Ein Funkamateur ist in Deutschland eine Person mit Amateurfunkzeugnis, die sich aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse mit dem Amateurfunkdienst beschäftigt. Für den Betrieb einer eigenen Amateurfunkstelle braucht sie zusätzlich eine behördliche Zulassung und ein persönliches Rufzeichen. In Großbuchstaben ist FUNKAMATEUR außerdem der Name eines Fachmagazins.
- Amateurfunk ist der Funkdienst und das Hobby.
- Funkamateur ist die fachlich geprüfte Person, die daran teilnimmt.
- FUNKAMATEUR ist der Titel einer Fachzeitschrift für Amateurfunk, Elektronik und Funktechnik.
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Was ist ein Funkamateur?
Kurz gesagt: Der Begriff ist kein Selbstverständnis, sondern gesetzlich definiert. Nach § 2 Nr. 1 des Amateurfunkgesetzes ist Funkamateur, wer ein Amateurfunkzeugnis oder eine harmonisierte Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung besitzt und sich mit dem Amateurfunkdienst aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse befasst.
Aus dieser Definition und den Zulassungsvorschriften ergeben sich vor allem diese Merkmale:
- Sie ist Inhaberin des Zeugnisses - maßgeblich ist also das Dokument, nicht allein die abgelegte Prüfung.
- Sie handelt aus persönlicher Neigung.
- Sie verfolgt kein gewerblich-wirtschaftliches Interesse.
- Zugelassen wird nach § 3 AFuG und § 9 AFuV eine natürliche Person - eine Firma oder ein Verein kann selbst kein Funkamateur sein.
"Amateur" heißt nicht "Anfänger"
Das größte Missverständnis steckt im Wort selbst. Amateur bedeutet hier nicht unqualifiziert, unerfahren oder halbherzig. Gemeint ist, dass der Amateurfunkdienst aus persönlichem Interesse und nicht zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken ausgeübt wird. Der Wortstamm ist das lateinische amare, lieben: jemand, der etwas um der Sache willen tut.
Fachlich ist eher das Gegenteil der Fall: Ohne bestandene Prüfung in Technik, Betriebstechnik und Vorschriften gibt es kein Zeugnis. Unter Funkamateuren finden sich Hochfrequenztechniker, Softwareentwickler und Physiker ebenso wie Menschen, die sich das alles neben dem Beruf beigebracht haben.
Amateurfunkzeugnis, Zulassung und Rufzeichen
Das ist der Teil, den fast alle Kurzdefinitionen im Netz zusammenziehen - dabei sind es drei rechtlich unterscheidbare Stufen.
| Begriff | Was es ist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Amateurfunkzeugnis | Nachweis der bestandenen Prüfung | § 4 AFuG |
| Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst | behördliche Erlaubnis, tatsächlich zu senden | § 3 AFuG, § 9 AFuV |
| Rufzeichen | von der Bundesnetzagentur zugeteiltes Kennzeichen zur Identifikation im Amateurfunkverkehr | § 3 AFuG, § 10 AFuV |
Das Amateurfunkzeugnis
Es bescheinigt, dass die fachliche Prüfung bei der Bundesnetzagentur bestanden wurde. Geprüft werden Technik, Betriebstechnik und Vorschriften. Die Zeugnisse werden nach § 7 der Amateurfunkverordnung in die Klassen A, E und N eingeteilt. Die Einsteigerklasse N wurde zum 24. Juni 2024 eingeführt und ist damit die jüngste der drei.
Das Zeugnis allein berechtigt noch nicht zum Senden. Es ist der Schlüssel, mit dem sich der nächste Schritt beantragen lässt.
Die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst
Sie ist der eigentliche Erlaubnisakt und muss gesondert beantragt werden. Nach § 3 Abs. 1 AFuG lässt die Bundesnetzagentur eine natürliche Person auf Antrag zur Teilnahme zu - und zwar "unter gleichzeitiger Zuteilung eines personengebundenen Rufzeichens". Zulassung und Rufzeichen entstehen also in einem Verwaltungsakt; eines ohne das andere ist nicht vorgesehen.
Umgekehrt formuliert es § 3 Abs. 3 AFuG unmissverständlich: Eine Amateurfunkstelle darf erst nach der Zulassung und der Zuteilung eines Rufzeichens betrieben werden.
Eine Ausnahme gibt es allerdings, und sie ist für Einsteiger die interessanteste: Im Ausbildungsfunkbetrieb nach § 12 AFuV darf auch senden, wer selbst noch keine Zulassung hat - unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht eines Ausbilders und unter dessen Rufzeichen mit einem entsprechenden Zusatz. Wer also erst einmal ausprobieren möchte, wie sich ein Funkgespräch anfühlt, muss dafür nicht warten, bis der eigene Zulassungsbescheid da ist.
Das Rufzeichen
Das Rufzeichen identifiziert die Amateurfunkstelle im Funkverkehr und ist personengebunden. Es ist kein frei gewählter Benutzername: Nach § 10 Abs. 1 AFuV besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Rufzeichen. Ein Wunsch-Suffix lässt sich angeben, garantiert ist er nicht. Wird auf ein Rufzeichen verzichtet, darf es frühestens nach einem Jahr neu zugeteilt werden.
Ist ein Funkamateur ein "lizenzierter Funker"?
Umgangssprachlich ja - amtlich ist der Begriff in Deutschland allerdings unscharf. Im Amateurfunkgesetz und in den Zulassungsvorschriften kommt "Lizenz" nicht vor; dort heißt es Amateurfunkzeugnis, Prüfungsbescheinigung und Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst.
Trotzdem ist "Amateurfunklizenz" in der Praxis überall zu hören, und das aus nachvollziehbaren Gründen:
- International heißt es tatsächlich so - die einschlägige CEPT-Empfehlung trägt im Original den Titel CEPT Radio Amateur Licence, und in vielen Ländern ist "Licence" der amtliche Begriff.
- Der Begriff ist kürzer und für Außenstehende sofort verständlich.
- Selbst die Bundesnetzagentur greift in einzelnen Erläuterungstexten zum allgemein verständlichen Wort und schreibt dort von der "Lizenzurkunde", obwohl der Rechtsbegriff Zulassung lautet.
Für den Alltag heißt das: "Ich habe meine Lizenz gemacht" versteht jeder und ist nicht falsch gemeint. Wer es genau nimmt - etwa in einem Antrag oder einem Fachtext - schreibt Zeugnis und Zulassung.
Funkamateur oder Amateurfunker?
Diese Frage sorgt in der Szene regelmäßig für Diskussionen. Die nüchterne Antwort besteht aus zwei Teilen.
Sprachlich sind beide Wörter korrekt. Der Duden führt Funkamateur und Amateurfunker als eigenständige Stichwörter mit derselben grundlegenden Personenbedeutung; dasselbe gilt für Funkamateurin und Amateurfunkerin. "Amateurfunker" ist also keine falsche Wortbildung, sondern ein im Wörterbuch verzeichnetes Wort.
Rechtlich ist nur ein Wort definiert. Im Amateurfunkgesetz kommt ausschließlich Funkamateur vor, und zwar mit der oben zitierten Legaldefinition. "Amateurfunker" taucht im Gesetzestext nicht auf.
Ein Detail am Rande, das die Sache noch einmal dreht: Der Duden beschreibt den Funkamateur als jemanden, der mit behördlicher Genehmigung funkt. Die Wörterbuchbedeutung ist damit enger als die gesetzliche - nach § 2 AFuG genügt ja das Zeugnis. Wer es ganz genau nimmt, findet also nicht nur zwischen den beiden Wörtern einen Unterschied, sondern auch zwischen Wörterbuch und Gesetz.
Ein sprachliches Argument, das häufig fällt: Funkamateur lässt sich als "Amateur auf dem Gebiet des Funkens" lesen, Amateurfunker als "Funker, der Amateur ist" - beides ist wortbildungslogisch möglich. Eine belastbare Erhebung darüber, welche Form im täglichen Sprachgebrauch häufiger vorkommt, gibt es nicht; in den großen Zeitungskorpora sind beide selten.
Was bedeuten Ham, OM und YL?
Im Funkbetrieb begegnen dir Kürzel, die aus der Zeit der Telegrafie stammen:
| Kürzel | Bedeutung |
|---|---|
| Ham | international verbreitete, informelle Bezeichnung für einen Funkamateur; daher auch "Ham Radio" für Amateurfunk |
| OM | "Old Man" - traditionelle Anrede für einen männlichen Funkamateur, unabhängig vom Alter |
| YL | "Young Lady" - traditionelle Bezeichnung für eine Funkamateurin |
| XYL | "Ex-Young-Lady" - traditionelle Bezeichnung für die Ehefrau oder Partnerin eines Funkamateurs; sie kann selbst Funkamateurin sein oder auch nicht |
Die Kürzel sind gewachsene Betriebssprache und werden weiterhin benutzt. Dass die Geschlechtszuordnung von OM, YL und XYL aus heutiger Sicht eigenwillig wirkt, wird in der Szene durchaus diskutiert.
Was darf ein Funkamateur?
Ein Überblick - der genaue Umfang hängt von Zeugnis- und Zulassungsklasse ab, und jedes dieser Rechte hat eine Bedingung.
| Recht | Bedingung |
|---|---|
| auf den zugewiesenen Amateurfunkfrequenzen senden | nur in den für die eigene Zulassungsklasse freigegebenen Frequenzbereichen und unter den dortigen Nutzungsbedingungen (§ 5 Abs. 3 AFuG, § 9 AFuV) |
| Geräte selbst bauen oder umbauen und betreiben | abweichend von den sonst geltenden Konformitätsbewertungsverfahren, aber unter dem eigenen Rufzeichen (§ 5 Abs. 2 AFuG) |
| Funkverkehr abwickeln | nur mit anderen Amateurfunkstellen (§ 5 Abs. 5 AFuG) |
| Nachrichten für Dritte übermitteln | grundsätzlich nicht, wenn sie nicht den Amateurfunkdienst betreffen - Ausnahme: Not- und Katastrophenfälle |
| Ausbildungsfunkbetrieb durchführen | als Ausbilder nur mit Klasse A oder E, der Auszubildende funkt unter Anleitung mit Rufzeichenzusatz (§ 12 AFuV) |
Das Selbstbaurecht ist dabei die auffälligste Besonderheit: Wer einen Sender aus Einzelteilen aufbaut, darf ihn unter seinem Rufzeichen betreiben. Dieses weitgehende Selbstbau- und Experimentierrecht ist ein prägendes Merkmal des Amateurfunkdienstes - die Pflichten zu störungsfreiem Betrieb, die Frequenznutzungsbedingungen und die Grenzwerte gelten dabei unverändert weiter.
Und was heißt "nicht gewerblich-wirtschaftlich"? Das Verbot bezieht sich auf den Betrieb der Amateurfunkstelle: Sie darf weder zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken noch zum geschäftsmäßigen Erbringen von Telekommunikationsdiensten genutzt werden (§ 5 Abs. 4 AFuG). Es verbietet niemandem, im Hauptberuf Funktechniker, Ingenieurin oder Händler zu sein. Getrennt bleiben muss der Funkbetrieb selbst.
Was unterscheidet Funkamateure von anderen Funkern?
| Prüfung nötig? | Rufzeichen | Eigene Technik? | |
|---|---|---|---|
| Funkamateur | ja, bei der Bundesnetzagentur | amtlich zugeteilt, personengebunden | Selbstbau und Umbau erlaubt |
| CB-Funker | nein | selbst gewählt, nicht registriert | nur konforme Geräte; Antennen im Rahmen der Vorschriften auch selbst gebaut |
| SWL / Kurzwellenhörer | nein | optionale Vereinskennung | nur Empfang |
| Andere Funkdienste | je nach Dienst eigene Funkzeugnisse | eigene Rufzeichensysteme je Dienst | dienstlich vorgegeben |
CB-Funk
Der CB-Funk auf dem 11-Meter-Band läuft über eine Allgemeinzuteilung der Bundesnetzagentur: keine Prüfung, keine Anmeldung, keine Gebühr. Das "Rufzeichen" wählt sich dort jeder selbst, es wird nirgends registriert. Der entscheidende technische Unterschied liegt beim Gerät: Erlaubt sind nur konforme CB-Funkgeräte, die die Bedingungen der Allgemeinzuteilung einhalten - also Geräte, für die eine Konformitätserklärung nach der Funkanlagenrichtlinie vorliegt, sowie bestimmte nach früherem Recht zugelassene Altgeräte. Wer in die Sendetechnik eingreift, riskiert, dass genau diese Konformität und damit die zulässige Nutzung entfällt. Antennen dürfen dagegen auch selbst gebaut werden, solange Strahlungsleistung und die übrigen Vorgaben eingehalten werden. Genau hier liegt der Unterschied zum Amateurfunk, wo der Selbstbau des Senders ausdrücklich vorgesehen ist.
SWL - die Kurzwellenhörer
Ein SWL (Short Wave Listener) hört Funkamateure ab und schickt Empfangsberichte, sendet aber selbst nicht. Dafür ist nichts erforderlich - Empfang ist frei. Wer möchte, kann beim DARC ein DE-Kennzeichen beantragen; die zugehörige DE-Prüfung liegt inhaltlich unterhalb der Klasse-N-Prüfung. Wichtig zur Einordnung: Diese Kennung wird von der DARC-Geschäftsstelle vergeben, setzt eine Mitgliedschaft im DARC oder VFDB voraus und ist vereinsintern - sie ist kein amtlich zugeteiltes Rufzeichen. Für viele ist das der erste Schritt ins Hobby - mit QSL-Karten und allem, was dazugehört.
Andere Funkdienste
"Berufsfunk" ist keine Bezeichnung für einen einzelnen, gesetzlich definierten Funkdienst, sondern eine Sammelschublade für sehr unterschiedlich geregelte Bereiche - See-, Binnenschifffahrts-, Flug-, Betriebs- und Behördenfunk.
Wie wird man Funkamateur?
- Lernen: Technik, Betriebstechnik und Vorschriften - der Umfang hängt von der angestrebten Klasse ab.
- Prüfung ablegen bei der Bundesnetzagentur.
- Amateurfunkzeugnis erhalten. Ab hier bist du im Rechtssinn Funkamateur.
- Zulassung beantragen - das ist ein gesonderter Antrag. Mit ihr wird das Rufzeichen zugeteilt.
- Funken im Umfang der eigenen Klasse.
Wie sich das in Zahlen niederschlägt, zeigt die amtliche Statistik der Bundesnetzagentur: 2025 traten 2.261 Prüflinge in 189 Prüfungen an, 2.101 Zeugnisse und Prüfungsbescheinigungen wurden ausgestellt. Zum 31. Dezember 2025 gab es in Deutschland 61.105 Amateurfunkzulassungen (Klasse A: 51.155, Klasse E: 9.133, Klasse N: 817) und insgesamt 70.238 zugeteilte Rufzeichen, in denen auch Klubstationen, Relais, Baken und Ausbildungsrufzeichen enthalten sind.
Bekannte Funkamateure
| Person | Rufzeichen |
|---|---|
| Friedrich Merz | DK7DQ |
| Thomas Reiter (Astronaut) | DF4TR |
| Joe Taylor (Nobelpreisträger, Entwickler von WSJT, gemeinsam mit Steve Franke Mitentwickler von FT8) | K1JT |
FUNKAMATEUR - das Fachmagazin
Die zweite Bedeutung des Wortes: In Versalien geschrieben bezeichnet FUNKAMATEUR eine Zeitschrift, die sich selbst als "Das internationale Fachmagazin für Amateurfunk, Elektronik & Funktechnik" bezeichnet.
Die folgende Geschichte gibt die vom Verlag veröffentlichte Darstellung wieder. Sie reicht weit zurück, allerdings unter wechselnden Namen: Der Verlag datiert die Zeitschrift "die Vorgänger einbezogen" auf 1952, als "Sport und Technik" erschien. Aus deren Nachrichtensport-Ausgabe wurde im Februar 1955 "Der Funkamateur", ab 1959 hieß sie kleingeschrieben "funkamateur", und 1966 kam mit einem neuen Titellayout die bis heute übliche Versalschreibung. Die Jahrgangszählung läuft seit 1952 durch.
In der DDR hatte das Blatt eine besondere Stellung: Nach der verlagseigenen Darstellung war es dort die einzige Zeitschrift, die sich mit Amateurfunk, Elektronik und Computern beschäftigte. Herausgeber war die Gesellschaft für Sport und Technik (GST), die Auflage erreichte Ende der 1980er-Jahre nach denselben Angaben rund 120.000 Exemplare. Nach 1990 brach das weg - bis 1992 kündigten über 80 Prozent der Leser ihr Abonnement. Im Dezember 1992 erwarb der neu gegründete Theuberger Verlag die Titelrechte von der Treuhandanstalt; 2003 wurde der heutige Verlag Box 73 Amateurfunkservice GmbH mit Sitz in Berlin ausgegliedert.
Heute erscheint FUNKAMATEUR monatlich mit rund 84 bis 116 Seiten je Heft (Stand Juli 2026). Dazu gibt es ein e-Paper mit App, ein durchsuchbares Archiv, das bis 1952 zurückreicht, und Downloadangebote für Testberichte. Die Mediadaten des Verlags weisen für den Jahresdurchschnitt 2025 eine Druckauflage von rund 23.500 Exemplaren aus; das ist eine Eigenangabe, eine unabhängig geprüfte Auflagenzahl ist dort nicht ausgewiesen.
Aktuelle Ausgaben, Archiv und Bezugsmöglichkeiten stehen auf der offiziellen Seite funkamateur.de.
Häufige Fragen
Was ist ein Funkamateur?
Nach § 2 Nr. 1 des Amateurfunkgesetzes ist Funkamateur, wer Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses oder einer anerkannten harmonisierten Prüfungsbescheinigung ist und sich mit dem Amateurfunkdienst aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse befasst. Für den selbstständigen Betrieb einer eigenen Amateurfunkstelle braucht er zusätzlich eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst und ein personengebundenes Rufzeichen.
Braucht ein Funkamateur eine Lizenz?
Umgangssprachlich ja - mit "Amateurfunklizenz" ist meist die Kombination aus bestandener Prüfung und Zulassung gemeint. Amtlich kennt das deutsche Recht diesen Begriff aber nicht: Es unterscheidet zwischen dem Amateurfunkzeugnis als Prüfungsnachweis und der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst als eigentlicher Sendeerlaubnis. International heißt es dagegen tatsächlich Licence, etwa in der CEPT-Empfehlung zur Amateurfunkgenehmigung.
Hat jeder Funkamateur ein Rufzeichen?
Nicht zwingend. Nach der gesetzlichen Definition genügt für die Bezeichnung Funkamateur bereits das Amateurfunkzeugnis. Das Rufzeichen wird erst mit der gesondert zu beantragenden Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst zugeteilt, und zwar in einem Verwaltungsakt zusammen mit ihr. Wer das Zeugnis hat, aber keine Zulassung beantragt, ist Funkamateur, darf jedoch keine eigene Amateurfunkstelle betreiben. Senden unter fremdem Rufzeichen bleibt in den gesetzlich geregelten Fällen möglich, insbesondere im Ausbildungsfunkbetrieb.
Was ist der Unterschied zwischen Funkamateur und Amateurfunker?
Sprachlich kaum einer: Der Duden führt beide Wörter als eigenständige Stichwörter mit derselben grundlegenden Personenbedeutung, ebenso Funkamateurin und Amateurfunkerin. Rechtlich gibt es aber nur einen definierten Begriff - im Amateurfunkgesetz kommt ausschließlich Funkamateur vor. In Gesetzestexten und fachlichen Darstellungen ist deshalb Funkamateur vorzuziehen, umgangssprachlich ist Amateurfunker verbreitet und nicht falsch.
Ist ein CB-Funker ein Funkamateur?
Nein. CB-Funk läuft über eine Allgemeinzuteilung der Bundesnetzagentur und erfordert weder Prüfung noch Anmeldung. Das dort benutzte Rufzeichen wählt sich jeder selbst und es wird nicht registriert. Vor allem dürfen im CB-Funk nur konforme Geräte verwendet werden, die die Bedingungen der Allgemeinzuteilung einhalten; ein Eingriff in die Sendetechnik kann diese Konformität entfallen lassen. Funkamateure dürfen Sendeanlagen dagegen ausdrücklich selbst bauen und umbauen.
Was bedeutet Ham Radio Operator?
Das ist die international verbreitete, informelle Bezeichnung für einen Funkamateur; Ham Radio steht entsprechend für Amateurfunk. Die Herkunft des Wortes Ham ist nicht abschließend geklärt. Die kursierenden Akronym-Erklärungen, etwa aus den Namen Hertz, Armstrong und Marconi, sind unbelegt. Gesichert ist lediglich, dass ham-fisted schon vor der Entstehung des Amateurfunks im englischen Telegrafisten-Jargon abwertend für ungeschickte Operatoren stand.
Darf ein Funkamateur eigene Geräte bauen?
Ja, und das ist eine der auffälligsten Besonderheiten des Amateurfunkdienstes. Nach § 5 Abs. 2 AFuG darf ein Funkamateur selbstgefertigte Amateurfunkstellen und zu Amateurfunkstellen umgebaute Sendeanlagen betreiben, abweichend von den sonst geltenden Konformitätsbewertungsverfahren. Das gilt für den eigenen Betrieb unter dem eigenen Rufzeichen. Unberührt bleiben die Frequenznutzungsbedingungen, die Pflicht zu störungsfreiem Betrieb, die technischen Anforderungen und die Nachweispflichten zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern.
Ist FUNKAMATEUR eine Zeitschrift?
Ja. In Großbuchstaben geschrieben bezeichnet FUNKAMATEUR ein monatlich erscheinendes Fachmagazin für Amateurfunk, Elektronik und Funktechnik. Nach der verlagseigenen Darstellung besteht die Zeitschrift, ihre Vorgänger einbezogen, seit 1952 und war in der DDR die einzige Publikation zu dieser Themenkombination. Die Versalschreibung wurde von der Redaktion ausdrücklich gewählt, um Verwechslungen mit den Funkamateuren als Zielgruppe zu vermeiden.
Wie viele Funkamateure gibt es in Deutschland?
Zum 31. Dezember 2025 gab es nach Angaben der Bundesnetzagentur 61.105 Amateurfunkzulassungen, davon 51.155 in Klasse A, 9.133 in Klasse E und 817 in der neuen Klasse N. Rechnet man Klubstationen, Relais, Baken und Ausbildungsrufzeichen hinzu, waren insgesamt 70.238 Rufzeichen zugeteilt. Für die weltweite Zahl gibt es keine aktuelle belastbare Erhebung.
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