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Allgemeines

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Allgemeine Regelungen der Amateurfunkverordnung (AFuV)

Die Amateurfunkverordnung (AFuV) enthält die detaillierten Regeln für den Amateurfunkbetrieb in Deutschland. Während das AFuG die Grundlagen festlegt, regelt die AFuV die praktischen Details: Frequenzen, Sendeleistungen, Betriebsarten und vieles mehr.

Frequenzbereiche nachschlagen

Frage VD101 fragt, wo man die erlaubten Frequenzbereiche findet:

Merke: Die zulässigen Frequenzbereiche stehen in der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV) und ggf. weiteren Mitteilungen der BNetzA.

Die Anlage 1 ist auch als Hilfsmittel bei der Prüfung zugelassen!

Empfang von Amateurfunkaussendungen

Frage VD102: Für den Empfang von Amateurfunkaussendungen ist keine Zulassung erforderlich. Jeder darf Amateurfunk hören - ohne Prüfung, ohne Lizenz, ohne besonderes Rufzeichen.

Info: Früher gab es "Hörerrufzeichen" der DE-Reihe für SWL (Short Wave Listener). Diese gibt es heute nicht mehr - sie sind für den Empfang auch nicht nötig.

Offene Sprache - Verschlüsselung verboten

Fragen VD103 und VD104 behandeln das wichtige Thema Verschlüsselung:

Grundsatz: Im Amateurfunk darf nur offene Sprache verwendet werden. Sprachverschlüsselung zur Verschleierung des Inhalts ist unzulässig!

Was gilt als offene Sprache?

Erlaubt (offene Sprache)Verboten
Q-Gruppen und AmateurfunkabkürzungenSprachverschlüsselung zur Verschleierung
Digitale Übertragungsverfahren (mit Decoder)Geheimcodes
Morsetelegrafie (CW)Verschlüsselte Nachrichten
Fernschreiben (RTTY, PSK31, etc.)

Ausnahme: Erlaubte Verschlüsselung

Frage VD104: Nur Steuersignale dürfen verschlüsselt werden:

Verschlüsselung erlaubt für:
  • Steuersignale für Satelliten
  • Steuersignale für fernbediente Stationen
  • Steuersignale für automatisch arbeitende Stationen
  • Steuersignale für Remote-Betrieb

Der Grund: Ohne Verschlüsselung könnte jeder fremde Stationen fernsteuern!

Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitszeichen

Frage VD105: Ein überraschend häufiger Prüfungsfehler:

Streng verboten: Internationale Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitszeichen wie MAYDAY, PAN PAN oder SÉCURITÉ dürfen im Amateurfunk nicht verwendet werden!

Warum? Diese Zeichen sind für den See- und Flugfunk reserviert. Würden Funkamateure sie benutzen, könnten echte Notfälle mit Übungen verwechselt werden.

Achtung: Auch bei einem echten Notfall auf Amateurfunkfrequenzen verwendet man nicht MAYDAY, sondern ruft einfach um Hilfe.

Technische Anforderungen

Frage VD106: Die AFuV stellt eine grundlegende Anforderung an jede Amateurfunkstelle:

Merke: Die Amateurfunkstelle ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik einzurichten und zu unterhalten.

Das bedeutet: saubere Verkabelung, sichere Installation, ordnungsgemäße Erdung usw. Ein CE-Zeichen ist nicht erforderlich (Selbstbau ist ja erlaubt).

Dokumentationspflichten

Technische Unterlagen

Frage VD107: Technische Unterlagen über die Sendeanlage musst du nur auf Anforderung der Bundesnetzagentur vorlegen - nicht automatisch bei jeder Änderung.

Schriftliche Nachweise (Logbuch)

Fragen VD108 und VD109: Ein Logbuch ist nicht generell vorgeschrieben, aber:

Wichtig: Die BNetzA kann schriftliche Nachweise über den Funkbetrieb verlangen:
  • Zur Untersuchung von Störungsursachen
  • Zur Klärung frequenztechnischer Fragen
Auf Verlangen musst du Angaben schriftlich festhalten können!

Praxis-Tipp: Viele Funkamateure führen freiwillig ein Logbuch - für Conteste, QSL-Karten und als Erinnerung an schöne Verbindungen.

Unerwünschte Aussendungen

Fragen VD110, VD111 und VD112 behandeln die Minimierung von Störungen:

Grundsatz

Frage VD110: Unerwünschte Aussendungen (Oberwellen, Nebenaussendungen, etc.) sind auf das geringstmögliche Maß zu beschränken.

Abgleicharbeiten und Messungen

Frage VD111: Bei Abgleicharbeiten und Messungen an Sendern:

Merke: Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, die ein freies Abstrahlen von Signalen wirkungsvoll verhindern (z.B. Dummyload/Kunstantenne verwenden).

Unmodulierter Träger

Frage VD112: Das Aussenden eines unmodulierten Trägers ist nur kurzzeitig erlaubt, z.B. zum Abstimmen der Antenne. Dauersendung ohne Modulation ist nicht gestattet.

Meldepflichten

Frage VD113: Änderungen von Name oder Anschrift müssen unverzüglich bei der BNetzA angezeigt werden - auch wenn du gar keine Amateurfunkstelle betreibst!

Rufzeichenliste der BNetzA

Frage VD114: Die BNetzA veröffentlicht eine Liste aller personengebundenen Rufzeichen mit folgenden Daten:

Veröffentlichte Daten:
  • Name (immer)
  • Rufzeichen (immer)
  • Anschrift (nur wenn nicht widersprochen wurde)

Du kannst also der Veröffentlichung deiner Anschrift widersprechen. Name und Rufzeichen werden aber immer veröffentlicht.

Betrieb in Fahrzeugen

Frage VD115: Für den Betrieb einer Amateurfunkstelle in einem Wasser- oder Luftfahrzeug ist keine Sondergenehmigung erforderlich.

Du darfst also von deinem Boot oder Segelflugzeug aus funken - mit deinem normalen Rufzeichen und deiner normalen Zulassung.

Sonderzuteilungen

Frage VD116: Die BNetzA kann Zuteilungen mit Ausnahmen von den normalen Regeln erteilen - aber nur für:

Sonderzuteilungen möglich für: Besondere experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien mit einer Amateurfunkstelle.

Nicht für Notfunkübungen oder zusätzliche Frequenzen!

Wichtige Definitionen

Die Fragen VD117, VD118 und VD119 fragen nach drei wichtigen Definitionen aus der AFuV:

Klubstation (VD117)

Definition: Eine Klubstation ist eine Amateurfunkstelle, die von mindestens drei Mitgliedern einer Gruppe von Funkamateuren unter Verwendung eines gemeinschaftlich genutzten Rufzeichens betrieben wird.

Merke: Mindestens 3 Funkamateure, ein gemeinsames Rufzeichen (nicht die persönlichen Rufzeichen). Ein eingetragener Verein ist nicht erforderlich.

Relaisfunkstelle (VD118)

Definition: Eine Relaisfunkstelle ist eine fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die empfangene Amateurfunk-Aussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste/eingespeicherte Inhalte fernausgelöst wieder aussendet oder weiterleitet.

Wichtig für die Prüfung:

  • Fernbedient oder automatisch (oder beides)
  • Auch in Satelliten möglich
  • Nicht ständig von einem Funkamateur besetzt
  • Rufzeichen aus dem Block DB0

Funkbake (VD119)

Definition: Eine Funkbake ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die selbsttätig ständig wiederkehrende Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt.

Unterschied zur Relaisfunkstelle: Eine Funkbake sendet nur (keine Empfangs- und Weiterleitungsfunktion). Sie dient zur Beobachtung der Ausbreitungsbedingungen.

Relaisfunkstelle
Empfängt und sendet weiter
Ermöglicht Kommunikation
Meist VHF/UHF
Funkbake
Sendet nur (kein Empfang)
Zur Ausbreitungsbeobachtung
Alle Frequenzen möglich

Zusammenfassung für die Prüfung

FrageThemaKernaussage
VD101FrequenzbereicheAnlage 1 der AFuV + Mitteilungen der BNetzA
VD102EmpfangKeine Zulassung erforderlich
VD103Offene SpracheSprachverschlüsselung zur Verschleierung verboten
VD104Erlaubte VerschlüsselungNur Steuersignale (Satelliten, Remote, automatische Stationen)
VD105NotzeichenMAYDAY, PAN PAN, SÉCURITÉ ausdrücklich untersagt
VD106Technische AnforderungenAllgemein anerkannte Regeln der Technik
VD107Technische UnterlagenNur auf Anforderung der BNetzA
VD108Nachweise FunkbetriebFür Störungsuntersuchung oder frequenztechnische Fragen
VD109LogbuchNur auf Verlangen der BNetzA
VD110Unerwünschte AussendungenAuf geringstmögliches Maß beschränken
VD111AbgleicharbeitenFreies Abstrahlen wirkungsvoll verhindern
VD112Unmodulierter TrägerNur kurzzeitig (z.B. zum Abstimmen)
VD113Änderungen meldenName/Anschrift unverzüglich anzeigen
VD114RufzeichenlisteName, Rufzeichen, (Anschrift wenn nicht widersprochen)
VD115Wasser-/LuftfahrzeugKeine Sondergenehmigung erforderlich
VD116SonderzuteilungenNur für experimentelle/technisch-wissenschaftliche Studien
VD117KlubstationMind. 3 Funkamateure, gemeinsames Rufzeichen
VD118RelaisfunkstelleFernbedient/automatisch, empfängt und sendet weiter
VD119FunkbakeAutomatisch, nur Senden zur Feldstärkebeobachtung

Wissenskontrolle

0 / 19 Fragen richtig
VD101

Wo kann der Funkamateur nachschlagen, welche Frequenzbereiche er entsprechend seiner Zeugnisklasse in Deutschland nutzen darf?

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VD102

Was gilt in Bezug auf den Empfang von Amateurfunkaussendungen?

VD103

Im Amateurfunkverkehr darf nur offene Sprache verwendet werden. Was gilt nicht als offene Sprache und ist daher unzulässig?

VD104

Welche Kommunikationsinhalte dürfen im Amateurfunkverkehr laut AFuV zum Zwecke der Verschleierung verschlüsselt werden?

VD105

Dürfen im Amateurfunkverkehr internationale Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitszeichen (z. B. MAYDAY, PAN PAN, SÉCURITÉ) ausgesendet werden?

VD106

Welche technischen Anforderungen stellt die Amateurfunkverordnung u. a. an eine Amateurfunkstelle?

VD107

In welchem Fall hat ein Funkamateur der Bundesnetzagentur gemäß Amateurfunkverordnung (AFuV) technische Unterlagen über seine Sendeanlage vorzulegen?

VD108

Zu welchen Zwecken kann die Bundesnetzagentur schriftliche Nachweise über den Funkbetrieb verlangen?

VD109

Wann muss der Funkamateur Angaben über den Betrieb seiner Amateurfunkstelle schriftlich festhalten, z. B. als Logbuch?

VD110

Welche Aussage trifft die Amateurfunkverordnung (AFuV) hinsichtlich unerwünschter Aussendungen?

VD111

Was ist bei Abgleicharbeiten und Messungen an Sendern im Hinblick auf die Aussendung zu beachten?

VD112

Unter welcher Bedingung ist das Aussenden eines unmodulierten oder ungetasteten Trägers zulässig?

VD113

Innerhalb welcher Frist muss der Inhaber einer Amateurfunkzulassung eine Änderung seines Namens oder seiner Anschrift bei der BNetzA schriftlich oder elektronisch anzeigen, auch wenn er keine Amateurfunkstelle besitzt, errichtet oder betreibt?

VD114

Welche Daten zum Inhaber eines personengebundenen Rufzeichens sind in der von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Rufzeichenliste enthalten?

VD115

Ist für den Betrieb einer Amateurfunkstelle in einem Wasser- oder Luftfahrzeug eine Sondergenehmigung der Bundesnetzagentur erforderlich?

VD116

Für welche Zwecke sind Zuteilungen mit Ausnahmen von den technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen der Amateurfunkverordnung (AFuV) möglich?

VD117

Wie ist der Begriff "Klubstation" nach dem Wortlaut der Amateurfunkverordnung (AFuV) definiert?

VD118

Wie ist der Begriff "Relaisfunkstelle" nach dem Wortlaut der Amateurfunkverordnung (AFuV) definiert?

VD119

Wie ist der Begriff "Funkbake" nach dem Wortlaut der Amateurfunkverordnung (AFuV) definiert?

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