Seefunk ist der Sprech- und Datenfunk der Schifffahrt - vom Sportboot bis zum Handelsschiff. Er hält Schiffe untereinander und mit dem Land in Verbindung, übermittelt Sicherheitsinformationen für die Schifffahrt (Wetter- und Navigationswarnungen) und unterstützt die Alarmierung und Koordination in Notfällen. Offiziell heißt er mobiler Seefunkdienst und ist wie der Amateurfunk oder der Flugfunk ein eigener, international geregelter Funkdienst - nur mit ganz eigenen Frequenzen, Regeln und Zeugnissen.
Wichtige Seefunk-Frequenzen auf einen Blick
| Nutzung | Frequenz |
|---|---|
| UKW-Seefunk (Band) | 156 - 162 MHz |
| Kanal 16 - Not-, Dringlichkeits-, Sicherheits- und Anrufkanal | 156,800 MHz |
| Kanal 70 - digitaler Selektivruf (DSC), nur Daten | 156,525 MHz |
| AIS 1 - automatische Schiffsidentifikations- und Navigationsdaten | 161,975 MHz |
| AIS 2 - dieselbe Anwendung, zweiter Kanal | 162,025 MHz |
Für den tatsächlichen Funkbetrieb sind die jeweils gültigen amtlichen Kanalzuweisungen maßgeblich - je nach Seegebiet, Revier und nationaler Regelung. Die vollständige Kanalübersicht steht weiter unten.
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Was ist Seefunk?
Seefunk ist der Funkverkehr zwischen Seefunkstellen (Schiffen), Küstenfunkstellen (Stationen an Land) und Verkehrszentralen. Er erfüllt drei Aufgaben auf einmal:
- Sicherheit: Notrufe, Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen, Sicherheitsinformationen für die Schifffahrt (Maritime Safety Information).
- Betrieb: Anmeldung bei Verkehrszentralen, Absprachen zwischen Schiffen, Schleusen- und Hafenfunk.
- Öffentlicher Verkehr: früher der Weg, um vom Schiff aus zu telefonieren - heute weitgehend durch Satellit und Mobilfunk ersetzt.
Anders als beim Hobbyfunk geht es hier nicht um Freizeit, sondern um handfeste Sicherheit. Deshalb sind die wesentlichen Regeln - vom Sprechablauf bis zur zulässigen Sendeleistung - international festgeschrieben. Die Grundlage bilden die Radio Regulations der ITU. In Deutschland verwaltet die Bundesnetzagentur die Frequenzen, Rufzeichen und MMSI-Nummern.
Die Funkverkehrskreise
Wer im Seefunk mithört, merkt schnell: Nicht jeder darf mit jedem plaudern. Der Verkehr ist in klar getrennte Kreise gegliedert:
- Schiff-Schiff: direkte Absprachen zwischen zwei Fahrzeugen (z.B. Ausweichmanöver).
- Schiff-Küste: Verbindung zu einer Küstenfunkstelle, etwa für öffentlichen Verkehr.
- Hafen- und Revierfunk: Verkehrszentralen regeln Ein- und Auslaufen sowie den Verkehr in engen Revieren.
- Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr: hat immer Vorrang vor allem anderen.
Die Wellenbereiche des Seefunks
Wie weit ein Funkspruch trägt, hängt vom Wellenbereich ab. Der Seefunk nutzt drei terrestrische Bereiche - plus Satellit.
| Bereich | Frequenzen | Betriebsart | Typische Nutzung und Reichweite |
|---|---|---|---|
| UKW (VHF) | ca. 156-162 MHz | FM (G3E) | weitgehend Sichtverbindung; je nach Antennenhöhe einige bis mehrere Dutzend Seemeilen. Nahbereich, Hafen, Schiff-zu-Schiff. |
| Grenzwelle (MF) | ca. 1,6-3,8 MHz | SSB (J3E) | Küsten- und regionale Verbindungen; stark abhängig von Tageszeit und Ausbreitung. |
| Kurzwelle (HF) | 4-27 MHz | SSB (J3E) | große bis interkontinentale Entfernungen unter geeigneten Ausbreitungsbedingungen. Hochsee. |
| Satellit | 1,5 GHz u.a. | digital | fast weltweite Abdeckung; Inmarsat/Iridium, Sprache und Daten. |
Die Frequenzangaben sind Bereichszusammenfassungen. Tatsächlich sind innerhalb dieser Bereiche feste Teilbänder und Kanalpaare zugewiesen: im UKW-Seefunk etwa 156,0000-157,4375 MHz, 160,6000-160,9625 MHz und 161,4875-162,0375 MHz, auf Grenzwelle sieben Teilbänder zwischen 1606,5 und 3800 kHz. Ein durchgehend frei nutzbares Band ist das also nicht.
Im MF-Bereich (Grenzwelle) können sich Bodenwellen über Meerwasser vergleichsweise weit ausbreiten - Salzwasser ist ein guter Leiter. Nachts kann zusätzlich ionosphärische Ausbreitung auftreten, wodurch Reichweite und Störsituation deutlich variieren. Kurzwellenverbindungen nutzen unter geeigneten Bedingungen die Brechung bzw. Rückführung von Funkwellen in ionisierten Atmosphärenschichten (der Ionosphäre) und schaffen so interkontinentale Reichweiten - genau wie im Amateurfunk. Auf MF und HF wird für Sprechfunk überwiegend SSB verwendet, weil es Bandbreite und Sendeleistung effizient nutzt.
UKW-Seefunk: Kanäle und Frequenzen
Der UKW-Seefunk ist der Alltag an Bord. Statt einer freien Frequenzwahl arbeitet man mit festen Kanälen: Jede Kanalnummer steht für eine oder zwei feste Frequenzen zwischen 156 und 162 MHz. Insgesamt gibt es rund 60 internationale Kanäle. Gesendet wird in Frequenzmodulation (FM).
Bei der Sendeleistung werden zwei Dinge oft vermischt. Die Allgemeinzuteilung erlaubt höchstens 25 Watt für fest eingebaute und höchstens 6 Watt für tragbare Funkanlagen. Die bekannte 1-Watt-Stufe ist dagegen keine freie Wahl für den Nahbereich, sondern auf bestimmten Kanälen vorgeschrieben - auf 15 und 17 durchgehend, im Binnenschifffahrtsfunk zusätzlich auf einer ganzen Reihe weiterer Kanäle als automatische Leistungsreduzierung. Dass praktisch jedes Seefunkgerät einen 25/1-Watt-Schalter hat, ist also die Geräteseite; welche Stufe zulässig ist, entscheidet der Kanal.
| Kanal | Frequenz | Typische bzw. international vorgesehene Verwendung |
|---|---|---|
| 06 | 156,300 MHz | Schiff-zu-Schiff, u.a. für koordinierte Suche und Rettung (SAR) |
| 08 | 156,400 MHz | Schiff-zu-Schiff (Intership) |
| 09 | 156,450 MHz | Schiff-zu-Schiff und Hafenbetrieb; einer der bevorzugten Kanäle für Hubschrauber im SAR-Einsatz |
| 10 | 156,500 MHz | Schiff-zu-Schiff und Hafenbetrieb; im Binnenschifffahrtsfunk der übliche Anrufkanal Schiff-Schiff |
| 12 / 14 | 156,600 / 156,700 MHz | Hafenbetrieb und Verkehrslenkung (VTS) |
| 13 | 156,650 MHz | Brücke-zu-Brücke, nautische Sicherheit |
| 15 / 17 | 156,750 / 156,850 MHz | Verkehr an Bord, fest auf höchstens 1 Watt begrenzt |
| 16 | 156,800 MHz | Notverkehr sowie Dringlichkeits-, Sicherheits- und Anrufe; danach Wechsel auf den vorgesehenen Arbeitskanal |
| 67 | 156,375 MHz | Schiff-zu-Schiff und Hafenbetrieb; regional für Sicherheitsverkehr belegt |
| 70 | 156,525 MHz | Digitaler Selektivruf (DSC) für Not- und Anrufe - nur Daten, kein Sprechfunk |
| 72 / 77 | 156,625 / 156,875 MHz | Schiff-zu-Schiff; im Binnenschifffahrtsfunk die einzigen Kanäle, auf denen Nachrichten privater Art zulässig sind |
| AIS 1 / AIS 2 | 161,975 / 162,025 MHz | Automatic Identification System (Positionsdaten, kein Sprechfunk) |
Frequenzen nach der Allgemeinzuteilung der Bundesnetzagentur (Vfg. 52/2023), Verwendungszwecke nach ITU Radio Regulations Anhang 18. Die Zweckangaben sind typische bzw. international vorgesehene Verwendungen, keine deutsche Kanalzuweisung im Einzelfall - die deutsche Allgemeinzuteilung regelt vor allem Frequenzen, Sendeleistungen und Einschränkungen, nicht den Betriebszweck jedes Kanals. Für Luftfunkstellen im Seefunk gelten eigene, engere Vorgaben; dort sind etwa die Kanäle 09 und 72 nur für den Lotsenversetzdienst zugelassen. Welche Kanäle wo zulässig oder üblich sind, kann regional, national und nach Verkehrskreis variieren - maßgeblich sind die zuständigen Revierinformationen und die aktuellen Funkunterlagen (Seefunk-Handbücher, nautische Warnnachrichten).
Simplex, Duplex und Dual Watch
Viele Kanäle sind Simplex: Senden und Empfangen laufen auf derselben Frequenz, es kann immer nur einer sprechen. Nach der eigenen Aussendung wird auf Empfang geschaltet. Das Verfahrenswort "over" ist dabei kein Ausdruck für die Sprechtaste, sondern signalisiert: Die eigene Meldung ist beendet, eine Antwort wird erwartet. Duplexkanäle verwenden getrennte Sende- und Empfangsfrequenzen: Küstenfunkstellen können damit gleichzeitig senden und empfangen; viele Schiffsfunkanlagen arbeiten auf diesen Kanälen dennoch nur im Wechselsprechbetrieb. Kanal 16 wird international als Simplexkanal für Not-, Dringlichkeits-, Sicherheits- und Anrufverkehr genutzt.
Bei einer eingeschalteten DSC-fähigen Anlage überwacht ein dafür vorgesehener Empfangsteil Kanal 70. Eine Dual- oder Tri-Watch-Funktion kann zusätzlich Kanal 16 und einen gewählten Arbeitskanal überwachen; die genaue Funktion hängt vom Gerät ab.
DSC und MMSI - der Notruf per Knopfdruck
Das Herzstück des modernen Seefunks ist der DSC (Digital Selective Calling, digitaler Selektivruf). DSC ist nicht satellitengestützt, sondern wird terrestrisch übertragen - auf UKW (Kanal 70), Grenz- und Kurzwelle. Ein längerer Druck auf die - meist rot abgedeckte - Distress-Taste sendet einen digitalen Notalarm mit der MMSI und, sofern eine gültige Navigationsposition verfügbar ist, Position und Zeit. Je nach Gerät kann zuvor auch die Art des Notfalls ausgewählt werden. Empfangsfähige DSC-Geräte und Küstenfunkstellen im Versorgungsbereich können den Alarm empfangen und akustisch anzeigen.
Nach einem UKW-DSC-Notalarm folgt der gesprochene Notruf üblicherweise auf Kanal 16. Bei MF- oder HF-DSC werden dagegen die jeweils zugeordneten Sprechfunk-Notfrequenzen verwendet (auf Grenzwelle z.B. 2182 kHz).
Damit klar ist, wer ruft, hat jede Funkstelle eine MMSI (Maritime Mobile Service Identity) - eine neunstellige maritime Funkkennung. Sie wird nicht nur Schiffen zugeordnet, sondern u.a. Schiffsfunkstellen, Küstenfunkstellen sowie bestimmten Gruppen oder Sicherheitseinrichtungen:
GMDSS - das weltweite Seenotsystem
Das GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System) ist seit 1999 das Sicherheitsrückgrat der Seefahrt. Es ist kein rein satellitengestütztes System, sondern verbindet terrestrischen See- und Satellitenfunk mit digitaler Alarmierung (DSC), Seenotfunkbaken und automatischen Sicherheitsinformationen. Die Grundidee: Ein Notruf soll automatisch, digital und mit Positionsangabe abgesetzt werden - statt darauf zu hoffen, dass zufällig jemand die richtige Frequenz abhört. GMDSS löste damit das klassische Morse-SOS in der Berufsschifffahrt ab.
Welche Technik ein Schiff nutzt, hängt davon ab, wie weit von der Küste es fährt. Dafür teilt GMDSS die Weltmeere in vier Seegebiete ein. Wichtig: Die Gebiete werden nicht durch feste Entfernungen definiert, sondern durch die tatsächliche Funkabdeckung geeigneter Stationen bzw. Dienste.
| Seegebiet | Definition | Funktechnik |
|---|---|---|
| A1 | Gebiet in UKW-Reichweite mindestens einer Küstenfunkstelle, in dem kontinuierliche DSC-Alarmierung verfügbar ist | UKW mit DSC (Kanal 70 / 16) |
| A2 | Gebiet außerhalb A1 in Grenzwellen-Reichweite einer Küstenfunkstelle, in dem kontinuierliche DSC-Alarmierung verfügbar ist | + Grenzwelle (DSC 2187,5 kHz / Sprech 2182 kHz) |
| A3 | Gebiet außerhalb A1/A2 innerhalb der Abdeckung eines anerkannten mobilen Satellitendienstes | + Kurzwelle & Satellit |
| A4 | Gebiet außerhalb von A1, A2 und A3 | vor allem Kurzwelle |
Als grobe Orientierung erstreckt sich A1 typischerweise einige Dutzend Seemeilen weit. Auch die Ausdehnung von A2 hängt von der tatsächlichen MF-DSC-Abdeckung der jeweiligen Küstenfunkstellen und den Ausbreitungsbedingungen ab - nicht von einer festen Grenze.
EPIRB, SART, NAVTEX und AIS
Neben dem gewöhnlichen Funkgerät gehören mehrere Spezialgeräte zum maritimen Sicherheitsumfeld. Nicht alle sind Kernelemente der GMDSS-Alarmierung - AIS etwa ist in erster Linie ein Navigations- und Identifikationssystem:
| System | Was es tut |
|---|---|
| EPIRB | Seenotfunkbake, sendet auf 406 MHz einen Seenotalarm mit ihrer eindeutigen Kennung an das Cospas-Sarsat-System. Geräte mit GNSS können zusätzlich eine aktuelle Position übertragen; andernfalls kann die Position durch das Satellitensystem bestimmt werden. Float-free installierte Modelle können sich beim Sinken automatisch lösen und aktivieren; andere werden manuell ausgelöst. |
| Radar-SART | Erzeugt auf dem X-Band-Radar (9 GHz) eines Suchfahrzeugs ein charakteristisches Signal und führt die Retter die letzten Meilen zur Position. |
| AIS-SART | Spezielles Such- und Rettungsmittel: sendet eine digitale Positionsmeldung über AIS an Schiffe und Küstenstellen in der Nähe. |
| NAVTEX | Empfängt automatisch Navigations- und Wetterwarnungen als Text, meist auf 518 kHz - das ist der internationale, englischsprachige Dienst. 490 kHz kann für nationale Aussendungen in anderen Sprachen genutzt werden. |
| AIS | Sendet automatisch Position, Kurs, Geschwindigkeit und Name auf 161,975 / 162,025 MHz. Grundlage moderner Schiffsverfolgung und Kollisionsvermeidung - ein Navigationssystem, kein Kernelement der GMDSS-Alarmierung. |
| DSC | Digitale Alarmierung und Selektivruf auf UKW, MF und HF - das Bindeglied zwischen Funkgerät und GMDSS (siehe oben). |
Welche Seefunkgeräte gibt es?
Je nach Fahrtgebiet und Zeugnis kommen unterschiedliche Funkgeräte zum Einsatz:
- UKW-Handfunkgerät - kompakt und meist wassergeschützt; einzelne Modelle verfügen zusätzlich über DSC, GNSS oder AIS-Empfang.
- UKW-Einbaugerät - die feste Bordstation mit DSC-Controller.
- MF/HF-Seefunkanlage - Grenz- und Kurzwelle für die Hochsee (LRC/GOC).
- AIS-Transponder - sendet und empfängt Positionsdaten.
- EPIRB und AIS-SART / Radar-SART - die Notfall- und Ortungssender.
Notverfahren: MAYDAY, PAN PAN, SÉCURITÉ
Der Sprechfunk kennt drei Dringlichkeitsstufen. Das jeweilige Kennwort wird dreimal wiederholt und legt fest, wie ernst die Lage ist:
| Kennwort | Stufe | Bedeutung |
|---|---|---|
| MAYDAY | Not | Unmittelbare Gefahr für Schiff oder Leben - sofortige Hilfe nötig. |
| PAN PAN | Dringlichkeit | Ernste Lage, aber (noch) keine unmittelbare Lebensgefahr - z.B. Maschinenausfall. |
| SÉCURITÉ | Sicherheit | Ankündigung wichtiger Navigations- oder Wetterwarnungen. |
Der gesprochene Notverkehr folgt einem festgelegten Ablauf. Genannt werden insbesondere das Notzeichen MAYDAY, Schiffsname und Rufzeichen, die Position, die Art der Notlage, die benötigte Hilfe sowie weitere wichtige Angaben wie die Zahl der Personen an Bord. Nach einem DSC-Alarm wurde die MMSI bereits digital übermittelt. Buchstabiert wird mit der internationalen Buchstabiertafel (Alfa, Bravo, Charlie ...) - dieselbe, die auch Funkamateure nutzen.
Funkzeugnis und Schiffsfunkstelle sind nicht dasselbe
Ein häufiges Missverständnis: Das Zeugnis allein reicht nicht. Zu unterscheiden sind zwei Dinge:
- Das Funkbetriebszeugnis ist personenbezogen und berechtigt eine Person zur Bedienung bestimmter Funkanlagen.
- Rufzeichen und MMSI werden dagegen der Schiffsfunkstelle bzw. dem Schiff zugeteilt.
Für den legalen Betrieb müssen also beide Voraussetzungen vorliegen: die persönliche Berechtigung und die korrekte Zuteilung für die Anlage. In Deutschland teilt die Bundesnetzagentur der Schiffsfunkstelle Rufzeichen und MMSI im Rahmen des jeweiligen Antragsverfahrens zu.
Welches Seefunkzeugnis brauche ich?
Wer eine sendefähige Seefunkanlage bzw. eine GMDSS-Funkanlage bedient, benötigt grundsätzlich das dafür passende Funkbetriebszeugnis - unabhängig davon, ob das Schiff ein 8-Meter-Segelboot oder ein Frachter ist. Welche Berechtigung erforderlich ist, hängt von Anlage, Fahrtgebiet und Verwendungszweck ab:
| Zeugnis | Bereich | Typische Nutzung |
|---|---|---|
| UBI | Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (kein Seefunkzeugnis, ohne GMDSS) | Flüsse & Seen |
| SRC | UKW-GMDSS-Funkanlagen in der Sportschifffahrt | typischerweise Küstenfahrt |
| LRC | zusätzlich MF/HF und anerkannte GMDSS-Satellitenfunkanlagen (Sportschifffahrt) | typischerweise Hochseefahrt |
| ROC | Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für GMDSS-Funkanlagen auf Schiffen im Seegebiet A1 (Berufsschifffahrt) | küstennah |
| GOC | Allgemeines GMDSS-Betriebszeugnis für die Berufsschifffahrt (alle Frequenzbereiche) | weltweit |
Grob gilt: Binnen = UBI, Küste = SRC, Hochsee = LRC. ROC und GOC sind die international nach STCW vorgesehenen professionellen GMDSS-Funkzeugnisse mit eigenen Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen; in Deutschland stellt sie das BSH aus. Für die Sportschifffahrt nehmen die Wassersportverbände DSV (Segler) und DMYV (Motoryachtfahrer) die Prüfungen zu UBI, SRC und LRC im amtlichen Auftrag ab. Die Berufszeugnisse ROC und GOC stellt das BSH (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie) aus.
- Nur auf Fluss und See unterwegs? → UBI
- Küstennah auf der Ostsee oder Nordsee? → SRC
- Planst du Blauwasser und Atlantiküberquerung? → LRC
ATIS im Binnenfunk
Eine Besonderheit des Binnenschifffahrtsfunks (UBI-Bereich) ist ATIS (Automatic Transmitter Identification System). Anders als DSC/MMSI im Seefunk sendet ATIS nach jeder Aussendung automatisch eine Kennung, die das Rufzeichen der Funkstelle enthält, und dient so der Identifikation. Bei der Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk muss die Funkanlage die zugeteilte ATIS-Kennung aussenden - die Allgemeinzuteilung formuliert das als Verbot: "Im Binnenschifffahrtsfunk darf keine Aussendung ohne die zugeteilte ATIS-Kennung erfolgen." ATIS wird also im Binnenschifffahrtsfunk verwendet: Bei umschaltbaren See-/Binnenfunkanlagen muss für den Seefunkbetrieb der korrekte Seefunkmodus ohne ATIS-Aussendung gewählt werden.
Seefunk und Amateurfunk - der große Unterschied
Beides ist Funk, beide nutzen UKW und Kurzwelle, beide buchstabieren mit derselben Tafel - trotzdem sind es zwei völlig getrennte Funkdienste mit eigenen Frequenzen, Zeugnissen und Zwecken.
- Zweck: Sicherheit der Schifffahrt
- Frequenzen: feste Kanäle (156-162 MHz), MF/HF
- Kennung: Schiffs-Rufzeichen + MMSI
- Zeugnis: SRC, LRC, ROC oder GOC (Binnen: UBI) - es berechtigt die Person zur Bedienung
- Anlagen müssen die geltenden Anforderungen erfüllen
- Zweck: Technik, Experiment, Hobby
- Frequenzen: eigene Amateurbänder
- Kennung: persönliches Rufzeichen
- Zeugnis: Amateurfunkzeugnis (Klasse N/E/A)
- Selbstbau ausdrücklich erlaubt
Seefunk- und Amateurfunkfrequenzen dürfen jeweils nur im Rahmen des geltenden Funkdienstes und mit der entsprechenden Berechtigung genutzt werden. Ein Amateurfunkzeugnis berechtigt nicht zum Seefunkbetrieb, ein Seefunkzeugnis nicht zum Amateurfunk. Seefunkanlagen müssen zudem die für ihren Einsatz geltenden technischen und regulatorischen Anforderungen erfüllen; eigenmächtige Änderungen können Zulassung und regelkonformen Betrieb beeinträchtigen.
Viele segelnde Funkamateure haben trotzdem beides in der Tasche: Das SRC ergänzt das Amateurfunkzeugnis hervorragend, wenn man sein Boot funktechnisch absichern will. Und wer die Technik hinter Modulation, Antennen und Ausbreitung einmal verstanden hat, dem fallen die Seefunk-Prüfungsthemen deutlich leichter.
Häufige Fragen zum Seefunk
Brauche ich für ein UKW-Handfunkgerät an Bord ein Funkzeugnis?
Für das Bedienen einer sendefähigen UKW-Seefunkanlage auf See wird grundsätzlich ein passendes Seefunkzeugnis benötigt, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Bei einer GMDSS-fähigen UKW-Anlage in der Sportschifffahrt ist dies üblicherweise das SRC. Auf Binnenwasserstraßen gilt das UBI. Das Funkbetriebszeugnis betrifft die Bedienung der sendefähigen Anlage; unabhängig davon sind die Vorgaben zur Schiffsfunkstelle sowie die rechtlichen Grenzen beim Empfang nicht für die Allgemeinheit bestimmter Kommunikation zu beachten.
Was ist der Unterschied zwischen SRC und LRC?
Das SRC (Short Range Certificate) berechtigt zur Bedienung von UKW-GMDSS-Funkanlagen mit DSC, typischerweise in der Küstenfahrt. Das LRC (Long Range Certificate) deckt zusätzlich Grenzwelle, Kurzwelle und anerkannte GMDSS-Satellitenfunkanlagen ab, typischerweise für die Hochseefahrt. Wichtig: Beide Zeugnisse berechtigen zur Bedienung bestimmter Anlagen und weisen kein Fahrtgebiet zu - welches nötig ist, ergibt sich aus der Ausrüstung an Bord.
Wofür ist Kanal 16 im Seefunk?
Kanal 16 (156,800 MHz) ist der internationale Not-, Dringlichkeits-, Sicherheits- und Anrufkanal im UKW-Seefunk. Man ruft hier nur an und wechselt danach auf einen Arbeitskanal. Für den digitalen Notruf per DSC dient dagegen Kanal 70.
Was bedeutet MMSI?
MMSI steht für Maritime Mobile Service Identity - eine neunstellige maritime Funkkennung, die u.a. Schiffs- und Küstenfunkstellen im DSC- und AIS-System eindeutig identifiziert. Bei Schiffs-MMSI nennen die ersten drei Ziffern das Land; deutschen Schiffsfunkstellen werden unter anderem MMSI mit den MIDs 211 und 218 zugeteilt.
Ist Seefunk dasselbe wie Amateurfunk?
Nein. Seefunk ist ein eigener Funkdienst für die Sicherheit der Schifffahrt mit festen Kanälen und eigenen Zeugnissen (UBI, SRC, LRC). Amateurfunk ist ein Experimentierfunkdienst auf eigenen Bändern mit persönlichem Rufzeichen. Beide dürfen jeweils nur mit der passenden Berechtigung genutzt werden.
Was ist GMDSS?
GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System) ist das seit 1999 weltweit gültige Seenot- und Sicherheitsfunksystem. Es verbindet terrestrischen See- und Satellitenfunk mit digitaler Alarmierung (DSC), Seenotfunkbaken (EPIRB) und automatischen Sicherheitsinformationen wie NAVTEX.
Lust bekommen auf Funk?
Seefunk sichert Schiffe ab - Amateurfunk lässt dich die Technik dahinter selbst erforschen: Antennen, Ausbreitung, Digimodes. Der Einstieg ist die Amateurfunkprüfung, und die kannst du hier kostenlos üben.
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