Freenet ist ein Jedermannfunk in Deutschland auf Frequenzen um 149 MHz. Die Nutzung ist ohne Prüfung und ohne Anmeldung möglich - ein zugelassenes Handfunkgerät genügt.
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Was ist Freenet?
Kurz gesagt: Freenet ist eine Allgemeinzuteilung der Bundesnetzagentur nach § 91 Telekommunikationsgesetz. Sie gibt einen 100 kHz breiten Ausschnitt bei 149 MHz für die Sprachkommunikation mit Handsprechfunkgeräten frei - für jeden, ohne Antrag, ohne Gebühr. Maßgeblich ist seit dem 1. Oktober 2025 die Verfügung 45/2025, befristet bis zum 30. September 2035.
Anders als beim Amateurfunk gibt es keine Prüfung, kein Rufzeichen und keine Selbstbaufreiheit. Dafür auch deutlich engere Grenzen: Du darfst genau das tun, was in der Zuteilung steht - und nichts darüber hinaus.
Die Kanäle
Die Zuteilung umfasst den Bereich 149,01875 bis 149,11875 MHz und listet darin 18 Kanäle. Entscheidend ist die Aufteilung, die häufig falsch wiedergegeben wird:
Die 6 Kanäle im 12,5-kHz-Raster
| Kanal | Mittenfrequenz | Betrieb |
|---|---|---|
| 1 | 149,0250 MHz | analog oder digital |
| 2 | 149,0375 MHz | analog oder digital |
| 3 | 149,0500 MHz | analog oder digital |
| 4 | 149,0875 MHz | analog oder digital |
| 5 | 149,1000 MHz | analog oder digital |
| 6 | 149,1125 MHz | analog oder digital |
Zwischen Kanal 3 und Kanal 4 klafft eine Lücke von 37,5 kHz. Die Kanalplätze bei 149,0625 und 149,075 MHz gehören nicht zu Freenet - sie sind anderweitig vergeben.
Die 12 rein digitalen Kanäle im 6,25-kHz-Raster
149,021875 · 149,028125 · 149,034375 · 149,040625 · 149,046875 · 149,053125 · 149,084375 · 149,090625 · 149,096875 · 149,103125 · 149,109375 · 149,115625 MHz
Das stimmt nicht. Sie entstehen durch das halbierte Frequenzraster: Wo vorher ein 12,5-kHz-Kanal lag, passen zwei 6,25-kHz-Kanäle hin. Das ist eine Aufteilung in der Frequenz, nicht in der Zeit. Und noch etwas: Die Verfügung schreibt kein bestimmtes Digitalverfahren vor - das Wort DMR kommt darin gar nicht vor. Sie sagt nur "digital". Dass viele Geräte am Markt DMR verwenden, ist eine Entscheidung der Hersteller, keine Vorgabe der Behörde.
Was erlaubt ist - und was nicht
Sendeleistung
Die Verfügung ist hier eindeutig: "Die maximal zulässige äquivalente Strahlungsleistung (ERP) beträgt 1 Watt. In 10 km Grenzabstand zu Belgien und Polen sind nur 0,5 Watt Strahlungsleistung (ERP) gestattet."
Angegeben ist also ERP, die auf den Halbwellendipol bezogene Strahlungsleistung - nicht die Ausgangsleistung des Senders. Was der Unterschied bedeutet, steht im Artikel zu ERP und EIRP.
Antennen
"Zugelassen sind fest verbaute Antennen oder Wechselantennen am Antennenanschluss des Handsprechfunkgerätes, die der mobilen und 'einhändigen' Nutzung nicht entgegenstehen. Das Anbringen sonstiger externer, beispielsweise über Koaxialkabel angeschlossener oder an anderen Gegenständen befestigter, Antennen ist nicht gestattet."
Daraus folgt: Wechselantennen sind erlaubt. Verboten ist, was die einhändige, mobile Bedienung aufhebt - also alles, was per Kabel angeschlossen oder an einem Mast, Fahrzeug oder Gebäude befestigt wird. Der Antennentausch hebt die Leistungsgrenze aber nicht auf: Die zulässige Strahlungsleistung von 1 Watt ERP gilt weiter, eine gewinnstärkere Antenne darf sie also nicht überschreiten lassen.
Nur Handfunkgeräte
"Für die Sprachkommunikation zugelassen sind Handsprechfunkgeräte, welche über eine netzunabhängige Stromversorgung verfügen und so konstruiert sind, dass sie von einer Person transportiert und in einer Hand bedient werden können. Nicht zugelassen sind somit ortsfeste Funkstellen."
Das schließt auch die externe Stromversorgung aus - ein fest eingebautes Fahrzeuggerät am Bordnetz erfüllt die Bedingung "netzunabhängig und einhändig bedienbar" nicht.
Kein Relais, kein Gateway
Seit 2025 steht es ausdrücklich im Text: "Die Handsprechfunkgeräte sind nur im Peer-To-Peer-Modus zu betreiben. Eine Reichweitenverlängerung ist nicht zulässig. Die Handsprechfunkgeräte dürfen daher weder als Teil eines Infrastrukturnetzes (z.B. Internetanbindung) noch als Repeater oder Relais verwendet werden."
Wichtig für die Einordnung: Die Bundesnetzagentur betont in der Begründung, dass diese Verbote "keine neuen Regelungen" sind, sondern "insbesondere der Klarstellung und Präzisierung" dienen. Erlaubt war das also auch vorher nicht - es stand nur nicht so deutlich da.
Weitere Vorgaben
- Keine Daueraussendungen. Mit Bezug auf die Sendeabschaltung nach ETSI EN 303 405 ist nach 180 Sekunden ununterbrochener Aussendung von einer Daueraussendung auszugehen. Auch darunter gilt: nur so lange senden wie nötig.
- Keine Aussendungen ohne Nachrichteninhalt und keine, die nicht unmittelbar dem Funkverkehr dienen.
- VOX und CTCSS sind ausdrücklich zulässig.
- Nur Geräte nach dem Funkanlagengesetz. "Zugeteilte Frequenzen dürfen nur mit Funkanlagen genutzt werden, die dem Funkanlagengesetz (FuAG) entsprechen (§ 99 Abs. 6 TKG)."
- Störungsfreiheit gegenüber Nachbarstaaten. Verursacht deine Nutzung dort Störungen, musst du den Sendebetrieb auf Aufforderung sofort einstellen - ohne Ausgleich.
Freenet, Amateurfunk und der Fragenkatalog
Freenet selbst kommt in der Amateurfunkprüfung nicht vor, und der Fragenkatalog ist keine Rechtsgrundlage für Freenet. Er zeigt aber denselben Grundsatz aus der Gegenrichtung: Jede Funkanwendung hat ihre eigenen Nutzungsbedingungen, und die gelten unabhängig davon, was ein Gerät technisch könnte. Drei Fragen dazu:
Prüfungsfragen zum Jedermannfunk
Drei Prüfungsfragen zur Grenze zwischen den Funkdiensten
Fragetext und Antworten stammen aus dem offiziellen BNetzA-Fragenkatalog. Die Reihenfolge der Antworten wird bei jedem Aufruf neu gemischt und weicht deshalb vom Katalog ab. Nichts wird gespeichert, du kannst beliebig oft probieren.
VD703 Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur mit seinem Amateurfunkgerät Funkverkehr im CB-Funk-Bereich durchführen?
- Der Funkamateur darf mit seiner Amateurfunkstelle unter keinen Umständen im CB-Funk-Bereich senden.
- Wenn das Amateurfunkgerät vom Funkamateur so eingestellt wurde, dass die technischen Vorschriften für CB-Funkgeräte eingehalten werden
- Wenn eine Genehmigung zum Betrieb von CB-Funkgeräten vorliegt
- Wenn die Sendeleistung auf 4 W ERP bei FM und AM bzw. 12 W PEP bei SSB begrenzt wird
VD701 Darf ein Funkamateur in Deutschland alle in den Radio Regulations (RR) für den Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereiche benutzen?
- Nein, es dürfen nur Frequenzen genutzt werden, die durch nationale Regelungen umgesetzt wurden.
- Ja, weil die internationalen Regelungen der Radio Regulations (RR) auch in Deutschland gelten.
- Ja, wenn der Betrieb bei der Bundesnetzagentur vorher angemeldet wurde.
- Nein, die in Deutschland zulässigen Frequenzbereiche ergeben sich aus der Frequenznutzungsplanaufstellungsverordnung.
VE403 Welche grundlegenden Anforderungen werden nach dem Funkanlagengesetz (FuAG) an Amateurfunkgeräte gestellt?
- Seriengefertigte Geräte müssen die grundlegenden Anforderungen nach dem Funkanlagengesetz (FuAG) einhalten und eine CE-Kennzeichnung tragen.
- Die Funkgeräte müssen eine nationale Zulassungskennzeichnung nach Vorgabe der BNetzA tragen.
- Selbstgebaute Funkgeräte müssen die grundlegenden Anforderungen nach dem Funkanlagengesetz (FuAG) einhalten und eine CE-Kennzeichnung tragen.
- Seriengefertigte Amateurfunkgeräte unterliegen nicht dem Funkanlagengesetz (FuAG).
Diese Fragen stammen aus dem offiziellen Fragenkatalog der Bundesnetzagentur. Im Lernbereich übst du sie mit Fortschrittsspeicherung und persönlicher Auswertung.
Reichweite und Ausbreitung
Belastbare Reichweitenangaben gibt es nicht, weil zu viel vom Gelände abhängt. Als Erfahrungswerte kursieren:
| Umgebung | Typische Reichweite |
|---|---|
| Stadtgebiet mit dichter Bebauung | einige hundert Meter bis 1 km |
| Vorstadt, Parks | 1 bis 3 km |
| Freies Gelände | 3 bis 5 km |
| Sichtverbindung, etwa Berg zu Berg | deutlich mehr |
Was 149 MHz gegenüber 446 MHz wirklich bringt
Freenet arbeitet bei 149 MHz, PMR446 bei 446 MHz. Die Freiraumdämpfung wächst mit der Frequenz, und das lässt sich genau ausrechnen: Bei dreifacher Frequenz sind es auf derselben Strecke rund 9,5 dB mehr Dämpfung.
Wie viel davon in der Praxis als Reichweitenvorteil übrig bleibt, ist damit aber nicht gesagt. Es hängt vor allem an den Antennen: Eine wirklich effiziente Viertelwellenantenne ist bei 149 MHz rund 50 cm lang. Was an einem Handfunkgerät steckt, ist deutlich kürzer und damit elektrisch stark verkürzt - bei 446 MHz fällt dieser Kompromiss geringer aus. Dazu kommen Empfängerempfindlichkeit, Standort und Umgebung.
CTCSS und DCS sind keine Verschlüsselung
CTCSS und DCS sind selektive Rauschsperren. Sie sorgen dafür, dass dein Gerät stumm bleibt, solange kein passender Ton mitgesendet wird.
Falsch, und zwar gefährlich falsch. Der Ton wird zusammen mit deiner Sprache ausgesendet, verschlüsselt sie aber nicht. Er steuert nur, welche Empfänger die Rauschsperre öffnen. Wer keine CTCSS-Sperre aktiviert hat, empfängt dich ganz normal. Digitalbetrieb macht Freenet ebenfalls nicht abhörsicher: Die Allgemeinzuteilung schreibt weder ein bestimmtes Digitalverfahren noch eine Verschlüsselung vor.
Wie viele Töne und Codes ein Gerät kennt, ist eine Herstellerentscheidung und steht in keiner Vorschrift. Der genormte CTCSS-Satz nach TIA/EIA-603 umfasst 38 Töne; viele Geräte werben mit rund 50 Tönen im Bereich von etwa 67 bis 254 Hz. Bei DCS werden die Codes oktal notiert und die Gerätelisten umfassen üblicherweise rund 80 bis 100 Codes.
Freenet, PMR446 und CB-Funk im Vergleich
| Eigenschaft | Freenet | PMR446 | CB-Funk |
|---|---|---|---|
| Frequenz | 149 MHz | 446 MHz | 27 MHz |
| Leistung | 1 W ERP | 0,5 W ERP | 4 W ERP (FM/AM), 12 W PEP (SSB) |
| Kanäle | 6 (analog oder digital) + 12 nur digital | 16 analog, digital je nach Verfahren 16 oder 32 | 80 |
| Antenne | fest oder Wechselantenne am Gerät | fest am Gerät | frei wählbar |
| Gebiet | nur Deutschland | europaweit harmonisiert | 40 Kanäle EU-weit, 40 national |
| Feststation | nein | nein | ja |
Zwei Punkte, die in Vergleichstabellen oft untergehen: Beim CB-Funk gilt die bekannte 4-Watt-Grenze nur für FM und AM - in SSB sind 12 Watt PEP erlaubt, und das ist zusätzlich eine andere Leistungsdefinition. Und bei PMR446 hängt die digitale Kanalzahl vom Verfahren ab.
Geschichte
Der Name Freenet geht auf eine Wortmarke von Motorola zurück, die nach übereinstimmenden Darstellungen 2008 gelöscht wurde; umgangssprachlich blieb sie hängen. Die frühe Entstehungsgeschichte ist nur über Sekundärquellen dokumentiert - die Bundesnetzagentur belegt selbst erst die Verfügungskette ab 2016.
Am 25. September 1996 gab die damalige Regulierungsbehörde einen Ausschnitt der frei gewordenen Frequenzen des Mobilfunk-B-Netzes für den Jedermannfunk frei. Ursprünglich war dort digitaler Betriebsfunk vorgesehen; Freenet war als Übergangslösung gedacht - und existiert dreißig Jahre später immer noch.
| Jahr | Entwicklung |
|---|---|
| 1996 | Freigabe mit zunächst 3 Kanälen |
| 2007 | Erweiterung auf 6 analoge Kanäle |
| 2016 | 12 zusätzliche, rein digitale Kanäle (Vfg. 54/2016) |
| 2019 | Sendeleistung von 0,5 auf 1 Watt ERP erhöht (Vfg. 60/2019) |
| 2025 | Neue Allgemeinzuteilung (Vfg. 45/2025), gültig bis 30.09.2035 |
Weitere Irrtümer
Dass ein Gerät technisch auf 149 MHz senden kann, berechtigt nicht zur Nutzung für Freenet. Gerät und Betrieb müssen sämtliche Vorgaben der Allgemeinzuteilung erfüllen - Handsprechfunkgerät, zulässige Antenne, 1 Watt ERP, Peer-to-Peer - und die Funkanlage muss dem Funkanlagengesetz entsprechen. Typische Amateurfunkgeräte werden für diesen Anwendungsfall weder in Verkehr gebracht noch erfüllen sie dessen Bedingungen. Denselben Grundsatz zeigt der Fragenkatalog für die Gegenrichtung: Ein Funkamateur darf mit seiner Amateurfunkstelle "unter keinen Umständen" im CB-Funk-Bereich senden. Unerlaubte Frequenznutzung ist eine Ordnungswidrigkeit nach dem Telekommunikationsgesetz.
Digital klingt bis zuletzt sauber und bricht dann komplett ab. Analoges FM wird langsam rauschiger, bleibt aber oft noch verständlich, wenn die Verbindung schon grenzwertig ist. Welches Verhalten angenehmer ist, hängt vom Einsatz ab.
Der Unterschied zwischen 0,5 und 1 Watt sind 3 dB. Auf idealer freier Strecke sind das rechnerisch rund 40 Prozent mehr Entfernung, in bebautem Gelände oft kaum etwas. Antennenhöhe und Standort wirken meist stärker als jedes Watt.
Was Amateurfunk mehr kann
Freenet ist bewusst eng gefasst: 18 Kanäle, 1 Watt, Handgeräte, Deutschland, kein Relais. Der Amateurfunkdienst hebt diese Grenzen auf - allerdings abgestuft nach Zulassungsklasse, und da wird oft übertrieben.
| Freenet | Klasse N | Klasse E | Klasse A | |
|---|---|---|---|---|
| Leistung | 1 W ERP | 10 W ERP auf 10 m, 6,1 W ERP auf 2 m und 70 cm | 100 W PEP auf Kurzwelle, 75 W auf 2 m und 70 cm | bis 750 W PEP |
| Bänder | ein Ausschnitt bei 149 MHz | 10 m, 2 m, 70 cm | viele Bänder | alle Amateurfunkbänder |
| Antennen | nur am Gerät | frei wählbar, Selbstbau erlaubt | ||
| Relais | verboten | erlaubt | ||
Der oft zitierte Sprung "von 1 auf 750 Watt" gilt also nur für die Klasse A. Für die Einsteigerklasse N ist es der Faktor 10 - dafür kommen Kurzwelle auf 10 m, Relaisbetrieb, freie Antennenwahl und weltweite Verbindungen dazu, und genau das macht den Unterschied aus, nicht die reine Leistung.
Vom Jedermannfunk zum eigenen Rufzeichen
Die Einsteigerklasse N ist mit überschaubarem Aufwand zu schaffen. Übe mit dem offiziellen Fragenkatalog der Bundesnetzagentur - kostenlos, mit Fortschrittsanzeige und Prüfungssimulation.
Kostenlos mit dem Lernen beginnenHäufige Fragen
Brauche ich für Freenet eine Prüfung oder Anmeldung?
Nein. Freenet ist eine Allgemeinzuteilung nach § 91 Telekommunikationsgesetz und damit ohne Antrag für jeden nutzbar. Du brauchst nur ein Gerät, das den Anforderungen des Funkanlagengesetzes entspricht.
Wie viele Kanäle hat Freenet?
18 insgesamt: sechs Kanäle im 12,5-kHz-Raster, die analog oder digital genutzt werden dürfen, und zwölf Kanäle im 6,25-kHz-Raster, die ausschließlich digital betrieben werden dürfen.
Darf ich eine bessere Antenne an mein Freenet-Gerät schrauben?
Eine Wechselantenne direkt am Antennenanschluss des Handfunkgeräts ist zulässig, solange sie die mobile und einhändige Nutzung nicht aufhebt. Verboten ist alles, was per Koaxialkabel angeschlossen oder an einem Mast, Fahrzeug oder Gebäude befestigt wird.
Sind Relais oder Internet-Gateways bei Freenet erlaubt?
Nein. Die Geräte dürfen nur im Peer-to-Peer-Modus betrieben werden, eine Reichweitenverlängerung ist ausgeschlossen. Repeater, Relais und Gatewaybetrieb in andere Netze sind ausdrücklich untersagt. Die Bundesnetzagentur betont, dass das keine neue Regel ist, sondern seit 2025 nur klarer im Text steht.
Darf ich Freenet im Urlaub im Ausland nutzen?
Nein. Die Zuteilung beruht auf deutschem Recht und ist international nicht harmonisiert. Für Reisen ist PMR446 der passende Dienst: europäisch weitgehend harmonisiert und in zahlreichen Ländern lizenzfrei nutzbar. Da die Umsetzung Sache der einzelnen Länder bleibt, lohnt vorher trotzdem ein Blick auf die dortigen Regeln.
Ist Freenet abhörsicher?
Nein. CTCSS und DCS sind selektive Rauschsperren und keine Verschlüsselung - wer keine Sperre aktiviert hat, hört mit. Digitalbetrieb ändert daran nichts: Die Allgemeinzuteilung schreibt weder ein bestimmtes Digitalverfahren noch eine Verschlüsselung vor.
Schreibt die Verfügung DMR vor?
Nein. Der Text nennt kein Digitalverfahren, sondern unterscheidet nur zwischen analogem und digitalem Betrieb. Dass viele Geräte am Markt DMR verwenden, ist eine Entscheidung der Hersteller.
Wie lange gilt die aktuelle Allgemeinzuteilung?
Die Verfügung 45/2025 gilt seit dem 1. Oktober 2025 und ist bis zum 30. September 2035 befristet. Sie hat die Verfügung 60/2019 abgelöst.