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EMVU (elektromagnetische Umweltverträglichkeit) / BEMFV

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EMVU und BEMFV - Schutz vor elektromagnetischen Feldern

Als Funkamateur sendest du elektromagnetische Wellen aus. Diese können bei hoher Leistung gesundheitliche Auswirkungen haben. Deshalb gibt es Vorschriften zum Schutz von Personen - und als Betreiber einer ortsfesten Amateurfunkstelle bist du dafür verantwortlich!

Was bedeutet EMVU?

Frage VE501: EMVU steht für Elektromagnetische Verträglichkeit in der Umwelt.

Es geht darum, dass elektromagnetische Felder von Sendeanlagen bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten dürfen, um Menschen vor gesundheitlichen Schäden zu schützen.

Wer ist verantwortlich?

Frage VE502: Der Betreiber der ortsfesten Amateurfunkstelle ist für die Einhaltung der EMVU-Grenzwerte verantwortlich - also du als Funkamateur!

Wichtig: Nicht die BNetzA, nicht der Gerätehersteller, nicht der Antennen-Erbauer - du trägst die Verantwortung!

Rechtliche Grundlagen

Fragen VE503, VE505: Zwei Verordnungen sind relevant:

BEMFV
Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder

Regelt das Verfahren:
Wie muss der Nachweis erbracht werden?
26. BImSchV
26. Bundes-Immissionsschutzverordnung

Legt die Grenzwerte fest:
Welche Feldstärken sind erlaubt?

Das Anzeigeverfahren

Fragen VE504, VE506-VE514: Das Anzeigeverfahren ist ein Privileg für Funkamateure!

Das Besondere: Nur Funkamateure dürfen den Nachweis zur Grenzwerteinhaltung selbst erbringen. Alle anderen Betreiber (z.B. Mobilfunkanbieter) müssen die BNetzA kostenpflichtig beauftragen.

Wann muss ich anzeigen?

Fragen VE507, VE508:

Anzeigepflicht besteht für:
  • Ortsfeste Amateurfunkstellen
  • Ab einer Strahlungsleistung von 10 W EIRP
Keine Anzeigepflicht: Mobil-/Portabelbetrieb, Leistung unter 10 W EIRP

Wann und wo anzeigen?

Frage VE509:

  • Wann: Vor Aufnahme des Betriebs
  • Wo: Bei der zuständigen Außenstelle der BNetzA

Was muss ich einreichen?

Frage VE512: Der Anzeige ist beizufügen:

  • Nachvollziehbare zeichnerische Darstellung des Sicherheitsabstands
  • Darstellung des kontrollierbaren Bereichs

Was muss ich bereithalten?

Frage VE513: Ab Inbetriebnahme musst du folgende Unterlagen bereithalten und auf Aufforderung der BNetzA vorlegen:

  • Nachvollziehbare Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen
  • Ggf. Antennendiagramme
  • Lageplan, Bauzeichnung oder Skizze mit Bemaßung
  • Konfiguration der Funkanlage

Wann muss ich erneut anzeigen?

Fragen VE510, VE514:

Erneute Anzeige erforderlich wenn:
Die bestehende Anzeige nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht (z.B. neue Antenne, höhere Leistung, Standortwechsel).

Nicht erforderlich: jährliche Aktualisierung, Wechsel der Zeugnisklasse (ohne Änderung der Anlage).

Was bedeutet die Anzeige rechtlich?

Frage VE511: Die Anzeige ist eine verbindliche Erklärung des Funkamateurs über die eigenverantwortliche Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte.

Verfahren zur Ermittlung des Sicherheitsabstands

Frage VE515: Funkamateure können verschiedene Verfahren nutzen:

VerfahrenBeschreibung
Watt-WächterOnline-Anwendung der BNetzA
Vereinfachtes VerfahrenTabellenwerte für Standardsituationen
FeldstärkemessungMessung vor Ort mit Messgerät
FernfeldberechnungRechnerische Ermittlung
NahfeldberechnungFür Antennen in Nahfeldnähe
💡 Tipp: Der Watt-Wächter der BNetzA ist kostenlos und einfach zu bedienen. Für die meisten Amateurstationen ist er ausreichend.

Mehrere Antennen und gemeinsame Standorte

Welche Aussendungen zählen?

Frage VE516: Alle Aussendungen, die du zeitgleich durchzuführen beabsichtigst, müssen berücksichtigt werden.

Überlappende Sicherheitsabstände

Frage VE517: Wenn sich die Sicherheitsabstände mehrerer Antennen überlappen und du mit ihnen gleichzeitig senden willst, müssen diese gemeinsam betrachtet werden.

Standort mit anderen Funkanlagen

Fragen VE518, VE519: Wenn an deinem Standort bereits andere ortsfeste Funkanlagen stehen:

Wichtig: Wenn die Gesamtleistung aller Funkanlagen am Standort 10 W EIRP erreicht oder überschreitet, ist eine Standortbescheinigung erforderlich!

Die BNetzA kann eine Standortbescheinigung fordern, wenn sich am Standort bereits andere ortsfeste Funkanlagen befinden, die selbst eine Standortbescheinigung benötigen.

Zusammenfassung für die Prüfung

FrageThemaRichtige Antwort
VE501Was bedeutet EMVU?Elektromagnetische Verträglichkeit in der Umwelt
VE502Wer ist verantwortlich?Der Betreiber der ortsfesten Amateurfunkstelle
VE503Wo ist das Verfahren geregelt?In der BEMFV
VE504Was ist das Anzeigeverfahren?Eigenständige Dokumentation durch den Funkamateur
VE505Wo stehen die Grenzwerte?In der 26. BImSchV und BEMFV
VE506Was muss der Funkamateur tun?Sicherheitsabstand ermitteln und dokumentieren (ab 10 W EIRP)
VE507Für welche Stationen?Ortsfeste Stationen ab 10 W EIRP
VE508Wer muss anzeigen?Alle mit ortsfester Station ab 10 W EIRP
VE509Wann und wo anzeigen?Vor Betriebsaufnahme, bei zuständiger BNetzA-Außenstelle
VE510Wann erneut anzeigen?Wenn Anzeige nicht mehr aktuell ist
VE511Status der AnzeigeVerbindliche Erklärung zur Grenzwerteinhaltung
VE512Unterlagen zur AnzeigeZeichnerische Darstellung von Sicherheitsabstand + kontroll. Bereich
VE513Bereitzuhaltende UnterlagenDokumentation, Antennendiagramme, Lageplan, Konfiguration
VE514Nach der AnzeigeDokumentation bereithalten, bei Änderungen neu anzeigen
VE515Mögliche VerfahrenWatt-Wächter, vereinfachtes Verfahren, Messung, Berechnung
VE516Welche Aussendungen zählen?Alle zeitgleich beabsichtigten Aussendungen
VE517Überlappende SicherheitsabständeGemeinsam betrachten bei gleichzeitigem Senden
VE518Standort mit anderen AnlagenStandortbescheinigung wenn Gesamt ≥10 W EIRP
VE519Kann BNetzA Standortbescheinigung fordern?Ja, wenn andere Anlagen am Standort bereits eine haben

Wissenskontrolle

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VE501

Was bedeutet die Abkürzung EMVU?

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VE502

Wer ist für die Sicherstellung der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit verantwortlich?

VE503

In welcher gesetzlichen Regelung ist das Verfahren zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern ortsfester Amateurfunkstellen festgelegt?

VE504

Was versteht man nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) unter dem "Anzeigeverfahren ortsfester Amateurfunkanlagen"?

VE505

Wo sind die Grenzwerte zum Schutz von Personen und aktiven Körperhilfen in elektromagnetischen Feldern festgelegt?

VE506

Was muss ein Funkamateur zum Schutz von Personen bei dem Betrieb von ortsfesten Amateurfunkanlagen gemäß der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) vornehmen?

VE507

Für welche Amateurfunkstellen muss der Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern vom Funkamateur dokumentiert werden?

VE508

Wer muss seine Amateurfunkstelle bei der BNetzA gemäß der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) anzeigen?

VE509

Bei welcher Stelle und zu welchem Zeitpunkt ist die Anzeige gemäß der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) für eine ortsfeste Amateurfunkanlage mit einer EIRP ab 10 W einzureichen?

VE510

Wann ist erneut eine Anzeige einer ortsfesten Amateurfunkanlage gemäß der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) bei der zuständigen Stelle der BNetzA einzureichen?

VE511

Welchen Status hat im Rahmen der EMVU die Anzeige einer ortsfesten Amateurfunkanlage?

VE512

Welche Unterlagen sind ergänzend zur Anzeige gemäß der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) einer ortsfesten Amateurfunkanlage bei der zuständigen Außenstelle der BNetzA einzureichen?

VE513

Welche Unterlagen hat der Funkamateur ergänzend zur Anzeige einer ortsfesten Amateurfunkanlage gemäß der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme bereitzuhalten und der Bundesnetzagentur nach Aufforderung vorzulegen?

VE514

Was hat ein Funkamateur zu beachten, nachdem er seine ortsfeste Amateurfunkstelle bei der Bundesnetzagentur gemäß BEMFV angezeigt hat?

VE515

Welche Verfahren können Funkamateure nutzen, um den Nachweis zur Begrenzung von elektromagnetischen Feldern zu erstellen?

VE516

Welche Aussendungen von Amateurfunkanlagen müssen bei der Ermittlung des standortbezogenen Sicherheitsabstandes berücksichtigt werden?

VE517

Sie wollen eine Amateurfunkstelle mit mehreren Sendeantennen betreiben und die Personenschutz-Sicherheitsabstände ermitteln. Dabei ergibt sich, dass der Sicherheitsabstand mehrerer Antennen überlappt. Was müssen Sie nun beachten?

VE518

Sie wollen eine Amateurfunkstelle an einem Standort errichten, an dem sich bereits andere ortsfeste Funkanlagen befinden. Welche Besonderheit müssen Sie in Bezug auf den Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern beachten?

VE519

Kann die Bundesnetzagentur für den Betrieb einer ortsfesten Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung fordern?

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