbe wie Amateurfunk?

Nein. Flugfunk ist ein eigener Funkdienst für die Sicherheit des Luftverkehrs mit fester Phraseologie und eigenen Zeugnissen (BZF/AZF). Amateurfunk ist ein Experimentierfunkdienst auf eigenen Bändern mit persönlichem Rufzeichen. Beide dürfen jeweils nur mit der passenden Berechtigung genutzt werden.

Welche Frequenz hat der Tower an den großen deutschen Flughäfen?

Ausgewählte Beispiele (in MHz, ohne Anspruch auf Aktualität): Frankfurt Tower 119,900, München 118,700, Berlin Brandenburg 118,800, Düsseldorf 118,300, Hamburg 121,280, Köln/Bonn 124,980, Stuttgart 118,800. Große Flughäfen betreiben mehrere Turmsektoren; verbindlich ist immer die aktuelle AIP Germany der DFS, da Frequenzen im AIRAC-Zyklus angepasst werden.

Darf man Flugfunk in den Nachbarländern mithören?

Die Rechtslage unterscheidet sich von Land zu Land und ändert sich. Vorsicht bei der verbreiteten Annahme, im Ausland sei es generell erlaubt: In Großbritannien etwa gilt Airband-Scanning als eingelebtes Hobby, doch Section 48 des Wireless Telegraphy Act 2006 stellt das unbefugte Zurkenntnisnehmen fremder Funknachrichten grundsätzlich unter Strafe. Zu unterscheiden sind ohnehin fünf verschiedene Schritte: Gerätebesitz, allgemeiner Empfang, gezieltes Abhören, Aufzeichnen und das Weitergeben von Inhalten - Letzteres ist fast überall untersagt. Ein im Ausland gekaufter Scanner ändert nichts am deutschen Abhörverbot. Das ist keine Rechtsberatung - belastbar ist nur die aktuelle Auskunft der jeweiligen nationalen Behörde.

Lust bekommen auf Funk?

Flugfunk sichert den Luftverkehr - Amateurfunk lässt dich die Technik dahinter selbst erforschen: Antennen, Ausbreitung, Digimodes. Der Einstieg ist die Amateurfunkprüfung, und die kannst du hier kostenlos üben.

Zur Prüfungsvorbereitung

Quellen:Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1079/2012 · Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG), § 5 · Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG), § 27 · Flugfunkzeugnisverordnung (FlugfunkV) · Wireless Telegraphy Act 2006, Section 48 · Bundesnetzagentur: Allgemeinzuteilung für den zivilen mobilen Flug- und Flugnavigationsfunk in Luftfahrzeugen. Vfg. 147/2018 · Bundesnetzagentur: Flugfunkzeugnisse · Bundesnetzagentur: Flugfunk · Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung: Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren. NfL 2023-1-2726 · DFS: AIP Germany · EUROCONTROL: 8.33 kHz Voice Channel Spacing Implementation Handbook · Cospas-Sarsat: Detailed System Description. Die Luft-Luft-Kanäle des Luftsports folgen der Bekanntmachung NfL 1-1935-20 vom 17.04.2020, die die frühere NfL 1-1524-18 aufhebt. Die Flughafenfrequenzen sind aus öffentlich zugänglichen Luftfahrt-Datenbanken zusammengestellt und eine unverbindliche Beispielsammlung ohne Anspruch auf Aktualität oder Vollständigkeit; verbindlich ist allein die aktuelle AIP Germany der DFS. Die Angaben zur Rechtslage geben Gesetzeswortlaut und überwiegende Auslegung wieder und sind keine Rechtsberatung.

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