Seefunk ist der Sprech- und Datenfunk der Schifffahrt - vom Sportboot bis zum Handelsschiff. Er hält Schiffe untereinander und mit dem Land in Verbindung, übermittelt Sicherheitsinformationen für die Schifffahrt (Wetter- und Navigationswarnungen) und unterstützt die Alarmierung und Koordination in Notfällen. Offiziell heißt er mobiler Seefunkdienst und ist wie der Amateurfunk oder der Flugfunk ein eigener, international geregelter Funkdienst - nur mit ganz eigenen Frequenzen, Regeln und Zeugnissen.

💡 Kurzfassung: Seefunk läuft auf mehreren Wellenbereichen: UKW (156-162 MHz) für den Nahbereich, Grenz- und Kurzwelle (SSB) für die Weite und ergänzend Satellitenfunk. Das Sicherheitsrückgrat ist das GMDSS, das terrestrischen Funk, digitale Alarmierung (DSC), Seenotfunkbaken und automatische Sicherheitsinformationen kombiniert. Wer eine sendefähige Seefunkanlage bedienen will, braucht ein passendes Funkbetriebszeugnis - je nach Ausrüstung und Fahrtgebiet vor allem SRC oder LRC; auf Binnenwasserstraßen das UBI.

Wichtige Seefunk-Frequenzen auf einen Blick

NutzungFrequenz
UKW-Seefunk (Band)156 - 162 MHz
Kanal 16 - Not-, Dringlichkeits-, Sicherheits- und Anrufkanal156,800 MHz
Kanal 70 - digitaler Selektivruf (DSC), nur Daten156,525 MHz
AIS 1 - automatische Schiffsidentifikations- und Navigationsdaten161,975 MHz
AIS 2 - dieselbe Anwendung, zweiter Kanal162,025 MHz

Für den tatsächlichen Funkbetrieb sind die jeweils gültigen amtlichen Kanalzuweisungen maßgeblich - je nach Seegebiet, Revier und nationaler Regelung. Die vollständige Kanalübersicht steht weiter unten.

Was ist Seefunk?

Seefunk ist der Funkverkehr zwischen Seefunkstellen (Schiffen), Küstenfunkstellen (Stationen an Land) und Verkehrszentralen. Er erfüllt drei Aufgaben auf einmal:

  • Sicherheit: Notrufe, Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen, Sicherheitsinformationen für die Schifffahrt (Maritime Safety Information).
  • Betrieb: Anmeldung bei Verkehrszentralen, Absprachen zwischen Schiffen, Schleusen- und Hafenfunk.
  • Öffentlicher Verkehr: früher der Weg, um vom Schiff aus zu telefonieren - heute weitgehend durch Satellit und Mobilfunk ersetzt.

Anders als beim Hobbyfunk geht es hier nicht um Freizeit, sondern um handfeste Sicherheit. Deshalb sind die wesentlichen Regeln - vom Sprechablauf bis zur zulässigen Sendeleistung - international festgeschrieben. Die Grundlage bilden die Radio Regulations der ITU. In Deutschland verwaltet die Bundesnetzagentur die Frequenzen, Rufzeichen und MMSI-Nummern.

Die Funkverkehrskreise

Wer im Seefunk mithört, merkt schnell: Nicht jeder darf mit jedem plaudern. Der Verkehr ist in klar getrennte Kreise gegliedert:

  • Schiff-Schiff: direkte Absprachen zwischen zwei Fahrzeugen (z.B. Ausweichmanöver).
  • Schiff-Küste: Verbindung zu einer Küstenfunkstelle, etwa für öffentlichen Verkehr.
  • Hafen- und Revierfunk: Verkehrszentralen regeln Ein- und Auslaufen sowie den Verkehr in engen Revieren.
  • Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr: hat immer Vorrang vor allem anderen.
💡 Ein Stück Funkgeschichte: Der Seefunk war die Wiege des gesamten Funkwesens. Während des Untergangs der Titanic 1912 ermöglichten drahtlose Notmeldungen die Alarmierung anderer Schiffe und trugen zur Rettung Überlebender bei. Die Katastrophe war einer von mehreren Auslösern für strengere internationale Funk- und Sicherheitsvorschriften. Aus dem frühen kommerziellen Funkverkehr stammen bis heute vertraute Bausteine wie das SOS und der Q-Schlüssel. Der Q-Code entstand als kommerzielles Abkürzungssystem und wurde später international übernommen; die im Amateurfunk geläufigen Gruppen wie QRP oder QTH sind ein späterer Ausschnitt daraus, kein Erbe der Titanic.

Die Wellenbereiche des Seefunks

Wie weit ein Funkspruch trägt, hängt vom Wellenbereich ab. Der Seefunk nutzt drei terrestrische Bereiche - plus Satellit.

BereichFrequenzenBetriebsartTypische Nutzung und Reichweite
UKW (VHF)ca. 156-162 MHzFM (G3E)weitgehend Sichtverbindung; je nach Antennenhöhe einige bis mehrere Dutzend Seemeilen. Nahbereich, Hafen, Schiff-zu-Schiff.
Grenzwelle (MF)ca. 1,6-3,8 MHzSSB (J3E)Küsten- und regionale Verbindungen; stark abhängig von Tageszeit und Ausbreitung.
Kurzwelle (HF)4-27 MHzSSB (J3E)große bis interkontinentale Entfernungen unter geeigneten Ausbreitungsbedingungen. Hochsee.
Satellit1,5 GHz u.a.digitalfast weltweite Abdeckung; Inmarsat/Iridium, Sprache und Daten.

Die Frequenzangaben sind Bereichszusammenfassungen. Tatsächlich sind innerhalb dieser Bereiche feste Teilbänder und Kanalpaare zugewiesen: im UKW-Seefunk etwa 156,0000-157,4375 MHz, 160,6000-160,9625 MHz und 161,4875-162,0375 MHz, auf Grenzwelle sieben Teilbänder zwischen 1606,5 und 3800 kHz. Ein durchgehend frei nutzbares Band ist das also nicht.

Im MF-Bereich (Grenzwelle) können sich Bodenwellen über Meerwasser vergleichsweise weit ausbreiten - Salzwasser ist ein guter Leiter. Nachts kann zusätzlich ionosphärische Ausbreitung auftreten, wodurch Reichweite und Störsituation deutlich variieren. Kurzwellenverbindungen nutzen unter geeigneten Bedingungen die Brechung bzw. Rückführung von Funkwellen in ionisierten Atmosphärenschichten (der Ionosphäre) und schaffen so interkontinentale Reichweiten - genau wie im Amateurfunk. Auf MF und HF wird für Sprechfunk überwiegend SSB verwendet, weil es Bandbreite und Sendeleistung effizient nutzt.

UKW-Seefunk: Kanäle und Frequenzen

Der UKW-Seefunk ist der Alltag an Bord. Statt einer freien Frequenzwahl arbeitet man mit festen Kanälen: Jede Kanalnummer steht für eine oder zwei feste Frequenzen zwischen 156 und 162 MHz. Insgesamt gibt es rund 60 internationale Kanäle. Gesendet wird in Frequenzmodulation (FM).

Bei der Sendeleistung werden zwei Dinge oft vermischt. Die Allgemeinzuteilung erlaubt höchstens 25 Watt für fest eingebaute und höchstens 6 Watt für tragbare Funkanlagen. Die bekannte 1-Watt-Stufe ist dagegen keine freie Wahl für den Nahbereich, sondern auf bestimmten Kanälen vorgeschrieben - auf 15 und 17 durchgehend, im Binnenschifffahrtsfunk zusätzlich auf einer ganzen Reihe weiterer Kanäle als automatische Leistungsreduzierung. Dass praktisch jedes Seefunkgerät einen 25/1-Watt-Schalter hat, ist also die Geräteseite; welche Stufe zulässig ist, entscheidet der Kanal.

KanalFrequenzTypische bzw. international vorgesehene Verwendung
06156,300 MHzSchiff-zu-Schiff, u.a. für koordinierte Suche und Rettung (SAR)
08156,400 MHzSchiff-zu-Schiff (Intership)
09156,450 MHzSchiff-zu-Schiff und Hafenbetrieb; einer der bevorzugten Kanäle für Hubschrauber im SAR-Einsatz
10156,500 MHzSchiff-zu-Schiff und Hafenbetrieb; im Binnenschifffahrtsfunk der übliche Anrufkanal Schiff-Schiff
12 / 14156,600 / 156,700 MHzHafenbetrieb und Verkehrslenkung (VTS)
13156,650 MHzBrücke-zu-Brücke, nautische Sicherheit
15 / 17156,750 / 156,850 MHzVerkehr an Bord, fest auf höchstens 1 Watt begrenzt
16156,800 MHzNotverkehr sowie Dringlichkeits-, Sicherheits- und Anrufe; danach Wechsel auf den vorgesehenen Arbeitskanal
67156,375 MHzSchiff-zu-Schiff und Hafenbetrieb; regional für Sicherheitsverkehr belegt
70156,525 MHzDigitaler Selektivruf (DSC) für Not- und Anrufe - nur Daten, kein Sprechfunk
72 / 77156,625 / 156,875 MHzSchiff-zu-Schiff; im Binnenschifffahrtsfunk die einzigen Kanäle, auf denen Nachrichten privater Art zulässig sind
AIS 1 / AIS 2161,975 / 162,025 MHzAutomatic Identification System (Positionsdaten, kein Sprechfunk)

Frequenzen nach der Allgemeinzuteilung der Bundesnetzagentur (Vfg. 52/2023), Verwendungszwecke nach ITU Radio Regulations Anhang 18. Die Zweckangaben sind typische bzw. international vorgesehene Verwendungen, keine deutsche Kanalzuweisung im Einzelfall - die deutsche Allgemeinzuteilung regelt vor allem Frequenzen, Sendeleistungen und Einschränkungen, nicht den Betriebszweck jedes Kanals. Für Luftfunkstellen im Seefunk gelten eigene, engere Vorgaben; dort sind etwa die Kanäle 09 und 72 nur für den Lotsenversetzdienst zugelassen. Welche Kanäle wo zulässig oder üblich sind, kann regional, national und nach Verkehrskreis variieren - maßgeblich sind die zuständigen Revierinformationen und die aktuellen Funkunterlagen (Seefunk-Handbücher, nautische Warnnachrichten).

💡 Kanal 87 und 88 sind nicht AIS. Eine hartnäckige Verwechslung: 87 (157,375 MHz) und 88 (157,425 MHz) sind normale Sprechfunkkanäle für Hafenbetrieb und Schiffsbewegung. Die AIS-Frequenzen liegen mit 161,975 und 162,025 MHz ganz woanders und sind ausdrücklich nur für AIS zugelassen. Der Irrtum dürfte daher rühren, dass die Oberfrequenzen dieser Kanalpaare früher umgangssprachlich "87B" und "88B" hießen und dort AIS betrieben wurde - das ist die gängige Erklärung, sie folgt aber nicht aus der heutigen Zuteilung selbst.
⚠️ Kanal 16 freihalten: Der Kanal dient dem Not-, Dringlichkeits-, Sicherheits- und Anrufverkehr. Nach dem Anruf wird sofort auf einen geeigneten Arbeitskanal gewechselt - jedes überflüssige Gespräch kann einen echten Notruf überdecken. Je nach Schiff, Fahrtgebiet und Ausrüstung bestehen im GMDSS vorgeschriebene Hör- beziehungsweise DSC-Wachen. Kanal 70 wird von DSC-Anlagen automatisch überwacht; Kanal 16 bleibt der zentrale UKW-Sprechfunkkanal für Not- und Anrufverkehr. Auch Sportbooten wird empfohlen, Kanal 16 zu überwachen, solange die Anlage eingeschaltet ist und kein anderer Funkverkehr stattfindet.

Simplex, Duplex und Dual Watch

Viele Kanäle sind Simplex: Senden und Empfangen laufen auf derselben Frequenz, es kann immer nur einer sprechen. Nach der eigenen Aussendung wird auf Empfang geschaltet. Das Verfahrenswort "over" ist dabei kein Ausdruck für die Sprechtaste, sondern signalisiert: Die eigene Meldung ist beendet, eine Antwort wird erwartet. Duplexkanäle verwenden getrennte Sende- und Empfangsfrequenzen: Küstenfunkstellen können damit gleichzeitig senden und empfangen; viele Schiffsfunkanlagen arbeiten auf diesen Kanälen dennoch nur im Wechselsprechbetrieb. Kanal 16 wird international als Simplexkanal für Not-, Dringlichkeits-, Sicherheits- und Anrufverkehr genutzt.

Bei einer eingeschalteten DSC-fähigen Anlage überwacht ein dafür vorgesehener Empfangsteil Kanal 70. Eine Dual- oder Tri-Watch-Funktion kann zusätzlich Kanal 16 und einen gewählten Arbeitskanal überwachen; die genaue Funktion hängt vom Gerät ab.

💡 Norddeich Radio ist Geschichte: Die legendäre deutsche Küstenfunkstelle Norddeich Radio stellte Ende 1998 den Betrieb ein. Nach dem Ende der früheren staatlichen Küstenfunkstellen entstanden verschiedene Nachfolgestrukturen. DP07 Seefunk bietet öffentliche UKW-Küstenfunkdienste für die Schifffahrt an. Den maritimen Not- und Dringlichkeitsverkehr in den deutschen Seegebieten bearbeitet dagegen Bremen Rescue Radio, die Funkstelle der Seenotleitung der DGzRS, die u.a. die UKW-Kanäle 16 und 70 überwacht.
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DSC und MMSI - der Notruf per Knopfdruck

Das Herzstück des modernen Seefunks ist der DSC (Digital Selective Calling, digitaler Selektivruf). DSC ist nicht satellitengestützt, sondern wird terrestrisch übertragen - auf UKW (Kanal 70), Grenz- und Kurzwelle. Ein längerer Druck auf die - meist rot abgedeckte - Distress-Taste sendet einen digitalen Notalarm mit der MMSI und, sofern eine gültige Navigationsposition verfügbar ist, Position und Zeit. Je nach Gerät kann zuvor auch die Art des Notfalls ausgewählt werden. Empfangsfähige DSC-Geräte und Küstenfunkstellen im Versorgungsbereich können den Alarm empfangen und akustisch anzeigen.

Nach einem UKW-DSC-Notalarm folgt der gesprochene Notruf üblicherweise auf Kanal 16. Bei MF- oder HF-DSC werden dagegen die jeweils zugeordneten Sprechfunk-Notfrequenzen verwendet (auf Grenzwelle z.B. 2182 kHz).

Damit klar ist, wer ruft, hat jede Funkstelle eine MMSI (Maritime Mobile Service Identity) - eine neunstellige maritime Funkkennung. Sie wird nicht nur Schiffen zugeordnet, sondern u.a. Schiffsfunkstellen, Küstenfunkstellen sowie bestimmten Gruppen oder Sicherheitseinrichtungen:

📟 Aufbau einer MMSI: Bei klassischen Schiffs-MMSI bilden die ersten drei Ziffern die Maritime Identification Digits (MID), die dem zuständigen Staat zugeordnet sind; danach folgen sechs Ziffern für das einzelne Schiff. Deutschen Schiffsfunkstellen werden unter anderem MMSI mit den deutschen MIDs 211 und 218 zugeteilt. Küstenfunkstellen besitzen üblicherweise eine MMSI mit zwei führenden Nullen, gefolgt von MID und Stationskennung.

GMDSS - das weltweite Seenotsystem

Das GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System) ist seit 1999 das Sicherheitsrückgrat der Seefahrt. Es ist kein rein satellitengestütztes System, sondern verbindet terrestrischen See- und Satellitenfunk mit digitaler Alarmierung (DSC), Seenotfunkbaken und automatischen Sicherheitsinformationen. Die Grundidee: Ein Notruf soll automatisch, digital und mit Positionsangabe abgesetzt werden - statt darauf zu hoffen, dass zufällig jemand die richtige Frequenz abhört. GMDSS löste damit das klassische Morse-SOS in der Berufsschifffahrt ab.

Welche Technik ein Schiff nutzt, hängt davon ab, wie weit von der Küste es fährt. Dafür teilt GMDSS die Weltmeere in vier Seegebiete ein. Wichtig: Die Gebiete werden nicht durch feste Entfernungen definiert, sondern durch die tatsächliche Funkabdeckung geeigneter Stationen bzw. Dienste.

SeegebietDefinitionFunktechnik
A1Gebiet in UKW-Reichweite mindestens einer Küstenfunkstelle, in dem kontinuierliche DSC-Alarmierung verfügbar istUKW mit DSC (Kanal 70 / 16)
A2Gebiet außerhalb A1 in Grenzwellen-Reichweite einer Küstenfunkstelle, in dem kontinuierliche DSC-Alarmierung verfügbar ist+ Grenzwelle (DSC 2187,5 kHz / Sprech 2182 kHz)
A3Gebiet außerhalb A1/A2 innerhalb der Abdeckung eines anerkannten mobilen Satellitendienstes+ Kurzwelle & Satellit
A4Gebiet außerhalb von A1, A2 und A3vor allem Kurzwelle
💡 A3 und A4 haben sich gewandelt: Lange galt A3 als der Bereich zwischen etwa 70° N und 70° S (Inmarsat-Abdeckung) und A4 pauschal als die Polargebiete. Mit der Anerkennung weiterer Satellitendienste (Iridium, seit 2020) wurde die Definition modernisiert: A3 ist heute nicht mehr ausschließlich durch die klassische Inmarsat-Abdeckung definiert, sondern durch die Abdeckung eines von der IMO anerkannten mobilen Satellitendienstes. Dadurch kann sich die geografische Abgrenzung von A3 und A4 gegenüber der früheren, vereinfachten Darstellung verschieben. Wie ein Seegebiet konkret eingestuft wird, hängt zudem davon ab, welche Dienste der jeweilige Staat bereitstellt und für welche er eine kontinuierliche Alarmierung erklärt.

Als grobe Orientierung erstreckt sich A1 typischerweise einige Dutzend Seemeilen weit. Auch die Ausdehnung von A2 hängt von der tatsächlichen MF-DSC-Abdeckung der jeweiligen Küstenfunkstellen und den Ausbreitungsbedingungen ab - nicht von einer festen Grenze.

⚠️ Ausrüstungspflicht ≠ jedes Sportboot: Bei GMDSS-ausrüstungspflichtigen Schiffen richtet sich der erforderliche Umfang der Funkausstattung wesentlich nach den befahrenen Seegebieten. Ob und in welchem Umfang überhaupt eine Ausrüstungspflicht besteht, hängt außerdem u.a. von Schiffstyp, Größe, Fahrtgebiet und Flaggenstaat ab. Diese Pflichten stammen vor allem aus dem SOLAS-Übereinkommen und betreffen die Berufsschifffahrt; für Sportboote können abweichende oder freiwillige Anforderungen gelten.

EPIRB, SART, NAVTEX und AIS

Neben dem gewöhnlichen Funkgerät gehören mehrere Spezialgeräte zum maritimen Sicherheitsumfeld. Nicht alle sind Kernelemente der GMDSS-Alarmierung - AIS etwa ist in erster Linie ein Navigations- und Identifikationssystem:

SystemWas es tut
EPIRBSeenotfunkbake, sendet auf 406 MHz einen Seenotalarm mit ihrer eindeutigen Kennung an das Cospas-Sarsat-System. Geräte mit GNSS können zusätzlich eine aktuelle Position übertragen; andernfalls kann die Position durch das Satellitensystem bestimmt werden. Float-free installierte Modelle können sich beim Sinken automatisch lösen und aktivieren; andere werden manuell ausgelöst.
Radar-SARTErzeugt auf dem X-Band-Radar (9 GHz) eines Suchfahrzeugs ein charakteristisches Signal und führt die Retter die letzten Meilen zur Position.
AIS-SARTSpezielles Such- und Rettungsmittel: sendet eine digitale Positionsmeldung über AIS an Schiffe und Küstenstellen in der Nähe.
NAVTEXEmpfängt automatisch Navigations- und Wetterwarnungen als Text, meist auf 518 kHz - das ist der internationale, englischsprachige Dienst. 490 kHz kann für nationale Aussendungen in anderen Sprachen genutzt werden.
AISSendet automatisch Position, Kurs, Geschwindigkeit und Name auf 161,975 / 162,025 MHz. Grundlage moderner Schiffsverfolgung und Kollisionsvermeidung - ein Navigationssystem, kein Kernelement der GMDSS-Alarmierung.
DSCDigitale Alarmierung und Selektivruf auf UKW, MF und HF - das Bindeglied zwischen Funkgerät und GMDSS (siehe oben).

Welche Seefunkgeräte gibt es?

Je nach Fahrtgebiet und Zeugnis kommen unterschiedliche Funkgeräte zum Einsatz:

  • UKW-Handfunkgerät - kompakt und meist wassergeschützt; einzelne Modelle verfügen zusätzlich über DSC, GNSS oder AIS-Empfang.
  • UKW-Einbaugerät - die feste Bordstation mit DSC-Controller.
  • MF/HF-Seefunkanlage - Grenz- und Kurzwelle für die Hochsee (LRC/GOC).
  • AIS-Transponder - sendet und empfängt Positionsdaten.
  • EPIRB und AIS-SART / Radar-SART - die Notfall- und Ortungssender.

Notverfahren: MAYDAY, PAN PAN, SÉCURITÉ

Der Sprechfunk kennt drei Dringlichkeitsstufen. Das jeweilige Kennwort wird dreimal wiederholt und legt fest, wie ernst die Lage ist:

KennwortStufeBedeutung
MAYDAYNotUnmittelbare Gefahr für Schiff oder Leben - sofortige Hilfe nötig.
PAN PANDringlichkeitErnste Lage, aber (noch) keine unmittelbare Lebensgefahr - z.B. Maschinenausfall.
SÉCURITÉSicherheitAnkündigung wichtiger Navigations- oder Wetterwarnungen.

Der gesprochene Notverkehr folgt einem festgelegten Ablauf. Genannt werden insbesondere das Notzeichen MAYDAY, Schiffsname und Rufzeichen, die Position, die Art der Notlage, die benötigte Hilfe sowie weitere wichtige Angaben wie die Zahl der Personen an Bord. Nach einem DSC-Alarm wurde die MMSI bereits digital übermittelt. Buchstabiert wird mit der internationalen Buchstabiertafel (Alfa, Bravo, Charlie ...) - dieselbe, die auch Funkamateure nutzen.

❌ Missbrauch ist eine Straftat: Ein versehentlich ausgelöster Fehlalarm - versehentlich gedrückte Distress-Taste inklusive - muss unverzüglich über den für das jeweilige System vorgesehenen Weg widerrufen und der zuständigen Stelle gemeldet werden. Vorsätzliche Falschnotrufe binden Rettungskräfte und werden empfindlich bestraft.

Funkzeugnis und Schiffsfunkstelle sind nicht dasselbe

Ein häufiges Missverständnis: Das Zeugnis allein reicht nicht. Zu unterscheiden sind zwei Dinge:

  • Das Funkbetriebszeugnis ist personenbezogen und berechtigt eine Person zur Bedienung bestimmter Funkanlagen.
  • Rufzeichen und MMSI werden dagegen der Schiffsfunkstelle bzw. dem Schiff zugeteilt.

Für den legalen Betrieb müssen also beide Voraussetzungen vorliegen: die persönliche Berechtigung und die korrekte Zuteilung für die Anlage. In Deutschland teilt die Bundesnetzagentur der Schiffsfunkstelle Rufzeichen und MMSI im Rahmen des jeweiligen Antragsverfahrens zu.

Welches Seefunkzeugnis brauche ich?

Wer eine sendefähige Seefunkanlage bzw. eine GMDSS-Funkanlage bedient, benötigt grundsätzlich das dafür passende Funkbetriebszeugnis - unabhängig davon, ob das Schiff ein 8-Meter-Segelboot oder ein Frachter ist. Welche Berechtigung erforderlich ist, hängt von Anlage, Fahrtgebiet und Verwendungszweck ab:

ZeugnisBereichTypische Nutzung
UBISprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (kein Seefunkzeugnis, ohne GMDSS)Flüsse & Seen
SRCUKW-GMDSS-Funkanlagen in der Sportschifffahrttypischerweise Küstenfahrt
LRCzusätzlich MF/HF und anerkannte GMDSS-Satellitenfunkanlagen (Sportschifffahrt)typischerweise Hochseefahrt
ROCBeschränkt gültiges Betriebszeugnis für GMDSS-Funkanlagen auf Schiffen im Seegebiet A1 (Berufsschifffahrt)küstennah
GOCAllgemeines GMDSS-Betriebszeugnis für die Berufsschifffahrt (alle Frequenzbereiche)weltweit

Grob gilt: Binnen = UBI, Küste = SRC, Hochsee = LRC. ROC und GOC sind die international nach STCW vorgesehenen professionellen GMDSS-Funkzeugnisse mit eigenen Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen; in Deutschland stellt sie das BSH aus. Für die Sportschifffahrt nehmen die Wassersportverbände DSV (Segler) und DMYV (Motoryachtfahrer) die Prüfungen zu UBI, SRC und LRC im amtlichen Auftrag ab. Die Berufszeugnisse ROC und GOC stellt das BSH (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie) aus.

⚠️ Ein Zeugnis ist keine Seegebietserlaubnis. Die Spalte "Typische Nutzung" ist genau das - eine Faustregel. Ein Funkbetriebszeugnis berechtigt zur Bedienung bestimmter Funkanlagen, es weist kein Fahrtgebiet zu: Das SRC deckt den UKW-GMDSS-Bereich ab, das LRC zusätzlich Grenzwelle, Kurzwelle und anerkannte Satellitensysteme. Welches Zeugnis nötig ist, ergibt sich also aus der Ausrüstung an Bord, nicht aus einer Linie auf der Seekarte.
✅ Faustregel für Sportbootfahrer:
  • Nur auf Fluss und See unterwegs? → UBI
  • Küstennah auf der Ostsee oder Nordsee? → SRC
  • Planst du Blauwasser und Atlantiküberquerung? → LRC

ATIS im Binnenfunk

Eine Besonderheit des Binnenschifffahrtsfunks (UBI-Bereich) ist ATIS (Automatic Transmitter Identification System). Anders als DSC/MMSI im Seefunk sendet ATIS nach jeder Aussendung automatisch eine Kennung, die das Rufzeichen der Funkstelle enthält, und dient so der Identifikation. Bei der Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk muss die Funkanlage die zugeteilte ATIS-Kennung aussenden - die Allgemeinzuteilung formuliert das als Verbot: "Im Binnenschifffahrtsfunk darf keine Aussendung ohne die zugeteilte ATIS-Kennung erfolgen." ATIS wird also im Binnenschifffahrtsfunk verwendet: Bei umschaltbaren See-/Binnenfunkanlagen muss für den Seefunkbetrieb der korrekte Seefunkmodus ohne ATIS-Aussendung gewählt werden.

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Seefunk und Amateurfunk - der große Unterschied

Beides ist Funk, beide nutzen UKW und Kurzwelle, beide buchstabieren mit derselben Tafel - trotzdem sind es zwei völlig getrennte Funkdienste mit eigenen Frequenzen, Zeugnissen und Zwecken.

⚓ Seefunk
  • Zweck: Sicherheit der Schifffahrt
  • Frequenzen: feste Kanäle (156-162 MHz), MF/HF
  • Kennung: Schiffs-Rufzeichen + MMSI
  • Zeugnis: SRC, LRC, ROC oder GOC (Binnen: UBI) - es berechtigt die Person zur Bedienung
  • Anlagen müssen die geltenden Anforderungen erfüllen
📻 Amateurfunk
  • Zweck: Technik, Experiment, Hobby
  • Frequenzen: eigene Amateurbänder
  • Kennung: persönliches Rufzeichen
  • Zeugnis: Amateurfunkzeugnis (Klasse N/E/A)
  • Selbstbau ausdrücklich erlaubt

Seefunk- und Amateurfunkfrequenzen dürfen jeweils nur im Rahmen des geltenden Funkdienstes und mit der entsprechenden Berechtigung genutzt werden. Ein Amateurfunkzeugnis berechtigt nicht zum Seefunkbetrieb, ein Seefunkzeugnis nicht zum Amateurfunk. Seefunkanlagen müssen zudem die für ihren Einsatz geltenden technischen und regulatorischen Anforderungen erfüllen; eigenmächtige Änderungen können Zulassung und regelkonformen Betrieb beeinträchtigen.

Viele segelnde Funkamateure haben trotzdem beides in der Tasche: Das SRC ergänzt das Amateurfunkzeugnis hervorragend, wenn man sein Boot funktechnisch absichern will. Und wer die Technik hinter Modulation, Antennen und Ausbreitung einmal verstanden hat, dem fallen die Seefunk-Prüfungsthemen deutlich leichter.

⚠️ Was man mithören darf, entscheidet der Adressat: Das gezielte private Abhören von Seefunknachrichten, die nicht für den eigenen Empfang, die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, ist in Deutschland grundsätzlich nicht zulässig. Maßgeblich ist nach § 5 TDDDG (früher § 89 TKG) der Adressatenkreis der jeweiligen Aussendung - nicht allein die Tatsache, dass sie im Seefunkdienst stattfindet. Ein Gespräch zwischen zwei bestimmten Funkstellen ist etwas anderes als eine Rundaussendung von Sicherheitsinformationen wie NAVTEX, die sich ausdrücklich an alle Schiffe im Sendegebiet richtet. Wird etwas unbeabsichtigt empfangen, gilt zudem eine Geheimhaltungspflicht: Inhalt und die Tatsache des Empfangs dürfen nicht an andere weitergegeben werden.
ℹ️ Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Für Ausbildung, Prüfung und Betrieb sind die jeweils aktuellen amtlichen Vorschriften, Funkunterlagen und Bedienungsanleitungen maßgeblich. Im Notfall gelten die eingeübten offiziellen Notverfahren.

Häufige Fragen zum Seefunk

Brauche ich für ein UKW-Handfunkgerät an Bord ein Funkzeugnis?

Für das Bedienen einer sendefähigen UKW-Seefunkanlage auf See wird grundsätzlich ein passendes Seefunkzeugnis benötigt, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Bei einer GMDSS-fähigen UKW-Anlage in der Sportschifffahrt ist dies üblicherweise das SRC. Auf Binnenwasserstraßen gilt das UBI. Das Funkbetriebszeugnis betrifft die Bedienung der sendefähigen Anlage; unabhängig davon sind die Vorgaben zur Schiffsfunkstelle sowie die rechtlichen Grenzen beim Empfang nicht für die Allgemeinheit bestimmter Kommunikation zu beachten.

Was ist der Unterschied zwischen SRC und LRC?

Das SRC (Short Range Certificate) berechtigt zur Bedienung von UKW-GMDSS-Funkanlagen mit DSC, typischerweise in der Küstenfahrt. Das LRC (Long Range Certificate) deckt zusätzlich Grenzwelle, Kurzwelle und anerkannte GMDSS-Satellitenfunkanlagen ab, typischerweise für die Hochseefahrt. Wichtig: Beide Zeugnisse berechtigen zur Bedienung bestimmter Anlagen und weisen kein Fahrtgebiet zu - welches nötig ist, ergibt sich aus der Ausrüstung an Bord.

Wofür ist Kanal 16 im Seefunk?

Kanal 16 (156,800 MHz) ist der internationale Not-, Dringlichkeits-, Sicherheits- und Anrufkanal im UKW-Seefunk. Man ruft hier nur an und wechselt danach auf einen Arbeitskanal. Für den digitalen Notruf per DSC dient dagegen Kanal 70.

Was bedeutet MMSI?

MMSI steht für Maritime Mobile Service Identity - eine neunstellige maritime Funkkennung, die u.a. Schiffs- und Küstenfunkstellen im DSC- und AIS-System eindeutig identifiziert. Bei Schiffs-MMSI nennen die ersten drei Ziffern das Land; deutschen Schiffsfunkstellen werden unter anderem MMSI mit den MIDs 211 und 218 zugeteilt.

Ist Seefunk dasselbe wie Amateurfunk?

Nein. Seefunk ist ein eigener Funkdienst für die Sicherheit der Schifffahrt mit festen Kanälen und eigenen Zeugnissen (UBI, SRC, LRC). Amateurfunk ist ein Experimentierfunkdienst auf eigenen Bändern mit persönlichem Rufzeichen. Beide dürfen jeweils nur mit der passenden Berechtigung genutzt werden.

Was ist GMDSS?

GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System) ist das seit 1999 weltweit gültige Seenot- und Sicherheitsfunksystem. Es verbindet terrestrischen See- und Satellitenfunk mit digitaler Alarmierung (DSC), Seenotfunkbaken (EPIRB) und automatischen Sicherheitsinformationen wie NAVTEX.

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Zur Prüfungsvorbereitung

Quellen:Bundesnetzagentur: Allgemeinzuteilung See- und Binnenschifffahrtsfunk. Vfg. 52/2023 · Bundesnetzagentur: Seefunk · RAINWAT: Handbuch Binnenschifffahrtsfunk, Allgemeiner Teil. Juni 2017 · Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie · ELWIS: Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice · Wikipedia: Mobiler Seefunkdienst (Ultrakurzwelle) · Wikipedia: Funkbetriebszeugnis (Mobiler Seefunkdienst) · Wikipedia: Bremen Rescue Radio · Wikipedia: Binnenschifffahrtsfunk · Wikipedia: Global Maritime Distress and Safety System. Die Kanalfrequenzen folgen der Allgemeinzuteilung Vfg. 52/2023 und dem Anhang 18 der ITU Radio Regulations. Für den Funkbetrieb sind die jeweils gültigen amtlichen Kanalzuweisungen und Revierinformationen maßgeblich.

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