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Klubstationen

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Klubstationen

Eine Klubstation ist eine gemeinschaftlich genutzte Amateurfunkstelle - typischerweise in einem Ortsverband oder einer Amateurfunkgruppe. Sie ermöglicht es mehreren Funkamateuren, unter einem gemeinsamen Rufzeichen zu funken.

Rufzeichen-Blöcke für Klubstationen: DA0, DB0, DF0, DH0, DK0, DL0, DM0 - erkennbar an der 0 nach dem Präfix.

Voraussetzungen für die Rufzeichenzuteilung

Fragen VD401 und VD402 behandeln die Voraussetzungen:

Voraussetzungen für ein Klubstationsrufzeichen:
  1. Der Leiter der Gruppe benennt einen verantwortlichen Funkamateur
  2. Der Verantwortliche muss eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst besitzen (§ 3 Abs. 1 AFuG)

Wichtig für die Prüfung - was NICHT erforderlich ist:

  • Der Verantwortliche muss nicht Klasse A haben
  • Keine Mindestdauer der Zulassung (nicht "2 Jahre")
  • Der Leiter der Gruppe muss nicht selbst der Verantwortliche sein
  • Ein eingetragener Verein (e.V.) ist nicht erforderlich

Wann darf die Klubstation betrieben werden?

Frage VD403:

Betrieb erlaubt: Nachdem der verantwortliche Funkamateur selbst eine Zulassung zum Amateurfunkdienst und die Zuteilung eines Klubstationsrufzeichens erhalten hat.

Keine Wartezeit von 3 Monaten, keine Standortprüfung durch die BNetzA erforderlich.

Wer darf die Klubstation nutzen?

Fragen VD404 und VD405 klären die Nutzungsrechte:

Wichtig: Jeder Funkamateur mit einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst darf das Rufzeichen der Klubstation mitbenutzen - auch Nichtmitglieder der Gruppe!

Achtung bei den Prüfungsfragen:

  • Mitgliedschaft in der Gruppe ist nicht erforderlich
  • Anwesenheit eines Gruppenmitglieds ist nicht erforderlich
  • Vorab-Anzeige bei der BNetzA ist nicht erforderlich
  • Es reicht die Zulassung - ein Zeugnis allein genügt nicht

Berechtigungsumfang bei unterschiedlichen Klassen

Fragen VD406 und VD407 sind besonders prüfungsrelevant:

Regel: Wenn die Klasse des Nutzers von der Klasse der Klubstation abweicht, gilt der Berechtigungsumfang der niedrigeren der beiden Klassen.

Beispiele:

KlubstationNutzerBerechtigung
Klasse AKlasse AVoller Umfang Klasse A
Klasse AKlasse ENur Umfang Klasse E
Klasse AKlasse NNur Umfang Klasse N
Klasse EKlasse ANur Umfang Klasse E

Frage VD407 fragt konkret: Wer darf an einer Klubstation Klasse A im 40-m-Band funken?

Antwort: Nur Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse A!

Das 40-m-Band (7 MHz) ist für Klasse E und N nicht vollständig freigegeben. Daher dürfen nur Klasse-A-Inhaber dort mit dem vollen Berechtigungsumfang der Klubstation funken.

Klasse A an Klubstation A
Alle Bänder
Volle Leistung
40-m-Band: ✓
Klasse E an Klubstation A
Nur E-Bänder
E-Leistung
40-m-Band: eingeschränkt

Standortänderung

Frage VD408:

Merke: Kurzzeitige Standortänderungen müssen der BNetzA nicht angezeigt werden.

Das ermöglicht z.B. den Betrieb bei Fielddays, Messen oder anderen Veranstaltungen, ohne vorher eine Genehmigung einzuholen.

Aber: Dauerhafte Standortänderungen müssen angezeigt werden!

Zusammenfassung: Rollen bei der Klubstation

RolleAufgabeVoraussetzung
Leiter der GruppeBenennt den VerantwortlichenKeine besonderen
VerantwortlicherRufzeicheninhaber, trägt VerantwortungZulassung (A, E oder N)
NutzerFunkt mit dem KlubrufzeichenZulassung (A, E oder N)

Zusammenfassung für die Prüfung

FrageThemaKernaussage
VD401Voraussetzung RufzeichenLeiter benennt Verantwortlichen
VD402Voraussetzung VerantwortlicherZulassung nach § 3 Abs. 1 AFuG
VD403BetriebsbeginnNach eigener Zulassung + Klubrufzeichen-Zuteilung
VD404MitnutzungZulassung erforderlich (nicht Mitgliedschaft)
VD405NichtmitgliederDürfen auch Funkbetrieb durchführen
VD406BerechtigungsumfangNiedrigere der beiden Klassen gilt
VD40740-m-BandNur Klasse A an Klubstation Klasse A
VD408StandortänderungKurzzeitig: keine Anzeige nötig

Wissenskontrolle

0 / 8 Fragen richtig
VD401

Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung eines Rufzeichens für den Betrieb einer Klubstation erfüllt sein?

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VD402

Welche Voraussetzung muss für die Erteilung eines Rufzeichens für den Betrieb einer Klubstation erfüllt sein?

VD403

Ab wann darf ein Funkamateur laut Amateurfunkgesetz (AFuG) eine Klubstation betreiben?

VD404

Was ist nötig, damit ein Funkamateur das Rufzeichen einer Klubstation mitbenutzen darf?

VD405

Darf ein Funkamateur mit Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst nach den Bestimmungen der Amateurfunkverordnung (AFuV) mit dem Rufzeichen der Klubstation Funkbetrieb durchführen, auch wenn er nicht Mitglied der betreibenden Gruppe ist?

VD406

Sie nutzen ein Klubstationsrufzeichen und verfügen über eine andere Amateurfunkzeugnis-Klasse als die Zuteilung der Klubstation. In welchen Frequenzbereichen und mit welchen Leistungen dürfen Sie senden? Entsprechend des Berechtigungsumfangs ...

VD407

Welche der genannten Funkamateure dürfen an einer Klubstation der Klasse A Funkbetrieb im 40 m-Amateurfunkband durchführen?

VD408

Welche Aussage ist hinsichtlich der Standortänderung einer Klubstation zutreffend?

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