Ausbildungsfunkbetrieb
Ausbildungsfunkbetrieb
Der Ausbildungsfunkbetrieb ermöglicht es Menschen ohne Amateurfunklizenz, unter Anleitung eines erfahrenen Funkamateurs erste praktische Erfahrungen im Amateurfunk zu sammeln.
Zweck des Ausbildungsfunkbetriebs
Frage VD301 fragt nach dem Zweck:
Es geht also nicht nur um Vorführung oder Unterhaltung, sondern um echte Prüfungsvorbereitung durch praktisches Üben.
Wer darf ausbilden?
Frage VD302 klärt die Voraussetzungen für Ausbilder:
Wichtig für die Prüfung:
- Klasse A oder E - nicht nur Klasse A!
- Keine Mindestdauer der Zulassung erforderlich
- Kein spezielles Ausbildungsrufzeichen mehr nötig (seit 2024)
Teilnahme von Nicht-Funkamateuren
Frage VD303 regelt die Bedingungen für Auszubildende:
Was bedeutet "unmittelbare Aufsicht"?
- Der Ausbilder muss sich direkt neben dem Auszubildenden befinden
- Er muss jederzeit eingreifen können (z.B. Sender abschalten)
- Der Auszubildende darf nicht allein funken
Eine Klubstation ist nicht erforderlich - Ausbildung kann auch an der Heimstation erfolgen.
Berechtigungsumfang
Frage VD304 behandelt die erlaubten Frequenzen und Leistungen:
Das bedeutet:
- Hat der Ausbilder Klasse A → voller Frequenz- und Leistungsumfang
- Hat der Ausbilder Klasse E → eingeschränkter Umfang der Klasse E
Alle Sendearten (auch CW/Morsetelegrafie)
Teilnahme an Contesten
An jeder Station (Heim/Klub)
Überschreitung der Berechtigung des Ausbilders
Funkbetrieb ohne Aufsicht
Auszubildender allein an der Station
Auskunftspflicht
Frage VD305 behandelt die Dokumentationspflicht:
Es ist also sinnvoll, den Ausbildungsfunkbetrieb zu dokumentieren (wer, wann, welche Frequenzen).
Der Rufzeichenzusatz /T
Frage VD306 ist ein häufiger Prüfungsfehler:
Beispiel:
- Ausbilder hat das Rufzeichen:
DL1ABC - Auszubildender ruft:
DL1ABC/ToderDL1ABC/Trainee
So erkennt jeder im Funkverkehr, dass gerade ein Auszubildender am Mikrofon ist.
Zusammenfassung: Rollen im Ausbildungsfunkbetrieb
| Rolle | Voraussetzung | Aufgabe |
|---|---|---|
| Ausbilder | Klasse A oder E | Unmittelbare Anleitung und Aufsicht, trägt die Verantwortung |
| Auszubildender | Keine Lizenz nötig | Praktisches Üben, verwendet Rufzeichen mit /T |
Zusammenfassung für die Prüfung
| Frage | Thema | Kernaussage |
|---|---|---|
| VD301 | Zweck | Praktische Vorbereitung auf die Amateurfunkprüfung |
| VD302 | Voraussetzung Ausbilder | Zulassung Klasse A oder E |
| VD303 | Teilnahme Auszubildende | Nur unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht |
| VD304 | Berechtigungsumfang | Nur im Umfang der Berechtigung des Ausbilders |
| VD305 | Auskunftspflicht | Ausbilder muss BNetzA Auskunft geben |
| VD306 | Rufzeichenzusatz /T | Wird vom Auszubildenden benutzt |
Wissenskontrolle
0 / 6 Fragen richtigWozu dient der Ausbildungsfunkbetrieb gemäß Amateurfunkverordnung (AFuV)? Er dient ...