Der Amateurfunkdienst ist ein international anerkannter Funkdienst zur Selbstausbildung, gegenseitigen Kommunikation und technischen Untersuchung, der von zugelassenen Funkamateuren ausgeübt wird. Darüber hinaus trägt er zur Völkerverständigung bei.

💡 Kurzfassung: Der Amateurfunkdienst ist der rechtliche und internationale Funkdienst, in dessen Rahmen Amateurfunk betrieben wird - mit eigenen Frequenzbändern weltweit.

Definition laut ITU

Die ITU (Internationale Fernmeldeunion) definiert den Amateurfunkdienst in der Radio Regulations (RR) wie folgt:

Definition (RR 1.56): "A radiocommunication service for the purpose of self-training, intercommunication and technical investigations carried out by amateurs."

Auf Deutsch: Ein Funkdienst zum Zweck der Selbstausbildung, der gegenseitigen Kommunikation und technischer Untersuchungen, der von Amateuren durchgeführt wird.

Rechtliche Grundlage in Deutschland

In Deutschland ist der Amateurfunkdienst im Amateurfunkgesetz (AFuG) geregelt. Zuständige Behörde ist die Bundesnetzagentur.

AspektRegelung
GesetzAmateurfunkgesetz (AFuG)
VerordnungAmateurfunkverordnung (AFuV)
ZuständigBundesnetzagentur (BNetzA)
PrüfungPflicht für Sendeberechtigung

Abgrenzung zu anderen Funkdiensten

Der Amateurfunkdienst unterscheidet sich von lizenzfreien Funkdiensten:

Amateurfunkdienst

Lizenz: Prüfung erforderlich
Leistung: je nach Klasse/Band bis 750 W PEP
Frequenzen: Viele Bänder weltweit
Selbstbau: Erlaubt
Jedermannfunk
(CB, PMR, Freenet)

Lizenz: Keine Prüfung
Leistung: fest vorgegeben (0,5-12 W je nach Dienst)
Frequenzen: Festgelegt
Selbstbau: An Allgemeinzuteilung gebunden

Amateurfunkdienst über Satelliten

Neben dem terrestrischen Amateurfunkdienst gibt es auch den Amateurfunkdienst über Satelliten (RR 1.57). Dieser nutzt Weltraumfunkstellen auf Amateurfunksatelliten wie QO-100.

Ausführliche Informationen

Alles über Geschichte, Lizenzklassen, Frequenzen, Betriebsarten und den Einstieg ins Hobby findest du auf der Hauptseite:

Amateurfunk - Was ist das?

Quellen

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