Das Telekommunikationsgesetz (TKG) ist das zentrale Bundesgesetz für alle Telekommunikationsdienste in Deutschland - vom Mobilfunk über Internet bis zum Amateurfunk. Es bildet den übergeordneten Rahmen, in den auch das Amateurfunkgesetz eingebettet ist.
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Was regelt das TKG?
Das Telekommunikationsgesetz ist mit über 230 Paragraphen eines der umfangreichsten deutschen Gesetze. Es regelt praktisch alles, was mit elektronischer Kommunikation zu tun hat:
- Mobilfunk und Festnetz
- Glasfaserausbau
- 5G und Small Cells
- Wegerechte für Leitungen
- Frequenzplan und -zuteilung
- Amateurfunk (über AFuG)
- Rundfunk
- Behördenfunk (BOS)
- Vertragslaufzeiten
- Kündigungsrechte
- Recht auf schnelles Internet
- Transparenz bei Preisen
- Fernmeldegeheimnis
- Notruf (112)
- Vorratsdatenspeicherung
- Abhörschnittstellen
Aufbau des TKG
Das TKG 2021 gliedert sich in 14 Teile. Hier ein Überblick mit den für Funkamateure wichtigsten Bereichen:
| Teil | Inhalt | Paragraphen | Für AFu relevant? |
|---|---|---|---|
| 1 | Allgemeine Vorschriften | §§ 1-9 | Grundlagen |
| 2 | Marktregulierung | §§ 10-50 | - |
| 3 | Kundenschutz | §§ 51-72 | - |
| 4 | Endeinrichtungen | §§ 73-77 | - |
| 5 | Infrastruktur-Infos | §§ 78-86 | - |
| 6 | Frequenzordnung | §§ 87-107 | ⭐ Sehr wichtig! |
| 7 | Nummerierung | §§ 108-124 | - |
| 8 | Wegerechte | §§ 125-155 | - |
| 9 | Recht auf Internet | §§ 156-163 | - |
| 10 | Öffentliche Sicherheit | §§ 164-190 | Notruf |
| 11 | Bundesnetzagentur | §§ 191-222 | Zuständigkeiten |
| 12 | Abgaben | §§ 223-227 | Beiträge |
| 13 | Bußgeldvorschriften | § 228 | ⭐ Sehr wichtig! |
| 14 | Übergangsvorschriften | §§ 229-230 | - |
Relevanz für Funkamateure
Als Funkamateur hast du primär mit dem Amateurfunkrecht (AFuG/AFuV) zu tun. Das TKG ist jedoch das übergeordnete Gesetz - und bei bestimmten Verstößen greift es direkt.
Die Gesetzeshierarchie
- TKG → Übergeordnetes Telekommunikationsrecht für alle
- AFuG → Spezialgesetz für Amateurfunk
- AFuV → Details: Frequenzen, Leistungen, Prüfungen
- Verfügungen der BNetzA → Konkrete Regelungen (Rufzeichenplan etc.)
§ 90 TKG - Frequenzplan
Der Frequenzplan ist die Grundlage für alle Frequenzzuweisungen in Deutschland - auch für den Amateurfunk:
- Die Bundesnetzagentur erstellt den Frequenzplan
- Frequenzbereiche werden Nutzungen zugewiesen (z.B. "Amateurfunk")
- Technische Parameter werden festgelegt
- Der Plan wird öffentlich veröffentlicht
Die im Frequenzplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen gelten einem Funkamateur automatisch als zugeteilt, sobald er ein Rufzeichen hat (§ 3 Abs. 5 AFuG).
§ 91 TKG - Frequenzzuteilung
Dieser Paragraph ist fundamental: Jede Frequenznutzung braucht eine Zuteilung!
Es gibt zwei Arten der Zuteilung:
- Gilt für alle oder bestimmte Nutzergruppen
- Beispiele: WLAN, PMR446, CB-Funk
- Keine individuelle Genehmigung nötig
- Individuell an eine Person/Firma
- Beispiel: Amateurfunk-Rufzeichen
- Antrag bei der BNetzA erforderlich
Was bedeutet das für Funkamateure?
Bußgelder nach § 228 TKG
Das TKG kennt 68 verschiedene Ordnungswidrigkeiten. Für Funkamateure ist wichtig zu verstehen, wann welches Gesetz greift:
AFuG vs. TKG - Welches Bußgeld gilt?
Wann? Verstöße innerhalb des Amateurfunks:
- Schwarzfunken auf Amateurfunkbändern
- Betrieb ohne Zulassung/Rufzeichen
- Nachrichten für Dritte übermitteln
Wann? Frequenznutzung ohne Zuteilung:
- Senden auf Flugfunk-Frequenzen
- Senden auf BOS-Frequenzen
- Senden auf Mobilfunk-Frequenzen
Weitere Bußgeldrahmen im TKG
- Bis 10.000 €: Leichtere Verstöße (Meldepflichten, Informationspflichten)
- Bis 100.000 €: Mittlere Verstöße (Notrufpflichten, Sperrungsverstöße)
- Bis 500.000 €: Schwere Verstöße (Frequenznutzung ohne Zuteilung)
- Bis 1.000.000 €: Sehr schwere Verstöße (behördliche Anordnungen ignorieren)
- Bis 2% des Konzernumsatzes: Für Großunternehmen (über 50 Mio. € Umsatz)
Wer ahndet die Verstöße?
Die Bundesnetzagentur ist sowohl Verwaltungsbehörde als auch Vollstreckungsbehörde. Sie kann:
- Bußgeldbescheide erlassen
- Geräte beschlagnahmen
- "Schwarzsender" aufspüren (Funkpeilung)
- Hausdurchsuchungen beantragen
Geschichte des TKG
Das Telekommunikationsgesetz hat eine bewegte Geschichte - eng verknüpft mit der Liberalisierung des deutschen Telekommunikationsmarktes.
Die wichtigsten Meilensteine
| Jahr | Ereignis |
|---|---|
| 1996 | Erstes TKG tritt in Kraft - Ende des Telekom-Monopols |
| 1998 | Vollständige Marktöffnung, Wettbewerb beginnt |
| 2004 | Große Novelle: Umsetzung von 5 EU-Richtlinien |
| 2012 | Netzneutralität und Verbraucherschutz gestärkt |
| 2021 | TKG-Modernisierung: EECC-Umsetzung, Recht auf Internet |
Die Novelle 2021
Am 1. Dezember 2021 trat das komplett überarbeitete TKG in Kraft. Es setzt den Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation (EECC) um.
- Recht auf schnelles Internet: Jeder Bürger hat Anspruch auf einen Mindest-Internetzugang (aktuell: 10 Mbit/s Download, 1,7 Mbit/s Upload)
- Kürzere Vertragslaufzeiten: Nach der Mindestlaufzeit monatlich kündbar
- Glasfaserausbau: Vereinfachte Verfahren, mehr Anreize
- 5G-Ausbau: Small Cells dürfen an Ampeln und Haltestellen montiert werden
- TV-Kabel: Nebenkostenprivileg fällt weg - Mieter können kündigen
TKG und Fernmeldegeheimnis
Das TKG schützt auch das Fernmeldegeheimnis - ein wichtiger Aspekt für alle Funkdienste:
- Inhalte der Kommunikation
- Verbindungsdaten (wer mit wem, wann, wie lange)
- Ob jemand überhaupt an Kommunikation teilnimmt
Mythen und Irrtümer
Falsch! Das TKG ist das übergeordnete Gesetz. Das AFuG ist ein Spezialgesetz, das nur die amateurfunkspezifischen Regelungen enthält. Bei Frequenzverstößen greift direkt das TKG.
Kommt drauf an! Schwarzfunken auf Amateurfunkbändern kostet bis zu 10.000 € (AFuG). Wer aber auf fremden Frequenzen sendet (Flugfunk, BOS), riskiert bis zu 500.000 € (TKG). Dazu kommt Beschlagnahme der Geräte.
Falsch! Die Bundesnetzagentur betreibt aktive Funküberwachung mit Peilfahrzeugen und kann Störsender präzise lokalisieren. Bei Funkstörungen wird ermittelt.
Teilweise richtig. Das TKG wurde komplett neu gefasst, aber viele Regelungen stammen aus dem Vorgängergesetz. Die Nummerierung hat sich geändert - § 149 (Bußgelder) ist jetzt § 228.
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Kostenlos startenHäufige Fragen zum Telekommunikationsgesetz
Was ist das Telekommunikationsgesetz?
Das Telekommunikationsgesetz (TKG) ist das zentrale Bundesgesetz für alle Telekommunikationsdienste in Deutschland. Es regelt den Wettbewerb, die Frequenzordnung, den Verbraucherschutz und die öffentliche Sicherheit im Telekommunikationsbereich.
Gilt das TKG auch für Funkamateure?
Ja, das TKG ist das übergeordnete Gesetz für alle Funkdienste. Das Amateurfunkgesetz (AFuG) ist ein Spezialgesetz, das nur die amateurfunkspezifischen Regelungen enthält. Bei Frequenzverstößen (z.B. Senden außerhalb der Amateurbänder) greift direkt das TKG mit seinen höheren Bußgeldern.
Welche Strafe droht für Schwarzfunken?
Das hängt davon ab, wo gesendet wird: Schwarzfunken auf Amateurfunkbändern (ohne Lizenz) ist ein Verstoß gegen das AFuG - bis zu 10.000 €. Wer auf fremden Frequenzen sendet (Flugfunk, BOS, Mobilfunk), begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 228 TKG - bis zu 500.000 €. In beiden Fällen droht Beschlagnahme der Geräte.
Was ist der Unterschied zwischen TKG und AFuG?
Das TKG regelt die gesamte Telekommunikation in Deutschland (Mobilfunk, Internet, Rundfunk, Amateurfunk usw.). Das AFuG ist ein Spezialgesetz nur für den Amateurfunkdienst. Es regelt Zulassung, Prüfung und Betrieb von Amateurfunkstellen. Beide Gesetze ergänzen sich.
Was regelt der Frequenzplan nach § 90 TKG?
Der Frequenzplan weist alle Frequenzbereiche in Deutschland bestimmten Nutzungen zu (z.B. Mobilfunk, Rundfunk, Amateurfunk). Er legt auch technische Parameter fest. Die Bundesnetzagentur erstellt und veröffentlicht den Plan.
Was hat sich mit dem TKG 2021 geändert?
Das TKG 2021 brachte viele Neuerungen: Recht auf schnelles Internet (mind. 10 Mbit/s), kürzere Kündigungsfristen bei Verträgen, vereinfachter Glasfaserausbau und Wegfall des Nebenkostenprivilegs für TV-Kabel. Die Bußgeldvorschriften stehen jetzt in § 228 (früher § 149).
Wer ist für die Durchsetzung des TKG zuständig?
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) mit Sitz in Bonn ist die zuständige Behörde. Sie überwacht die Einhaltung des TKG, vergibt Frequenzen, führt Amateurfunkprüfungen durch und ahndet Verstöße mit Bußgeldern.
Schützt das TKG auch das Fernmeldegeheimnis?
Ja, das TKG schützt das Fernmeldegeheimnis. Es verbietet das unbefugte Abhören, Unterdrücken oder Verwerten von Kommunikation. Der Schutz umfasst sowohl Inhalte als auch Verbindungsdaten. Verstöße können sogar mit Freiheitsstrafe geahndet werden.
Quellen
- Telekommunikationsgesetz (TKG) - Bundesministerium der Justiz
- Telekommunikation - Bundesnetzagentur
- Kapitel 14: Störungen, EMV und EMVU - DARC Online-Lehrgang
- Amateurfunkgesetz (AFuG) - Bundesministerium der Justiz