Klubstationen
Klubstationen
Eine Klubstation ist eine gemeinschaftlich genutzte Amateurfunkstelle - typischerweise in einem Ortsverband oder einer Amateurfunkgruppe. Sie ermöglicht es mehreren Funkamateuren, unter einem gemeinsamen Rufzeichen zu funken.
Voraussetzungen für die Rufzeichenzuteilung
Fragen VD401 und VD402 behandeln die Voraussetzungen:
- Der Leiter der Gruppe benennt einen verantwortlichen Funkamateur
- Der Verantwortliche muss eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst besitzen (§ 3 Abs. 1 AFuG)
Wichtig für die Prüfung - was NICHT erforderlich ist:
- Der Verantwortliche muss nicht Klasse A haben
- Keine Mindestdauer der Zulassung (nicht "2 Jahre")
- Der Leiter der Gruppe muss nicht selbst der Verantwortliche sein
- Ein eingetragener Verein (e.V.) ist nicht erforderlich
Wann darf die Klubstation betrieben werden?
Frage VD403:
Keine Wartezeit von 3 Monaten, keine Standortprüfung durch die BNetzA erforderlich.
Wer darf die Klubstation nutzen?
Fragen VD404 und VD405 klären die Nutzungsrechte:
Achtung bei den Prüfungsfragen:
- Mitgliedschaft in der Gruppe ist nicht erforderlich
- Anwesenheit eines Gruppenmitglieds ist nicht erforderlich
- Vorab-Anzeige bei der BNetzA ist nicht erforderlich
- Es reicht die Zulassung - ein Zeugnis allein genügt nicht
Berechtigungsumfang bei unterschiedlichen Klassen
Fragen VD406 und VD407 sind besonders prüfungsrelevant:
Beispiele:
| Klubstation | Nutzer | Berechtigung |
|---|---|---|
| Klasse A | Klasse A | Voller Umfang Klasse A |
| Klasse A | Klasse E | Nur Umfang Klasse E |
| Klasse A | Klasse N | Nur Umfang Klasse N |
| Klasse E | Klasse A | Nur Umfang Klasse E |
Frage VD407 fragt konkret: Wer darf an einer Klubstation Klasse A im 40-m-Band funken?
Das 40-m-Band (7 MHz) ist für Klasse E und N nicht vollständig freigegeben. Daher dürfen nur Klasse-A-Inhaber dort mit dem vollen Berechtigungsumfang der Klubstation funken.
Alle Bänder
Volle Leistung
40-m-Band: ✓
Nur E-Bänder
E-Leistung
40-m-Band: eingeschränkt
Standortänderung
Frage VD408:
Das ermöglicht z.B. den Betrieb bei Fielddays, Messen oder anderen Veranstaltungen, ohne vorher eine Genehmigung einzuholen.
Aber: Dauerhafte Standortänderungen müssen angezeigt werden!
Zusammenfassung: Rollen bei der Klubstation
| Rolle | Aufgabe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Leiter der Gruppe | Benennt den Verantwortlichen | Keine besonderen |
| Verantwortlicher | Rufzeicheninhaber, trägt Verantwortung | Zulassung (A, E oder N) |
| Nutzer | Funkt mit dem Klubrufzeichen | Zulassung (A, E oder N) |
Zusammenfassung für die Prüfung
| Frage | Thema | Kernaussage |
|---|---|---|
| VD401 | Voraussetzung Rufzeichen | Leiter benennt Verantwortlichen |
| VD402 | Voraussetzung Verantwortlicher | Zulassung nach § 3 Abs. 1 AFuG |
| VD403 | Betriebsbeginn | Nach eigener Zulassung + Klubrufzeichen-Zuteilung |
| VD404 | Mitnutzung | Zulassung erforderlich (nicht Mitgliedschaft) |
| VD405 | Nichtmitglieder | Dürfen auch Funkbetrieb durchführen |
| VD406 | Berechtigungsumfang | Niedrigere der beiden Klassen gilt |
| VD407 | 40-m-Band | Nur Klasse A an Klubstation Klasse A |
| VD408 | Standortänderung | Kurzzeitig: keine Anzeige nötig |
Wissenskontrolle
0 / 8 Fragen richtigWelche Voraussetzungen müssen für die Erteilung eines Rufzeichens für den Betrieb einer Klubstation erfüllt sein?