Der Amateurfunkdienst ist ein international anerkannter Funkdienst zur Selbstausbildung, gegenseitigen Kommunikation und technischen Untersuchung, der von zugelassenen Funkamateuren ausgeübt wird. Darüber hinaus trägt er zur Völkerverständigung bei.
Definition laut ITU
Die ITU (Internationale Fernmeldeunion) definiert den Amateurfunkdienst in der Radio Regulations (RR) wie folgt:
Auf Deutsch: Ein Funkdienst zum Zweck der Selbstausbildung, der gegenseitigen Kommunikation und technischer Untersuchungen, der von Amateuren durchgeführt wird.
Rechtliche Grundlage in Deutschland
In Deutschland ist der Amateurfunkdienst im Amateurfunkgesetz (AFuG) geregelt. Zuständige Behörde ist die Bundesnetzagentur.
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Gesetz | Amateurfunkgesetz (AFuG) |
| Verordnung | Amateurfunkverordnung (AFuV) |
| Zuständig | Bundesnetzagentur (BNetzA) |
| Prüfung | Pflicht für Sendeberechtigung |
Abgrenzung zu anderen Funkdiensten
Der Amateurfunkdienst unterscheidet sich von lizenzfreien Funkdiensten:
Lizenz: Prüfung erforderlich
Leistung: je nach Klasse/Band bis 750 W PEP
Frequenzen: Viele Bänder weltweit
Selbstbau: Erlaubt
(CB, PMR, Freenet)
Lizenz: Keine Prüfung
Leistung: fest vorgegeben (0,5-12 W je nach Dienst)
Frequenzen: Festgelegt
Selbstbau: An Allgemeinzuteilung gebunden
Amateurfunkdienst über Satelliten
Neben dem terrestrischen Amateurfunkdienst gibt es auch den Amateurfunkdienst über Satelliten (RR 1.57). Dieser nutzt Weltraumfunkstellen auf Amateurfunksatelliten wie QO-100.
Ausführliche Informationen
Alles über Geschichte, Lizenzklassen, Frequenzen, Betriebsarten und den Einstieg ins Hobby findest du auf der Hauptseite:
Amateurfunk - Was ist das?Quellen
- Radio Regulations - Definition Nr. 1.56 - ITU
- Amateurfunkgesetz (AFuG) - Bundesministerium der Justiz
- Amateurfunk - Bundesnetzagentur