Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist die zentrale Behörde für den Amateurfunk in Deutschland. Sie führt die Amateurfunkprüfung durch, teilt Rufzeichen zu und reguliert die Frequenznutzung.
💡 Kurzfassung: BNetzA = deine Anlaufstelle für Prüfung, Rufzeichen und alles Offizielle rund um den Amateurfunk in Deutschland.
Aufgaben im Amateurfunk
Die BNetzA ist laut Amateurfunkgesetz (AFuG) und Amateurfunkverordnung (AFuV) für folgende Bereiche zuständig:
| Aufgabe | Beschreibung |
|---|---|
| Prüfungen | Durchführung der Amateurfunkprüfung für Klasse N, E und A |
| Rufzeichen | Zuteilung personengebundener Rufzeichen (z.B. DL1ABC) |
| Zulassung | Erteilung der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst |
| Frequenzen | Verwaltung und Regulierung der Amateurfunkbänder |
| Rufzeichenliste | Veröffentlichung aller zugeteilten deutschen Rufzeichen |
| Störungsbearbeitung | Bearbeitung von Funkstörungen und EMV-Problemen |
Der Weg zur Lizenz
So läuft der Prozess ab:
- Anmeldung zur Prüfung: Online oder per Formular bei der BNetzA
- Prüfung ablegen: Multiple-Choice-Test zu Technik, Betrieb und Vorschriften
- Prüfungsbescheinigung: Bei Bestehen wird diese ausgestellt
- Rufzeichen beantragen: Mit der Bescheinigung kann ein Rufzeichen beantragt werden
- Zulassung erhalten: Personengebundenes Rufzeichen wird zugeteilt
✅ Tipp: Die Prüfung kann an verschiedenen Standorten deutschlandweit abgelegt werden. Die aktuellen Prüfungstermine findest du auf unserer Übersicht.
Lizenzklassen
Seit Juni 2024 gibt es drei Lizenzklassen:
| Klasse | Bänder | Leistung | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| N (Neu!) | 10 m, 2 m, 70 cm | 10 W EIRP | Entry-Class, seit 2024 |
| E | Eingeschränkte KW + VHF/UHF | 100 W | Einsteiger-Kurzwelle |
| A | Alle Amateurfunkbänder | 750 W | Vollzugang |
Kosten
Für Amateurfunk-Leistungen erhebt die BNetzA Gebühren:
| Leistung | Gebühr (ca.) |
|---|---|
| Prüfung Klasse N | 80 € |
| Prüfung Klasse E | 100 € |
| Prüfung Klasse A | 110 € |
| Rufzeichenzuteilung | 70 € |
| Jährlicher Frequenznutzungsbeitrag | ~5-25 € |
Geschichte der Behörde
Die heutige Bundesnetzagentur hat eine bewegte Geschichte:
| Jahr | Ereignis |
|---|---|
| 1998 | Gründung als „Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post" (RegTP) |
| 2005 | Umbenennung in „Bundesnetzagentur", Zuständigkeit für Energie (Strom, Gas) |
| 2006 | Zusätzlich Zuständigkeit für Eisenbahnen |
| Heute | Vollständiger Name: „Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen" |
📍 Sitz: Die BNetzA hat ihren Hauptsitz in Bonn und beschäftigt rund 3.000 Mitarbeiter.
Kontakt
Für Fragen zum Amateurfunk:
- E-Mail: Amateurfunk@bnetza.de
- Telefon: 0231 / 99 55-2 60
- Website: bundesnetzagentur.de/amateurfunk
Wichtige Online-Dienste
| Dienst | Beschreibung |
|---|---|
| Rufzeichenabfrage | Prüfen, welche Rufzeichen vergeben sind |
| Prüfungstermine | Termine und Standorte für die Prüfung |
| Fragenkatalog | Offizielle Prüfungsfragen als PDF |
| Formulare | Anträge für Rufzeichen, Auslandslizenzen etc. |
✅ Gut zu wissen: Die BNetzA veröffentlicht alle Prüfungsfragen vorab! So kannst du dich gezielt auf die Prüfung vorbereiten.