Der Amateurfunkdienst ist ein Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander, zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung und zur Völkerverständigung wahrgenommen wird.
Definition laut ITU
Die ITU (Internationale Fernmeldeunion) definiert den Amateurfunkdienst in der Radio Regulations (RR) wie folgt:
Auf Deutsch: Ein Funkdienst zum Zweck der Selbstausbildung, der gegenseitigen Kommunikation und technischer Untersuchungen, der von Amateuren durchgeführt wird.
Rechtliche Grundlage in Deutschland
In Deutschland ist der Amateurfunkdienst im Amateurfunkgesetz (AFuG) geregelt. Zuständige Behörde ist die Bundesnetzagentur.
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Gesetz | Amateurfunkgesetz (AFuG) |
| Verordnung | Amateurfunkverordnung (AFuV) |
| Zuständig | Bundesnetzagentur (BNetzA) |
| Prüfung | Pflicht für Sendeberechtigung |
Abgrenzung zu anderen Funkdiensten
Der Amateurfunkdienst unterscheidet sich von lizenzfreien Funkdiensten:
Lizenz: Prüfung erforderlich
Leistung: bis 750 Watt
Frequenzen: Viele Bänder weltweit
Selbstbau: Erlaubt
(CB, PMR, Freenet)
Lizenz: Keine Prüfung
Leistung: max. 4 Watt
Frequenzen: Festgelegt
Selbstbau: Verboten
Amateurfunkdienst über Satelliten
Neben dem terrestrischen Amateurfunkdienst gibt es auch den Amateurfunkdienst über Satelliten (RR 1.57). Dieser nutzt Weltraumfunkstellen auf Amateurfunksatelliten wie QO-100.
Ausführliche Informationen
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Amateurfunk - Was ist das?