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Amateurfunkgesetz (AFuG)

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Das Amateurfunkgesetz (AFuG)

Das Amateurfunkgesetz (AFuG) ist die rechtliche Grundlage für den Amateurfunk in Deutschland. Es regelt, wer unter welchen Bedingungen Funkamateur werden und eine Amateurfunkstelle betreiben darf.

📜 Historischer Kontext: Das erste Amateurfunkgesetz trat am 15. März 1949 in Kraft - sogar noch vor dem Grundgesetz! Der Deutsche Bundestag beschloss 1997 die heute gültige Fassung. Damit ist Amateurfunk eines der wenigen Hobbys mit einem eigenen Gesetz.

Frage VC101 fragt nach der Rechtsgrundlage für den Amateurfunk in Deutschland:

Merke: Das Gesetz über den Amateurfunk (AFuG) bildet die Rechtsgrundlage und regelt die Voraussetzungen für die Teilnahme am Amateurfunkdienst in Deutschland.

Neben dem AFuG gibt es noch die Amateurfunkverordnung (AFuV), die die Details regelt (z.B. Frequenzen, Sendeleistungen, Rufzeichenformate).

Die drei wichtigen Definitionen im AFuG (§ 2)

Das AFuG definiert in § 2 drei zentrale Begriffe. Diese werden häufig in der Prüfung abgefragt:

1. Funkamateur

Fragen VC105 und VC113 behandeln die Definition des Funkamateurs:

Definition: Ein Funkamateur ist der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung, der sich mit dem Amateurfunkdienst aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse befasst.

Wichtig für die Prüfung: Die Abgrenzung zum gewerblichen Interesse ist entscheidend! Ein Funkamateur betreibt sein Hobby nicht aus wirtschaftlichen Gründen.

2. Amateurfunkdienst

Frage VC102 fragt nach der Definition des Amateurfunkdienstes:

Definition: Der Amateurfunkdienst ist ein Funkdienst, der von Funkamateuren wahrgenommen wird:
  • Untereinander (Kommunikation zwischen Funkamateuren)
  • Zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien
  • Zur eigenen Weiterbildung
  • Zur Völkerverständigung
  • Zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen

3. Amateurfunkstelle

Frage VC103 definiert die Amateurfunkstelle:

Definition: Eine Amateurfunkstelle besteht aus:
  • Einer oder mehreren Sendefunkanlagen
  • Empfangsfunkanlagen
  • Antennenanlagen
  • Den erforderlichen Zusatzeinrichtungen
Sie kann auf mindestens einer der im Frequenzplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden.

Achtung bei Frage VC103: Die falschen Antworten sprechen nur von "Empfangsfunkanlage" oder fordern "mehrere" Anlagen auf "mindestens drei" Frequenzen. Die richtige Antwort erfordert Sende- UND Empfangsanlagen und nur eine zugelassene Frequenz reicht aus.

Die zuständige Behörde

Frage VC104 fragt nach der zuständigen Behörde:

Merke: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) nimmt alle Aufgaben und Befugnisse wahr, die sich aus dem AFuG und der AFuV ergeben.

Die BNetzA ist zuständig für:

  • Durchführung der Amateurfunkprüfungen
  • Erteilung der Amateurfunkzulassungen
  • Zuteilung der Rufzeichen
  • Überwachung des Amateurfunkbetriebs
  • Ahndung von Verstößen

Voraussetzungen für den Amateurfunkbetrieb

Um eine Amateurfunkstelle legal betreiben zu dürfen, brauchst du zwei Dinge:

1. Amateurfunkzeugnis (Prüfung bestehen)

Das Amateurfunkzeugnis erhältst du nach bestandener Prüfung. Es bescheinigt deine fachlichen Kenntnisse.

2. Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst

Frage VC106 betont diesen wichtigen Punkt:

Wichtig: Die bestandene Prüfung allein reicht nicht aus! Du benötigst zusätzlich eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. Erst mit der Zulassung erhältst du auch dein persönliches Rufzeichen.

Mindestalter

Frage VC108: Das AFuG sieht kein Mindestalter vor. Theoretisch kann jeder - unabhängig vom Alter - die Prüfung ablegen und Funkamateur werden.

Übertragbarkeit der Zulassung

Frage VC107: Die Amateurfunkzulassung ist personengebunden und nicht übertragbar. Du darfst sie nicht an andere Personen weitergeben - auch nicht vorübergehend.

Rechte des Funkamateurs

Selbstbau und Umbau erlaubt

Frage VC109: Ein besonderes Privileg der Funkamateure:

Merke: Ein Funkamateur darf betreiben:
  • Im Handel erhältliche Sendeanlagen
  • Selbst gefertigte Sendeanlagen
  • Auf Amateurfunkfrequenzen umgebaute Sendeanlagen

Das ist ein großer Unterschied zu anderen Funkdiensten, wo nur zugelassene Geräte verwendet werden dürfen!

Einschränkungen und Pflichten

Frequenznutzung

Frage VC110: Ein Funkamateur darf nur auf den für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen senden. Der Frequenzplan der BNetzA legt diese fest.

Nur mit anderen Amateurfunkstellen

Frage VC111: Funkverkehr darf ausschließlich mit anderen Amateurfunkstellen abgewickelt werden - nicht mit BOS-Funk, Seefunk, Flugfunk usw.

Keine Nachrichten für Dritte

Frage VC112: Nachrichten für und an Dritte (die nicht am Amateurfunk teilnehmen) dürfen nur in Not- und Katastrophenfällen übermittelt werden.

Erlaubt:
Kommunikation zwischen Funkamateuren
Notfunknachrichten an Dritte
Verboten:
Regelmäßige Nachrichten für Nicht-Funkamateure
Betrieb als "Nachrichtendienst"

Keine gewerbliche Nutzung

Fragen VC113, VC114, VC115: Diese drei Fragen betonen das absolute Verbot der gewerblichen Nutzung:

Streng verboten:
  • Betrieb zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken
  • Geschäftsmäßiges Erbringen von Telekommunikationsdiensten
Auch mit Genehmigung oder Gewerbeanmeldung ist dies nicht erlaubt!

Rufzeichen

Nur das eigene Rufzeichen

Frage VC116: Ein Funkamateur darf nur das ihm von der Bundesnetzagentur zugeteilte Rufzeichen benutzen. Nicht erlaubt sind:

  • Beliebige Rufzeichen
  • Von Vereinen zugeteilte Rufzeichen
  • Das Rufzeichen eines anderen Stationsinhabers

Änderung des Rufzeichens

Frage VC117: Die BNetzA kann das Rufzeichen aus wichtigen Gründen ändern, insbesondere bei Änderungen internationaler Vorgaben. Ein Umzug allein führt jedoch nicht zu einem neuen Rufzeichen.

Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)

Fragen VC118, VC119, VC120 behandeln die EMV-Anforderungen:

Schutzanforderungen einhalten

Frage VC118: Der Funkamateur muss die Schutzanforderungen zur Gewährleistung der elektromagnetischen Verträglichkeit im Sinne des EMVG einhalten.

Störfestigkeit selbst bestimmbar

Fragen VC119 und VC120: Hier gibt es eine wichtige Ausnahme für Funkamateure:

Sonderrecht: Der Funkamateur darf bei der Störfestigkeit seiner Amateurfunkstelle und seiner Selbstbaugeräte von den grundlegenden Anforderungen des EMVG abweichen. Er kann den Grad der Störfestigkeit selbst bestimmen.

Wichtig: Das betrifft nur die Störfestigkeit (Empfindlichkeit gegenüber fremden Störungen), nicht die Störaussendung (eigene Störungen nach außen)!

Standortbescheinigung

Frage VC121: Die BNetzA stellt auf Antrag eine Standortbescheinigung aus. Diese ist für Funkamateure jedoch in den meisten Fällen nicht erforderlich - stattdessen gilt die BEMFV-Anzeige.

Sanktionen bei Verstößen

Die Fragen VC122 bis VC125 behandeln die Folgen von Verstößen gegen das AFuG:

Maßnahmen der BNetzA (VC122)

Bei Verstößen kann die BNetzA anordnen:

  • Einschränkung des Betriebes
  • Außerbetriebnahme der Amateurfunkstelle

Widerruf der Zulassung (VC123)

Bei fortgesetzten Verstößen droht der Widerruf der Amateurfunkzulassung - man verliert also das Recht, Amateurfunk zu betreiben.

Ordnungswidrigkeiten (VC124, VC125)

Bestimmte Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Geldbußen geahndet werden:

OrdnungswidrigkeitMax. Bußgeld
Betrieb ohne Zulassung und Rufzeichenbis 10.000 €
Geschäftsmäßiges Erbringen von Telekommunikationsdienstenbis 10.000 €
Nachrichtenübermittlung an Dritte (außer Notfall)bis 5.000 €
Achtung bei Frage VC124: Die falschen Antworten nennen Dinge wie "Überschreiten der Sendeleistung" oder "unzureichende Rufzeichennennung". Diese sind zwar Verstöße gegen die AFuV, aber keine Ordnungswidrigkeiten im Sinne des AFuG mit den genannten hohen Bußgeldern.

Zusammenfassung für die Prüfung

FrageThemaKernaussage
VC101RechtsgrundlageDas Gesetz über den Amateurfunk (AFuG)
VC102Definition AmateurfunkdienstExperimentell, Weiterbildung, Völkerverständigung, Not-/Katastrophenhilfe
VC103Definition AmateurfunkstelleSende- und Empfangsanlagen mit Antennen, mindestens eine Frequenz
VC104Zuständige BehördeBundesnetzagentur (BNetzA)
VC105Voraussetzung FunkamateurAmateurfunkzeugnis oder harmonisierte Prüfungsbescheinigung
VC106BetriebsvoraussetzungZulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst erforderlich
VC107ÜbertragbarkeitZulassung ist personengebunden und nicht übertragbar
VC108MindestalterKein Mindestalter vorgeschrieben
VC109SendeanlagenHandel, Selbstbau und Umbau erlaubt
VC110FrequenznutzungNur auf ausgewiesenen Amateurfunkfrequenzen
VC111FunkpartnerAusschließlich mit anderen Amateurfunkstellen
VC112Nachrichten an DritteNur in Not- und Katastrophenfällen
VC113Gewerbliche NutzungNicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse
VC114Gewerblicher BetriebNicht zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken
VC115TelekommunikationsdiensteKein geschäftsmäßiges Erbringen erlaubt
VC116RufzeichenNur das von der BNetzA zugeteilte Rufzeichen
VC117RufzeichenänderungAus wichtigen Gründen durch BNetzA möglich
VC118EMVSchutzanforderungen nach EMVG einhalten
VC119Störfestigkeit StationGrad selbst bestimmbar (Abweichung von EMVG erlaubt)
VC120Störfestigkeit SelbstbauGrad selbst bestimmbar
VC121StandortbescheinigungAuf Antrag von der BNetzA
VC122Maßnahmen BNetzAEinschränkung oder Außerbetriebnahme
VC123Fortgesetzte VerstößeWiderruf der Amateurfunkzulassung
VC124OrdnungswidrigkeitenBetrieb ohne Zulassung, gewerbliche Nutzung, Nachrichten an Dritte
VC125StrafeGeldbuße durch die BNetzA

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VC102

Im Sinne des Amateurfunkgesetzes ist der Amateurfunkdienst ein Funkdienst, der ...

VC103

Nach dem Amateurfunkgesetz (AFuG) ist eine Amateurfunkstelle eine Funkstelle, die aus ...

VC104

Welche deutsche Behörde nimmt die Aufgaben und Befugnisse wahr, die sich aus dem Amateurfunkgesetz (AFuG) und der Amateurfunkverordnung (AFuV) ergeben?

VC105

Welches der nachfolgend genannten Dokumente benötigt man, um Funkamateur im Sinne des Amateurfunkgesetzes (AFuG) zu sein?

VC106

Was ist neben einer erfolgreich abgelegten Amateurfunkprüfung unbedingt erforderlich, damit Sie eine Amateurfunkstelle betreiben dürfen?

VC107

Darf ein Funkamateur seine Amateurfunkzulassung vorübergehend einer anderen Person übertragen? Die Amateurfunkzulassung ist ...

VC108

Ist nach dem Amateurfunkgesetz (AFuG) für die Erteilung einer Amateurfunkzulassung ein Mindestalter erforderlich?

VC109

Welches Recht haben Funkamateure in Bezug auf den Betrieb von Sendeanlagen? Ein Funkamateur ...

VC110

Was gilt für Funkamateure hinsichtlich der Frequenznutzung? Ein Funkamateur darf mit seiner Amateurfunkstelle ...

VC111

Mit welchen Funkstellen darf der Funkamateur Funkverkehr abwickeln?

VC112

Darf ein Funkamateur Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte übermitteln?

VC113

Nach dem Amateurfunkgesetz ist ein Funkamateur der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses oder einer harmonisierten Prüfungsbescheinigung, der sich aus persönlicher Neigung und nicht ...

VC114

Darf die Amateurfunkstelle zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken betrieben werden? Eine Amateurfunkstelle darf ...

VC115

Zu welchem Zweck darf eine Amateurfunkstelle laut Amateurfunkgesetz (AFuG) nicht betrieben werden?

VC116

Welche personengebundenen Rufzeichen darf ein Funkamateur benutzen?

VC117

Kann ein zugeteiltes Rufzeichen durch die Bundesnetzagentur geändert werden?

VC118

Was muss ein Funkamateur beim Betrieb seiner Amateurfunkstelle in Bezug auf die elektromagnetische Verträglichkeit beachten?

VC119

Was gilt hinsichtlich der Störfestigkeit der Amateurfunkstelle nach dem Wortlaut des Amateurfunkgesetzes (AFuG)?

VC120

Darf der Funkamateur bei Selbstbaugeräten von den grundlegenden Anforderungen zur Störfestigkeit im Sinne des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) abweichen?

VC121

Kann der Funkamateur laut Amateurfunkgesetz (AFuG) eine Standortbescheinigung erhalten?

VC122

Die Bundesnetzagentur kann bei Verstößen gegen AFuG oder AFuV ...

VC123

Was hat ein Funkamateur mit zugeteiltem Rufzeichen zu erwarten, wenn er fortgesetzt gegen AFuG oder AFuV verstößt?

VC124

Welche der folgenden Handlungen sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Amateurfunkgesetzes (AFuG) und können mit Bußgeldern von bis zu 5000 bzw. 10000 Euro geahndet werden?

VC125

Was hat ein Funkamateur zu erwarten, der seine Amateurfunkstelle ordnungswidrig betreibt?

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