Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG)
Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG)
Das TTDSG (seit 2024 umbenannt in TDDDG) enthält wichtige Regelungen zum Fernmeldegeheimnis und zum Abhörverbot, die auch für Funkamateure gelten.
Abhören des nichtöffentlich gesprochenen Wortes
Frage VE201 behandelt ein striktes Verbot:
Was ist "nichtöffentlich gesprochenes Wort"?
- Polizeifunk
- Rettungsdienste (BOS-Funk)
- Betriebsfunk von Unternehmen
- Handygespräche
- Alle privaten Funkgespräche
Falsche Antworten in der Prüfung:
- Der Funkamateur darf nicht selbst entscheiden, was er hört
- Es gibt keine besondere BNetzA-Zulassung dafür
- "Technisch zugelassene Empfänger" berechtigen nicht zum Abhören
Das Fernmeldegeheimnis
Frage VE202 definiert, wann das Fernmeldegeheimnis verletzt wird:
Was darf empfangen werden?
Amateurfunk
Rundfunk
Öffentliche Aussendungen
Wetterdienste
Polizeifunk
BOS-Funk
Betriebsfunk
Private Funkgespräche
Wichtig: Amateurfunkaussendungen sind öffentlich und dürfen von jedem empfangen werden - das ist ein wichtiger Unterschied zu anderen Funkdiensten!
Verhalten bei versehentlichem Empfang
Frage VE203 regelt, was zu tun ist, wenn man versehentlich nicht für Funkamateure bestimmte Nachrichten empfängt:
Das bedeutet:
- Niemandem erzählen, was man gehört hat
- Niemandem erzählen, dass man etwas gehört hat
- Für immer schweigen!
Was man NICHT tun muss:
- Empfänger ausschalten (man darf weiterdrehen)
- Die BNetzA informieren (keine Meldepflicht)
Verbotene Geräte
Frage VE204 behandelt Geräte, deren Herstellung und Besitz verboten ist:
Das sind sogenannte „Wanzen" - also getarnte Abhörgeräte, die aussehen wie:
- Kugelschreiber
- Wecker oder Uhren
- Bilderrahmen
- USB-Sticks
- Andere Alltagsgegenstände
Was ist NICHT verboten:
| Gerät | Status | Begründung |
|---|---|---|
| Scanner/Breitbandempfänger | Erlaubt | Täuscht keinen anderen Gegenstand vor |
| Richtmikrofone | Erlaubt (Besitz) | Keine Sendeanlage |
| Digitale Aufnahmegeräte | Erlaubt | Täuscht keinen anderen Gegenstand vor |
- Es ist eine Sendeanlage (nicht nur Empfänger)
- Sie täuscht einen anderen Gegenstand vor (ist getarnt)
Zusammenfassung für die Prüfung
| Frage | Thema | Kernaussage |
|---|---|---|
| VE201 | Abhören | Abhören nichtöffentlicher Gespräche ist Straftat |
| VE202 | Fernmeldegeheimnis | Verletzt bei Empfang/Verwertung/Weitergabe nicht-öffentlicher Nachrichten |
| VE203 | Verhalten | Inhalt und Tatsache des Empfangs nicht mitteilen (außer Notfall) |
| VE204 | Verbotene Geräte | Getarnte Sendeanlagen ("Wanzen") - Herstellung UND Besitz verboten |
Wissenskontrolle
0 / 4 Fragen richtigDarf ein Funkamateur seine Amateurfunkstelle zum Abhören des nichtöffentlich gesprochenen Wortes verwenden?