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Relaisfunkstellen und Funkbaken

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Relaisfunkstellen und Funkbaken

Relaisfunkstellen und Funkbaken sind automatisch arbeitende Amateurfunkstellen, die ohne ständige Anwesenheit eines Operators funktionieren.

Typische Rufzeichen: DB0..., DM0..., DO0... - erkennbar an der 0 nach dem Präfix und dem Rufzeichenblock für automatische Stationen.

Unterschied: Relaisfunkstelle vs. Funkbake

Relaisfunkstelle (Relais)
Empfängt und sendet
Leitet Signale weiter
Ermöglicht Kommunikation
z.B. 2m/70cm-Relais
Funkbake (Bake)
Sendet nur
Kein Empfang
Zur Ausbreitungsbeobachtung
z.B. Bakennetz auf 10m

Voraussetzungen für den Betrieb

Fragen VD501 und VD502 klären die Betriebsvoraussetzungen:

Voraussetzung: Es bedarf einer Rufzeichenzuteilung für den Betrieb einer fernbedienten oder automatisch arbeitenden Amateurfunkstelle.

Die Zuteilung enthält auch die Rahmenbedingungen (Frequenz, Leistung, Standort), die eingehalten werden müssen.

Was ist NICHT erforderlich:

  • Klasse A ist nicht zwingend (auch E möglich, mit eingeschränktem Frequenzbereich)
  • Keine Mindestdauer der Zulassung ("2 Jahre")
  • Keine Unterschriftensammlung als "Bedarfsnachweis"
  • Keine besondere technische Qualifikation zur Instandhaltung
Hintergrund: Vor der Zuteilung führt die BNetzA eine Verträglichkeitsprüfung durch. Sie prüft, ob auf der gewünschten Frequenz am geplanten Standort ein störungsfreier Betrieb möglich ist.

Maximale Strahlungsleistung

Frage VD503 ist eine klassische Prüfungsfrage:

Merke: Die maximal zulässige Strahlungsleistung einer Relaisfunkstelle oberhalb 30 MHz beträgt 50 W ERP.

Wichtig für die Prüfung:

  • 50 W ERP - nicht PEP, nicht EIRP!
  • Gilt für Frequenzen oberhalb 30 MHz (also VHF/UHF)
  • Die persönlichen Leistungsgrenzen (750 W für Klasse A etc.) gelten hier nicht
LeistungsangabeBedeutung
ERPEffektive Strahlungsleistung (bezogen auf Dipol)
EIRPÄquivalente isotrope Strahlungsleistung
PEPSpitzenleistung am Senderausgang

Ausschluss von Nutzern

Frage VD504 behandelt ein wichtiges Thema für Relaisbetreiber:

Ausschluss erlaubt: Der verantwortliche Funkamateur kann einen bestimmten Funkamateur vom Betrieb über die Relaisfunkstelle ausschließen, wenn dies dazu dient, den störungsfreien Betrieb sicherzustellen.

Gültige Gründe für Ausschluss:

  • Störung des Betriebs (z.B. Dauerträger, Beleidigungen)
  • Technische Probleme durch den Nutzer
  • Missbrauch der Relaisfunkstelle

Keine gültigen Gründe:

  • "Zu häufige" Nutzung - Relais sind für alle da!
  • Nicht gezahlte "Gebühren" - es gibt keine Relaisnutzungsgebühr
  • Mindestalter - gibt es im Amateurfunk nicht

Nutzung von Relaisfunkstellen

Grundsätzlich darf jeder Funkamateur mit einer Zulassung Relaisfunkstellen nutzen. Typischer Ablauf:

  1. Eingabefrequenz des Relais anwählen
  2. Eigenes Rufzeichen nennen
  3. Warten auf Antwort oder CQ rufen
  4. Bei Verbindungsende: Rufzeichen nennen
Tipp: Relaisfunkstellen haben unterschiedliche Ein- und Ausgabefrequenzen (Ablage). Im 70-cm-Band beträgt die Ablage typischerweise 7,6 MHz, im 2-m-Band 600 kHz.

Zusammenfassung für die Prüfung

FrageThemaKernaussage
VD501VoraussetzungRufzeichenzuteilung für fernbediente/automatische Station
VD502BetriebserlaubnisRufzeichenzuteilung + Einhaltung der Rahmenbedingungen
VD503Max. Leistung50 W ERP oberhalb 30 MHz
VD504NutzerausschlussErlaubt zur Sicherstellung des störungsfreien Betriebs

Wissenskontrolle

0 / 4 Fragen richtig
VD501

Was ist notwendig, damit ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Relaisfunkstelle oder Funkbake betreiben darf?

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VD502

Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Relaisfunkstelle betreiben?

VD503

Wie hoch ist die maximal zulässige Strahlungsleistung einer Relaisfunkstelle oberhalb 30 MHz?

VD504

Wann kann ein verantwortlicher Funkamateur einen bestimmten Funkamateur vom Betrieb über die von ihm betreute Relaisfunkstelle ausschließen?

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