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Telekommunikationsgesetz (TKG)

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Telekommunikationsgesetz (TKG)

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) ist das übergeordnete Gesetz für alle Telekommunikationsdienste in Deutschland. Obwohl der Amateurfunk ein eigenes Gesetz (AFuG) hat, gelten einige TKG-Regelungen auch für Funkamateure.

Verhältnis zum Amateurfunkgesetz

Frage VE101 klärt die Beziehung zwischen TKG und Amateurfunk:

Merke: Ja, einige Regelungen des TKG sind auch auf den Amateurfunkdienst anwendbar.

Wichtig für die Prüfung:

  • Nicht alle TKG-Regelungen gelten für den Amateurfunk
  • Der Amateurfunk ist nicht vom TKG ausgeschlossen
  • Das AFuG ersetzt das TKG nicht vollständig
Hierarchie der Gesetze:
  • TKG - allgemeines Telekommunikationsrecht (gilt teilweise)
  • AFuG - spezielles Amateurfunkgesetz (Hauptgrundlage)
  • AFuV - Verordnung mit technischen Details

Frequenzzuteilung

Frage VE102 behandelt ein wichtiges Grundprinzip:

Grundsatz: Jede Frequenznutzung bedarf einer vorherigen Frequenzzuteilung.

Das gilt für:

  • Amateurfunk (Zuteilung durch Amateurfunkzulassung)
  • Mobilfunk, Rundfunk, BOS-Funk, etc.
  • Alle drahtlosen Übertragungen

Achtung bei den falschen Antworten:

  • Es gibt keine Leistungsgrenze (z.B. "ab 0,1 W") - auch kleinste Leistungen brauchen eine Zuteilung
  • ISM-Frequenzen sind keine Ausnahme - auch sie unterliegen Regelungen (Allgemeinzuteilung)
  • Ohne Zuteilung ist Frequenznutzung nicht zulässig
Für Funkamateure: Die Frequenzzuteilung erfolgt automatisch mit der Amateurfunkzulassung. Die erlaubten Frequenzen stehen in der Anlage 1 der AFuV.

Ordnungswidrigkeiten nach TKG

Frage VE103 fragt nach einer Ordnungswidrigkeit gemäß TKG:

Ordnungswidrigkeit nach TKG: Die Nutzung von Frequenzen ohne Frequenzzuteilung.

Was bedeutet das für Funkamateure?

Wenn ein Funkamateur außerhalb der zugeteilten Amateurfunkbänder sendet, begeht er eine Ordnungswidrigkeit nach dem TKG - nicht nach dem AFuG!

Ordnungswidrigkeit nach TKG
Senden ohne Frequenzzuteilung
(z.B. außerhalb der Amateurbänder)
Ordnungswidrigkeit nach AFuG
Betrieb ohne Zulassung
Gewerbliche Nutzung
Nachrichten an Dritte

Was ist KEINE Ordnungswidrigkeit nach TKG:

  • Nutzung öffentlicher Telekommunikation für Relaisvernetzung
  • Übermittlung von Nachrichten an Dritte (das ist AFuG!)
  • Gewerblicher Betrieb einer Amateurfunkstelle (das ist AFuG!)

TKG-Beiträge

Hintergrund: Funkamateure zahlen jährlich einen TKG-Beitrag (Frequenzschutzbeitrag) und einen EMVG-Beitrag. Diese werden von der BNetzA eingezogen und sind unabhängig von der tatsächlichen Nutzung zu entrichten.

Zusammenfassung für die Prüfung

FrageThemaKernaussage
VE101TKG und AmateurfunkEinige TKG-Regelungen sind anwendbar
VE102FrequenzzuteilungJede Frequenznutzung bedarf vorheriger Zuteilung
VE103Ordnungswidrigkeit TKGNutzung von Frequenzen ohne Zuteilung

Wissenskontrolle

0 / 3 Fragen richtig
VE101

Enthält das Telekommunikationsgesetz (TKG) Regelungen, die auf den Amateurfunkdienst anwendbar sind?

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VE102

Bedarf jede Frequenznutzung einer Frequenzzuteilung?

VE103

Welcher der nachfolgend genannten Tatbestände ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG)?

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