Der Amateurfunkdienst ist ein Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander, zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung und zur Völkerverständigung wahrgenommen wird.

💡 Kurzfassung: Der Amateurfunkdienst ist der offizielle Begriff für das Hobby "Amateurfunk" - ein weltweit anerkannter Funkdienst mit eigenen Frequenzbändern.

Definition laut ITU

Die ITU (Internationale Fernmeldeunion) definiert den Amateurfunkdienst in der Radio Regulations (RR) wie folgt:

Definition (RR 1.56): "A radiocommunication service for the purpose of self-training, intercommunication and technical investigations carried out by amateurs."

Auf Deutsch: Ein Funkdienst zum Zweck der Selbstausbildung, der gegenseitigen Kommunikation und technischer Untersuchungen, der von Amateuren durchgeführt wird.

Rechtliche Grundlage in Deutschland

In Deutschland ist der Amateurfunkdienst im Amateurfunkgesetz (AFuG) geregelt. Zuständige Behörde ist die Bundesnetzagentur.

AspektRegelung
GesetzAmateurfunkgesetz (AFuG)
VerordnungAmateurfunkverordnung (AFuV)
ZuständigBundesnetzagentur (BNetzA)
PrüfungPflicht für Sendeberechtigung

Abgrenzung zu anderen Funkdiensten

Der Amateurfunkdienst unterscheidet sich von lizenzfreien Funkdiensten:

Amateurfunkdienst

Lizenz: Prüfung erforderlich
Leistung: bis 750 Watt
Frequenzen: Viele Bänder weltweit
Selbstbau: Erlaubt
Jedermannfunk
(CB, PMR, Freenet)

Lizenz: Keine Prüfung
Leistung: max. 4 Watt
Frequenzen: Festgelegt
Selbstbau: Verboten

Amateurfunkdienst über Satelliten

Neben dem terrestrischen Amateurfunkdienst gibt es auch den Amateurfunkdienst über Satelliten (RR 1.57). Dieser nutzt Weltraumfunkstellen auf Amateurfunksatelliten wie QO-100.

Ausführliche Informationen

Alles über Geschichte, Lizenzklassen, Frequenzen, Betriebsarten und den Einstieg ins Hobby findest du auf unserer Hauptseite:

Amateurfunk - Was ist das?
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