Das Amateurfunkzeugnis ist eine Prüfungsbescheinigung der Bundesnetzagentur (BNetzA), die bestätigt, dass du die Amateurfunkprüfung erfolgreich bestanden hast. Es ist der Schlüssel zum Hobby - ohne Zeugnis kein Rufzeichen, ohne Rufzeichen kein Funkbetrieb.

💡 Kurzfassung: Das Amateurfunkzeugnis ist dein Nachweis über die bestandene Prüfung - es gilt lebenslang und kann nicht entzogen werden. Nach bestandener Prüfung wird es dir per Post zugeschickt. Erst wenn du das Zeugnis hast, kannst du dein Rufzeichen beantragen.

Was ist das Amateurfunkzeugnis?

Das Amateurfunkzeugnis (auch Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung genannt) ist der offizielle Nachweis darüber, dass du die Amateurfunkprüfung bei der Bundesnetzagentur bestanden hast. Es bescheinigt, dass du die notwendigen technischen, betrieblichen und rechtlichen Kenntnisse für den Amateurfunkdienst besitzt.

Das Zeugnis gibt es in drei Varianten - entsprechend den drei deutschen Lizenzklassen:

  • Amateurfunkzeugnis Klasse N (Entry-Class)
  • Amateurfunkzeugnis Klasse E (Novice-Class)
  • Amateurfunkzeugnis Klasse A (Expert-Class / HAREC)
✅ Wichtig zu wissen: Das Amateurfunkzeugnis ist lebenslang gültig - wie ein Schulzeugnis. Es kann dir niemals entzogen werden, selbst wenn deine Zulassung (das Rufzeichen) widerrufen wird.

Amateurfunkzeugnis vs. Zulassung - der Unterschied

Viele verwechseln das Amateurfunkzeugnis mit der "Lizenz". Dabei sind es zwei verschiedene Dinge:

AmateurfunkzeugnisZulassung zum Amateurfunkdienst
PrüfungsbescheinigungBerechtigung zum Senden
Bescheinigt WissenEnthält das Rufzeichen
Lebenslang gültigKann widerrufen werden
Kann nicht entzogen werdenErfordert jährliche Beiträge
Einmalige GebührLaufende Frequenzschutzbeiträge

Der Ablauf ist zweistufig:

  1. Prüfung bestehen → Du erhältst das Amateurfunkzeugnis per Post
  2. Zulassung beantragen → Mit dem Zeugnis beantragst du dein persönliches Rufzeichen

Erst mit dem zugeteilten Rufzeichen darfst du auf den Amateurfunkbändern senden. Das Zeugnis allein berechtigt noch nicht zum Funkbetrieb.

Die drei Zeugnisklassen

Seit dem 24. Juni 2024 gibt es in Deutschland drei Amateurfunkzeugnis-Klassen. Die Klasse bestimmt, welche Frequenzen du nutzen darfst und mit welcher Sendeleistung:

Klasse N (Entry-Class)

Frequenzen: 10 m, 2 m, 70 cm
Leistung: max. 10 W EIRP
International: Nur in Deutschland gültig
Lernzeit: 4-8 Wochen
Klasse E (Novice-Class)

Frequenzen: KW + alle ab 23 cm
Leistung: max. 100 W PEP
International: CEPT Novice (~20 Länder)
Lernzeit: 2-4 Monate
Klasse A (Expert-Class / HAREC)

Frequenzen: Alle Amateurfunkbänder (135 kHz - 250 GHz)
Leistung: max. 750 W PEP
International: HAREC / CEPT Full (über 50 Länder weltweit)
Lernzeit: 4-6 Monate
Besonderheit: Remote-Betrieb erlaubt, alle DX-Bänder
💡 Detaillierter Vergleich: Alle drei Klassen mit Frequenzen, Leistung und Kosten im direkten Vergleich findest du auf unserer Seite Amateurfunk-Klassen N, E und A.

Amateurfunkzeugnis Klasse E

Die Klasse E entspricht der internationalen CEPT-Novice-Lizenz und wird in vielen europäischen Ländern anerkannt. Nach bestandener Prüfung erhältst du eine Prüfungsbescheinigung mit dem Vermerk "CEPT Novice".

Amateurfunkzeugnis Klasse E - CEPT Novice Prüfungsbescheinigung der Bundesnetzagentur
Amateurfunkzeugnis Klasse E mit CEPT-Novice-Vermerk (Klick zum Vergrößern)

Amateurfunkzeugnis Klasse A

Die Klasse A ist die höchste deutsche Lizenzklasse und entspricht dem internationalen HAREC-Standard. Diese Prüfungsbescheinigung wird in über 50 Ländern weltweit als gleichwertig anerkannt - du kannst damit ohne erneute Prüfung eine Zulassung im Ausland beantragen.

Amateurfunkzeugnis Klasse A - HAREC Prüfungsbescheinigung der Bundesnetzagentur
Amateurfunkzeugnis Klasse A mit HAREC-Vermerk (Klick zum Vergrößern)

HAREC - Das internationale Amateurfunkzeugnis

HAREC steht für Harmonized Amateur Radio Examination Certificate - das harmonisierte Amateurfunkzeugnis gemäß CEPT-Empfehlung T/R 61-02. Es garantiert, dass die Prüfung ein international anerkanntes Mindestniveau erfüllt.

💡 Was bedeutet HAREC für dich?
Mit einem HAREC-Zeugnis (Klasse A) kannst du in über 50 Ländern ohne erneute Prüfung eine dauerhafte Zulassung beantragen. Die ausländische Behörde erkennt dein deutsches Zeugnis als gleichwertig an.

Das HAREC-Zeugnis wird auf Antrag von der Bundesnetzagentur ausgestellt und enthält den Prüfungsumfang in standardisierter Form. Es ist besonders wichtig für:

  • Auswanderung: Wer dauerhaft in ein anderes Land zieht, kann dort ohne neue Prüfung eine Zulassung bekommen
  • Langzeitaufenthalte: Aufenthalte über 3 Monate erfordern oft eine lokale Zulassung statt der CEPT-Gastlizenz
  • Nicht-CEPT-Länder: Einige Länder (z.B. USA, Australien, Japan) akzeptieren HAREC, auch wenn sie nicht zur CEPT gehören

HAREC vs. CEPT-Gastlizenz

HAREC (T/R 61-02)CEPT-Gastlizenz (T/R 61-01)
Für dauerhafte AnerkennungFür kurzzeitige Aufenthalte
Führt zu eigenem Rufzeichen im GastlandRufzeichen mit Zusatz (z.B. OE/DL1ABC)
Einmalige BeantragungKeine Beantragung nötig
Für Umzug ins AuslandFür Urlaub und Reisen

CEPT-Lizenzen und internationale Gültigkeit

Die CEPT hat Empfehlungen entwickelt, die das Funken im Ausland ohne bürokratische Hürden ermöglichen:

CEPT T/R 61-01 (Klasse A)

Mit der deutschen Klasse A darfst du in allen Ländern funken, die die CEPT-Empfehlung T/R 61-01 umgesetzt haben. Du verwendest dein deutsches Rufzeichen mit dem Landespräfix des Gastlandes (z.B. OE/DL1ABC in Österreich).

🌍 T/R 61-01 Länder (Auswahl): Albanien, Andorra, Österreich, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei, Ukraine, Vereinigtes Königreich, Vatikanstadt sowie außerhalb Europas: Australien, Israel, Kanada, Neuseeland, Peru, Südafrika, USA und weitere.

CEPT ECC(05)06 (Klasse E)

Die Klasse E ermöglicht Funkbetrieb in Ländern, die die CEPT-Novice-Empfehlung ECC(05)06 umsetzen. Die Rechte entsprechen der jeweiligen nationalen Einsteigerklasse.

📡 ECC(05)06 Länder (Auswahl): Österreich, Belgien, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Deutschland, Ungarn, Irland, Litauen, Niederlande, Norwegen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Schweiz, UK sowie Australien, Kanada, USA und weitere.
⚠️ Klasse N - keine internationale Gültigkeit!
Das Amateurfunkzeugnis der Klasse N berechtigt nur in Deutschland zum Funkbetrieb. Im Ausland darfst du damit nicht senden - auch nicht im Urlaub innerhalb der EU.

Die Amateurfunkprüfung

Die Prüfung zum Amateurfunkzeugnis wird von der Bundesnetzagentur an 11 Standorten in Deutschland durchgeführt. Sie findet ca. alle 4-6 Wochen statt und besteht aus drei Teilen:

PrüfungsteilKlasse NKlasse EKlasse A
Vorschriften✓ 25 Fragen✓ 25 Fragen✓ 25 Fragen
Betriebliche Kenntnisse✓ 25 Fragen✓ 25 Fragen✓ 25 Fragen
Technik N✓ 25 Fragen✓ 25 Fragen✓ 25 Fragen
Technik E-✓ 25 Fragen✓ 25 Fragen
Technik A--✓ 25 Fragen
Gesamt75 Fragen100 Fragen125 Fragen
Bestehensgrenze76% je Teil76% je Teil76% je Teil

Die Prüfung ist modular aufgebaut: Wer auf Klasse A lernt und den A-Teil nicht besteht, erhält automatisch die E-Lizenz (sofern diese Teile geschafft wurden). Später ist eine Upgrade-Prüfung möglich - dann wird nur der fehlende Technik-Teil geprüft.

✅ Prüfungsgebühren: Die aktuellen Kosten für Prüfung und Amateurfunkzeugnis findest du auf unserer Amateurfunkprüfung-Seite. Das Zeugnis ist in der Prüfungsgebühr enthalten.

Upgrade-Prüfung

Wer bereits ein Amateurfunkzeugnis besitzt, kann jederzeit zur nächsthöheren Klasse aufsteigen:

  • Klasse N → E: Nur Technik E (25 Fragen)
  • Klasse N → A: Technik E + Technik A (50 Fragen)
  • Klasse E → A: Nur Technik A (25 Fragen)

Vorschriften und Betriebliche Kenntnisse müssen nicht wiederholt werden.

Zeugnis und Zulassung beantragen

12db Rufzeichen-Tool: Plane dein Wunschrufzeichen und prüfe, welche Suffixe noch frei sind - mit Historie seit 2015.
Zum Tool

Nach bestandener Prüfung erhältst du:

  1. Amateurfunkzeugnis - kommt per Post, wenn die Prüfung bestanden ist
  2. Zulassung + Rufzeichen - muss separat beantragt werden

Zulassung beantragen - so geht's

  1. Antrag ausfüllen: Lade das offizielle BNetzA-Formular (PDF) herunter und trage deinen Wunsch-Suffix ein (bis zu 3 Wünsche möglich)
  2. Unterlagen zusammenstellen: Antrag + Kopie des Personalausweises + Prüfungszeugnis
  3. Einreichen per E-Mail: Amateurfunk@BNetzA.de
  4. Zulassung erhalten: Nach ca. 2-4 Wochen erhältst du deine Zulassungsurkunde mit Rufzeichen

Bei der Beantragung kannst du einen Wunsch-Suffix angeben. Die BNetzA versucht, diesen Wunsch zu erfüllen - ein Rechtsanspruch besteht allerdings nicht. Das Präfix richtet sich nach deiner Klasse:

KlasseRufzeichen-PräfixeBeispiel
NDN9DN9ABC
EDA6, DO1-DO9DO1XYZ
ADA1-2, DB-DM (ohne DE, DI)DL1ABC
⚠️ Tipp: Nutze alle 3 Wunschrufzeichen im Antrag! Dein Favorit könnte vergeben oder gesperrt sein. Mit Alternativen erhöhst du die Chance auf dein persönliches Rufzeichen. Prüfe vorab die Verfügbarkeit mit unserer Rufzeichen-Suche.

Geschichte des Amateurfunkzeugnisses

Das deutsche Amateurfunkzeugnis hat eine bewegte Geschichte. Die Klassensysteme wurden mehrfach reformiert:

1949-1967: Die Anfänge mit Klasse A und B

Die erste Amateurfunkverordnung vom 23. März 1949 kannte zwei Klassen. Interessant: Das Amateurfunkgesetz (19. Januar 1949) ist älter als das Grundgesetz - es war das einzige gültige Fernmeldegesetz in der jungen Bundesrepublik.

  • Klasse A: Eingeschränkte Sendeleistung, auf einigen Bändern nur Telegrafie
  • Klasse B: Volle Rechte - nach 1 Jahr Klasse-A-Betrieb oder Erfahrungsnachweis

Bereits im März 1949 gab es 700 lizenzierte Funkamateure nach dem neuen Gesetz.

1967-1997: Einführung der Klasse C

Am 13. März 1967 wurde die Klasse C eingeführt - erstmals eine Klasse ohne Morseprüfung:

  • Klasse A: Alle Betriebsarten, kleinere Sendeleistung
  • Klasse B: Vollzugang mit 750 W (mit Morseprüfung 60 BpM)
  • Klasse C: Nur UKW (2 m und höher), keine Morseprüfung erforderlich

1997-2005: Klassen 1, 2 und 3

Mit der Novellierung 1997 wurden die Klassen in Nummern umbenannt und das Amateurfunkzeugnis als eigenständige Prüfungsbescheinigung eingeführt (getrennt von der Zulassung):

AltNeuBeschreibung
A + BKlasse 1Alle Bänder, mit Morseprüfung
CKlasse 2Alle Bänder, ohne Morseprüfung
-Klasse 3Nur 2m/70cm, 10 W (neu)

2005-2024: Klassen A und E

Am 19. Februar 2005 entfiel die Morseprüfung für alle Klassen (international ab 2003). Die Klassen wurden vereinfacht:

  • Klasse 1 + 2 → neue Klasse A
  • Klasse 3 → neue Klasse E (mit deutlich erweiterten Rechten)

Seit 2024: Klassen N, E und A

Mit der novellierten Amateurfunkverordnung vom 24. Juni 2024 kam die Klasse N hinzu - ein dreistufiges System:

  • Klasse N: Neue Einsteigerklasse (ähnlich der alten Klasse 3, aber mit Upgrade-Möglichkeit)
  • Klasse E: Erweitert um alle Bänder ab 23 cm
  • Klasse A: Unverändert - volle Rechte, jetzt auch mit Remote-Betrieb
ZeitraumKlassenBesonderheit
1949-1967A, BMorseprüfung für alle
1967-1997A, B, CKlasse C ohne Morse (UKW)
1997-20051, 2, 3Zeugnis und Zulassung getrennt
2005-2024A, EMorse entfällt komplett
seit 2024N, E, ADreistufiges System + Remote

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Häufige Fragen zum Amateurfunkzeugnis

Wie lange ist das Amateurfunkzeugnis gültig?

Lebenslang. Das Amateurfunkzeugnis ist wie ein Schulzeugnis - es bestätigt einmal erworbenes Wissen und kann nie entzogen werden. Selbst wenn du jahrelang nicht funkst, bleibt das Zeugnis gültig.

Kann mir das Amateurfunkzeugnis entzogen werden?

Nein. Das Zeugnis selbst kann nicht entzogen werden. Was widerrufen werden kann, ist die Zulassung (also das Rufzeichen) - zum Beispiel bei schweren Verstößen gegen das Amateurfunkgesetz. Mit dem Zeugnis kannst du aber jederzeit eine neue Zulassung beantragen.

Was kostet das Amateurfunkzeugnis?

Das Zeugnis ist in der Prüfungsgebühr enthalten. Eine zusätzliche Gebühr für die Ausstellung des Zeugnisses fällt nicht an. Die aktuellen Prüfungsgebühren findest du auf der Amateurfunkprüfung-Seite.

Was ist der Unterschied zwischen Amateurfunkzeugnis und HAREC?

Das HAREC ist eine spezielle Form des Amateurfunkzeugnisses Klasse A, die für die internationale Anerkennung optimiert ist. Es enthält den Prüfungsumfang in standardisierter Form nach CEPT-Empfehlung T/R 61-02. Du kannst das HAREC zusätzlich zum normalen Zeugnis bei der BNetzA beantragen.

Brauche ich das HAREC für Urlaub im Ausland?

Nein. Für kurzzeitige Aufenthalte in CEPT-Ländern genügt deine deutsche Zulassung (mit Klasse A oder E). Du funkst dann mit deinem deutschen Rufzeichen und dem Landespräfix (z.B. OE/DL1ABC). Das HAREC brauchst du erst, wenn du dauerhaft ins Ausland ziehst und dort ein eigenes Rufzeichen beantragen möchtest.

Kann ich mein Amateurfunkzeugnis verlieren?

Das Zeugnis kannst du nicht verlieren - es bleibt immer gültig. Falls du das Dokument verlierst, kannst du bei der Bundesnetzagentur eine Zweitschrift beantragen.

Muss ich nach der Prüfung sofort ein Rufzeichen beantragen?

Nein. Du musst aber warten, bis dein Zeugnis per Post angekommen ist - erst dann kannst du die Zulassung beantragen. Wann du das machst, ist dir überlassen. Das Zeugnis ist unbegrenzt gültig.

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