Relaisfunkstellen und Funkbaken
Relaisfunkstellen und Funkbaken
Relaisfunkstellen (fernbedient und/oder automatisch arbeitend) und Funkbaken sind automatisch arbeitende Amateurfunkstellen, die ohne ständige Anwesenheit eines Operators funktionieren.
Typische Rufzeichen: z.B. DB0..., DM0..., DO0... - häufig mit der Ziffer 0, aber die genaue Zuordnung ergibt sich aus dem Rufzeichenplan der BNetzA.
Unterschied: Relaisfunkstelle vs. Funkbake
Relaisfunkstelle (Relais)
Empfängt und sendet
Leitet Signale weiter
Ermöglicht Kommunikation
z.B. 2m/70cm-Relais
Funkbake (Bake)
Sendet nur
Kein Empfang
Zur Ausbreitungsbeobachtung
z.B. Bakennetz auf 10m
Voraussetzungen für den Betrieb
Fragen VD501 und VD502 klären die Betriebsvoraussetzungen:
Voraussetzung: Es bedarf einer Rufzeichenzuteilung nach § 13 AFuV. Der Rufzeicheninhaber muss die Station auf Anforderung der BNetzA jederzeit außer Betrieb nehmen können.
Die Zuteilung enthält auch die Rahmenbedingungen (Frequenz, Leistung, Standort), die eingehalten werden müssen.
Was ist NICHT erforderlich:
- Klasse A ist nicht zwingend (auch E möglich, mit eingeschränktem Frequenzbereich)
- Keine Mindestdauer der Zulassung ("2 Jahre")
- Keine Unterschriftensammlung als "Bedarfsnachweis"
- Keine besondere technische Qualifikation zur Instandhaltung
Hintergrund: Vor der Zuteilung führt die BNetzA eine Verträglichkeitsprüfung durch. Sie prüft, ob auf der gewünschten Frequenz am geplanten Standort ein störungsfreier Betrieb möglich ist.
Maximale Strahlungsleistung
Frage VD503 ist eine klassische Prüfungsfrage:
Merke: Die maximal zulässige Strahlungsleistung einer fernbedienten oder automatisch arbeitenden terrestrischen Amateurfunkstelle oberhalb 30 MHz beträgt 50 W ERP (ausgenommen: Remote-Betrieb nach § 13a AFuV).
Wichtig für die Prüfung:
- 50 W ERP - nicht PEP, nicht EIRP!
- Gilt für Frequenzen oberhalb 30 MHz (also VHF/UHF)
- Die persönlichen Leistungsgrenzen (750 W für Klasse A etc.) gelten hier nicht
| Leistungsangabe | Bedeutung |
|---|---|
| ERP | Effektive Strahlungsleistung (bezogen auf Dipol) |
| EIRP | Äquivalente isotrope Strahlungsleistung |
| PEP | Spitzenleistung am Senderausgang |
Ausschluss von Nutzern
Frage VD504 behandelt ein wichtiges Thema für Relaisbetreiber:
Ausschluss erlaubt: Der verantwortliche Funkamateur kann einen bestimmten Funkamateur vom Betrieb über die Relaisfunkstelle ausschließen, wenn dies dazu dient, den störungsfreien Betrieb sicherzustellen.
Gültige Gründe für Ausschluss:
- Störung des Betriebs (z.B. Dauerträger, Beleidigungen)
- Technische Probleme durch den Nutzer
- Missbrauch der Relaisfunkstelle
Keine gültigen Gründe:
- "Zu häufige" Nutzung - Relais sind für alle da!
- Nicht gezahlte "Gebühren" - es gibt keine Relaisnutzungsgebühr
- Mindestalter - gibt es im Amateurfunk nicht
Nutzung von Relaisfunkstellen
Grundsätzlich darf jeder Funkamateur mit einer Zulassung Relaisfunkstellen nutzen. Typischer Ablauf:
- Eingabefrequenz des Relais anwählen
- Eigenes Rufzeichen nennen
- Warten auf Antwort oder CQ rufen
- Bei Verbindungsende: Rufzeichen nennen
Tipp: Relaisfunkstellen haben unterschiedliche Ein- und Ausgabefrequenzen (Ablage). Im 70-cm-Band beträgt die Ablage typischerweise 7,6 MHz, im 2-m-Band 600 kHz.
Zusammenfassung für die Prüfung
| Frage | Thema | Kernaussage |
|---|---|---|
| VD501 | Voraussetzung | Rufzeichenzuteilung für fernbediente/automatische Station |
| VD502 | Betriebserlaubnis | Rufzeichenzuteilung + Einhaltung der Rahmenbedingungen |
| VD503 | Max. Leistung | 50 W ERP oberhalb 30 MHz |
| VD504 | Nutzerausschluss | Erlaubt zur Sicherstellung des störungsfreien Betriebs |
Wissenskontrolle
0 / 4 Fragen richtigWas ist notwendig, damit ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Relaisfunkstelle oder Funkbake betreiben darf?