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Remote-Stationen

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Remote-Stationen

Der Remote-Betrieb ermöglicht es Funkamateuren, eine Amateurfunkstelle aus der Ferne zu bedienen - beispielsweise über das Internet. So kann man auch dann funken, wenn am eigenen Wohnort keine Antenne möglich ist.

Neu seit Juni 2024: Die novellierte AFuV regelt erstmals den Remote-Betrieb für Funkamateure. Der Rufzeichenzusatz /R oder /Remote ist freiwillig.

Was ist Remote-Betrieb?

Frage VD601 definiert den Begriff:

Definition: Remote-Betrieb ist Funkbetrieb, bei dem eine räumlich entfernte Amateurfunkstelle z.B. über das Internet betrieben wird.

Was Remote-Betrieb NICHT ist:

  • Nicht: Weitverbindungen (DX) über große Entfernungen
  • Nicht: Lokale Steuerung am daneben stehenden Computer
  • Nicht: Contestbetrieb mit verteilten Aufgaben

Betriebsmeldung bei der BNetzA

Frage VD602:

Meldepflicht: Ja, für den Betreiber der Remote-Station ist eine Betriebsmeldung bei der BNetzA erforderlich.

Wichtig: Nur der Betreiber muss melden - nicht die Nutzer! Die Anzeige ist gebührenfrei.

Wer darf eine Remote-Station betreiben?

Fragen VD603 und VD604:

Nur Klasse A! Remote-Stationen dürfen nur von Funkamateuren der Klasse A betrieben werden.
StationstypRemote-Betrieb erlaubt?
Personengebundenes Rufzeichen Klasse A✓ Ja
Klubstation Klasse A✓ Ja
Personengebundenes Rufzeichen Klasse E✗ Nein
Klubstation Klasse E✗ Nein
Personengebundenes Rufzeichen Klasse N✗ Nein

Wer darf eine Remote-Station nutzen?

Fragen VD606 und VD607:

Nutzungsberechtigung: Nur vom Betreiber berechtigte Funkamateure, die über eine Zulassung für die Klasse A verfügen.

Der Betreiber muss sicherstellen, dass nur berechtigte Funkamateure die Station nutzen können (z.B. durch Passwortschutz).

Kontrolle und Betriebssicherheit

Frage VD605:

Kontrolle: Der Betreiber muss sicherstellen, dass die Remote-Station unter seiner mittelbaren Kontrolle steht.

Was bedeutet "mittelbare Kontrolle"?

  • Ständige Überwachung der Verbindung (Watchdog)
  • Sender muss bei Verbindungsabbruch automatisch abschalten
  • Möglichkeit zum Fernabschalten (z.B. per IP-Steckdose)

Was ist NICHT erforderlich:

  • Keine Pflicht, nur kommerzielle Geräte zu verwenden (Selbstbau erlaubt)
  • Keine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) vorgeschrieben
  • Kein technisches Protokoll der Nutzung erforderlich

Kontaktdaten bei der BNetzA

Frage VD608:

Warum Kontaktdaten? Der Betreiber muss für die BNetzA als Ansprechpartner erreichbar sein - insbesondere bei Funkstörungen.

Die Kontaktdaten werden nicht in der öffentlichen Rufzeichenliste veröffentlicht und dienen nicht der Rechnungsstellung.

Sonderfall: Klubstationen im Remote-Betrieb

Frage VD609 ist besonders wichtig:

Einschränkung: Bei Klubstationen im Remote-Betrieb darf der Zugriff nur Mitgliedern der Gruppe eingeräumt werden, die die Klubstation betreibt.

Unterschied zum normalen Klubstationsbetrieb:

Klubstation vor Ort
Alle Funkamateure dürfen nutzen
Auch Nichtmitglieder
Keine Zugangsbeschränkung
Klubstation Remote
Nur Gruppenmitglieder
Nichtmitglieder ausgeschlossen
Zugangsbeschränkung Pflicht

Einschränkungen beim Remote-Betrieb

Hinweis: Die Bänder 60 m, 6 m und 4 m sind aktuell nicht für Remote-Betrieb zugelassen. Remote-Betrieb ist nur für Klasse A gestattet.

Zusammenfassung für die Prüfung

FrageThemaKernaussage
VD601DefinitionFernbedienung einer entfernten Station (z.B. über Internet)
VD602BetriebsmeldungJa, für den Betreiber (nicht Nutzer)
VD603Wer darf betreiben?Nur Funkamateure der Klasse A
VD604Welche Stationen?Klubstationen der Klasse A
VD605BetriebssicherheitMittelbare Kontrolle durch Betreiber
VD606NutzungsrechtNur vom Betreiber berechtigte Funkamateure
VD607Wer darf senden?Berechtigte mit Zulassung Klasse A
VD608KontaktdatenBetreiber muss für BNetzA erreichbar sein
VD609Klubstation RemoteNur Mitglieder der betreibenden Gruppe

Wissenskontrolle

0 / 9 Fragen richtig
VD601

Was versteht der Funkamateur unter "Remote-Betrieb"?

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VD602

Ist für "Remote-Betrieb" bei der BNetzA eine Betriebsmeldung erforderlich?

VD603

Wer darf eine "Remote-Station" betreiben?

VD604

Welche der folgenden Amateurfunkstellen darf als "Remote-Station" verwendet werden?

VD605

Wie muss der Betreiber die Betriebssicherheit seiner "Remote-Station" gewährleisten? Der Betreiber muss sicherstellen, dass ...

VD606

Was ist bei der Übertragung des Nutzungsrechts an einer "Remote-Station" auf andere Funkamateure zu beachten?

VD607

Wer darf mit einer Amateurfunkstelle im "Remote-Betrieb" senden? Vom Betreiber der Amateurfunkstelle berechtigte Funkamateure, die ...

VD608

Warum muss der Betreiber der "Remote-Station" seine Kontaktdaten bei der BNetzA angeben?

VD609

Wem darf Zugriff auf eine Klubstation im Remote-Betrieb eingeräumt werden?

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