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Remote-Stationen

Remote-Stationen

Der Remote-Betrieb ermöglicht es Funkamateuren, eine Amateurfunkstelle aus der Ferne zu bedienen - beispielsweise über das Internet. So kann man auch dann funken, wenn am eigenen Wohnort keine Antenne möglich ist.

Neu seit 24. Juni 2024 (novellierte AFuV, § 13a): Die novellierte AFuV regelt erstmals den Remote-Betrieb für Funkamateure. Beim Remote-Betrieb kann das Zeichen /R bzw. im Sprechfunk das Wort "Remote" an das Rufzeichen angefügt werden (freiwillig).

Was ist Remote-Betrieb?

Frage VD601 definiert den Begriff:

Definition: Remote-Betrieb ist der unbesetzte, fernbediente Betrieb einer ortsfesten Amateurfunkstelle unter ununterbrochener, mittelbarer und vollständiger Kontrolle - z.B. über das Internet.

Was Remote-Betrieb NICHT ist:

  • Nicht: Weitverbindungen (DX) über große Entfernungen
  • Nicht: Lokale Steuerung am daneben stehenden Computer
  • Nicht: Contestbetrieb mit verteilten Aufgaben

Betriebsmeldung bei der BNetzA

Frage VD602:

Meldepflicht: Ja, für den Betreiber der Remote-Station ist eine Betriebsmeldung bei der BNetzA erforderlich.

Wichtig: Der Betreiber muss Beginn und Ende des Remote-Betriebs sowie Standort und Kontaktdaten der BNetzA unverzüglich anzeigen.

Wer darf eine Remote-Station betreiben?

Fragen VD603 und VD604:

Nur Klasse A! Remote-Stationen dürfen nur von Funkamateuren der Klasse A betrieben werden.

StationstypRemote-Betrieb erlaubt?
Personengebundenes Rufzeichen Klasse A✓ Ja
Klubstation Klasse A✓ Ja
Personengebundenes Rufzeichen Klasse E✗ Nein
Klubstation Klasse E✗ Nein
Personengebundenes Rufzeichen Klasse N✗ Nein

Wer darf eine Remote-Station nutzen?

Fragen VD606 und VD607:

Nutzungsberechtigung: Nur vom Betreiber berechtigte Funkamateure, die über eine Zulassung für die Klasse A verfügen.

Der Betreiber muss sicherstellen, dass nur berechtigte Funkamateure die Station nutzen können (z.B. durch Passwortschutz).

Kontrolle und Betriebssicherheit

Frage VD605:

Kontrolle: Der Betreiber muss sicherstellen, dass die Remote-Station unter seiner mittelbaren Kontrolle steht.

Was bedeutet "mittelbare Kontrolle"? Mögliche technische Umsetzungen:

  • Ständige Überwachung der Verbindung (Watchdog)
  • Sender muss bei Verbindungsabbruch automatisch abschalten
  • Möglichkeit zum Fernabschalten (z.B. per IP-Steckdose)

Laut Prüfungsfragen NICHT erforderlich:

  • Keine Pflicht, nur kommerzielle Geräte zu verwenden (Selbstbau erlaubt)
  • Keine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) vorgeschrieben
  • Kein technisches Protokoll der Nutzung erforderlich

Kontaktdaten bei der BNetzA

Frage VD608:

Warum Kontaktdaten? Der Betreiber muss für die BNetzA als Ansprechpartner erreichbar sein - insbesondere bei Funkstörungen.

Die Kontaktdaten werden nicht in der öffentlichen Rufzeichenliste veröffentlicht und dienen nicht der Rechnungsstellung.

Sonderfall: Klubstationen im Remote-Betrieb

Frage VD609 ist besonders wichtig:

Einschränkung: Bei Klubstationen im Remote-Betrieb darf der Zugriff nur Mitgliedern der Gruppe eingeräumt werden, die die Klubstation betreibt.

Unterschied zum normalen Klubstationsbetrieb:

Klubstation vor Ort

Auch andere zugelassene Funkamateure

Im festgelegten Berechtigungsumfang

Keine spezielle Zugangsbeschränkung

Klubstation Remote

Nur Gruppenmitglieder

Nichtmitglieder ausgeschlossen

Zugangsbeschränkung Pflicht

Zusammenfassung für die Prüfung

FrageThemaKernaussage
VD601DefinitionFernbedienung einer entfernten Station (z.B. über Internet)
VD602BetriebsmeldungJa, für den Betreiber (nicht Nutzer)
VD603Wer darf betreiben?Nur Funkamateure der Klasse A
VD604Welche Stationen?Klubstationen der Klasse A
VD605BetriebssicherheitMittelbare Kontrolle durch Betreiber
VD606NutzungsrechtNur vom Betreiber berechtigte Funkamateure
VD607Wer darf senden?Berechtigte mit Zulassung Klasse A
VD608KontaktdatenBetreiber muss für BNetzA erreichbar sein
VD609Klubstation RemoteNur Mitglieder der betreibenden Gruppe

Wissenskontrolle

0 / 9 Fragen richtig
VD601

Was versteht der Funkamateur unter "Remote-Betrieb"?

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VD602

Ist für "Remote-Betrieb" bei der BNetzA eine Betriebsmeldung erforderlich?

VD603

Wer darf eine "Remote-Station" betreiben?

VD604

Welche der folgenden Amateurfunkstellen darf als "Remote-Station" verwendet werden?

VD605

Wie muss der Betreiber die Betriebssicherheit seiner "Remote-Station" gewährleisten? Der Betreiber muss sicherstellen, dass ...

VD606

Was ist bei der Übertragung des Nutzungsrechts an einer "Remote-Station" auf andere Funkamateure zu beachten?

VD607

Wer darf mit einer Amateurfunkstelle im "Remote-Betrieb" senden? Vom Betreiber der Amateurfunkstelle berechtigte Funkamateure, die ...

VD608

Warum muss der Betreiber der "Remote-Station" seine Kontaktdaten bei der BNetzA angeben?

VD609

Wem darf Zugriff auf eine Klubstation im Remote-Betrieb eingeräumt werden?

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