EMVU steht für Elektromagnetische Umweltverträglichkeit und bezeichnet die Verträglichkeit elektromagnetischer Felder mit Lebewesen in der Umwelt. Für Funkamateure bedeutet das: Du bist verantwortlich dafür, dass von deiner Sendeanlage keine gesundheitlichen Gefahren für Menschen ausgehen - weder für dich selbst, noch für deine Familie oder Nachbarn.

💡 Kurzfassung: Ab 10 Watt EIRP musst du eine Selbsterklärung bei der Bundesnetzagentur einreichen, bevor du sendest. Darin berechnest du die Sicherheitsabstände deiner Antennen. Die Grenzwerte basieren auf den ICNIRP-Empfehlungen und schützen vor Gewebeerwärmung durch Hochfrequenzstrahlung.

Was ist EMVU?

Der Begriff EMVU ist nicht zu verwechseln mit EMV (Elektromagnetische Verträglichkeit). Während EMV die technische Störfreiheit zwischen Geräten behandelt, geht es bei EMVU um den Schutz von Lebewesen vor elektromagnetischen Feldern.

EMV (technisch)
  • Störungen zwischen Geräten
  • Funkentstörung
  • CE-Kennzeichnung
  • Normen: EN 55011, EN 55032
EMVU (biologisch)
  • Wirkung auf Menschen/Tiere
  • Gesundheitsschutz
  • Selbsterklärung (BEMFV)
  • Normen: DIN EN 50413

Biologische Wirkungen

Elektromagnetische Felder im Hochfrequenzbereich können Gewebe erwärmen - ähnlich wie eine Mikrowelle. Die SAR (Spezifische Absorptionsrate) beschreibt, wie viel Energie pro Kilogramm Körpermasse absorbiert wird.

⚠️ Warum Grenzwerte? Ab einer bestimmten Feldstärke kann sich Körpergewebe messbar erwärmen. Die Grenzwerte sind so gewählt, dass die Körperkerntemperatur um maximal 1°C steigt - mit einem Sicherheitsfaktor von 50 für die Allgemeinbevölkerung.

Rechtliche Grundlagen

Das EMVU-Regelwerk in Deutschland basiert auf mehreren Gesetzen und Verordnungen, die hierarchisch aufeinander aufbauen:

Die Gesetzespyramide

EbeneRegelwerkWas wird geregelt?
InternationalICNIRP-EmpfehlungenWissenschaftliche Grenzwertempfehlungen
EURatsempfehlung 1999/519/EGEuropäische Referenzwerte
Bund26. BImSchVGrenzwerte für ortsfeste Anlagen
BundBEMFVNachweisverfahren für Funkanlagen
TechnischDIN EN 50413Mess- und Berechnungsverfahren

26. BImSchV - Bundesimmissionsschutzverordnung

Die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) gilt seit 1997 und wurde 2013 novelliert. Sie legt die Grenzwerte für elektromagnetische Felder fest, die ortsfeste Anlagen einhalten müssen.

📋 Anwendungsbereich: Ortsfeste Anlagen im Frequenzbereich 9 kHz bis 300 GHz mit einer Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP - also auch Amateurfunkstationen!

BEMFV - Das Nachweisverfahren

Die Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) regelt, wie der Nachweis der Grenzwerteinhaltung zu erfolgen hat. Die aktuelle Fassung stammt von 2017.

✅ Privileg für Funkamateure: Funkamateure dürfen als einzige Gruppe das Nachweisverfahren selbstständig durchführen! Alle anderen Betreiber (Mobilfunk, Rundfunk) müssen die kostenpflichtige Bundesnetzagentur beauftragen.

Grenzwerte im Detail

Die Grenzwerte der 26. BImSchV sind frequenzabhängig und basieren auf den ICNIRP-Empfehlungen. Sie werden als elektrische Feldstärke (E in V/m) und magnetische Feldstärke (H in A/m) angegeben.

Grenzwerte für hochfrequente Felder

FrequenzbereichElektrische Feldstärke EmaxMagnetische Feldstärke Hmax
1 - 10 MHz28 V/m0,073 A/m
10 - 400 MHz28 V/m0,073 A/m
400 - 2000 MHz1,375 × √f V/m0,0037 × √f A/m
2 - 300 GHz61 V/m0,16 A/m

f = Frequenz in MHz. Die Werte gelten gemittelt über 6-Minuten-Intervalle.

💡 Für die Praxis: Auf den meisten Amateurfunkbändern (KW, 2m, 70cm) gilt Emax = 28 V/m als Grenzwert. Das ist der Wert, der bei der Berechnung der Sicherheitsabstände verwendet wird.

SAR-Basisgrenzwerte

Die SAR-Werte sind die eigentlichen biologischen Grenzwerte - die Feldstärke-Grenzwerte sind davon abgeleitet:

BereichSAR-GrenzwertAnwendung
Ganzkörper (Mittelwert)0,08 W/kgBasisstationen, ortsfeste Anlagen
Kopf und Rumpf (lokal)2 W/kgHandys, körpernahe Geräte
Gliedmaßen (lokal)4 W/kgHandys, körpernahe Geräte

Die Selbsterklärung nach § 9 BEMFV

Die Selbsterklärung (offiziell: "Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen") ist das Dokument, mit dem du der Bundesnetzagentur nachweist, dass deine Station die Grenzwerte einhält.

Wann ist eine Selbsterklärung erforderlich?

⚠️ Ab 10 Watt EIRP Anzeigepflicht! Sobald deine ortsfeste Amateurfunkstation eine äquivalente isotrope Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr erreicht, musst du vor der Inbetriebnahme eine Anzeige einreichen.

Die 10-Watt-EIRP-Schwelle wird schneller erreicht als viele denken:

AntennentypGewinnMax. Senderleistung für <10W EIRP
Isotroper Strahler0 dBi10 W
Halbwellendipol2,15 dBica. 6 W
Groundplaneca. 3 dBica. 5 W
3-Element-Yagica. 7 dBica. 2 W
5-Element-Yagica. 10 dBica. 1 W
💡 EIRP vs. ERP: EIRP bezieht sich auf einen isotropen Kugelstrahler als Referenz. Die ältere Einheit ERP bezieht sich auf einen Dipol. Umrechnung: EIRP = ERP × 1,64 (oder +2,15 dB).

Was muss eingereicht werden?

Eine vollständige Anzeige besteht aus:

  1. Anzeigeformblatt - Persönliche Daten, Rufzeichen, Standort
  2. Konfigurationsformblatt - Technische Daten aller Antennen
  3. Lageplan/Standortskizze - Maßstäblich mit eingezeichneten Sicherheitsbereichen
  4. Berechnungsergebnisse - Aus Wattwächter, Watt32 oder anderem anerkannten Verfahren

Wohin senden?

📬 Einreichung der Anzeige:

Post: Bundesnetzagentur, Canisiusstraße 21, 55122 Mainz
E-Mail: 414.Postfach@bnetza.de
Online: Über das Bundesportal (digital mit BundID)

Was passiert nach der Einreichung?

Die Bundesnetzagentur prüft deine Anzeige auf Plausibilität. Du erhältst:

  • Bestätigung: Deine Anzeige ist eingegangen und wird bearbeitet
  • Ggf. Rückfragen: Bei Unklarheiten oder fehlenden Unterlagen
  • Keine Genehmigung! Die Selbsterklärung ist eine Anzeige, keine Genehmigung. Du darfst nach Einreichung senden.
❌ Wichtig: Die Anzeige muss vor der Inbetriebnahme eingereicht werden! Wer ohne gültige Anzeige sendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 13 BEMFV.

Berechnung der Sicherheitsabstände

Der Sicherheitsabstand (auch: Schutzabstand) ist der Mindestabstand zur Antenne, in dem die Grenzwerte eingehalten werden. Innerhalb dieses Bereichs dürfen sich keine Personen aufhalten, solange gesendet wird.

Die Grundformel

Im Fernfeld einer Antenne gilt für den Sicherheitsabstand:

📐 Formel für den Sicherheitsabstand:

$\displaystyle r = \sqrt{\frac{30 \cdot P_{EIRP}}{E_{max}^2}}$

r = Sicherheitsabstand in Metern
PEIRP = Äquivalente isotrope Strahlungsleistung in Watt
Emax = Grenzwert der elektrischen Feldstärke in V/m

Beispielrechnung

Berechnung für eine typische KW-Station mit 100 W an einem Dipol auf 40m:

✅ Rechenbeispiel:

Gegeben:
  • Senderleistung: 100 W
  • Antennengewinn Dipol: 2,15 dBi → Faktor 1,64
  • PEIRP = 100 W × 1,64 = 164 W
  • Emax = 28 V/m (für 7 MHz)
Berechnung:
$r = \sqrt{\frac{30 \times 164}{28^2}} = \sqrt{\frac{4920}{784}} = \sqrt{6{,}28} \approx 2{,}5\,\text{m}$

Ergebnis: Sicherheitsabstand ca. 2,5 Meter

Tabelle: Typische Sicherheitsabstände

Für Emax = 28 V/m (Kurzwelle, 2m, 70cm) im Fernfeld:

EIRPSicherheitsabstandTypische Anwendung
10 Wca. 0,62 mQRP-Betrieb
25 Wca. 0,98 mHandfunkgerät mit Außenantenne
50 Wca. 1,38 mMobilgerät
100 Wca. 1,96 mStandard-Transceiver
250 Wca. 3,10 mMittlere Leistung
500 Wca. 4,38 mPA-Betrieb
750 Wca. 5,36 mMaximum Klasse A
1000 Wca. 6,19 mContest-Station
1500 Wca. 7,59 mGroßstation

Korrekturfaktoren

Die Tabellenwerte gelten für Dauerstrich (100% Tastverhältnis). Bei anderen Betriebsarten reduziert sich der effektive Abstand:

BetriebsartTypisches TastverhältnisFaktor für Abstand
FM, RTTY100%1,0
SSB (Sprache)ca. 50%ca. 0,71
CWca. 40%ca. 0,63
FT8ca. 50%ca. 0,71
⚠️ Sicherheitszuschlag: Die BNetzA empfiehlt einen Sicherheitszuschlag von Faktor 1,4 auf den berechneten Abstand, um Unsicherheiten bei der Berechnung auszugleichen.

Nah- und Fernfeld

Die obigen Formeln gelten nur im Fernfeld! Die Grenze zwischen Nah- und Fernfeld hängt von der Antennengröße und der Wellenlänge ab:

📐 Fernfeld-Bedingung:

$\displaystyle R > \frac{2 \cdot D^2}{\lambda}$

R = Abstand zur Antenne
D = Größte Ausdehnung der Antenne
λ = Wellenlänge

Für Dipolantennen gilt als Faustregel: Fernfeld ab ca. 4λ

Im Nahfeld sind die Verhältnisse komplexer - hier sollte Software wie Wattwächter oder 4NEC2 verwendet werden.

Software-Tools

Zur Berechnung der Sicherheitsabstände gibt es verschiedene Software-Lösungen, deren Ergebnisse von der BNetzA anerkannt werden:

Wattwächter (BNetzA)

Das offizielle Tool der Bundesnetzagentur. Kostenlos, aber erfordert Java-Laufzeitumgebung.

Vorteile
  • Offiziell von der BNetzA
  • Kostenlos
  • Viele Antennentypen hinterlegt
  • Export für Anzeige
Nachteile
  • Benötigt Java
  • Bedienung gewöhnungsbedürftig
  • Nur vordefinierte Antennen

Watt32 / QuickWatt

Vom DARC empfohlene Windows-Software mit umfangreichen Funktionen:

  • Watt32 (v4.64.6) - Hauptprogramm für Sicherheitsabstände
  • QuickWatt (v2.1.0) - Vereinfachte Version
  • Feld32 (v2.0.2) - Auswertung von Feldstärkemessungen
  • MultiWatt - Für mehrere Sender am Standort

4NEC2

Professionelle Antennensimulation für komplexe Szenarien:

  • Exakte Nahfeldberechnung
  • Beliebige Antennengeometrien
  • 3D-Visualisierung der Felder
  • Steile Lernkurve, aber sehr leistungsfähig
Software-Download: Die BNetzA stellt Wattwächter und Anleitungen auf ihrer EMF-Seite bereit.
Zur BNetzA EMF-Seite

Der kontrollierbare Bereich

Ein zentrales Konzept der BEMFV ist der kontrollierbare Bereich. Das ist der Bereich, in dem du sicherstellen kannst, dass sich keine unbefugten Personen aufhalten, während du sendest.

💡 Definition: Der kontrollierbare Bereich umfasst alle Flächen, auf denen du den Zutritt von Personen während des Sendebetriebs verhindern oder überwachen kannst.

Beispiele für kontrollierbare Bereiche

SituationKontrollierbar?Begründung
Eigenes Grundstück (eingezäunt)JaDu kontrollierst den Zugang
Eigener DachbodenJaAbgeschlossener Raum
Antenne auf dem DachJaNicht begehbar
Nachbars GartenNeinKein Zugangsrecht
Öffentlicher GehwegNeinÖffentlich zugänglich
Gemeinsamer HausflurNeinAndere Mieter haben Zugang
⚠️ Wichtig: Der Sicherheitsabstand muss entweder innerhalb des kontrollierbaren Bereichs liegen - oder die Sendeleistung muss so reduziert werden, dass der Grenzwert am Rand des kontrollierbaren Bereichs eingehalten wird!

Ordnungswidrigkeiten und Strafen

Verstöße gegen die BEMFV sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern geahndet werden:

VerstoßRechtsgrundlageBußgeld bis
Keine Anzeige vor Inbetriebnahme§ 13 BEMFV10.000 €
Falsche Angaben in der Anzeige§ 13 BEMFV10.000 €
Grenzwertüberschreitung26. BImSchV50.000 €
✅ In der Praxis: Die BNetzA geht bei Funkamateuren in der Regel kooperativ vor. Bei fehlender oder fehlerhafter Anzeige gibt es meist zunächst eine Aufforderung zur Nachbesserung. Bußgelder werden vor allem bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen verhängt.

Praktische Tipps

✅ So gehst du vor:
  1. Dokumentiere deine Antennen: Typ, Höhe, Ausrichtung, Gewinn
  2. Ermittle die EIRP: Senderleistung × Antennengewinn
  3. Berechne Sicherheitsabstände: Mit Wattwächter oder Watt32
  4. Prüfe kontrollierbaren Bereich: Liegt der Sicherheitsabstand innerhalb?
  5. Erstelle Standortskizze: Maßstäblich mit allen Antennen
  6. Reiche Anzeige ein: Per Post, E-Mail oder online
  7. Bewahre Kopie auf: Für eventuelle Kontrollen

Häufige Fehler vermeiden

❌ Typische Fehler:
  • EIRP unterschätzt (Antennengewinn vergessen)
  • Mehrere Antennen nicht summiert
  • Nahfeld nicht berücksichtigt
  • Kontrollierbarer Bereich zu optimistisch
  • Betriebsart-Korrekturfaktoren falsch angewendet
  • Anzeige erst nach Inbetriebnahme eingereicht

DARC-Unterstützung

Der DARC bietet seinen Mitgliedern umfangreiche Unterstützung bei EMVU-Fragen:

  • EMV-Referat: Beratung und Hilfestellung
  • Leihgeräte: Feldstärkemessgeräte für Mitglieder
  • Vorlagen: Formblätter und Musteranzeigen
  • Software: Download von Watt32 und Co.
DARC EMV-Referat: Umfangreiche Informationen, Software-Downloads und Vorlagen für die Selbsterklärung.
Zum DARC EMV-Referat

Mythen und Irrtümer

❌ Mythos: "Unter 10 Watt brauche ich keine Anzeige"
Teilweise richtig! Die Anzeigepflicht gilt ab 10 W EIRP - nicht Senderleistung! Mit einer Richtantenne erreicht man 10 W EIRP schon mit 1-2 W Senderleistung.
❌ Mythos: "Amateurfunk ist gefährlich für die Gesundheit"
Falsch! Bei Einhaltung der Grenzwerte ist Amateurfunk völlig unbedenklich. Die Grenzwerte enthalten einen Sicherheitsfaktor von 50 - reale Gesundheitsschäden treten erst bei 50-fach höheren Feldstärken auf.
❌ Mythos: "Die Selbsterklärung ist eine Genehmigung"
Falsch! Die Selbsterklärung ist eine Anzeige, keine Genehmigung. Du musst nicht auf eine Antwort warten - nach Einreichung darfst du senden.
❌ Mythos: "Meine Antenne ist auf dem Dach, das reicht als Schutz"
Nicht automatisch! Du musst nachweisen, dass der Sicherheitsabstand eingehalten wird. Auch bei Dachantennen kann der Sicherheitsbereich in bewohnte Räume oder Nachbargrundstücke reichen.
❌ Mythos: "Bei QRP (5 Watt) muss ich mir keine Gedanken machen"
Vorsicht! Mit einer 3-Element-Yagi (7 dBi) erreichst du aus 5 W bereits ca. 25 W EIRP - weit über der Anzeigepflicht!

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Häufige Fragen zu EMVU

Was bedeutet EMVU?

EMVU steht für Elektromagnetische Umweltverträglichkeit. Es bezeichnet die Verträglichkeit elektromagnetischer Felder mit Lebewesen in der Umwelt - also den Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen vor potenziell schädlichen Strahlungswirkungen.

Ab welcher Leistung brauche ich eine Selbsterklärung?

Ab einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt ist eine Anzeige nach § 9 BEMFV erforderlich. Wichtig: EIRP ist die Senderleistung multipliziert mit dem Antennengewinn. Mit einer Richtantenne erreicht man 10 W EIRP schon mit wenigen Watt Senderleistung.

Wie berechne ich den Sicherheitsabstand?

Im Fernfeld gilt: r = √(30 × P_EIRP / E²_max). Bei 100 W EIRP und dem Grenzwert 28 V/m ergibt sich ein Abstand von ca. 2 Metern. Am einfachsten nutzt du Software wie Wattwächter oder Watt32, die alle Faktoren berücksichtigen.

Was ist der kontrollierbare Bereich?

Der kontrollierbare Bereich umfasst alle Flächen, bei denen du sicherstellen kannst, dass sich dort keine unbefugten Personen während des Sendebetriebs aufhalten. Dein eigenes Grundstück, dein Dachboden oder das Hausdach zählen dazu - der öffentliche Gehweg oder Nachbars Garten nicht.

Welche Software wird von der BNetzA anerkannt?

Die BNetzA erkennt Berechnungen mit Wattwächter (offizielles BNetzA-Tool), Watt32/QuickWatt (DARC-empfohlen) und 4NEC2 (Antennensimulation) an. Die Ergebnisse dieser Programme werden bei der Prüfung der Anzeige akzeptiert.

Was passiert, wenn ich ohne Anzeige sende?

Das Betreiben einer ortsfesten Amateurfunkstation über 10 W EIRP ohne gültige Anzeige ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 13 BEMFV. Es drohen Bußgelder bis zu 10.000 €. In der Praxis fordert die BNetzA meist zunächst zur Nachreichung auf.

Sind die Grenzwerte sicher?

Ja. Die Grenzwerte basieren auf den ICNIRP-Empfehlungen und enthalten einen Sicherheitsfaktor von 50. Das bedeutet: Erst bei 50-fach höheren Feldstärken als dem Grenzwert treten nachweisbare biologische Wirkungen auf. Bei Einhaltung der Grenzwerte ist der Schutz der Gesundheit auch bei Dauereinwirkung gewährleistet.

Muss ich die Anzeige bei jeder Änderung aktualisieren?

Ja, bei wesentlichen Änderungen (neue Antenne, höhere Leistung, anderer Standort) muss eine aktualisierte Anzeige eingereicht werden. Kleine Änderungen innerhalb der bereits angezeigten Parameter erfordern keine neue Anzeige.

Quellen

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