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Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG), Störfälle

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EMVG und Störfälle

Das EMVG regelt die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten. Für Funkamateure ist besonders wichtig: Was tun bei Störungen - sowohl wenn man selbst stört als auch wenn man gestört wird?

Wenn die Amateurfunkstelle stört

Erste Maßnahme: Sendeleistung reduzieren

Frage VE301: Was tun, wenn der Nachbar gestört wird?

Erste Maßnahme: Die Sendeleistung vorläufig reduzieren - zur Wahrung des nachbarschaftlichen Friedens, noch bevor die BNetzA eingeschaltet wird.

Das ist eine freundliche Geste und kann das Problem oft schon lösen oder zumindest entschärfen.

Wenn Störungen nicht beseitigt werden können

Frage VE302:

Empfehlung: Dem Nachbarn höflich empfehlen, sich an die Bundesnetzagentur zur Prüfung der Störungsursache zu wenden.

Die BNetzA ist die zuständige Behörde für Funkstörungen - nicht der Amateurfunkverband!

Wenn beide Seiten vorschriftsmäßig arbeiten

Fragen VE303 und VE304: Was passiert, wenn sowohl die Amateurfunkstelle als auch die gestörte Anlage die Vorschriften einhalten?

Lösung: Die BNetzA kann Abhilfemaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Beteiligten veranlassen.

Was NICHT passiert:

  • Kein automatisches Betriebsverbot
  • Kein Entzug der Amateurfunkzulassung
  • Kein Bußgeldverfahren
  • Keine Gebühren für den Funkamateur

Feldstärke unter dem Grenzwert

Fragen VE305 und VE306: Besonders wichtig für die Prüfung!

Regel: Wenn die erzeugte Feldstärke am gestörten Gerät den Grenzwert für die Störfestigkeit nicht erreicht, kann der Funkamateur seinen Funkbetrieb fortsetzen.

Begründung: Das gestörte Gerät hält die EMVG-Anforderungen an die Störfestigkeit nicht ein - das Problem liegt also beim Gerät, nicht beim Funkamateur!

Achtung: Das bedeutet nicht, dass der Funkamateur seine Leistung "uneingeschränkt erhöhen" darf! Er darf den Betrieb nur fortsetzen wie bisher.

Wenn die Amateurfunkstelle gestört wird

Erste Maßnahme: Eigenen Haushalt prüfen

Frage VE307:

Zuerst: Störquellen im eigenen Haushalt suchen!
  • Steckernetzteile (Schaltnetzteile)
  • LED-Lampen
  • Computer und Bildschirme
  • Router, USB-Hubs
  • Solaranlagen-Optimizer

Erst wenn die Störquelle nicht im eigenen Haushalt liegt, sollte man weitere Schritte unternehmen.

Muss man Störungen hinnehmen?

Frage VE308:

Grundsatz: Der Funkamateur muss Störungen grundsätzlich hinnehmen, wenn die störenden Geräte den Anforderungen des EMVG oder des FuAG (Funkanlagengesetz) genügen.

Das liegt daran, dass der Funkamateur selbst den Grad der Störfestigkeit seiner Amateurfunkstelle bestimmen kann (Sonderrecht nach AFuG).

Störung bei der BNetzA melden

Frage VE309: Wie meldet man Störungen richtig?

Richtige Vorgehensweise:
  1. Protokoll anfertigen mit Zeitpunkt und Art der Störungen
  2. Vermutete Quelle benennen
  3. Meldung an die BNetzA senden

Was man NICHT tun sollte:

  • Nicht bei jeder einzelnen Störung eine E-Mail senden
  • Nicht ständig telefonisch nachfragen
  • Nicht einfach alle Nachbar-Kontaktdaten melden
Kontakt BNetzA Funkstörungsannahme:
📞 0800 63 883 63 (kostenlos, 24/7)
📧 funkstoerung@bnetza.de

Zusammenfassung: Störungsfälle

Funkamateur stört
1. Leistung reduzieren
2. Nachbar an BNetzA verweisen
3. Abhilfemaßnahmen abwarten
Funkamateur wird gestört
1. Eigenen Haushalt prüfen
2. Protokoll führen
3. BNetzA informieren

Zusammenfassung für die Prüfung

FrageThemaKernaussage
VE301Erste Maßnahme bei StörungSendeleistung vorläufig reduzieren
VE302Störung nicht behebbarNachbar höflich an BNetzA verweisen
VE303Beide vorschriftsmäßigAbhilfemaßnahmen in Zusammenarbeit
VE304BNetzA-BefugnisseKann Abhilfemaßnahmen veranlassen
VE305Feldstärke unter GrenzwertFunkbetrieb kann fortgesetzt werden
VE306Kabelfernsehen gestörtFunkbetrieb kann fortgesetzt werden
VE307Eigener Empfang gestörtZuerst Störquellen im eigenen Haushalt suchen
VE308Störungen hinnehmen?Ja, wenn störende Geräte EMVG/FuAG-konform
VE309Störung meldenProtokoll mit Zeitpunkt, Art und vermuteter Quelle

Wissenskontrolle

0 / 9 Fragen richtig
VE301

Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle wird der Rundfunkempfang eines Nachbarn gestört. Welche Maßnahme kann der Funkamateur zur Wahrung des nachbarschaftlichen Friedens noch vor Einschaltung der Bundesnetzagentur durchführen?

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VE302

Welche Reaktion ist angebracht, wenn Störungen im Fernseh- oder Rundfunkempfang beim Nachbarn nicht mit den zur Verfügung stehenden Mitteln beseitigt werden können?

VE303

Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 145,550 MHz wird der UKW-Rundfunkempfang eines Nachbarn beeinträchtigt. Eine Überprüfung ergibt, dass sowohl die Amateurfunkstelle als auch die Rundfunkempfangsanlage vorschriftsmäßig betrieben werden. Womit muss der Funkamateur rechnen?

VE304

Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle wird der Fernsehempfang eines Nachbarn beeinträchtigt. Eine Überprüfung ergibt, dass sowohl das Fernsehgerät als auch die Amateurfunkstelle die Vorschriften einhalten und Nachbesserungen nicht mehr möglich sind. Wozu ist die BNetzA in diesem Fall befugt?

VE305

Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 145,550 MHz wird der UKW-Rundfunkempfänger eines Nachbarn durch Direkteinstrahlung beeinträchtigt. Eine Überprüfung ergibt, dass der Funkamateur am Ort des beeinträchtigten Empfängers eine Feldstärke erzeugt, die den in der Norm empfohlenen Grenzwert für die Störfestigkeit von Geräten nicht erreicht. Was folgt daraus für den Funkamateur?

VE306

Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 144,250 MHz wird der Kabelfernsehempfang eines Nachbarn beeinträchtigt. Eine Überprüfung ergibt, dass der Funkamateur am Ort der beeinträchtigten Empfangsanlage eine Feldstärke erzeugt, die den in der Norm empfohlenen Grenzwert für die Störfestigkeit von Kabelverteilanlagen nicht erreicht. Was folgt daraus für den Funkamateur?

VE307

Der Empfang Ihrer Amateurfunkstation ist auf allen Bändern gestört. Welche Maßnahme sollten Sie als erstes ergreifen?

VE308

Muss ein Funkamateur eine Störung seines Empfangs durch andere Geräte hinnehmen?

VE309

Der Empfang Ihrer Amateurfunkstation ist wiederkehrend gestört. Die Ursache liegt nicht in Ihrem Haushalt. Sie wollen die Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur informieren. Wie sollten Sie die Bearbeitung durch die Behörde unterstützen?

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