Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG), Störfälle
EMVG und Störfälle
Das EMVG regelt die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten. Für Funkamateure ist besonders wichtig: Was tun bei Störungen - sowohl wenn man selbst stört als auch wenn man gestört wird?
Wenn die Amateurfunkstelle stört
Erste Maßnahme: Sendeleistung reduzieren
Frage VE301: Was tun, wenn der Nachbar gestört wird?
Das ist eine freundliche Geste und kann das Problem oft schon lösen oder zumindest entschärfen.
Wenn Störungen nicht beseitigt werden können
Frage VE302:
Die BNetzA ist die zuständige Behörde für Funkstörungen - nicht der Amateurfunkverband!
Wenn beide Seiten vorschriftsmäßig arbeiten
Fragen VE303 und VE304: Was passiert, wenn sowohl die Amateurfunkstelle als auch die gestörte Anlage die Vorschriften einhalten?
Was NICHT passiert:
- Kein automatisches Betriebsverbot
- Kein Entzug der Amateurfunkzulassung
- Kein Bußgeldverfahren
- Keine Gebühren für den Funkamateur
Feldstärke unter dem Grenzwert
Fragen VE305 und VE306: Besonders wichtig für die Prüfung!
Begründung: Das gestörte Gerät hält die EMVG-Anforderungen an die Störfestigkeit nicht ein - das Problem liegt also beim Gerät, nicht beim Funkamateur!
Wenn die Amateurfunkstelle gestört wird
Erste Maßnahme: Eigenen Haushalt prüfen
Frage VE307:
- Steckernetzteile (Schaltnetzteile)
- LED-Lampen
- Computer und Bildschirme
- Router, USB-Hubs
- Solaranlagen-Optimizer
Erst wenn die Störquelle nicht im eigenen Haushalt liegt, sollte man weitere Schritte unternehmen.
Muss man Störungen hinnehmen?
Frage VE308:
Das liegt daran, dass der Funkamateur selbst den Grad der Störfestigkeit seiner Amateurfunkstelle bestimmen kann (Sonderrecht nach AFuG).
Störung bei der BNetzA melden
Frage VE309: Wie meldet man Störungen richtig?
- Protokoll anfertigen mit Zeitpunkt und Art der Störungen
- Vermutete Quelle benennen
- Meldung an die BNetzA senden
Was man NICHT tun sollte:
- Nicht bei jeder einzelnen Störung eine E-Mail senden
- Nicht ständig telefonisch nachfragen
- Nicht einfach alle Nachbar-Kontaktdaten melden
📞 0800 63 883 63 (kostenlos, 24/7)
📧 funkstoerung@bnetza.de
Zusammenfassung: Störungsfälle
1. Leistung reduzieren
2. Nachbar an BNetzA verweisen
3. Abhilfemaßnahmen abwarten
1. Eigenen Haushalt prüfen
2. Protokoll führen
3. BNetzA informieren
Zusammenfassung für die Prüfung
| Frage | Thema | Kernaussage |
|---|---|---|
| VE301 | Erste Maßnahme bei Störung | Sendeleistung vorläufig reduzieren |
| VE302 | Störung nicht behebbar | Nachbar höflich an BNetzA verweisen |
| VE303 | Beide vorschriftsmäßig | Abhilfemaßnahmen in Zusammenarbeit |
| VE304 | BNetzA-Befugnisse | Kann Abhilfemaßnahmen veranlassen |
| VE305 | Feldstärke unter Grenzwert | Funkbetrieb kann fortgesetzt werden |
| VE306 | Kabelfernsehen gestört | Funkbetrieb kann fortgesetzt werden |
| VE307 | Eigener Empfang gestört | Zuerst Störquellen im eigenen Haushalt suchen |
| VE308 | Störungen hinnehmen? | Ja, wenn störende Geräte EMVG/FuAG-konform |
| VE309 | Störung melden | Protokoll mit Zeitpunkt, Art und vermuteter Quelle |
Wissenskontrolle
0 / 9 Fragen richtigDurch den Betrieb einer Amateurfunkstelle wird der Rundfunkempfang eines Nachbarn gestört. Welche Maßnahme kann der Funkamateur zur Wahrung des nachbarschaftlichen Friedens noch vor Einschaltung der Bundesnetzagentur durchführen?