EMVU (elektromagnetische Umweltverträglichkeit) / BEMFV
EMVU und BEMFV - Schutz vor elektromagnetischen Feldern
Als Funkamateur sendest du elektromagnetische Wellen aus. Diese können bei hoher Leistung gesundheitliche Auswirkungen haben. Deshalb gibt es Vorschriften zum Schutz von Personen - und als Betreiber einer ortsfesten Amateurfunkstelle bist du dafür verantwortlich!
Was bedeutet EMVU?
Frage VE501: EMVU steht für Elektromagnetische Verträglichkeit in der Umwelt.
Es geht darum, dass elektromagnetische Felder von Sendeanlagen bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten dürfen, um Menschen vor gesundheitlichen Schäden zu schützen.
Wer ist verantwortlich?
Frage VE502: Der Betreiber der ortsfesten Amateurfunkstelle ist für die Einhaltung der EMVU-Grenzwerte verantwortlich - also du als Funkamateur!
Wichtig: Nicht die BNetzA, nicht der Gerätehersteller, nicht der Antennen-Erbauer - du trägst die Verantwortung!
Rechtliche Grundlagen
Fragen VE503, VE505: Zwei Verordnungen sind relevant:
BEMFV
Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder
Regelt das Verfahren:
Wie muss der Nachweis erbracht werden?
26. BImSchV
26. Bundes-Immissionsschutzverordnung
Legt die Grenzwerte fest:
Welche Feldstärken sind erlaubt?
Das Anzeigeverfahren
Fragen VE504, VE506-VE514: Das Anzeigeverfahren ist ein Privileg für Funkamateure!
Das Besondere: Für ortsfeste Amateurfunkstellen gilt ein besonderes Anzeigeverfahren: Der Funkamateur weist die Einhaltung eigenverantwortlich nach und hält die Unterlagen für eine mögliche Prüfung durch die BNetzA bereit.
Wann muss ich anzeigen?
Fragen VE507, VE508:
Anzeigepflicht besteht für:
- Ortsfeste Amateurfunkstellen
- Ab einer Strahlungsleistung von 10 W EIRP
Wann und wo anzeigen?
Frage VE509:
- Wann: Vor Aufnahme des Betriebs
- Wo: Bei der Bundesnetzagentur (über die vorgesehenen Verfahren/Portale)
Was muss ich einreichen?
Frage VE512: Der Anzeige ist beizufügen:
- Nachvollziehbare zeichnerische Darstellung des Sicherheitsabstands
- Darstellung des kontrollierbaren Bereichs
Was muss ich bereithalten?
Frage VE513: Ab Inbetriebnahme musst du folgende Unterlagen bereithalten und auf Aufforderung der BNetzA vorlegen:
- Nachvollziehbare Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen
- Ggf. Antennendiagramme
- Lageplan, Bauzeichnung oder Skizze mit Bemaßung
- Konfiguration der Funkanlage
Wann muss ich erneut anzeigen?
Fragen VE510, VE514:
Erneute Anzeige erforderlich wenn:
Die bestehende Anzeige nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht (z.B. neue Antenne, höhere Leistung, Standortwechsel).
Nicht erforderlich: jährliche Aktualisierung, Wechsel der Zeugnisklasse (ohne Änderung der Anlage).
Was bedeutet die Anzeige rechtlich?
Frage VE511: Die Anzeige ist eine verbindliche Erklärung des Funkamateurs über die eigenverantwortliche Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte.
Verfahren zur Ermittlung des Sicherheitsabstands
Frage VE515: Funkamateure können verschiedene Verfahren nutzen:
| Verfahren | Beschreibung |
|---|---|
| Watt-Wächter | Online-Anwendung der BNetzA |
| Vereinfachtes Verfahren | Tabellenwerte für Standardsituationen |
| Feldstärkemessung | Messung vor Ort mit Messgerät |
| Fernfeldberechnung | Rechnerische Ermittlung |
| Nahfeldberechnung | Für Antennen in Nahfeldnähe |
Mehrere Antennen und gemeinsame Standorte
Welche Aussendungen zählen?
Frage VE516: Alle Aussendungen, die du zeitgleich durchzuführen beabsichtigst, müssen berücksichtigt werden.
Überlappende Sicherheitsabstände
Frage VE517: Wenn sich die Sicherheitsabstände mehrerer Antennen überlappen und du mit ihnen gleichzeitig senden willst, müssen diese gemeinsam betrachtet werden.
Standort mit anderen Funkanlagen
Fragen VE518, VE519: Wenn an deinem Standort bereits andere ortsfeste Funkanlagen stehen:
Wichtig: Befinden sich am Standort weitere ortsfeste Funkanlagen, müssen deren Immissionsbeiträge berücksichtigt werden. In solchen Fällen kann eine Standortbescheinigungspflicht anderer Anlagen für die Beurteilung relevant werden.
Die BNetzA kann eine Standortbescheinigung fordern, wenn sich am Standort bereits andere ortsfeste Funkanlagen befinden, die selbst eine Standortbescheinigung benötigen.
Zusammenfassung für die Prüfung
| Frage | Thema | Richtige Antwort |
|---|---|---|
| VE501 | Was bedeutet EMVU? | Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern |
| VE502 | Wer ist verantwortlich? | Der Betreiber der ortsfesten Amateurfunkstelle |
| VE503 | Wo ist das Verfahren geregelt? | In der BEMFV |
| VE504 | Was ist das Anzeigeverfahren? | Eigenständige Dokumentation durch den Funkamateur |
| VE505 | Wo stehen die Grenzwerte? | In der 26. BImSchV und BEMFV |
| VE506 | Was muss der Funkamateur tun? | Sicherheitsabstand ermitteln und dokumentieren (ab 10 W EIRP) |
| VE507 | Für welche Stationen? | Ortsfeste Stationen ab 10 W EIRP |
| VE508 | Wer muss anzeigen? | Alle mit ortsfester Station ab 10 W EIRP |
| VE509 | Wann und wo anzeigen? | Vor Betriebsaufnahme, bei der BNetzA |
| VE510 | Wann erneut anzeigen? | Wenn Anzeige nicht mehr aktuell ist |
| VE511 | Status der Anzeige | Verbindliche Erklärung zur Grenzwerteinhaltung |
| VE512 | Unterlagen zur Anzeige | Zeichnerische Darstellung von Sicherheitsabstand + kontroll. Bereich |
| VE513 | Bereitzuhaltende Unterlagen | Dokumentation, Antennendiagramme, Lageplan, Konfiguration |
| VE514 | Nach der Anzeige | Dokumentation bereithalten, bei Änderungen neu anzeigen |
| VE515 | Mögliche Verfahren | Watt-Wächter, vereinfachtes Verfahren, Messung, Berechnung |
| VE516 | Welche Aussendungen zählen? | Alle zeitgleich beabsichtigten Aussendungen |
| VE517 | Überlappende Sicherheitsabstände | Gemeinsam betrachten bei gleichzeitigem Senden |
| VE518 | Standort mit anderen Anlagen | Standortbescheinigung wenn Gesamt ≥10 W EIRP |
| VE519 | Kann BNetzA Standortbescheinigung fordern? | Ja, wenn andere Anlagen am Standort bereits eine haben |
Wissenskontrolle
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