EMVU steht für Elektromagnetische Umweltverträglichkeit und bezeichnet die Verträglichkeit elektromagnetischer Felder mit Lebewesen in der Umwelt. Für Funkamateure bedeutet das: Du bist verantwortlich dafür, dass von deiner Sendeanlage keine gesundheitlichen Gefahren für Menschen ausgehen - weder für dich selbst, noch für deine Familie oder Nachbarn.
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Was ist EMVU?
Der Begriff EMVU ist nicht zu verwechseln mit EMV (Elektromagnetische Verträglichkeit). Während EMV die technische Störfreiheit zwischen Geräten behandelt, geht es bei EMVU um den Schutz von Lebewesen vor elektromagnetischen Feldern.
- Störungen zwischen Geräten
- Funkentstörung
- CE-Kennzeichnung
- Normen: EN 55011, EN 55032
- Wirkung auf Menschen/Tiere
- Gesundheitsschutz
- Selbsterklärung (BEMFV)
- Normen: DIN EN 50413
Biologische Wirkungen
Elektromagnetische Felder im Hochfrequenzbereich können Gewebe erwärmen - ähnlich wie eine Mikrowelle. Die SAR (Spezifische Absorptionsrate) beschreibt, wie viel Energie pro Kilogramm Körpermasse absorbiert wird.
Rechtliche Grundlagen
Das EMVU-Regelwerk in Deutschland basiert auf mehreren Gesetzen und Verordnungen, die hierarchisch aufeinander aufbauen:
Die Gesetzespyramide
| Ebene | Regelwerk | Was wird geregelt? |
|---|---|---|
| International | ICNIRP-Empfehlungen | Wissenschaftliche Grenzwertempfehlungen |
| EU | Ratsempfehlung 1999/519/EG | Europäische Referenzwerte |
| Bund | 26. BImSchV | Grenzwerte für ortsfeste Anlagen |
| Bund | BEMFV | Nachweisverfahren für Funkanlagen |
| Technisch | DIN EN 50413 | Mess- und Berechnungsverfahren |
26. BImSchV - Bundesimmissionsschutzverordnung
Die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) gilt seit 1997 und wurde 2013 novelliert. Sie legt die Grenzwerte für elektromagnetische Felder fest, die ortsfeste Anlagen einhalten müssen.
BEMFV - Das Nachweisverfahren
Die Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) regelt, wie der Nachweis der Grenzwerteinhaltung zu erfolgen hat. Die aktuelle Fassung stammt von 2017.
Grenzwerte im Detail
Die Grenzwerte der 26. BImSchV sind frequenzabhängig und basieren auf den ICNIRP-Empfehlungen. Sie werden als elektrische Feldstärke (E in V/m) und magnetische Feldstärke (H in A/m) angegeben.
Grenzwerte für hochfrequente Felder
| Frequenzbereich | Elektrische Feldstärke Emax | Magnetische Feldstärke Hmax |
|---|---|---|
| 1 - 10 MHz | 28 V/m | 0,073 A/m |
| 10 - 400 MHz | 28 V/m | 0,073 A/m |
| 400 - 2000 MHz | 1,375 × √f V/m | 0,0037 × √f A/m |
| 2 - 300 GHz | 61 V/m | 0,16 A/m |
f = Frequenz in MHz. Die Werte gelten gemittelt über 6-Minuten-Intervalle.
SAR-Basisgrenzwerte
Die SAR-Werte sind die eigentlichen biologischen Grenzwerte - die Feldstärke-Grenzwerte sind davon abgeleitet:
| Bereich | SAR-Grenzwert | Anwendung |
|---|---|---|
| Ganzkörper (Mittelwert) | 0,08 W/kg | Basisstationen, ortsfeste Anlagen |
| Kopf und Rumpf (lokal) | 2 W/kg | Handys, körpernahe Geräte |
| Gliedmaßen (lokal) | 4 W/kg | Handys, körpernahe Geräte |
Die Selbsterklärung nach § 9 BEMFV
Die Selbsterklärung (offiziell: "Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen") ist das Dokument, mit dem du der Bundesnetzagentur nachweist, dass deine Station die Grenzwerte einhält.
Wann ist eine Selbsterklärung erforderlich?
Die 10-Watt-EIRP-Schwelle wird schneller erreicht als viele denken:
| Antennentyp | Gewinn | Max. Senderleistung für <10W EIRP |
|---|---|---|
| Isotroper Strahler | 0 dBi | 10 W |
| Halbwellendipol | 2,15 dBi | ca. 6 W |
| Groundplane | ca. 3 dBi | ca. 5 W |
| 3-Element-Yagi | ca. 7 dBi | ca. 2 W |
| 5-Element-Yagi | ca. 10 dBi | ca. 1 W |
Was muss eingereicht werden?
Eine vollständige Anzeige besteht aus:
- Anzeigeformblatt - Persönliche Daten, Rufzeichen, Standort
- Konfigurationsformblatt - Technische Daten aller Antennen
- Lageplan/Standortskizze - Maßstäblich mit eingezeichneten Sicherheitsbereichen
- Berechnungsergebnisse - Aus Wattwächter, Watt32 oder anderem anerkannten Verfahren
Wohin senden?
Post: Bundesnetzagentur, Canisiusstraße 21, 55122 Mainz
E-Mail: 414.Postfach@bnetza.de
Online: Über das Bundesportal (digital mit BundID)
Was passiert nach der Einreichung?
Die Bundesnetzagentur prüft deine Anzeige auf Plausibilität. Du erhältst:
- Bestätigung: Deine Anzeige ist eingegangen und wird bearbeitet
- Ggf. Rückfragen: Bei Unklarheiten oder fehlenden Unterlagen
- Keine Genehmigung! Die Selbsterklärung ist eine Anzeige, keine Genehmigung. Du darfst nach Einreichung senden.
Berechnung der Sicherheitsabstände
Der Sicherheitsabstand (auch: Schutzabstand) ist der Mindestabstand zur Antenne, in dem die Grenzwerte eingehalten werden. Innerhalb dieses Bereichs dürfen sich keine Personen aufhalten, solange gesendet wird.
Die Grundformel
Im Fernfeld einer Antenne gilt für den Sicherheitsabstand:
$\displaystyle r = \sqrt{\frac{30 \cdot P_{EIRP}}{E_{max}^2}}$
r = Sicherheitsabstand in Metern
PEIRP = Äquivalente isotrope Strahlungsleistung in Watt
Emax = Grenzwert der elektrischen Feldstärke in V/m
Beispielrechnung
Berechnung für eine typische KW-Station mit 100 W an einem Dipol auf 40m:
Gegeben:
- Senderleistung: 100 W
- Antennengewinn Dipol: 2,15 dBi → Faktor 1,64
- PEIRP = 100 W × 1,64 = 164 W
- Emax = 28 V/m (für 7 MHz)
$r = \sqrt{\frac{30 \times 164}{28^2}} = \sqrt{\frac{4920}{784}} = \sqrt{6{,}28} \approx 2{,}5\,\text{m}$
Ergebnis: Sicherheitsabstand ca. 2,5 Meter
Tabelle: Typische Sicherheitsabstände
Für Emax = 28 V/m (Kurzwelle, 2m, 70cm) im Fernfeld:
| EIRP | Sicherheitsabstand | Typische Anwendung |
|---|---|---|
| 10 W | ca. 0,62 m | QRP-Betrieb |
| 25 W | ca. 0,98 m | Handfunkgerät mit Außenantenne |
| 50 W | ca. 1,38 m | Mobilgerät |
| 100 W | ca. 1,96 m | Standard-Transceiver |
| 250 W | ca. 3,10 m | Mittlere Leistung |
| 500 W | ca. 4,38 m | PA-Betrieb |
| 750 W | ca. 5,36 m | Maximum Klasse A |
| 1000 W | ca. 6,19 m | Contest-Station |
| 1500 W | ca. 7,59 m | Großstation |
Korrekturfaktoren
Die Tabellenwerte gelten für Dauerstrich (100% Tastverhältnis). Bei anderen Betriebsarten reduziert sich der effektive Abstand:
| Betriebsart | Typisches Tastverhältnis | Faktor für Abstand |
|---|---|---|
| FM, RTTY | 100% | 1,0 |
| SSB (Sprache) | ca. 50% | ca. 0,71 |
| CW | ca. 40% | ca. 0,63 |
| FT8 | ca. 50% | ca. 0,71 |
Nah- und Fernfeld
Die obigen Formeln gelten nur im Fernfeld! Die Grenze zwischen Nah- und Fernfeld hängt von der Antennengröße und der Wellenlänge ab:
$\displaystyle R > \frac{2 \cdot D^2}{\lambda}$
R = Abstand zur Antenne
D = Größte Ausdehnung der Antenne
λ = Wellenlänge
Für Dipolantennen gilt als Faustregel: Fernfeld ab ca. 4λ
Im Nahfeld sind die Verhältnisse komplexer - hier sollte Software wie Wattwächter oder 4NEC2 verwendet werden.
Software-Tools
Zur Berechnung der Sicherheitsabstände gibt es verschiedene Software-Lösungen, deren Ergebnisse von der BNetzA anerkannt werden:
Wattwächter (BNetzA)
Das offizielle Tool der Bundesnetzagentur. Kostenlos, aber erfordert Java-Laufzeitumgebung.
- Offiziell von der BNetzA
- Kostenlos
- Viele Antennentypen hinterlegt
- Export für Anzeige
- Benötigt Java
- Bedienung gewöhnungsbedürftig
- Nur vordefinierte Antennen
Watt32 / QuickWatt
Vom DARC empfohlene Windows-Software mit umfangreichen Funktionen:
- Watt32 (v4.64.6) - Hauptprogramm für Sicherheitsabstände
- QuickWatt (v2.1.0) - Vereinfachte Version
- Feld32 (v2.0.2) - Auswertung von Feldstärkemessungen
- MultiWatt - Für mehrere Sender am Standort
4NEC2
Professionelle Antennensimulation für komplexe Szenarien:
- Exakte Nahfeldberechnung
- Beliebige Antennengeometrien
- 3D-Visualisierung der Felder
- Steile Lernkurve, aber sehr leistungsfähig
Der kontrollierbare Bereich
Ein zentrales Konzept der BEMFV ist der kontrollierbare Bereich. Das ist der Bereich, in dem du sicherstellen kannst, dass sich keine unbefugten Personen aufhalten, während du sendest.
Beispiele für kontrollierbare Bereiche
| Situation | Kontrollierbar? | Begründung |
|---|---|---|
| Eigenes Grundstück (eingezäunt) | Ja | Du kontrollierst den Zugang |
| Eigener Dachboden | Ja | Abgeschlossener Raum |
| Antenne auf dem Dach | Ja | Nicht begehbar |
| Nachbars Garten | Nein | Kein Zugangsrecht |
| Öffentlicher Gehweg | Nein | Öffentlich zugänglich |
| Gemeinsamer Hausflur | Nein | Andere Mieter haben Zugang |
Ordnungswidrigkeiten und Strafen
Verstöße gegen die BEMFV sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern geahndet werden:
| Verstoß | Rechtsgrundlage | Bußgeld bis |
|---|---|---|
| Keine Anzeige vor Inbetriebnahme | § 13 BEMFV | 10.000 € |
| Falsche Angaben in der Anzeige | § 13 BEMFV | 10.000 € |
| Grenzwertüberschreitung | 26. BImSchV | 50.000 € |
Praktische Tipps
- Dokumentiere deine Antennen: Typ, Höhe, Ausrichtung, Gewinn
- Ermittle die EIRP: Senderleistung × Antennengewinn
- Berechne Sicherheitsabstände: Mit Wattwächter oder Watt32
- Prüfe kontrollierbaren Bereich: Liegt der Sicherheitsabstand innerhalb?
- Erstelle Standortskizze: Maßstäblich mit allen Antennen
- Reiche Anzeige ein: Per Post, E-Mail oder online
- Bewahre Kopie auf: Für eventuelle Kontrollen
Häufige Fehler vermeiden
- EIRP unterschätzt (Antennengewinn vergessen)
- Mehrere Antennen nicht summiert
- Nahfeld nicht berücksichtigt
- Kontrollierbarer Bereich zu optimistisch
- Betriebsart-Korrekturfaktoren falsch angewendet
- Anzeige erst nach Inbetriebnahme eingereicht
DARC-Unterstützung
Der DARC bietet seinen Mitgliedern umfangreiche Unterstützung bei EMVU-Fragen:
- EMV-Referat: Beratung und Hilfestellung
- Leihgeräte: Feldstärkemessgeräte für Mitglieder
- Vorlagen: Formblätter und Musteranzeigen
- Software: Download von Watt32 und Co.
Mythen und Irrtümer
Teilweise richtig! Die Anzeigepflicht gilt ab 10 W EIRP - nicht Senderleistung! Mit einer Richtantenne erreicht man 10 W EIRP schon mit 1-2 W Senderleistung.
Falsch! Bei Einhaltung der Grenzwerte ist Amateurfunk völlig unbedenklich. Die Grenzwerte enthalten einen Sicherheitsfaktor von 50 - reale Gesundheitsschäden treten erst bei 50-fach höheren Feldstärken auf.
Falsch! Die Selbsterklärung ist eine Anzeige, keine Genehmigung. Du musst nicht auf eine Antwort warten - nach Einreichung darfst du senden.
Nicht automatisch! Du musst nachweisen, dass der Sicherheitsabstand eingehalten wird. Auch bei Dachantennen kann der Sicherheitsbereich in bewohnte Räume oder Nachbargrundstücke reichen.
Vorsicht! Mit einer 3-Element-Yagi (7 dBi) erreichst du aus 5 W bereits ca. 25 W EIRP - weit über der Anzeigepflicht!
Jetzt auf die Amateurfunkprüfung vorbereiten
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Kostenlos startenHäufige Fragen zu EMVU
Was bedeutet EMVU?
EMVU steht für Elektromagnetische Umweltverträglichkeit. Es bezeichnet die Verträglichkeit elektromagnetischer Felder mit Lebewesen in der Umwelt - also den Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen vor potenziell schädlichen Strahlungswirkungen.
Ab welcher Leistung brauche ich eine Selbsterklärung?
Ab einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt ist eine Anzeige nach § 9 BEMFV erforderlich. Wichtig: EIRP ist die Senderleistung multipliziert mit dem Antennengewinn. Mit einer Richtantenne erreicht man 10 W EIRP schon mit wenigen Watt Senderleistung.
Wie berechne ich den Sicherheitsabstand?
Im Fernfeld gilt: r = √(30 × P_EIRP / E²_max). Bei 100 W EIRP und dem Grenzwert 28 V/m ergibt sich ein Abstand von ca. 2 Metern. Am einfachsten nutzt du Software wie Wattwächter oder Watt32, die alle Faktoren berücksichtigen.
Was ist der kontrollierbare Bereich?
Der kontrollierbare Bereich umfasst alle Flächen, bei denen du sicherstellen kannst, dass sich dort keine unbefugten Personen während des Sendebetriebs aufhalten. Dein eigenes Grundstück, dein Dachboden oder das Hausdach zählen dazu - der öffentliche Gehweg oder Nachbars Garten nicht.
Welche Software wird von der BNetzA anerkannt?
Die BNetzA erkennt Berechnungen mit Wattwächter (offizielles BNetzA-Tool), Watt32/QuickWatt (DARC-empfohlen) und 4NEC2 (Antennensimulation) an. Die Ergebnisse dieser Programme werden bei der Prüfung der Anzeige akzeptiert.
Was passiert, wenn ich ohne Anzeige sende?
Das Betreiben einer ortsfesten Amateurfunkstation über 10 W EIRP ohne gültige Anzeige ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 13 BEMFV. Es drohen Bußgelder bis zu 10.000 €. In der Praxis fordert die BNetzA meist zunächst zur Nachreichung auf.
Sind die Grenzwerte sicher?
Ja. Die Grenzwerte basieren auf den ICNIRP-Empfehlungen und enthalten einen Sicherheitsfaktor von 50. Das bedeutet: Erst bei 50-fach höheren Feldstärken als dem Grenzwert treten nachweisbare biologische Wirkungen auf. Bei Einhaltung der Grenzwerte ist der Schutz der Gesundheit auch bei Dauereinwirkung gewährleistet.
Muss ich die Anzeige bei jeder Änderung aktualisieren?
Ja, bei wesentlichen Änderungen (neue Antenne, höhere Leistung, anderer Standort) muss eine aktualisierte Anzeige eingereicht werden. Kleine Änderungen innerhalb der bereits angezeigten Parameter erfordern keine neue Anzeige.
Quellen
- BEMFV - Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder - Bundesministerium der Justiz
- 26. BImSchV - Verordnung über elektromagnetische Felder - Bundesministerium der Justiz
- Elektromagnetische Felder (EMF) - Bundesnetzagentur
- Grenzwerte für hochfrequente Felder - Bundesamt für Strahlenschutz
- EMVU / BEMFV - DARC EMV-Referat
- High Frequency EMF Guidelines - ICNIRP
- Grenzwerte in Deutschland - EMF-Portal