Das Amateurfunkgesetz (AFuG) ist die gesetzliche Grundlage für den Amateurfunkdienst in Deutschland. Es regelt die Voraussetzungen und Bedingungen für die Teilnahme am Amateurfunk - vom Erwerb des Amateurfunkzeugnisses bis zu den Rechten und Pflichten jedes Funkamateurs.
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Geschichte des Amateurfunkgesetzes
Das Amateurfunkgesetz hat eine bewegte Geschichte - es existierte sogar vor dem Grundgesetz und ist damit eines der ältesten noch gültigen Gesetze der Bundesrepublik.
Die Nachkriegszeit (1945-1948)
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs am 8. Mai 1945 verhängte der Alliierte Kontrollrat ein striktes Verbot aller Funkaktivitäten. Funkamateure durften weder senden noch Geräte besitzen. Erst Ende 1948 kam Bewegung in die Sache.
Die legendäre Backsteinaktion (1949)
Am 6. Dezember 1948 legte der Verwaltungsrat der Bizone einen Gesetzesentwurf vor. Doch das Verfahren zog sich hin - die Funkamateure befürchteten, dass das Gesetz nicht mehr vor Gründung der Bundesrepublik verabschiedet würde.
Die Aktion zeigte Wirkung: Der Wirtschaftsrat verabschiedete das Gesetz am 4. März 1949, und am 23. März 1949 trat es in Kraft - noch vor dem Grundgesetz (23. Mai 1949). Zu diesem Zeitpunkt war es das einzige gültige Gesetz im Fernmeldewesen.
Wichtige Meilensteine
| Jahr | Ereignis |
|---|---|
| 1949 | Erstes Amateurfunkgesetz tritt in Kraft (23. März), 700 Lizenzen werden erteilt |
| 1950 | Geltungsbereich auf Französische Zone erweitert (19. Mai) |
| 1967 | Neue DVO mit Einführung der C-Lizenz (ohne Telegrafie-Prüfung) |
| 1997 | Große Reform: Neufassung des AFuG, Straftaten werden zu Ordnungswidrigkeiten |
| 2005 | Neue Amateurfunkverordnung (AFuV) tritt in Kraft |
| 2021 | Redaktionelle Änderung durch Telekommunikationsmodernisierungsgesetz |
| 2024 | Einführung der neuen Klasse N (Einsteigerklasse) durch AFuV-Novelle |
Die Reform von 1997
Die Postreformen der 1990er Jahre brachten weitreichende Liberalisierungen im Telekommunikationssektor. Am 23. Juni 1997 wurde das AFuG komplett novelliert - mit spürbaren Erleichterungen für Funkamateure:
- Verstöße waren Straftaten
- Führungszeugnis für Lizenzantrag nötig
- Komplizierte Klassenstruktur (A, B, C)
- Strenge Auflagen
- Verstöße sind nur noch Ordnungswidrigkeiten
- Kein Führungszeugnis mehr erforderlich
- Vereinfachte Klassen (1, 2, 3)
- Liberalere Regelungen
Die Paragraphen im Überblick
Das Amateurfunkgesetz besteht aus 13 Paragraphen. Hier sind die wichtigsten:
§ 1 - Geltungsbereich
§ 2 - Begriffsbestimmungen
Der wichtigste Paragraph für die Prüfung! Er definiert drei zentrale Begriffe:
| Begriff | Definition (vereinfacht) |
|---|---|
| Funkamateur | Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses, der sich aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse mit dem Amateurfunk befasst |
| Amateurfunkdienst | Funkdienst für: experimentelle/technisch-wissenschaftliche Studien, eigene Weiterbildung, Völkerverständigung, Unterstützung in Not- und Katastrophenfällen |
| Amateurfunkstelle | Funkstelle aus Sender, Empfänger, Antennen und Zusatzgeräten, die auf Amateurfunkfrequenzen betrieben werden kann |
§ 3 - Voraussetzungen, Rufzeichen, Frequenzzuteilung
Regelt die Zulassung zum Amateurfunkdienst:
- Voraussetzung: Bestandene Amateurfunkprüfung
- Zulassung erfolgt auf Antrag durch die Bundesnetzagentur
- Jede natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland darf zur Prüfung antreten
- Zuteilung eines personengebundenen Rufzeichens
§ 4 und § 6 - Ermächtigungen für die AFuV
Diese Paragraphen sind die "Brücke" zur Amateurfunkverordnung. Sie ermächtigen das Bundesministerium, per Rechtsverordnung die konkreten Details festzulegen:
- Prüfungsinhalte und -ablauf
- Arten der Amateurfunkzeugnisse
- Ausbildungsfunkbetrieb
- Anerkennung ausländischer Zeugnisse
- Frequenzbereiche und Bandpläne
- Zulässige Sendeleistungen
- Erlaubte Betriebsarten
- Technische Anforderungen
§ 5 - Rechte und Pflichten
Das Herzstück für den praktischen Funkbetrieb! Dieser Paragraph definiert, was Funkamateure dürfen - und was strikt verboten ist.
- Funkverkehr mit anderen Funkamateuren weltweit
- Experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien
- Selbstbau von Funkgeräten und Antennen
- Nutzung von Amateurfunksatelliten
- Unterstützung bei Not- und Katastrophenfällen
- Gewerbliche oder kommerzielle Nutzung
- Nachrichten für Dritte übermitteln
- Rundfunkähnliche Sendungen ("Radio spielen")
- Verschlüsselte Übertragungen (mit Ausnahmen)
- Betrieb ohne gültige Zulassung
§ 7 - Schutzanforderungen
§ 9 bis § 11 - Aufsicht und Sanktionen
Diese Paragraphen regeln, was passiert, wenn etwas schiefläuft:
| Paragraph | Regelung |
|---|---|
| § 9 | Bußgeldvorschriften (bis 10.000 €) → Details unten |
| § 10 | Zuständig ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) |
| § 11 | Betriebseinschränkungen, Verbote, Widerruf der Zulassung |
AFuG vs. AFuV - Was ist der Unterschied?
Viele Einsteiger verwechseln das Amateurfunkgesetz (AFuG) mit der Amateurfunkverordnung (AFuV). Hier die Unterschiede:
Was ist es? Ein Bundesgesetz
Erlassen von: Bundestag
Inhalt: Grundlegende Regelungen, Definitionen, Ermächtigungen
Änderung: Nur durch Gesetzgebungsverfahren
Letzte Änderung: 2021
Was ist es? Eine Rechtsverordnung
Erlassen von: Bundesministerium
Inhalt: Konkrete Details: Frequenzen, Leistungen, Klassen, Prüfungen
Änderung: Einfacher, ohne Bundestag
Letzte Änderung: Juni 2024
Weitere Regelwerke
Neben AFuG und AFuV gibt es weitere relevante Vorschriften:
| Regelwerk | Inhalt |
|---|---|
| Frequenzplan | Detaillierte Frequenzzuweisungen für alle Klassen |
| Rufzeichenplan | Struktur der Rufzeichen (Präfixe, Suffixe) |
| TKG | Telekommunikationsgesetz (übergeordnet) |
| VO Funk | Internationale Vollzugsordnung für den Funkdienst (ITU) |
Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder
Verstöße gegen das Amateurfunkgesetz sind seit 1997 keine Straftaten mehr, sondern Ordnungswidrigkeiten. Das bedeutet: Bußgeld statt Vorstrafe - aber die Beträge können trotzdem empfindlich sein.
AFuG vs. TKG - Welches Bußgeld gilt?
Wichtig: Es macht einen großen Unterschied, wo jemand unberechtigt sendet!
Verstöße innerhalb des Amateurfunks:
- Schwarzfunken auf Amateurfunkbändern
- Betrieb ohne Zulassung/Rufzeichen
- Gewerbliche Nutzung
- Nachrichten für Dritte (bis 5.000 €)
Senden auf fremden Frequenzen:
- Flugfunk-Frequenzen
- BOS-Frequenzen (Polizei, Feuerwehr)
- Mobilfunk-Frequenzen
- Rundfunk-Frequenzen
Eskalationsstufen der BNetzA
Die Bundesnetzagentur greift nicht sofort zur härtesten Maßnahme. Es gibt eine Eskalationsleiter:
- Stufe 1: Ermahnung und Hinweis auf die Vorschriften
- Stufe 2: Bußgeldbescheid
- Stufe 3: Betriebseinschränkung (bestimmte Frequenzen/Betriebsarten verboten)
- Stufe 4: Außerbetriebnahme der Amateurfunkstelle
- Stufe 5: Widerruf der Zulassung (Rufzeichen wird entzogen)
Aktuelle Entwicklungen (2024/2025)
Das Amateurfunkrecht entwickelt sich weiter! Die größte Änderung seit Jahren kam im Juni 2024 - nicht im AFuG selbst, sondern in der Amateurfunkverordnung.
Neue Klasse N (Einsteigerklasse)
| Merkmal | Klasse N | Klasse E | Klasse A |
|---|---|---|---|
| Frequenzen | 10m, 2m, 70cm | Erweitert (+ 80m, 15m...) | Alle Amateurfunkbänder |
| Max. Leistung | 10 W EIRP (2m/70cm) 100 W PEP (10m) | 100 W PEP | 750 W PEP |
| Technik-Prüfung | Grundlagen | Mittelschwer | Anspruchsvoll |
| Rufzeichen | DN9... | DO1... bis DO9... | DL, DK, DJ... |
Weitere Änderungen der AFuV 2024
- Remotebetrieb: Erstmals offiziell geregelt - Klasse A darf Stationen fernsteuern
- Ausbildungsfunkbetrieb: Einfacher! Kein eigenes Rufzeichen mehr nötig, Kennzeichnung mit /T am Ausbilder-Call
- Klasse E erweitert: Jetzt auch Zugang zu den GHz-Bändern ab 23 cm
- Mehr Power auf 6m: 50 MHz jetzt mit 750 W statt 25 W erlaubt
Internationale Einordnung
Das deutsche Amateurfunkrecht steht nicht allein - es ist eingebettet in ein internationales Regelwerk, das weltweiten Funkverkehr erst möglich macht.
Die Regelungspyramide
| Ebene | Regelwerk | Was wird geregelt? |
|---|---|---|
| International | ITU Radio Regulations | Weltweite Frequenzzuweisungen |
| Europa | CEPT-Empfehlungen | Gegenseitige Anerkennung (HAREC) |
| EU | Funkanlagen-Richtlinie (RED) | Technische Anforderungen |
| National | AFuG + AFuV | Deutsche Umsetzung |
Mythen und Irrtümer
Falsch! Nur die Zulassung (das Rufzeichen) kann widerrufen werden. Das Zeugnis als Nachweis der bestandenen Prüfung bleibt gültig.
Falsch! Der Amateurfunkdienst ist ausdrücklich kein Sicherheitsfunkdienst, auch wenn Funkamateure bei Katastrophen helfen können.
Kommt drauf an! Schwarzfunken auf Amateurfunkbändern kostet bis zu 10.000 € (AFuG). Wer aber auf fremden Frequenzen sendet (Flugfunk, BOS), riskiert bis zu 500.000 € (TKG). Dazu kommt Beschlagnahme der Geräte.
Teilweise richtig. Das AFuG von 1997 ist eine Novellierung, aber viele Grundprinzipien stammen noch aus dem Originalgesetz von 1949.
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Kostenlos startenHäufige Fragen zum Amateurfunkgesetz
Was ist das Amateurfunkgesetz?
Das Amateurfunkgesetz (AFuG) ist die gesetzliche Grundlage für den Amateurfunkdienst in Deutschland. Es regelt die Voraussetzungen für die Teilnahme, definiert wichtige Begriffe wie "Funkamateur" und "Amateurfunkdienst" und legt die grundlegenden Rechte und Pflichten fest.
Wann wurde das Amateurfunkgesetz eingeführt?
Das erste deutsche Amateurfunkgesetz trat am 23. März 1949 in Kraft - noch vor dem Grundgesetz. Die aktuelle Fassung stammt vom 23. Juni 1997 und wurde zuletzt 2021 redaktionell angepasst.
Was war die Backsteinaktion?
Die Backsteinaktion war eine Protestaktion deutscher Funkamateure im Januar 1949. Um das Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen, sendeten sie Backsteine an den Wirtschaftsrat mit dem Hinweis "Zur Untermauerung des Amateurfunkgesetzes". Die Aktion war erfolgreich - das Gesetz wurde kurz darauf verabschiedet.
Was ist der Unterschied zwischen AFuG und AFuV?
Das AFuG (Amateurfunkgesetz) ist ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz mit grundlegenden Regelungen. Die AFuV (Amateurfunkverordnung) ist eine Rechtsverordnung, die vom Ministerium erlassen wird und die konkreten Details wie Frequenzen, Leistungsgrenzen und Prüfungsanforderungen regelt.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das Amateurfunkgesetz?
Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bis zu 10.000 €. Wer ohne Zuteilung auf Frequenzen sendet, riskiert nach dem TKG sogar bis zu 500.000 €. Zusätzlich kann die Bundesnetzagentur Betriebsverbote aussprechen oder die Zulassung widerrufen.
Kann mir das Amateurfunkzeugnis entzogen werden?
Nein, das Amateurfunkzeugnis als Nachweis der bestandenen Prüfung kann nicht entzogen werden. Widerrufen werden kann nur die Zulassung (das Rufzeichen). Ein Funkamateur kann nach einem Widerruf jederzeit eine neue Zulassung beantragen.
Wer ist für das Amateurfunkgesetz zuständig?
Zuständige Behörde ist die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) mit Sitz in Bonn. Sie führt die Prüfungen durch, erteilt Zulassungen und ahndet Verstöße.
Was hat sich 2024 geändert?
Am 24. Juni 2024 trat eine novellierte Amateurfunkverordnung in Kraft. Die wichtigste Neuerung ist die Einführung der Klasse N (Einsteigerklasse) mit vereinfachter Prüfung und eingeschränkten Frequenzen (10m, 2m, 70cm). Außerdem wurde der Remotebetrieb geregelt und die Klasse E erhielt Zugang zu den GHz-Bändern.
Quellen
- Amateurfunkgesetz (AFuG) - Bundesministerium der Justiz
- Amateurfunkverordnung (AFuV) - Bundesministerium der Justiz
- Amateurfunk - Bundesnetzagentur
- Lehrgang Betriebstechnik/Vorschriften - DARC