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Gebühren, Betrieb und Haftung

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Gebühren, Beiträge und Sonstiges

Diese Lerneinheit behandelt verschiedene Themen: Gebühren und Beiträge, die ein Funkamateur zahlen muss, Amateurfunk an Bord von Schiffen und Flugzeugen, sowie Haftung für Antennenanlagen.

Teil 1: Gebühren und Beiträge

Als Funkamateur musst du verschiedene Zahlungen an die Bundesnetzagentur leisten.

Einmalige Gebühren

Frage VE703: Bei bestimmten Amtshandlungen fallen einmalige Gebühren an, geregelt in der BNetzABGebV:

AmtshandlungGebühr (ca.)
Prüfung Klasse N68 €
Prüfung Klasse E74 €
Prüfung Klasse A81 €
Erteilung der Zulassung + Rufzeichen20 €
Wiederholungsprüfung43 € + 6 € pro Teil

Jährliche Beiträge (Frequenzschutzbeitrag)

Fragen VE701, VE702: Zusätzlich zu den einmaligen Gebühren fallen jährliche Beiträge an:

Frequenzschutzbeiträge nach TKG und EMVG

Wer muss zahlen? Jeder Funkamateur, der über eine Zulassung zum Amateurfunkdienst verfügt.

Höhe: ca. 25-35 € pro Jahr (wird jährlich neu festgelegt)

Wichtig: Die Beitragspflicht besteht bereits mit der Zulassung - unabhängig davon, ob du eine Station errichtet oder betrieben hast!

Was passiert bei Nichtzahlung?

Frage VE704:

Folgen bei Nichtzahlung:
Maßnahmen nach den Vorschriften des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes (z.B. Mahnungen, Vollstreckung, Pfändung).

Nicht die Folge: Entzug des Amateurfunkzeugnisses, Bußgeld oder Nachprüfung.

Teil 2: Amateurfunk an Bord

Fragen VE705, VE706: Du darfst deine Amateurfunkstation auch an Bord von Schiffen und Luftfahrzeugen betreiben - aber du brauchst eine Zustimmung!

Im Luftfahrzeug
(Flugzeug, Heißluftballon, Zeppelin...)

Erforderlich: Zustimmung des verantwortlichen Luftfahrzeugführers

Rufzeichenzusatz: /am
(aeronautical mobile)
Auf dem Schiff
(auch in internationalen Gewässern)

Erforderlich: Zustimmung des Schiffsführers

Rufzeichenzusatz: /mm
(maritime mobile)

Nicht erforderlich:

  • Genehmigung der BNetzA
  • Nutzung von Flugfunk- oder Seefunk-Frequenzen
  • Fest installierte Funkstelle des mobilen Flugfunk-/Seefunkdienstes

Teil 3: Haftung für Antennenanlagen

Frage VE707: Wer haftet, wenn durch deine Antenne ein Schaden entsteht (z.B. Antenne fällt herunter und beschädigt ein Auto)?

Haftung: Der Eigentümer oder Betreiber der Antennenanlage haftet für Schäden gegenüber Dritten.

Nicht zuständig:

  • Die Amateurfunkvereinigung (auch nicht bei Mitgliedschaft)
  • Die Bundesnetzagentur
  • Der Grundstückseigentümer (wenn er nicht Betreiber ist)
💡 Tipp: Eine Privathaftpflichtversicherung sollte Schäden durch Antennenanlagen abdecken. Prüfe die Bedingungen deiner Versicherung!

Zusammenfassung für die Prüfung

FrageThemaRichtige Antwort
VE701Regelmäßige BeiträgeJährliche Frequenzschutzbeiträge nach TKG und EMVG
VE702Wann Beiträge zahlen?Wenn der Funkamateur über eine Zulassung verfügt
VE703Wann Gebühren zahlen?Bei Erteilung der Zulassung und Rufzeichenzuteilung
VE704Folgen bei NichtzahlungMaßnahmen nach Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz
VE705Amateurfunk im LuftfahrzeugZustimmung des Luftfahrzeugführers erforderlich
VE706Amateurfunk auf SchiffZustimmung des Schiffsführers erforderlich
VE707Haftung für AntennenschädenEigentümer oder Betreiber der Antennenanlage

Wissenskontrolle

0 / 7 Fragen richtig
VE701

Welche regelmäßigen Beiträge hat der Funkamateur mit Rufzeichenzuteilung zu entrichten?

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VE702

In welchem Fall sind vom Funkamateur jährliche Beiträge nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBeitrV) zu entrichten? Immer, wenn der Funkamateur...

VE703

In welchem Fall sind vom Funkamateur Gebühren nach der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA (BNetzABGebV) zu entrichten? Bei der ...

VE704

Mit welchen Folgen muss der Funkamateur rechnen, wenn er die zu entrichtenden Gebühren und Beiträge nicht zahlt?

VE705

Welche Voraussetzung muss erfüllt sein, damit Sie Amateurfunk an Bord eines Luftfahrzeugs betreiben dürfen?

VE706

Darf eine Amateurfunkstelle auch an Bord eines Schiffes, welches sich in internationalen Gewässern befindet, betrieben werden?

VE707

Wer haftet für Schäden gegenüber Dritten, die durch die Antennenanlage einer Amateurfunkstelle entstehen können?

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