Das Amateurfunkzeugnis ist eine Prüfungsbescheinigung der Bundesnetzagentur (BNetzA), die bestätigt, dass du die Amateurfunkprüfung erfolgreich bestanden hast. Es ist der Schlüssel zum Hobby - ohne Zeugnis kein Rufzeichen, ohne Rufzeichen kein Funkbetrieb.

💡 Kurzfassung: Das Amateurfunkzeugnis ist dein Nachweis über die bestandene Prüfung. Die Sendeberechtigung entsteht erst mit der Zulassung und Rufzeichenzuteilung. Mit dem Zeugnis kannst du dein Rufzeichen beantragen.

Was ist das Amateurfunkzeugnis?

Das Amateurfunkzeugnis (auch Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung genannt) ist der offizielle Nachweis darüber, dass du die Amateurfunkprüfung bei der Bundesnetzagentur bestanden hast. Es bescheinigt, dass du die notwendigen technischen, betrieblichen und rechtlichen Kenntnisse für den Amateurfunkdienst besitzt.

Das Zeugnis gibt es in drei Varianten - entsprechend den drei deutschen Zeugnisklassen:

  • Amateurfunkzeugnis Klasse N (Entry-Class)
  • Amateurfunkzeugnis Klasse E (Novice-Class)
  • Amateurfunkzeugnis Klasse A (HAREC / CEPT-konform)
💡 Wichtig zu wissen: Das Amateurfunkzeugnis ist der Nachweis der bestandenen Prüfung. Die Zulassung (und damit das Rufzeichen) kann bei schweren Verstößen widerrufen werden - das Zeugnis als Prüfungsnachweis bleibt davon zunächst unberührt.

Amateurfunkzeugnis vs. Zulassung - der Unterschied

Viele verwechseln das Amateurfunkzeugnis mit der "Lizenz". Dabei sind es zwei verschiedene Dinge:

AmateurfunkzeugnisZulassung zum Amateurfunkdienst
PrüfungsbescheinigungBerechtigung zum Senden
Bescheinigt WissenEnthält das Rufzeichen
Lebenslang gültigKann widerrufen werden
Kann nicht entzogen werdenErfordert jährliche Beiträge
Einmalige GebührLaufende Frequenzschutzbeiträge

Der Ablauf ist zweistufig:

  1. Prüfung bestehen → Du erhältst das Amateurfunkzeugnis per Post
  2. Zulassung beantragen → Mit dem Zeugnis beantragst du dein persönliches Rufzeichen

Erst mit dem zugeteilten Rufzeichen darfst du auf den Amateurfunkbändern senden. Das Zeugnis allein berechtigt noch nicht zum Funkbetrieb.

Die drei Zeugnisklassen

Seit dem 24. Juni 2024 gibt es in Deutschland drei Amateurfunkzeugnis-Klassen. Die Klasse bestimmt, welche Frequenzen du nutzen darfst und mit welcher Sendeleistung:

Klasse N (Entry-Class)

Frequenzen: 10 m, 2 m, 70 cm
Leistung: max. 10 W EIRP
International: Nur in Deutschland gültig
Lernzeit: 4-8 Wochen
Klasse E (Novice-Class)

Frequenzen: 160m, 80m, 15m, 10m, 2m, 70cm + ab 23 cm
Leistung: max. 100 W PEP
International: CEPT Novice (in Ländern, die ECC/REC 05-06 umgesetzt haben)
Lernzeit: 2-4 Monate
Klasse A (HAREC / CEPT-konform)

Frequenzen: Alle Amateurfunkbänder (135 kHz - 250 GHz)
Leistung: max. 750 W PEP
International: HAREC / CEPT Full (in vielen CEPT- und einigen Nicht-CEPT-Ländern)
Lernzeit: 4-6 Monate
Besonderheit: Remote-Betrieb erlaubt, alle DX-Bänder
💡 Detaillierter Vergleich: Alle drei Klassen mit Frequenzen, Leistung und Kosten im direkten Vergleich findest du auf der Seite Amateurfunk-Klassen N, E und A.

Amateurfunkzeugnis Klasse E

Die Klasse E entspricht der internationalen CEPT-Novice-Lizenz und wird in vielen europäischen Ländern anerkannt. Nach bestandener Prüfung erhältst du eine Prüfungsbescheinigung mit dem Vermerk "CEPT Novice".

Amateurfunkzeugnis Klasse E - CEPT Novice Prüfungsbescheinigung der Bundesnetzagentur
Amateurfunkzeugnis Klasse E mit CEPT-Novice-Vermerk (Klick zum Vergrößern)

Amateurfunkzeugnis Klasse A

Die Klasse A ist die höchste deutsche Lizenzklasse und entspricht dem internationalen HAREC-Standard. Diese Prüfungsbescheinigung wird in über 50 Ländern weltweit als gleichwertig anerkannt - du kannst damit ohne erneute Prüfung eine Zulassung im Ausland beantragen.

Amateurfunkzeugnis Klasse A - HAREC Prüfungsbescheinigung der Bundesnetzagentur
Amateurfunkzeugnis Klasse A mit HAREC-Vermerk (Klick zum Vergrößern)

HAREC - Das internationale Amateurfunkzeugnis

HAREC steht für Harmonized Amateur Radio Examination Certificate - die harmonisierte Amateurfunkprüfungsbescheinigung gemäß CEPT-Empfehlung T/R 61-02. Sie bestätigt, dass die Prüfung ein international anerkanntes Mindestniveau erfüllt.

💡 Was bedeutet HAREC für dich?
Mit einem HAREC-Zeugnis (Klasse A) kannst du in über 50 Ländern ohne erneute Prüfung eine dauerhafte Zulassung beantragen. Die ausländische Behörde erkennt dein deutsches Zeugnis als gleichwertig an.

Das HAREC-Zeugnis wird auf Antrag von der Bundesnetzagentur ausgestellt und enthält den Prüfungsumfang in standardisierter Form. Es ist besonders wichtig für:

  • Auswanderung: Wer dauerhaft in ein anderes Land zieht, kann dort ohne neue Prüfung eine Zulassung bekommen
  • Langzeitaufenthalte: Aufenthalte über 3 Monate erfordern oft eine lokale Zulassung statt der CEPT-Gastlizenz
  • Nicht-CEPT-Länder: Einige Länder (z.B. USA, Australien, Japan) akzeptieren HAREC, auch wenn sie nicht zur CEPT gehören

HAREC vs. CEPT-Gastlizenz

HAREC (T/R 61-02)CEPT-Gastlizenz (T/R 61-01)
Für dauerhafte AnerkennungFür kurzzeitige Aufenthalte
Führt zu eigenem Rufzeichen im GastlandRufzeichen mit Zusatz (z.B. OE/DL1ABC)
Einmalige BeantragungKeine Beantragung nötig
Für Umzug ins AuslandFür Urlaub und Reisen

CEPT-Lizenzen und internationale Gültigkeit

Die CEPT hat Empfehlungen entwickelt, die das Funken im Ausland ohne bürokratische Hürden ermöglichen:

CEPT T/R 61-01 (Klasse A)

Mit der deutschen Klasse A darfst du in allen Ländern funken, die die CEPT-Empfehlung T/R 61-01 umgesetzt haben. Du verwendest dein deutsches Rufzeichen mit dem Landespräfix des Gastlandes (z.B. OE/DL1ABC in Österreich).

🌍 T/R 61-01 Länder (Auswahl): Albanien, Andorra, Österreich, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei, Ukraine, Vereinigtes Königreich, Vatikanstadt sowie außerhalb Europas: Australien, Israel, Kanada, Neuseeland, Peru, Südafrika, USA und weitere.

CEPT ECC(05)06 (Klasse E)

Die Klasse E ermöglicht Funkbetrieb in Ländern, die die CEPT-Novice-Empfehlung ECC(05)06 umsetzen. Die Rechte entsprechen der jeweiligen nationalen Einsteigerklasse.

📡 ECC(05)06 Länder (Auswahl): Österreich, Belgien, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Deutschland, Ungarn, Irland, Litauen, Niederlande, Norwegen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Schweiz, UK sowie Australien, Kanada, USA und weitere.
⚠️ Klasse N - keine internationale Gültigkeit!
Das Amateurfunkzeugnis der Klasse N berechtigt nur in Deutschland zum Funkbetrieb. Im Ausland darfst du damit nicht senden - auch nicht im Urlaub innerhalb der EU.

Die Amateurfunkprüfung

Die Prüfung zum Amateurfunkzeugnis wird von der Bundesnetzagentur an mehreren Standorten in Deutschland durchgeführt. Termine werden regelmäßig angeboten (aktuelle Termine) und besteht aus drei Teilen:

PrüfungsteilKlasse NKlasse EKlasse A
Vorschriften✓ 25 Fragen✓ 25 Fragen✓ 25 Fragen
Betriebliche Kenntnisse✓ 25 Fragen✓ 25 Fragen✓ 25 Fragen
Technik N✓ 25 Fragen✓ 25 Fragen✓ 25 Fragen
Technik E-✓ 25 Fragen✓ 25 Fragen
Technik A--✓ 25 Fragen
Gesamt75 Fragen100 Fragen125 Fragen
Bestehensgrenze76% je Teil76% je Teil76% je Teil

Die Prüfung ist modular aufgebaut: Je nach bestandenen Prüfungsteilen kann eine niedrigere Zeugnisklasse erteilt werden. Später ist eine Upgrade-Prüfung möglich - dann wird nur der fehlende Technik-Teil geprüft.

✅ Prüfungsgebühren: Die aktuellen Kosten für Prüfung und Amateurfunkzeugnis findest du auf der Amateurfunkprüfung-Seite. Das Zeugnis ist in der Prüfungsgebühr enthalten.

Upgrade-Prüfung

Wer bereits ein Amateurfunkzeugnis besitzt, kann jederzeit zur nächsthöheren Klasse aufsteigen:

  • Klasse N → E: Nur Technik E (25 Fragen)
  • Klasse N → A: Technik E + Technik A (50 Fragen)
  • Klasse E → A: Nur Technik A (25 Fragen)

Vorschriften und Betriebliche Kenntnisse müssen nicht wiederholt werden.

Zeugnis und Zulassung beantragen

12db Rufzeichen-Tool: Plane dein Wunschrufzeichen und prüfe, welche Suffixe noch frei sind - mit Historie seit 2015.
Zum Tool

Nach bestandener Prüfung erhältst du:

  1. Amateurfunkzeugnis - kommt per Post, wenn die Prüfung bestanden ist
  2. Zulassung + Rufzeichen - muss separat beantragt werden

Zulassung beantragen - so geht's

  1. Antrag ausfüllen: Lade das offizielle BNetzA-Formular (PDF) herunter und gib deine Rufzeichenwünsche an
  2. Unterlagen zusammenstellen: Antrag mit den im Formblatt genannten Anlagen einreichen
  3. Einreichen per E-Mail: Amateurfunkpruefung@BNetzA.de
  4. Zulassung erhalten: Nach ca. 2-4 Wochen erhältst du deine Zulassungsurkunde mit Rufzeichen

Bei der Beantragung kannst du einen Wunsch-Suffix angeben. Die BNetzA versucht, diesen Wunsch zu erfüllen - ein Rechtsanspruch besteht allerdings nicht. Das Präfix richtet sich nach deiner Klasse:

KlasseRufzeichen-PräfixeBeispiel
NDN9DN9ABC
EDA6, DO1-DO9DO1XYZ
ADA1-2, DB-DM (ohne DE, DI)DL1ABC
⚠️ Tipp: Nutze alle 3 Wunschrufzeichen im Antrag! Dein Favorit könnte vergeben oder gesperrt sein. Mit Alternativen erhöhst du die Chance auf dein persönliches Rufzeichen. Prüfe vorab die Verfügbarkeit mit der Rufzeichen-Suche.

Geschichte des Amateurfunkzeugnisses

Das deutsche Amateurfunkzeugnis hat eine bewegte Geschichte. Die Klassensysteme wurden mehrfach reformiert:

1949-1967: Die Anfänge mit Klasse A und B

Die erste Amateurfunkverordnung vom 23. März 1949 kannte zwei Klassen. Interessant: Das Amateurfunkgesetz (19. Januar 1949) ist älter als das Grundgesetz - es war das einzige gültige Fernmeldegesetz in der jungen Bundesrepublik.

  • Klasse A: Eingeschränkte Sendeleistung, auf einigen Bändern nur Telegrafie
  • Klasse B: Volle Rechte - nach 1 Jahr Klasse-A-Betrieb oder Erfahrungsnachweis

Im März 1949 wurden die ersten Lizenzen nach dem neuen Gesetz erteilt.

1967-1997: Einführung der Klasse C

Am 13. März 1967 wurde die Klasse C eingeführt - erstmals eine Klasse ohne Morseprüfung:

  • Klasse A: Alle Betriebsarten, kleinere Sendeleistung
  • Klasse B: Vollzugang mit 750 W (mit Morseprüfung 60 BpM)
  • Klasse C: Nur UKW (2 m und höher), keine Morseprüfung erforderlich

1997-2005: Klassen 1, 2 und 3

Mit der Novellierung 1997 wurden die Klassen in Nummern umbenannt und das Amateurfunkzeugnis als eigenständige Prüfungsbescheinigung eingeführt (getrennt von der Zulassung):

AltNeuBeschreibung
A + BKlasse 1Alle Bänder, mit Morseprüfung
CKlasse 2Alle Bänder, ohne Morseprüfung
-Klasse 3Nur 2m/70cm, 10 W (neu)

2005-2024: Klassen A und E

Am 19. Februar 2005 entfiel die Morseprüfung für alle Klassen (international ab 2003). Die Klassen wurden vereinfacht:

  • Klasse 1 + 2 → neue Klasse A
  • Klasse 3 → neue Klasse E (mit deutlich erweiterten Rechten)

Seit 2024: Klassen N, E und A

Mit der novellierten Amateurfunkverordnung vom 24. Juni 2024 kam die Klasse N hinzu - ein dreistufiges System:

  • Klasse N: Neue Einsteigerklasse (ähnlich der alten Klasse 3, aber mit Upgrade-Möglichkeit)
  • Klasse E: Erweitert um alle Bänder ab 23 cm
  • Klasse A: Unverändert - volle Rechte, jetzt auch mit Remote-Betrieb
ZeitraumKlassenBesonderheit
1949-1967A, BMorseprüfung für alle
1967-1997A, B, CKlasse C ohne Morse (UKW)
1997-20051, 2, 3Zeugnis und Zulassung getrennt
2005-2024A, EMorse entfällt komplett
seit 2024N, E, ADreistufiges System + Remote

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Häufige Fragen zum Amateurfunkzeugnis

Wie lange ist das Amateurfunkzeugnis gültig?

Das Amateurfunkzeugnis ist der Nachweis der bestandenen Prüfung und hat kein Ablaufdatum. Selbst wenn du jahrelang nicht funkst, bleibt das Zeugnis gültig. Es ist jedoch zu unterscheiden von der Zulassung zum Amateurfunkdienst, die widerrufen werden kann.

Kann mir das Amateurfunkzeugnis entzogen werden?

Das Amateurfunkzeugnis ist der Nachweis der bestandenen Prüfung. Widerrufen werden kann die Zulassung (und damit das Rufzeichen), zum Beispiel bei schweren Verstößen gegen das Amateurfunkgesetz. Das Zeugnis als Prüfungsnachweis bleibt davon zunächst unberührt.

Was kostet das Amateurfunkzeugnis?

Das Zeugnis ist in der Prüfungsgebühr enthalten. Eine zusätzliche Gebühr für die Ausstellung des Zeugnisses fällt nicht an. Die aktuellen Prüfungsgebühren findest du auf der Amateurfunkprüfung-Seite.

Was ist der Unterschied zwischen Amateurfunkzeugnis und HAREC?

Das HAREC ist eine harmonisierte Amateurfunkprüfungsbescheinigung nach CEPT-Empfehlung T/R 61-02 - also nicht einfach eine andere Version des nationalen Zeugnisses, sondern ein eigenständiges Dokument für die internationale Anerkennung. Die Ausstellung setzt die bestandene Amateurfunkprüfung Klasse A voraus und kann bei der BNetzA beantragt werden.

Brauche ich das HAREC für Urlaub im Ausland?

Für kurzzeitige Aufenthalte nicht unbedingt. Mit Klasse A kannst du in CEPT-Ländern auf Basis der Gastlizenzregelung (T/R 61-01) funken. Für Klasse E gilt die CEPT-Novice-Regelung (ECC/REC 05-06), die jedoch nicht in allen Ländern umgesetzt ist - prüfe vorher, ob dein Reiseland teilnimmt. Du funkst dann mit deinem deutschen Rufzeichen und dem Landespräfix (z.B. OE/DL1ABC). Das HAREC brauchst du erst, wenn du dauerhaft ins Ausland ziehst und dort ein eigenes Rufzeichen beantragen möchtest.

Kann ich mein Amateurfunkzeugnis verlieren?

Das Zeugnis kannst du nicht verlieren - es bleibt immer gültig. Falls du das Dokument verlierst, kannst du bei der Bundesnetzagentur eine Zweitschrift beantragen.

Muss ich nach der Prüfung sofort ein Rufzeichen beantragen?

Nein. Für den Antrag auf Zulassung zum Amateurfunkdienst benötigst du den Nachweis der bestandenen Prüfung (Amateurfunkzeugnis oder gleichwertiger Nachweis). Wann du die Zulassung beantragst, ist dir überlassen - das Zeugnis hat kein Ablaufdatum.

Quellen

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