Das Amateurfunkgesetz (AFuG) ist die gesetzliche Grundlage für den Amateurfunkdienst in Deutschland. Es regelt die Voraussetzungen und Bedingungen für die Teilnahme am Amateurfunk - vom Erwerb des Amateurfunkzeugnisses bis zu den Rechten und Pflichten jedes Funkamateurs.

💡 Kurzfassung: Das AFuG ist das "Grundgesetz" für Funkamateure. Es definiert, wer Funkamateur ist, was Amateurfunk bedeutet und welche Regeln gelten. Die konkreten Details (Frequenzen, Leistungen, Prüfungen) regelt die Amateurfunkverordnung (AFuV).

Geschichte des Amateurfunkgesetzes

Das Amateurfunkgesetz hat eine bewegte Geschichte - es existierte sogar vor dem Grundgesetz und ist damit eines der ältesten noch gültigen Gesetze der Bundesrepublik.

Die Nachkriegszeit (1945-1948)

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs am 8. Mai 1945 verhängte der Alliierte Kontrollrat ein striktes Verbot aller Funkaktivitäten. Funkamateure durften weder senden noch Geräte besitzen. Erst Ende 1948 kam Bewegung in die Sache.

Die legendäre Backsteinaktion (1949)

Am 6. Dezember 1948 legte der Verwaltungsrat der Bizone einen Gesetzesentwurf vor. Doch das Verfahren zog sich hin - die Funkamateure befürchteten, dass das Gesetz nicht mehr vor Gründung der Bundesrepublik verabschiedet würde.

🧱 Die Backsteinaktion: Am 15. Januar 1949 sendeten Funkamateure aus ganz Deutschland Backsteine an den Vorsitzenden des Wirtschaftsrats. Die Steine trugen den Hinweis: "Zur Untermauerung des Amateurfunkgesetzes". Die Post musste Extra-LKWs einsetzen, um die Flut an Paketen zu bewältigen!

Die Aktion zeigte Wirkung: Der Wirtschaftsrat verabschiedete das Gesetz am 4. März 1949, und am 23. März 1949 trat es in Kraft - noch vor dem Grundgesetz (23. Mai 1949). Zu diesem Zeitpunkt war es das einzige gültige Gesetz im Fernmeldewesen.

Wichtige Meilensteine

JahrEreignis
1949Erstes Amateurfunkgesetz tritt in Kraft (23. März), 700 Lizenzen werden erteilt
1950Geltungsbereich auf Französische Zone erweitert (19. Mai)
1967Neue DVO mit Einführung der C-Lizenz (ohne Telegrafie-Prüfung)
1997Große Reform: Neufassung des AFuG, Straftaten werden zu Ordnungswidrigkeiten
2005Neue Amateurfunkverordnung (AFuV) tritt in Kraft
2021Redaktionelle Änderung durch Telekommunikationsmodernisierungsgesetz
2024Einführung der neuen Klasse N (Einsteigerklasse) durch AFuV-Novelle

Die Reform von 1997

Die Postreformen der 1990er Jahre brachten weitreichende Liberalisierungen im Telekommunikationssektor. Am 23. Juni 1997 wurde das AFuG komplett novelliert - mit spürbaren Erleichterungen für Funkamateure:

❌ Vor 1997
  • Verstöße waren Straftaten
  • Führungszeugnis für Lizenzantrag nötig
  • Komplizierte Klassenstruktur (A, B, C)
  • Strenge Auflagen
✅ Nach 1997
  • Verstöße sind nur noch Ordnungswidrigkeiten
  • Kein Führungszeugnis mehr erforderlich
  • Vereinfachte Klassen (1, 2, 3)
  • Liberalere Regelungen

Die Paragraphen im Überblick

Das Amateurfunkgesetz besteht aus 13 Paragraphen. Hier sind die wichtigsten:

§ 1 - Geltungsbereich

📜 Wortlaut: "Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und die Bedingungen für die Teilnahme am Amateurfunkdienst."

§ 2 - Begriffsbestimmungen

Der wichtigste Paragraph für die Prüfung! Er definiert drei zentrale Begriffe:

BegriffDefinition (vereinfacht)
FunkamateurInhaber eines Amateurfunkzeugnisses, der sich aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse mit dem Amateurfunk befasst
AmateurfunkdienstFunkdienst für: experimentelle/technisch-wissenschaftliche Studien, eigene Weiterbildung, Völkerverständigung, Unterstützung in Not- und Katastrophenfällen
AmateurfunkstelleFunkstelle aus Sender, Empfänger, Antennen und Zusatzgeräten, die auf Amateurfunkfrequenzen betrieben werden kann
⚠️ Wichtig für die Prüfung: Der Amateurfunkdienst ist kein Sicherheitsfunkdienst - auch wenn er bei Katastrophen unterstützen kann. Dieser Unterschied ist prüfungsrelevant!

§ 3 - Voraussetzungen, Rufzeichen, Frequenzzuteilung

Regelt die Zulassung zum Amateurfunkdienst:

  • Voraussetzung: Bestandene Amateurfunkprüfung
  • Zulassung erfolgt auf Antrag durch die Bundesnetzagentur
  • Jede natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland darf zur Prüfung antreten
  • Zuteilung eines personengebundenen Rufzeichens

§ 4 und § 6 - Ermächtigungen für die AFuV

Diese Paragraphen sind die "Brücke" zur Amateurfunkverordnung. Sie ermächtigen das Bundesministerium, per Rechtsverordnung die konkreten Details festzulegen:

§ 4 - Fachliche Prüfung

  • Prüfungsinhalte und -ablauf
  • Arten der Amateurfunkzeugnisse
  • Ausbildungsfunkbetrieb
  • Anerkennung ausländischer Zeugnisse
§ 6 - Technische Details

  • Frequenzbereiche und Bandpläne
  • Zulässige Sendeleistungen
  • Erlaubte Betriebsarten
  • Technische Anforderungen

§ 5 - Rechte und Pflichten

Das Herzstück für den praktischen Funkbetrieb! Dieser Paragraph definiert, was Funkamateure dürfen - und was strikt verboten ist.

✅ Das darfst du
  • Funkverkehr mit anderen Funkamateuren weltweit
  • Experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien
  • Selbstbau von Funkgeräten und Antennen
  • Nutzung von Amateurfunksatelliten
  • Unterstützung bei Not- und Katastrophenfällen
❌ Das ist verboten
  • Gewerbliche oder kommerzielle Nutzung
  • Nachrichten für Dritte übermitteln
  • Rundfunkähnliche Sendungen ("Radio spielen")
  • Verschlüsselte Übertragungen (mit Ausnahmen)
  • Betrieb ohne gültige Zulassung

§ 7 - Schutzanforderungen

⚠️ Störungsfreiheit ist Pflicht: Deine Amateurfunkstelle muss so betrieben werden, dass keine Störungen bei anderen Funkdiensten oder elektronischen Geräten entstehen. Das betrifft auch den Nachbarn mit seinem Fernseher!

§ 9 bis § 11 - Aufsicht und Sanktionen

Diese Paragraphen regeln, was passiert, wenn etwas schiefläuft:

ParagraphRegelung
§ 9Bußgeldvorschriften (bis 10.000 €) → Details unten
§ 10Zuständig ist die Bundesnetzagentur (BNetzA)
§ 11Betriebseinschränkungen, Verbote, Widerruf der Zulassung

AFuG vs. AFuV - Was ist der Unterschied?

Viele Einsteiger verwechseln das Amateurfunkgesetz (AFuG) mit der Amateurfunkverordnung (AFuV). Hier die Unterschiede:

Amateurfunkgesetz (AFuG)

Was ist es? Ein Bundesgesetz

Erlassen von: Bundestag

Inhalt: Grundlegende Regelungen, Definitionen, Ermächtigungen

Änderung: Nur durch Gesetzgebungsverfahren

Letzte Änderung: 2021

Amateurfunkverordnung (AFuV)

Was ist es? Eine Rechtsverordnung

Erlassen von: Bundesministerium

Inhalt: Konkrete Details: Frequenzen, Leistungen, Klassen, Prüfungen

Änderung: Einfacher, ohne Bundestag

Letzte Änderung: Juni 2024

💡 Merkhilfe: Das AFuG ist der Rahmen (WAS darf geregelt werden), die AFuV füllt ihn aus (WIE wird es konkret geregelt). Die AFuV kann schneller angepasst werden - deshalb stehen dort die Frequenzen und Leistungsgrenzen, die sich öfter ändern.

Weitere Regelwerke

Neben AFuG und AFuV gibt es weitere relevante Vorschriften:

RegelwerkInhalt
FrequenzplanDetaillierte Frequenzzuweisungen für alle Klassen
RufzeichenplanStruktur der Rufzeichen (Präfixe, Suffixe)
TKGTelekommunikationsgesetz (übergeordnet)
VO FunkInternationale Vollzugsordnung für den Funkdienst (ITU)

Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder

Verstöße gegen das Amateurfunkgesetz sind seit 1997 keine Straftaten mehr, sondern Ordnungswidrigkeiten. Das bedeutet: Bußgeld statt Vorstrafe - aber die Beträge können trotzdem empfindlich sein.

AFuG vs. TKG - Welches Bußgeld gilt?

Wichtig: Es macht einen großen Unterschied, wo jemand unberechtigt sendet!

§ 9 AFuG - bis 10.000 €

Verstöße innerhalb des Amateurfunks:

  • Schwarzfunken auf Amateurfunkbändern
  • Betrieb ohne Zulassung/Rufzeichen
  • Gewerbliche Nutzung
  • Nachrichten für Dritte (bis 5.000 €)
§ 228 TKG - bis 500.000 €

Senden auf fremden Frequenzen:

  • Flugfunk-Frequenzen
  • BOS-Frequenzen (Polizei, Feuerwehr)
  • Mobilfunk-Frequenzen
  • Rundfunk-Frequenzen
💡 Der Unterschied: Die Amateurfunkfrequenzen sind dem Amateurfunkdienst zugeteilt. Wer dort ohne Lizenz sendet, hat keine Zulassung - das ist ein AFuG-Verstoß. Wer aber auf Frequenzen sendet, die einem anderen Dienst gehören (Flugfunk, BOS), nutzt Frequenzen ohne jede Zuteilung - das ist ein TKG-Verstoß mit drastisch höheren Strafen.

Eskalationsstufen der BNetzA

Die Bundesnetzagentur greift nicht sofort zur härtesten Maßnahme. Es gibt eine Eskalationsleiter:

📊 Von mild bis hart
  • Stufe 1: Ermahnung und Hinweis auf die Vorschriften
  • Stufe 2: Bußgeldbescheid
  • Stufe 3: Betriebseinschränkung (bestimmte Frequenzen/Betriebsarten verboten)
  • Stufe 4: Außerbetriebnahme der Amateurfunkstelle
  • Stufe 5: Widerruf der Zulassung (Rufzeichen wird entzogen)
✅ Gute Nachricht: Das Amateurfunkzeugnis selbst kann nicht entzogen werden! Wer die Prüfung bestanden hat, bleibt formal Funkamateur - auch wenn die Zulassung widerrufen wird. Nach einer "Bewährungszeit" kann man jederzeit eine neue Zulassung beantragen.

Aktuelle Entwicklungen (2024/2025)

Das Amateurfunkrecht entwickelt sich weiter! Die größte Änderung seit Jahren kam im Juni 2024 - nicht im AFuG selbst, sondern in der Amateurfunkverordnung.

Neue Klasse N (Einsteigerklasse)

🆕 Seit 24. Juni 2024: Deutschland hat eine neue Einsteigerklasse! Die Klasse N (für "Novice" oder "Newcomer") ermöglicht einen leichteren Einstieg in den Amateurfunk - mit vereinfachter Technikprüfung und eingeschränkten, aber praxistauglichen Frequenzen.
MerkmalKlasse NKlasse EKlasse A
Frequenzen10m, 2m, 70cmErweitert (+ 80m, 15m...)Alle Amateurfunkbänder
Max. Leistung10 W EIRP (2m/70cm)
100 W PEP (10m)
100 W PEP750 W PEP
Technik-PrüfungGrundlagenMittelschwerAnspruchsvoll
RufzeichenDN9...DO1... bis DO9...DL, DK, DJ...

Weitere Änderungen der AFuV 2024

🆕 Das ist neu seit Juni 2024:
  • Remotebetrieb: Erstmals offiziell geregelt - Klasse A darf Stationen fernsteuern
  • Ausbildungsfunkbetrieb: Einfacher! Kein eigenes Rufzeichen mehr nötig, Kennzeichnung mit /T am Ausbilder-Call
  • Klasse E erweitert: Jetzt auch Zugang zu den GHz-Bändern ab 23 cm
  • Mehr Power auf 6m: 50 MHz jetzt mit 750 W statt 25 W erlaubt

Internationale Einordnung

Das deutsche Amateurfunkrecht steht nicht allein - es ist eingebettet in ein internationales Regelwerk, das weltweiten Funkverkehr erst möglich macht.

Die Regelungspyramide

EbeneRegelwerkWas wird geregelt?
InternationalITU Radio RegulationsWeltweite Frequenzzuweisungen
EuropaCEPT-EmpfehlungenGegenseitige Anerkennung (HAREC)
EUFunkanlagen-Richtlinie (RED)Technische Anforderungen
NationalAFuG + AFuVDeutsche Umsetzung
✅ CEPT-Vorteil: Mit dem deutschen Amateurfunkzeugnis der Klasse A (HAREC) darfst du in allen 48 CEPT-Ländern ohne zusätzliche Genehmigung funken. Einfach hinfahren und loslegen - mit dem Zusatz /P oder dem Landeskenner.
Offizieller Gesetzestext: Das vollständige Amateurfunkgesetz findest du auf der offiziellen Seite des Bundesjustizministeriums.
Zum Gesetzestext

Mythen und Irrtümer

❌ Mythos: "Das Amateurfunkzeugnis kann entzogen werden"
Falsch! Nur die Zulassung (das Rufzeichen) kann widerrufen werden. Das Zeugnis als Nachweis der bestandenen Prüfung bleibt gültig.
❌ Mythos: "Amateurfunk ist ein Sicherheitsfunkdienst"
Falsch! Der Amateurfunkdienst ist ausdrücklich kein Sicherheitsfunkdienst, auch wenn Funkamateure bei Katastrophen helfen können.
❌ Mythos: "Schwarzfunken kostet nur ein paar hundert Euro"
Kommt drauf an! Schwarzfunken auf Amateurfunkbändern kostet bis zu 10.000 € (AFuG). Wer aber auf fremden Frequenzen sendet (Flugfunk, BOS), riskiert bis zu 500.000 € (TKG). Dazu kommt Beschlagnahme der Geräte.
❌ Mythos: "Das AFuG wurde 1997 komplett neu geschrieben"
Teilweise richtig. Das AFuG von 1997 ist eine Novellierung, aber viele Grundprinzipien stammen noch aus dem Originalgesetz von 1949.

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Häufige Fragen zum Amateurfunkgesetz

Was ist das Amateurfunkgesetz?

Das Amateurfunkgesetz (AFuG) ist die gesetzliche Grundlage für den Amateurfunkdienst in Deutschland. Es regelt die Voraussetzungen für die Teilnahme, definiert wichtige Begriffe wie "Funkamateur" und "Amateurfunkdienst" und legt die grundlegenden Rechte und Pflichten fest.

Wann wurde das Amateurfunkgesetz eingeführt?

Das erste deutsche Amateurfunkgesetz trat am 23. März 1949 in Kraft - noch vor dem Grundgesetz. Die aktuelle Fassung stammt vom 23. Juni 1997 und wurde zuletzt 2021 redaktionell angepasst.

Was war die Backsteinaktion?

Die Backsteinaktion war eine Protestaktion deutscher Funkamateure im Januar 1949. Um das Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen, sendeten sie Backsteine an den Wirtschaftsrat mit dem Hinweis "Zur Untermauerung des Amateurfunkgesetzes". Die Aktion war erfolgreich - das Gesetz wurde kurz darauf verabschiedet.

Was ist der Unterschied zwischen AFuG und AFuV?

Das AFuG (Amateurfunkgesetz) ist ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz mit grundlegenden Regelungen. Die AFuV (Amateurfunkverordnung) ist eine Rechtsverordnung, die vom Ministerium erlassen wird und die konkreten Details wie Frequenzen, Leistungsgrenzen und Prüfungsanforderungen regelt.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das Amateurfunkgesetz?

Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bis zu 10.000 €. Wer ohne Zuteilung auf Frequenzen sendet, riskiert nach dem TKG sogar bis zu 500.000 €. Zusätzlich kann die Bundesnetzagentur Betriebsverbote aussprechen oder die Zulassung widerrufen.

Kann mir das Amateurfunkzeugnis entzogen werden?

Nein, das Amateurfunkzeugnis als Nachweis der bestandenen Prüfung kann nicht entzogen werden. Widerrufen werden kann nur die Zulassung (das Rufzeichen). Ein Funkamateur kann nach einem Widerruf jederzeit eine neue Zulassung beantragen.

Wer ist für das Amateurfunkgesetz zuständig?

Zuständige Behörde ist die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) mit Sitz in Bonn. Sie führt die Prüfungen durch, erteilt Zulassungen und ahndet Verstöße.

Was hat sich 2024 geändert?

Am 24. Juni 2024 trat eine novellierte Amateurfunkverordnung in Kraft. Die wichtigste Neuerung ist die Einführung der Klasse N (Einsteigerklasse) mit vereinfachter Prüfung und eingeschränkten Frequenzen (10m, 2m, 70cm). Außerdem wurde der Remotebetrieb geregelt und die Klasse E erhielt Zugang zu den GHz-Bändern.

Quellen

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